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    Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in eine zu gründende 1-Personen-Tradingfirma möglich?

    eröffnet am 18.02.24 15:21:56 von
    neuester Beitrag 21.02.24 14:47:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.375.804
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      schrieb am 21.02.24 14:47:36
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      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 17:14:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hab grade gelernt dass ich allein gar keine GbR gründen kann, sondern als Einzelunternehmer agieren muss. Von daher stellt sich die Frage, ob ein "Einzelunternehmertum" überhaupt nötig ist, um den alten Verlust in mein Trading übernehmen zu können???
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 16:44:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.303.598 von Taxadvisor am 19.02.24 08:46:34Wenn Deine Trading-Gesellschaft eine Personengesellschaft sein soll (eher ungewöhnlich, dann wärst Du auch kein Mitarbeiter i.e.S.), wäre eine Verlustverrechnung auf Einkommensteuerebene möglich.

      --- ja.



      Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.
      ---> Dass die Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft in keinem Fall möglich ist bezieht sich also nur auf Kapitalgesellschaften und nicht auf Personengesellschaften? Richtig?

      Gruß
      Taxadvisor[/quote]
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 14:00:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.303.598 von Taxadvisor am 19.02.24 08:46:34Danke für die Anwort. Und: Ja, das Unternehmen soll eine GbR sein. Und wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, kann ich dann die Verluste aus meiner freiberuflichen Tätigkeit in die GbR vortragen bzw. übernehmen?
      LG
      ben
      Avatar
      schrieb am 19.02.24 08:46:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.301.519 von Benutzername20210427 am 18.02.24 15:21:56
      Zitat von Benutzername20210427: Hallo allerseits,
      trotz Durchschauen von etwa 10 Threads zum Thema "Verlustvortrag" konnte ich zu meiner Frage nichts finden. Diese ist:
      Ich habe einen Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit (Journalismus, Bildende Kunst). Da mein Trading deutlich besser läuft als meine freiberufliche Tätigkeit, erwäge ich, in Zukunft eine Trading-Gesellschaft zu gründen mit mir (zumindest bis auf weiteres) als einzigem Mitarbeiter.
      Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich den Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in die zu gründende Tradingfirma übernehmen?
      LG
      ben


      Wenn Deine Trading-Gesellschaft eine Personengesellschaft sein soll (eher ungewöhnlich, dann wärst Du auch kein Mitarbeiter i.e.S.), wäre eine Verlustverrechnung auf Einkommensteuerebene möglich. Wenn es eine Kapitalgesellschaft wird, wäre eine Verrechnung nur mit dem Gehalts als Geschäftsführer oder u.U. mit den Gewinnausschüttungen möglich. Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
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      schrieb am 18.02.24 19:17:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Fiel mir grad noch ein, dass das die richtige Frage für @Taxadvisor sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 18.02.24 19:14:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      fiel mir grad noch ein, dass das die richtige Frage für @Taxadvisor sein könnte
      Avatar
      schrieb am 18.02.24 15:21:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,
      trotz Durchschauen von etwa 10 Threads zum Thema "Verlustvortrag" konnte ich zu meiner Frage nichts finden. Diese ist:
      Ich habe einen Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit (Journalismus, Bildende Kunst). Da mein Trading deutlich besser läuft als meine freiberufliche Tätigkeit, erwäge ich, in Zukunft eine Trading-Gesellschaft zu gründen mit mir (zumindest bis auf weiteres) als einzigem Mitarbeiter.
      Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich den Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in die zu gründende Tradingfirma übernehmen?
      LG
      ben
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