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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 12)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
    Beiträge: 2.286
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      Avatar
      schrieb am 12.12.18 19:39:04
      Beitrag Nr. 2.176 ()
      An alle Kläger
      die schon was erhalten haben und hier diese "Unstimmigkeiten" posten....Bitte mailt es dem IGDD-Vorstand gleichsam und macht ihn auf eure Bedenken aufmerksam, mit der Aufforderung verbunden dies unseren RAe vorzutragen. Die RAe sollen sich bitte rechtfertigen, wie sie sich in dreister Form derart unrecht an uns noch bereichern,- gegen die vertraglichen Abmachungen.

      Zudem immer im Kopf, das unsere RAe eine große Mitschuld tragen, dass wir vom EGMR keine höhere Entschädigung zugesprochen bekommen haben...Stichwort : Nachweis Kosten.

      Also bitte den Vorstand sofort informieren und zum Handeln auffordern bzgl. Einspruch gegen diese Abrechnungen mit dem "Trick" als Einschreiben / Rückschein als Anerkennung !!!
      Avatar
      schrieb am 12.12.18 19:19:43
      Beitrag Nr. 2.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.415.942 von Fisherman99 am 11.12.18 17:26:13Die Abrechnung beinhaltet einen Wechselkursverlust von 40% und 20% Anwaltskosten .Desweiteren
      Gerichtskosten in der Türkei, die von Kläger zu Kläger variieren .
      Grundsätzlich ist meiner Meinung das eingeleitete
      Vorgehen unserer Anwälte gegen die Türkei völlig in Ordnung.
      Was nicht geht ,ist natürlich das einbehaltene Anwaltshonorar in Höhe von 20%.
      Deshalb sollte schnellstmöglich abgeklärt werden, ob wir Widerspruch
      einlegen müssen.
      Und man sollte die Aussprache mit Ertürk und Rumpf suchen.
      Ob der anhängigen Verfahren in der Türkei nutzt uns Zwietracht gerade gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.12.18 12:32:44
      Beitrag Nr. 2.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.415.942 von Fisherman99 am 11.12.18 17:26:13Bitte mal Info, wie man jetzt gegen die TL Umrechnung vorgeht, weil ja möglicherweise mit der Annahme des Einschreibens die Frist für Widerspruch losläuft.
      IGGD Vorstand anschreiben? Direkt bei Rumpf Widerspruch einlegen? Oder wieder mal mit Postille direkt bei den türkischen RA? Bin selbst bei Klare nicht dabei, habe mir nur von meinem Vater berichtet lassen. Er sagt die Türken sind Absender, aber Übersetzung von Rumpf liegt bei.
      Avatar
      schrieb am 11.12.18 17:26:13
      Beitrag Nr. 2.173 ()
      Verstehe ich das also richtig, dass die Tuerkei wohl doch ("anstaendig"?) gezahlt hat, "unsere" lieben tuerk. RAe jedoch das uns zustehende Geld zumindest zum grossen Teil einbehalten haben - und deren RA-Kumpel in Deutschland da noch "applaudiert"?

      Uebrigens - die Versendung der Abrechnungen als Einschreiben/Rueckschein ist ein Trick - eine Abrechnung, gegen die nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird, gilt als anerkannt, damit rechtskraeftig...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.12.18 15:32:00
      Beitrag Nr. 2.172 ()
      Kurze Zusammenfassung:
      Ich habe mir die mir vorliegende Abrechnung der Ra Ertürk kurz mal in der Summe überflogen, als auch das beigefügte Schreiben vom Anwalt Dr. Rumpf.

      FAZIT:
      1) Die Ra. Ertürk haben sich alle Ihre in Rechnung gestellten Kosten, berechnet in TL, jeweils zum Zeitpunkt der Rechungsstellung zum damalig gegenwärtigen EUR/TL Wechselkurs (inflationsbereinigt) verbucht.... zu 100% gegen gerechnet.

