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    Fragen zur Kapitalsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.16 00:38:57 von
    neuester Beitrag 16.11.16 21:02:57 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.241.547
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      schrieb am 16.11.16 00:38:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      grundsätzlich gilt ja, dass man einen jährlichen Steuerfreibetrag über 801 €auf Kapitalerträge hat. Ich muss als Schüler/Student ohne regelmäßigen Einkommen noch keine Steuererklärung machen.
      Meine Frage ist, muss ich, sollte ich unter 801€ Gewinn kommen, für den Gewinn dennoch extra eine Steuererklärung machen? Oder kann ich ohne Probleme einfach nichts tun. Der Broker wäre im Ausland und somit müsste ich im Bedarfsfall selber für die Besteuerung sorgen.

      Und wie sieht es aus, wenn ich zwar über 801€ komme, aber unter den 8.652€ Gesamteinkünften bleibe? Muss ich ebenfalls nichts unternehmen oder trotzdem eine Steuererkärung machen und auf jeden € mehr als 801€ Gewinn dann die 25% Steuern zahlen?



      Gruß
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.16 11:15:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.702.355 von Akithzo am 16.11.16 00:38:57
      Zitat von Akithzo: Der Broker wäre im Ausland und somit müsste ich im Bedarfsfall selber für die Besteuerung sorgen.

      Und wie sieht es aus, wenn ich zwar über 801€ komme, aber unter den 8.652€ Gesamteinkünften bleibe? Muss ich ebenfalls nichts unternehmen oder trotzdem eine Steuererkärung machen und auf jeden € mehr als 801€ Gewinn dann die 25% Steuern zahlen?


      Unter dem Grundfreibetrag ist grundsätzlich keine Steuererklärung notwendig. Da es sich um ein Auslandskonto handelt, gelten aber grundsätzlich auch erweiterte Erklärungspflichten. Ich würde empfehlen, entweder eine NV-Bescheinigung zu beantragen (wenn es mind. ein Inlandskonto gibt, ist für das ausl. Konto eigentlich sinnlos, aber dann ist das Konto "gemeldet" und eine lästige Nachfrage des FA erübrigt sich bei elektronischem Datenaustausch). Die NV-Bescheinigung entbindet nicht von der Erklärungspflicht falls der Grundfreibetrag überschritten wurde.

      Alternativ kann das in der Steuererklärung erklärt werden, dann muss aber Günstigerprüfung gewählt werden, da ansonsten auf die Erträge über EUR 801 25% AbgSt fällig wird.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.16 21:02:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.704.851 von Taxadvisor am 16.11.16 11:15:18Hallo,

      vielen Dank für deine Antwort.


      Was ist denn unter "erweiterte Erklärungspflichten" zu verstehen, muss ich in meinem konkreten Fall irgendetwas unternehmen? Auch verstehe ich nicht so recht, inwiefern durch eine NV-Bescheinigung das ausländische Konto "gemeldet" wird, so erfährt ja das Finanzamt durch den Antrag bzw. das Ausstellen einer solchen Bescheinigung nicht, bei welcher Bank ich es geltend mache. Oder doch? (Ich beschäftige mich zum ersten mal mit Steuern, bin daher kompletter Laie)

      Es geht nur um sehr geringe Summen und vermutlich werde ich den Sparer-Pauschbetrag auch nicht übersteigen. Wenn ich es richtig verstanden habe heißt das, dass ich rein rechtlich nichts unternehmen muss, da ich auf nichts Steuern zahlen muss. Sollte ich über den Sparer-Pauschbetrag von 801€ kommen muss ich eigentlich ebenfalls nichts übernehmen, da ich keine weiteren Einkünfte habe und somit unter dem Grundfreibetrag bleibe. Auch hier wäre ein NV-Bescheid ja nicht notwendig, da ich ja keine gezahlten Steuern zurückbekomme, da ich durch den ausländischen Broker ja noch gar keine bezahlt habe.

      Sollte es aus irgendeinem Grund irgendwelche Nachfragen vom FA geben, lassen diese sich ja sicherlich einfach klären, ich mache ja nichts Verbotenes.


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