Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in eine zu gründende 1-Personen-Tradingfirma möglich?
eröffnet am 18.02.24 15:21:56 von
neuester Beitrag 21.02.24 14:47:36 von
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Hab grade gelernt dass ich allein gar keine GbR gründen kann, sondern als Einzelunternehmer agieren muss. Von daher stellt sich die Frage, ob ein "Einzelunternehmertum" überhaupt nötig ist, um den alten Verlust in mein Trading übernehmen zu können???
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.303.598 von Taxadvisor am 19.02.24 08:46:34Wenn Deine Trading-Gesellschaft eine Personengesellschaft sein soll (eher ungewöhnlich, dann wärst Du auch kein Mitarbeiter i.e.S.), wäre eine Verlustverrechnung auf Einkommensteuerebene möglich.
--- ja.
Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.
---> Dass die Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft in keinem Fall möglich ist bezieht sich also nur auf Kapitalgesellschaften und nicht auf Personengesellschaften? Richtig?
Gruß
Taxadvisor[/quote]
--- ja.
Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.
---> Dass die Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft in keinem Fall möglich ist bezieht sich also nur auf Kapitalgesellschaften und nicht auf Personengesellschaften? Richtig?
Gruß
Taxadvisor[/quote]
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.303.598 von Taxadvisor am 19.02.24 08:46:34Danke für die Anwort. Und: Ja, das Unternehmen soll eine GbR sein. Und wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, kann ich dann die Verluste aus meiner freiberuflichen Tätigkeit in die GbR vortragen bzw. übernehmen?
LG
ben
LG
ben
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.301.519 von Benutzername20210427 am 18.02.24 15:21:56
Wenn Deine Trading-Gesellschaft eine Personengesellschaft sein soll (eher ungewöhnlich, dann wärst Du auch kein Mitarbeiter i.e.S.), wäre eine Verlustverrechnung auf Einkommensteuerebene möglich. Wenn es eine Kapitalgesellschaft wird, wäre eine Verrechnung nur mit dem Gehalts als Geschäftsführer oder u.U. mit den Gewinnausschüttungen möglich. Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Benutzername20210427: Hallo allerseits,
trotz Durchschauen von etwa 10 Threads zum Thema "Verlustvortrag" konnte ich zu meiner Frage nichts finden. Diese ist:
Ich habe einen Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit (Journalismus, Bildende Kunst). Da mein Trading deutlich besser läuft als meine freiberufliche Tätigkeit, erwäge ich, in Zukunft eine Trading-Gesellschaft zu gründen mit mir (zumindest bis auf weiteres) als einzigem Mitarbeiter.
Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich den Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in die zu gründende Tradingfirma übernehmen?
LG
ben
Wenn Deine Trading-Gesellschaft eine Personengesellschaft sein soll (eher ungewöhnlich, dann wärst Du auch kein Mitarbeiter i.e.S.), wäre eine Verlustverrechnung auf Einkommensteuerebene möglich. Wenn es eine Kapitalgesellschaft wird, wäre eine Verrechnung nur mit dem Gehalts als Geschäftsführer oder u.U. mit den Gewinnausschüttungen möglich. Eine Übernahme des Verlustvortrags in die Gesellschaft ist in keinem Fall möglich.
Gruß
Taxadvisor
Fiel mir grad noch ein, dass das die richtige Frage für @Taxadvisor sein könnte.
fiel mir grad noch ein, dass das die richtige Frage für @Taxadvisor sein könnte
Hallo allerseits,
trotz Durchschauen von etwa 10 Threads zum Thema "Verlustvortrag" konnte ich zu meiner Frage nichts finden. Diese ist:
Ich habe einen Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit (Journalismus, Bildende Kunst). Da mein Trading deutlich besser läuft als meine freiberufliche Tätigkeit, erwäge ich, in Zukunft eine Trading-Gesellschaft zu gründen mit mir (zumindest bis auf weiteres) als einzigem Mitarbeiter.
Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich den Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in die zu gründende Tradingfirma übernehmen?
LG
ben
trotz Durchschauen von etwa 10 Threads zum Thema "Verlustvortrag" konnte ich zu meiner Frage nichts finden. Diese ist:
Ich habe einen Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit (Journalismus, Bildende Kunst). Da mein Trading deutlich besser läuft als meine freiberufliche Tätigkeit, erwäge ich, in Zukunft eine Trading-Gesellschaft zu gründen mit mir (zumindest bis auf weiteres) als einzigem Mitarbeiter.
Die Frage die sich mir stellt ist: Kann ich den Verlustvortrag aus freiberuflicher Tätigkeit in die zu gründende Tradingfirma übernehmen?
LG
ben
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