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    Ablehnung Eigenheimzulage wegen fehlender Kochmöglichkeit und Spüle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.06 01:10:23 von
    neuester Beitrag 30.03.06 02:00:05 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.048.429
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      schrieb am 20.03.06 01:10:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einem guten Bekannten von mir ist folgendes passiert:
      Ein Finanzbeamter (FB) klingelte an der Türe und wollte eine Einliegerwohnung im 1. Stock seines Hauses besichtigen, welche ursprünglich von seiner Mutter bewohnt werden sollte, jedoch wegen eines Fußleidens dann doch nicht bewohnt werden konnte. Die Mutter hatte EHZ beantragt, hat jetzt aber die Wohnung unentgeldlich ihrem anderen Sohn überlassen.

      Mein Bekannter hat seiner gehbehinderten Mutter ein Zimmer in seiner Wohnung im Erdgeschoss eingerichtet. In der ebenen Wohnung des Hausbesitzers bekocht die Mutter meistens beide Söhne.

      Da der FB in der besagten Wohnung im 1. Stockwerk keine Küchenzeile bzw. Kochmöglichkeit und keine Spüle vorfand, hat er angekündigt, EHZ abzulehnen und den Fall an die Bußgeldstelle weiterzuleiten, obwohl der andere Sohn als Nutzer darin wohnt.

      Der FB hätte angeblich eine Kochplatte als Kochmöglichkeit gelten lassen, wenn eine Spüle vorhanden gewesen wäre.

      Die Ankündigung, auf einen entsprechenden Ablehnungsbescheid sofort mit Widerspruch zu antworten, hat der Finanzbeamte erwidert mit "dieser würde abgelehnt werden", denn das sei Gesetz. Ausserdem hat er bei nochmaliger Beantragung der EHZ schärfere Maßnahmen angekündigt (EHZ wurde schon einmal abgelehnt, weil diese beantragt wurde, bevor die Wohnung der Mutter, bzw. des anderen Sohnes komplet eingerichtet war - Bad war noch nicht benutzt).

      Der FB hat offen zugegeben, dass er froh sei, dass die EHZ endlich abgeschafft worden sei. Ein Neffe der beiden Brüder hat die Besichtung und den Dialog mit dem FB hautnah miterlebt.

      Grenzt dieser Vorfall an Beamtenwillkür und ist eine fehlende Kochmöglichkeit und eine fehlende Spüle tatsächlich ein Grund, EHZ abzulehnen? Wie kann man sich hier wehren?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 07:26:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Munich,

      solche Leute grundsätzlich nie ins Haus lassen, dann schnell erkundigen und Spüle und Kochplatte ausleihen.

      Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unangemessener Äußerung und Willkür (mangelnde Würdigung der Umstände des Falls) des Beamten einleiten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:05:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      also ich sehe nicht ein, das jemand mit steuergeldern sein haus finanziert bekommt mit solch fadenscheinigen gestaltungen, meines erachtens hat der fb richtig gehandelt


      solchem missbrauch muss ein riegel vorgeschoben werden, die mutter hätte längst selbst anzeigen müssen, das sie die wohnung NICHT bewohnt denke ich, hier sollte imho nur doppelt ehz für ein haus kassiert werden
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:07:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.863.955 von Art Bechstein am 20.03.06 07:26:06[/posting]Das ist eindeutig Gestaltungsmissbrauch. Wie kann man nur so blöd sein und nicht vorher alles entsprechend der gesetzlichen Vorschriften die Wohnung einrichten. Wofür haben wir denn Gesetze?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:44:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.863.689 von MunichStock am 20.03.06 01:10:23[/posting]So eine Single-Koch und- Spülmöglichkeit kostet in jedem Baumarkt mal knappe 150,- Euro.

      Die hätte dein Bekannter sich schon anschaffen müssen.

      Kann er jetzt aber immer noch. Sie sollte aber auch funktionieren. (d.h. die Abwässer sollten nicht einfach in einen Eimer geleitet werden.) :D




      Wer möchte hier eigentlich unentgeltliche Rechts-, Steuer- und AnlageB(e)ratung ?

