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    Synbiotic Info Thread (Seite 8)

    eröffnet am 03.09.21 18:45:19 von
    neuester Beitrag 02.05.24 07:47:55 von
    Beiträge: 559
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      schrieb am 06.03.24 09:56:12
      Beitrag Nr. 489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.394.226 von Can-es-ja am 05.03.24 08:10:48UN-Drogenkontrollrat: Cannabisfreigabe widerspricht UN- Übereinkommen

      Wien – Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.
      Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es heute im Jahresbericht des INCB.
      Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
      Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabisgesetz sei intensiv mit den Verfassungs- ressorts in der Regierung abgestimmt worden. „Dazu war und ist die Bundesregierung auch im Austausch mit dem UN- Drogenkontrollrat“, sagte ein Sprecher. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum. „Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar.“
      Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenüberein- kommen, zu denen sich auch Deutschland verpichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabisfreigabe völkerrechtlich nicht möglich ist.
      https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149772/UN-Drogenkontr…

      06.03.24, 09:12 UN-Drogenkontrollrat: Cannabisfreigabe widerspricht...
      Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
      Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustim- mungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
      Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.
      Erst gestern hatten die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen in den Landtagen, des Bundestages und der CDU/CSU- Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlamentin einem Beschluss darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis aus ihrer Sicht gegen das Völkerrecht und europäisches Recht verstößt. Sie mahnten die Länder an, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zu stoppen.
      Aus Sachsen kam heute zumindest das Signal, dass man die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis über den Bundesrat aufschieben wolle. Dazu soll morgen ein Antrag in den Gesundheitsausschuss eingebracht werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heute nach einer auswärtigen Kabinettssitzung in Auerbach (Vogtlandkreis).
      „Cannabis ist und bleibt eine gefährliche Droge“, sagte sie. Das gelte besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Daher müsse noch einmal über die erlaubte Menge nachgedacht werden ebenso wie über die Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen.
      Auch brauche es einen längeren Zeitraum zur Vorbereitung auf die geplante Teillegalisierung, damit mehr Beratungsan- gebote aufgebaut werden könnten. Die Zeit bis zum 1. April sei dafür zu kurz. Aus ihrer Sicht sollte die Freigabe nicht mehr in diesem Jahr erfolgen, sagte Köpping. Das generelle Ziel einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsum trage sie aber mit.
      Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann fordert ebenfalls eine Verschiebung. Nachdem der Bundestag die Freigabe beschlossen hatte, gibt es vor allem von Seiten der CDU und CSU heftige Kritik.
      Grünen-Politiker Kretschmann sprach sich klar für eine Legalisierung von Cannabis aus, übt allerdings Kritik: „Weil dieses Gesetz in vielen Fragen in dieser Zeit schwer oder gar nicht umsetzbar ist“, sagte Kretschmann. Unter anderem seien die Polizeikontrollen nicht so schnell umsetzbar, so Kretschmann. Daher bende sich das Gesetz noch im „Verhandlungsstadium“.
      Kretschmann betonte, dass mit dem Gesetz der Cannabis-Konsum eingedämmt werden solle. Alles, was über die Gefahren von Cannabis gesagt werde, teile er vollumfänglich, sagte der Regierungschef. Der jetzige Zustand sei unerträglich. Die Legalisierung habe den Sinn, den Schwarzmarkt „trocken zu legen“, damit Dealer nicht junge Leute süchtig machten. Aber ob dieses Gesetz das erfülle, daran gebe es Kritik und Zweifel. © dpa/may/aerzteblatt.de
      www.aerzteblatt.de
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      Avatar
      schrieb am 05.03.24 08:10:48
      Beitrag Nr. 488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.364.442 von Chaecka am 28.02.24 21:26:34Meine Perspektive dazu: Die Ankündigung der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland hat bereits jetzt einen positiven Einfluss auf die gesamte Synbiotic. Siehe letzte Unternehmensmeldung. Nicht erst in der Zukunft, sondern schon jetzt sehen ich die Vorteile dieser Veränderung. Die stetig wachsende Nachfrage nach Hanf- und Cannabis-Produkten, die SynBiotic verzeichnet, zeigt, dass deren Unternehmen innerhalb des Konzerns von der neuen Gesetzgebung profitieren. Dies ist nicht auf eine spekulative Zukunftsaussicht beschränkt, sondern wird sich mit Sicherheit bereits in den aktuellen Geschäftsergebnissen widerspiegeln. Die Teillegalisierung bietet eine solide Grundlage für die Diversifizierung und das Wachstum der Unternehmensgruppe, was letztendlich allen zugehörigen Unternehmen zugutekommt.
      Es ist wichtig, den Fokus nicht nur auf einzelne Aspekte oder Unternehmen innerhalb des Konzerns zu legen, sondern das größere Bild zu betrachten. ich bin überzeugt das SynBiotic eine klare strategische Ausrichtung hat und darauf vorbereitet ist, die sich bietenden Marktchancen zu nutzen. Die positiven Entwicklungen, die man bereits jetzt sehen kann, sind ein Vorgeschmack auf das, was wir von SynBiotic in der Zukunft erwarten dürfen, während SynBiotic SE weiterhin eine führende Rolle im Hanf- und Cannabis-Markt einnimmt.