      2) Die Ra. Ertürk haben sich, laut Aussage von Dr. Rumpf, NUR mit 20% Erfolgsprämie bedient, was ja nur 3,5% der geforderten Ausgangs-Entschädigungshöhe (Marktwert von ca. 2 Mrd Euro) ausmacht.
      - Hört sich natürlich erstmal gut an... NUR 3,5%!!! ist aber natürlich vollkommener QUATSCH, da
      - meines Wissens eine Erfolgsprämie von 5% bei Alt-Klägern und 10% bei Neu-Klägern vereinbart wurde!!!
      - Und der Anspruch einer Erfolgsprämie beruht natürlich auf den Erfolg einer Klage und die damit einhergehenden ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNG! Der Anspruch einer prozentualen Entschädigungszahlung kann natürlich NICHT auf die ANGESTREBTE, aber nicht erreichte ENTSCHÄDIGUINGSHÖHE basieren!
      (Sonst hätten die auch 10 Mrd. Euro ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN fordern können und das Geld gleich einbehalten können!!!)

      Also ich muss schon sagen, da hat der IGDD Vorstand noch einiges aufzuarbeiten!!!!

      PS: zudem ist die butterweiche Anspruchsrechtfertigung der Erfolgsprämie von den vereinbarten 5% auf jetzt 20% vertreten von Dr. Rumpf nicht mehr nachvollziehbar!!!!

      Mir ist auch nicht klar, warum die Anwälte Ertürk Ihre historischen berechneten Kosten stets in Euro umrechnen und wir letzlich das Wechselkursrisiko tragen/zahlen!!!!????
      Ich kann mir nicht vorstellen, das sie Ihre Mitarbeiter und alle Ihr entstandenen Büro und Kosten jeglicher Art zum Zeitpunkt X in EURO bezahlen/begleichen!!!!

      AUCH DAS IST UNSINN!!!!
      Die Leben und wirtschaften in der Türkei und bezahlen Ihre Rechnungen in TL und nicht EURO!

      Man muss leider sagen, das sowohl der Ablauf, als auch die Rechnungstellung eine Unverschämtheit ist!!!

      möglicher workflow:
      1) Aber nun gut. Der IGDD soll erstmal sich bemühen, die GAPS einvernehmlich zu schließen, so wie es vertraglich wohl vereinbart wurde!

      2) Sollte keine einvernehmliche und transparente Lösung mit den Anwälten realisiert werden, benötigen wir natürlich Akteneinsicht, über das, was vertraglich vereinbart wurde.

      3) Wenn es sich genau so darstellt, wie es uns stets vermittelt wurde:
      + vereinbarte Kostenpauschale je Demirbank-Zertifikat
      + 5%/10% ERFOLGSPRÄMIE auf die erreichte ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE
      sollte natürlich rechtlich dagegen vorgegangen werden.

      Das sollte für alle Beteiligten eigentlich außer Frage stehen...
      Ich gehe davon aus, das sehen die meisten IGGD-Kläger ähnlich.

      Besten Gruß
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 10.12.18 17:15:10
      Beitrag Nr. 2.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.405.451 von Achtsamkeit am 10.12.18 15:09:48
      Für mich unverständlich
      Zitat von Achtsamkeit: Ja, sehe ich genauso.

      Es gibt im wesentlichen 2 Punkte die anzufechten sind:
      (1) Im Urteil ist eine Entschädigungssumme pro Kläger in EURO festgelegt. Ob die türkische Lira an Wert gewinnt oder verliert ist egal, die Forderung von uns besteht in EURO und ist in der festgelegten Höhe vom türkischen Staat zu bezahlen.
      (2) Die Prozesskosten muss der tragen der den Prozess verliert, also der türkische Staat.


      Es ist meiner Ansicht nach nicht hinzunehmen, dass die ohnehin viel zu niedrige Entschädigungssumme, die auch noch 18 Jahre nicht verzinst wurde, durch diese zwei Punkte nochmals geviertelt wird.


      das wir als Rechts-Laien sofort die weitere Rechtswidrigkeit in der Umsetzung des Urteiles durch die Türkei erkennen.
      Dreist genug, dass die Türkei diesen Schund-Versuch unternimmt. Unsere Anwälte müssen sofort ohne Wenn und Aber den EGMR anrufen und keinerlei Zugeständnisse und Kompromisse eingehen mit der Türkei.


