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    Frage zum Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.05 09:55:13 von
    neuester Beitrag 05.09.05 10:09:45 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.004.549
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      Avatar
      schrieb am 04.09.05 09:55:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...Guten Morgen,

      muss ein Vermieter, der mit seinen Mietern im selben Haus wohnt, den Mieter bei einer Begegnung im Treppenhaus grüßen? Wenn er grußlos an einem Mitbewohner vorbeizieht und einen Gruß selbst auch nicht mehr erwidert, ist das nicht ein grober Verstoß gegen allg. gültige Verhaltensformen und belastet es nicht das Zusammenleben unterhalb eines Daches?


      Schönen Sonntag!

      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 10:17:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      kauf dir ein eigenheim, dann brauchst du dir über solche dinge keine gedanken mehr machen.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 10:30:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen dass soetwas in irgend einem gesetz geregelt ist. Ich glaube auch nicht dass mieter/vermieter hier den ansatz für eine kündigung finden können, solltest du aber viellecht mal in diversen jura-foren oder bei wer-weiss-was.de eruieren.

      #2 Vielleicht ist #1 ja der vermieter? ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 11:43:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      In USA soll jemand (erfolgreich) verklagt worden sein, wegen seelischer Grausamkeit. Er hatte beim Grüßen nicht gelächelt (Quelle: Peter Ustinov: "Achtung Vorurteile"
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 11:44:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      ganz klarer Verstoß gegen das Mieterschutzgesetz:
      Wenn er als Jüngerer nicht grüßt 1 Monatsmiete Schmerzensgeld;
      wenn er Deinen Gruß nicht erwidert 2 Monate Scherzensgeld für die seelische Verletzung, die er Dir zugefügt hat. Du darfst allerding bei der Mietreduzierung nur die Nettomiete ansetzen und mußt die Betriebskostenvorauszahlung weiter leisten. Fallst Du wegen des Vorfalls psychologisch betreut wrden mußt, kannst Du die Kosten dafür ihm auch in Rechnung stellen.

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      Avatar
      schrieb am 04.09.05 11:47:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      bitte thread ins forum "verarsche des tages" verschieben ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 12:29:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Fallst Du wegen des Vorfalls psychologisch betreut werden mußt :confused:

      ...da wäre wohl ohnehin eine psychologische betreuung angebracht ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 12:37:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      er verstößt damit eindeutig gegen die Sprechakttheorie!!! Unerhört. Vielleicht solltest du ihm heimlich folgendes Buch unterschieben:

      John R. Searle
      Sprechakte
      Ein sprachphilosophischer Essay (1979)

      ;) Ola
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 12:41:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1 nur wenn der Vermieter oberhalb des Daches wohnt brauch er nicht zu grüßen!(eure Sorgen möcht ich haben,nur eien Tag :mad:)
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 12:49:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ All



      ha......ha........ha

      sehr:D:rolleyes: witzig
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:01:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.780.618 von goodbuy2003 am 04.09.05 12:49:01[/posting]goodbuy,

      bist du nicht der mit der Werkstatt in der Wohnung?
      Problem noch nicht gelöst?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:03:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.780.373 von augu am 04.09.05 11:44:36[/posting]"ganz klarer Verstoß gegen das Mieterschutzgesetz:
      Wenn er als Jüngerer nicht grüßt 1 Monatsmiete Schmerzensgeld..."

      Insoweit hast du die Rechtslage korrekt wiedergegeben. Aber es gibt noch einige Ausnahmetatbestände sowie strafmindernde Umstände, z.B. bei akuter Heiserkeit, bei Nervenlähmung sowie bei nachgewiesener Schizophrenie. Nach einem Urteil des LG Oldeslohe kann ein Vermieter auch dann nicht wegen unterlassener Grüßleistung belangt werden, wenn er stumm ist.
      Das alles bitte ich doch mit zu bedenken.
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:08:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]17.780.652 von Rambold_Toni am 04.09.05 13:01:17[/posting]...doch DER bin ich:D:rolleyes: Aber immer noch OHNE Werkstatt;)


      und ICh möchte so günstig wie möglich umziehen;)...die Kosten möchte ich wieder haben!
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:11:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      DIe hat ein schlechtes Gewissen und Angst vor mir. Neulich anner Tür kam ich von innen, Sie von aussen, gleichzeitig:D...Sie fast geschriehen. So muss jemand aussehen(und leiden) wenn ihn der Blitz trifft.
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:15:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]17.780.678 von goodbuy2003 am 04.09.05 13:11:52[/posting]keine Aussprache möglich zwischen euch beiden ?? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:19:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      wegen unterlassener Grüßleistung :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:25:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Toni

      nein nicht mehr;)


      @Bull

      Vielleicht kostet die Grüßleistung extra:confused:

      Muss nochmal mein Vertrag durchlesen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 13:32:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.780.690 von Rambold_Toni am 04.09.05 13:15:20[/posting]..ich meine im Prinzip schon, nur sie redet nicht mehr mit mir:confused:

      Die ist wohl immer noch schockiert, weil ich mit ihrem Mann geschimpf hatte (neues Rad mit in die Wohnung getragen) und der fast geflennt hat :laugh:...Nicht weil ich ihn beschimpft hatte, nein, der wollte steiten, hatte aber nicht die passenden Argumente:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 10:09:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.780.708 von BuIl am 04.09.05 13:19:45[/posting]Meine Meinungsäußerung in #12 war natürlich satirisch. Nur um Missverständnissen grundsätzlich vorzubeugen.

      Mit herzlicher Grüßleistung, Euer Charms.


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