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    Investmentfonds, Ausschüttung, Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.16 18:36:19 von
    neuester Beitrag 27.11.16 14:32:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.242.183
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      schrieb am 26.11.16 18:36:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wenn ich über 801 € Ausschüttungen im Jahr, aus Investmentfonds erhalte und meine(deutsche) Bank hat schon Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt, muss ich das dann trotzdem noch in der Steuererklärung angeben?

      Gruss
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.16 08:44:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      @eurokurier100
      Niemand antwortet auf deine einfache Frage. Dann will ich es mal tun. Du hast nur deutsche Depotbank(en). Wenn deine Bank Steuern einbehalten hat, brauchst du keine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

      Wenn dein zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträge unter 48.000,- liegt, lohnt es sich, Günstiger-Prüfung zu beantragen. Dafür musst du natürlich deine Kapitalerträge angeben. Wenn es über 48.000,- liegt, lohnt sich die Prüfung nicht, schadet aber auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.11.16 11:51:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      So ganz richtig ist das aber nicht.............der Grenzsteuersatz von 25 % ist bei ca. 15.000 Euro erreicht.
      Das heißt, wenn man Lohn/Gehaltseinkünfte von min. 15 K hat, lohnt die Günstigerprüfung nicht.

      Der Gesamtsteuersatz von 25 %, ist bei ca. 48K (ich dachte es seien 53 K) Einkünften erreicht.......Gesamtsteuersatz und Grenzsteuersatz ist aber ein Unterschied.

      Wenn man ausschließlich Kapitaleinkünfte hat, lohnt die Günstigerprüfung unter 48 K Gewinn (oder 53 K).............bei Lohn und Gehalt über 15 K/a lohnt sie sich nicht.......da schon der 15001-te Euro (Kapitaleinkünfte) mit mindestens 25 % versteuert werden würde (Grenzssteuersatz).

      LG

      LG
      Avatar
      schrieb am 27.11.16 14:30:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was @Freak dd schreibt ist richtig. Bei reinen Kapitalerträgen (daytrader) unter 48k lohnt sich die Günstiger-Prüfung. Allerdings darf das Brutto-Einkommen höher sein als 15k. Eigentlich jeder Steuerzahler kann was vom Einkommen absetzen. Trump zB würde glatt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 0,- kommen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.16 14:32:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.777.661 von eurokurier100 am 26.11.16 18:36:19Wenn Du nur ausschüttende Fonds hast oder einen deutschen thesaurierenden Fonds, dann musst Du nichts mehr machen, weil alle Steuern von Deiner Bank berechnet und einbehalten worden sind.

      Anders sieht es bei einem thesaurierenden ausländischen Fonds aus. Hier kann Deine Bank nichts einbehalten. Stattdessen bekommst Du ein Schreiben Deiner Bank mit der Höhe der Erträge. Diese musst Du dann in Deiner Steuererklärung angeben.


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