      Wie @ Achtsamkeit schon erwähnt, haben wir schon genug Federn lassen müssen und die Türkei ist sehr gut weggekommen mit dem Urteil ... auch Dank unserer RAe :mad:

      Und genau deshalb sehe ich sofort "rot", sobald unsere RAe irgendwelche Aktionen starten, die nicht mit dem Vorstand 1:1 abgestimmt wurden oder eingehalten werden, wie in dem Rundbrief nachlesbar ist und ein Kind nach dem Anderen in den Brunnen fällt. :eek:

      Die machen was sie wollen und nicht das was sie sollen ... meine Befürchtung nonstop.
      Avatar
      schrieb am 10.12.18 15:09:48
      Beitrag Nr. 2.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.401.677 von Force8 am 10.12.18 05:45:03Ja, sehe ich genauso.

      Es gibt im wesentlichen 2 Punkte die anzufechten sind:
      (1) Im Urteil ist eine Entschädigungssumme pro Kläger in EURO festgelegt. Ob die türkische Lira an Wert gewinnt oder verliert ist egal, die Forderung von uns besteht in EURO und ist in der festgelegten Höhe vom türkischen Staat zu bezahlen.
      (2) Die Prozesskosten muss der tragen der den Prozess verliert, also der türkische Staat.


      Es ist meiner Ansicht nach nicht hinzunehmen, dass die ohnehin viel zu niedrige Entschädigungssumme, die auch noch 18 Jahre nicht verzinst wurde, durch diese zwei Punkte nochmals geviertelt wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.18 14:57:04
      Beitrag Nr. 2.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.322.200 von Force8 am 29.11.18 00:46:53
      nichts auf dem Konto
      Auch wir haben alle Bedingungen erfüllt, weder bei Frau noch bei Kind Geldeingang. Vielleicht kann Figgo einmal erzählen, was in dem Brief vom türkischen Rechtsanwalt steht. Wenn mit einer derartigen Zahlung alles abgegolten sein sollte, müssen wir handeln. Ich will kein Öl ins Feuer schütten, aber dass die Rechtsanwälte uns so im Unklaren lassen, halte ich für einen weiteren Skandal. Vielleicht sollten Personen, die eine Rechtsschutzversicherung haben, einmal einen Anwalt konsultieren, ob wir eine derartige Vorgehensweise der Rechtsanwälte akzeptieren müssen. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Vielleicht haben es Betroffene schon gemacht und können darüber berichten.

      Gruß d26
      Avatar
      schrieb am 10.12.18 05:45:03
      Beitrag Nr. 2.168 ()
      Keine Anerkennung
      Wir sollten den Vorstand mehrheitlich ausdrücklich daraus hinweisen ( ich habe es schon gemacht), dass sie unseren RAe kommunizieren, dass mit diesen Teilzahlungen keine Anerkenntnisse gegenüber den Türken erfolgt, dass damit alle Forderungen abgegolten sind und wir das so hinnehmen / akzeptieren mit deren lächerlichen Umsetzung des EMGR-Urteiles nach " Türkei-Art " .... besonders der Punkt mit Türk-Lira statt Euro, was zu einem zusätzlichen Verlust von ca. 70% führt, wie wir es ja jetzt bei euch sehen, die schon Geld erhalten haben.

      Ich sehe schon kommen, dass wir schon wieder ins offene Messer geschoben werden... u.a. durch die Unfähigkeit unserer RAe, derartige Versuche schon im Ansatz im Keime zu ersticken und sofort den EMGR unterrichten, bzw. schnellstens ersuchen für Klarheit zu sorgen bzgl. des eindeutigen Urteiles, wo die genauen Entschädigungs-Beträge pro Kläger in Euro aufgelistet sind !

      Ich habe noch immer keinen Geld-Teileingang auf dem Konto, obwohl alle Unterlagen wie gefordert von mir abgeliefert wurden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.18 11:36:40
      Beitrag Nr. 2.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.393.618 von remmos am 08.12.18 00:14:08Gerade abgeholt, öffne erst Montag, weil ich mich am Wochenende nicht aufregen
      will.
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