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    Clere - ein Hoffnungswert (Seite 66)

    eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
    neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
    Beiträge: 2.106
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      Avatar
      schrieb am 31.08.17 08:13:57
      Beitrag Nr. 1.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.633.835 von bluechip56 am 31.08.17 08:01:54Er kann auch mit 100 Mio. EK und 20% EK-Quote 500 Mio. € investieren, und das hat er auch vor :p

      Kurs 10,40 € und steigend :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 08:01:54
      Beitrag Nr. 1.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.144 von Effektenkombinat am 30.08.17 19:21:44Warum dann eine Dividende von 7€ = 41,3 Mio€, wenn investiert werden soll ?

      Aubel würde doch bei einem Anteil von 56% wesentlich mehr von Investitionen, wie Du sagst, bis zu 500 Mio profitieren als mit den 23 Mio€ Brutto die er aus der Divi erhält.

      Übrigens war Balda in Bezug auf Investitionen auch nicht kommunikativ, Clere noch weniger. Was soll das sein, wir haben investiert reden aber nicht darüber, lassen sie sich überraschen ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 07:59:57
      Beitrag Nr. 1.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.633.709 von Kalchas am 31.08.17 07:38:23
      Zitat von Kalchas: Die Hv hat die Zahlung einer Dividende beschlossen. So weit, so gut. Das hezßt aber nicht unbedingt, dass die auch gezahlt wird.

      Hat denn Balaton gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll des Notars gegeben? Dann bestünde die Möglichkeit einer Anfechtunsklage und dann wird am Ende über die Zahlung gerichtlich entschieden.

      Man sollte nach einem Dividendenabschlag jetzt nicht blind verkaufen. Dann muss man ganz sicher sein, dass man die auch bekommt. Bei eienr gerichtlichen Entscheidung gegen Clere bekäme man die aber nie.


      Pffff. Na das Gericht möchte ich sehen, dass mit so einem lächerlich begründeten Gegenantrag - bei der Anfechtungsklage kann man dann ja kaum ganz andere Gründe vorbringen - den Dividendenbeschluss kippt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 07:58:56
      Beitrag Nr. 1.453 ()
      § 254 AktG
      Der Bilanzgewinn liegt zu mindestens 50 % in den Händen der Hauptversammlung. Dies kann aufgrund der Satzung geschehen, wenn die Jahresabschluss durch die Hauptversammlung festgestellt wird oder aufgrund von Gesetz, wenn der Jahresabschluss durch Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt wird. Der verbleibende Restbetrag steht ur Disposition der Hauptversammlung, welche ihrerseits Gewinnrücklagen für schlechtere Zeiten beschließen kann.

      Derartige Beschlüsse sind aber anfechtbar, wenn es einer weiteren Gewinnrücklage in absehbarer Zeit gar nicht bedarf und die Dividende an die Aktionäre dadurch unter 4 % des Grundkapitals abzüglich noch nicht eingeforderter Einlagen sinken.

      Der Anfechtungsgrund tritt neben die Gründe aus § 243 AktG. Beide können gemeinsam geltend gemacht werden.

      http://www.streifler.de/3.3.-ag---hauptversammlung---anfecht…
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 07:57:44
      Beitrag Nr. 1.452 ()
      So ein Quatsch, eine Dividendenzahlung aus dem Bilanzgewinn ist doch nicht anfechtbar, weil sie HV T+2 ausgezahlt wird und man keine ausgezahlte Dividende rückholen kann :laugh:

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      schrieb am 31.08.17 07:52:05
      Beitrag Nr. 1.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.633.709 von Kalchas am 31.08.17 07:38:23Ein Notar war zwar nicht anwesend, aber bereits in der Aussprache gab der Vertreter von Balaton vorsorglich Widerspruch zu Protokoll
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 07:38:23
      Beitrag Nr. 1.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.804 von straßenköter am 30.08.17 20:51:46Die Hv hat die Zahlung einer Dividende beschlossen. So weit, so gut. Das hezßt aber nicht unbedingt, dass die auch gezahlt wird.

      Hat denn Balaton gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll des Notars gegeben? Dann bestünde die Möglichkeit einer Anfechtunsklage und dann wird am Ende über die Zahlung gerichtlich entschieden.

      Man sollte nach einem Dividendenabschlag jetzt nicht blind verkaufen. Dann muss man ganz sicher sein, dass man die auch bekommt. Bei eienr gerichtlichen Entscheidung gegen Clere bekäme man die aber nie.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 21:28:39
      Beitrag Nr. 1.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.804 von straßenköter am 30.08.17 20:51:46
      Zitat von straßenköter: Mir fällt gerade ein Thema auf, dass vorhin leider nur sehr oberflächlich erfragt wurde. vA wurde gefragt, ob er seit dem Ende des ÜA zugekauft hat. Dies verneinte er. Danach erwähnte er die Jahresfrist. Damit wird er die Nachbesserungspflicht meinen, sofern er oberhalb von 16,33€ kaufen würde. Durch den morgigen Dividendenabschlag spielt der Preis von 16,33€ aber keine Rolle mehr, da der Kurs weit darunter notiert. Insofern hätte man ihn eigentlich fragen müssen, ob er nach dem Dividendenabschlag gedenkt, nachzukaufen.


      Wenn nur oberflächlich gefragt wurde, ob "er" (...) zugekauft hat, dann ist die (Verneinungs-)Antwort sowieso nichtssagend. Denn sie wäre auch juristisch korrekt beantwortet (davon abgesehen, dass er so ne Frage überhaupt nicht beantworten müsste), wenn nur die (/seine) GmbH gekauft hätte - nach der wurde er aber im Zweifel nicht gefragt ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 21:09:23
      Beitrag Nr. 1.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.849 von justfun am 30.08.17 20:56:4810,009 alles positiv
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 20:56:48
      Beitrag Nr. 1.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.804 von straßenköter am 30.08.17 20:51:46Und? Kurstipp für morgen?!
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