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    Fifo oder Durchschnittskostenmethode 04/05 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.05 13:14:51 von
    neuester Beitrag 26.12.05 12:08:23 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.028.258
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      Avatar
      schrieb am 22.12.05 13:14:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für 03 habe ich die Durchschnittskostenmethode
      angewandt. Was gilt für 04 und 05.

      Deliberately
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 13:31:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      würde mich auch interessieren
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 13:40:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für Wertpapiere im Girosammeldepot:

      2004 Durchschnitt oder FiFo
      2005 Fifo

      BMF-Schreiben vom 5.4.2005:

      Bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften ist im Veranlagungszeitraum 2004 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung weiterhin die so genannte Durchschnittswertmethode (BFH-Urteil vom 24.11.1993, BStBl 1994 II S. 591) anzuwenden. Dabei wird es aber nicht beanstandet, wenn Institute

      - für den Veranlagungszeitraum 2004 in den nach § 24c EStG zu erstellenden Jahresbescheinigungen teilweise nur Veräußerungsdaten bescheinigen oder

      - bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 (erstmalige Erstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG) von vorneherein nur Werte nach der „First-in-first-out”-Methode (Fifo-Methode) ermitteln


      können.

      Ebenfalls für den Veranlagungszeitraum 2004 wird es nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige der Gewinnermittlung einen von der Jahresbescheinigung abweichenden Wert nach der jeweils anderen Berechnungsmethode zu Grunde legt und nachweist, dass dies zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führt.

      Bei der Erstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG für den Veranlagungszeitraum 2005 müssen die verpflichteten Institute das neue Berechnungsverfahren (Fifo-Methode) anwenden. Abweichende Berechnungsmethoden oder Einzelnachweise nach einer anderen Berechnungsmethode sind ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nicht mehr zulässig.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 20:55:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei der Erstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG für den Veranlagungszeitraum 2005 müssen die verpflichteten Institute das neue Berechnungsverfahren (Fifo-Methode) anwenden. Abweichende Berechnungsmethoden oder Einzelnachweise nach einer anderen Berechnungsmethode sind ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nicht mehr zulässig.


      Auf die Jahresbescheinigung für 2005 bin ich wirklich gespannt. Kann mir zur Zeit überhaupt nicht vorstellen, daß die Banken das hinkriegen, bei umfangreichen Trades den Speku-Gewinn unter Berücksichtigung von Fifo korrekt auszurechnen. Kompliziert wirds vor allem, wenn am Ende des Jahres noch Mischbestände von häufig (mit unterschiedlichen Volumina) getradeten Werten im Depot vorhanden sind. Also ich glaub nicht, daß meine Bank (Diba) meine Spekugewinne in 2005 in der Bescheinigung korrekt ermittelt.
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 12:08:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.399.410 von waganjan am 23.12.05 20:55:22[/posting]Ja fast unvorstellbar.

      Wie soll das denn funktionieren,
      wenn man das gleiche WP in 2 oder mehr Depots
      bei verschiedenen Banken hat ?

      :confused:


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