      Hier die aktuelle Meldung : https://www.synbiotic.com/corporate-news/cannabis-teillegali…
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      schrieb am 04.03.24 16:12:30
      Beitrag Nr. 487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.385.946 von hallo_spencer am 03.03.24 20:46:43Die Ampel hatte gesagt die Legalisierung kommt.
      Um das nach aussen so aussehen zu lassen, wurde das durchgewunken, auch von den SPDler die nicht dafür waren.
      Warum? Weil sie es am 22 März zurück an den Ausschuss schicken wollen und werden.
      Da wird es ausgetrocknet ! Und wenn es nicht in dieser Legislaturperiode durchgeht, dann kommt es auch nicht.
      DANN KANN MAN ES SCHÖN AUF DIE CDU/CSU SCHIEBEN. SO EINFACH IST DAS UND DAS IST GEPLANT.
      POLITIKER HALT
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      Avatar
      schrieb am 03.03.24 20:46:43
      Beitrag Nr. 486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.364.430 von HMIC am 28.02.24 21:24:03So ist es. Der Kurs wird wieder Richtung Vorjahrestief bewegen und dort erstmal bleiben.
      SynBiotic | 9,540 €
      1 Antwort
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      schrieb am 01.03.24 19:35:22
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.345.725 von Reinhard63 am 26.02.24 13:04:40
      Syn Gewinn,
      Hallo Reinhard, ich sah die Syn schon bei 16, war also 300% im plus, nach dem Frühstück gings bergab, habe mir das 'ne Stunde angeschaut und bin dann raus.
      Habe also "nur" rund 200 %. Jetzt wird sie zur Zockeraktie (denke ich)
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      Avatar
      schrieb am 29.02.24 21:17:28
      Beitrag Nr. 484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.362.852 von Can-es-ja am 28.02.24 17:27:00
      Zitat von Can-es-ja: Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer einfachen Mehrheit pro Vermittlungsausschuss mehr als unwahrscheinlich! Und damit wäre das CanG durch!


      Kann man so sehen.

      https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/cannabis-gesetz-lae…
      SynBiotic | 9,880 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:49:57
      Beitrag Nr. 483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.556 von seniortrader am 29.02.24 16:33:56Damit dürfte wohl die Vollplatzierung der angekündigten Wandelanleihe vom 06.12.2023 sein (https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/synbiotic-se-begebung…).

      "München, 6. Dezember 2023 – Der Verwaltungsrat hat heute die Begebung einer „1 %-Wandelschuldverschreibung Dezember 2023“ mit einem Volumen in Höhe von bis zu EUR 1,2 Mio., eingeteilt in bis zu Stück 333.333 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teil-schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,60 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird interessierten Investoren ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten und kann in mehreren Tranchen gezeichnet werden. Die Mindestzeichnungssumme je Investor und Tranche beträgt EUR 100.000,-. Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.

      Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll die Liquidität der Gesellschaft stärken."

      Bei 3,60 Euro Wandlungspreis und Ausschluss des Bezugsrecht für die Altaktionäre würde ich dies jetzt auch nicht unbedingt groß an die Glocke hängen, wenn man gerade allen Aktionären eine Wandelanleihe mit Zwangs-Umtausch zu einem Kurs von 8,40 Euro "andrehen möchte".
      SynBiotic | 9,500 €
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:33:56
      Beitrag Nr. 482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.532 von Aliberto am 29.02.24 16:29:17
      Zitat von Aliberto: "Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können (von können zu reden bei einer Zwangswandlung ist schon mehr als fragwürdig) bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.

      Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.

      Im Grunde genommen eine KE zu 8,40 Euro plus 6%-Zinsen für die Laufzeit der Wandelanleihe.


      Die Headline lautet: Erfolgreicher Abschluss einer Kapitalerhöhung (Vollplatzierung) sowie Begeben einer Wandelschuldverschreibung ?
      SynBiotic | 9,000 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:29:17
      Beitrag Nr. 481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.340 von seniortrader am 29.02.24 16:09:23"Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können (von können zu reden bei einer Zwangswandlung ist schon mehr als fragwürdig) bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.

      Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.

      Im Grunde genommen eine KE zu 8,40 Euro plus 6%-Zinsen für die Laufzeit der Wandelanleihe.
      SynBiotic | 9,500 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:09:23
      Beitrag Nr. 480 ()
      Oh je, neue Wandelschuldverschreibung knapp 3 Mio, zum Erwerb einer Immobilie für den Anbau von Nutzhanf.......... oh mein Gott....
      SynBiotic | 9,400 €
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