      Gibt hier doch niemand. (Also ich jedenfall nicht, ich habe nur eine Meinung).



      :D

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      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:45:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.863.689 von MunichStock am 20.03.06 01:10:23[/posting]Da muß ich Kiska leider Recht geben. Unstrittig ist natürlich das Verhalten des FB, jdecoh muß es bei der Gehbehinderung der Mutter dann schon eine klare Trennung der Haushalte geben, da kann man nicht so Wischi-Waschi daherkommen. Wobei ich natürlich sagen muß dass ich euch keinen ins Haus gelassen hätte, wäre aber früher oder später unumgänglich gewesen und hätte nur etwas Zeit aufgeschoben.Klar kann man sich fragen, warum eine neue Küche und Spüle zulegen, wenn oben sowieso niemand mehr wohnt? Tja, so ist das nunmal.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:53:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.864.071 von Berta Roker am 20.03.06 08:05:34[/posting]So so Berta, du siehst sowas also nicht ein!! Aber das der Staat und unsere miesen Politiker einem das Geld aus der Tasche ziehen, und das ich z.B. inklusive indirekte Stuern weit mehr als die hälfte meines Einkommens an den Staat abdrücken muss, das ist für dich völlig ok!! Und das reicht denen auch noch nicht....die lassen sich immer neue Sachen einfallen....Wenn es die Steuern nicht sind , dann gehts ran an meine KV-Beiträge...und...und .,..und so weiter!
      "Also ich halte es mittlerweile für völlig legitim, sich so gut es möglich ist, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen" !! :-))
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:58:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn bei der "Konstruktion" ein Finanzbeamter nicht Gestaltungsmißbrauch "riecht" wäre er ja vollkommen fehl am Platz...

      Man sollte die Finazbeamten eben auch nicht für zu blöd halten, insbesondere wenn die EHZ ja schon mal (scheinbar gerechtfertigt) abgeleht wurde und eine "Wohnung" ohne Kochgelegenheit ist eben keine abgeschlossene Wohneinheit.

      Grüße K1


      P.S. Von wem hat die Mutter denn die Wohnung gekauft?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:10:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      wer nichtmal das FA bescheißen kann der sollte es wenigstens nicht noch öffentlich machen :laugh:
      meine Oma sagte immer:gewußt wie und gekonnt ist zweierlei :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:21:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da wurde es Zeit,
      daß endlich die EHZ eingestellt wurde.......
      Warum soll die Allgemeinheit Wohneigentum unterstützen,
      ich bekomme ja auch nichts wenn ich ich mir einen Mercedes zulegen will.....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:25:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.864.687 von Claptoni am 20.03.06 09:21:55[/posting]Claptoni,

      das ist doch kompletter Schmarrn. Die Steuerbilanz ist per Saldo in Sachen Eigenheimzulage immer noch positiv für den Staat, mal ganz abgesehen davon, dass sich viele hochsubventionierte Bauern und gierige Gemeinden durch die Grundstücksverkäufe zu oft utopischen Preisen bereichern.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:48:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998, X R 157/95, BStBl. II 1999, 91) und Rz. 3 des BMF-Erlasses vom 10. Februar 1998 (BStBl. I 1998, 190) ist der Begriff der Wohnung im EigZulG im bewertungsrechtlichen Sinn zu verstehen. Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, die nach außen abgeschlossen sind und wenigstens über ein Bad oder Dusche und WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit verfügen.
      http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=548013…
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 20:51:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Art,
      Danke! Mein Bekannter hat sich leider nichts dabei gedacht. Die bäuerliche Familie stammt aus einfachen Verhältnissen, nichtsahnend von der Hinterhältigkeit dieses FB. Dass ausgerechnet eine fehlende Kochplatte und Spüle eine EHZ platzen lässt, hatte sich vorher keiner vorstellen können. Der Nutzer der Wohnung hatte sogar ein Mikrowellengerät mit integrierter Kochplatte aus der Wohnungsauflösung der Mutter in einem Nebenraum stehen, den der FB nicht betreten hat. Da er bei dem Besuch des FB nicht dabei war, konnte er nicht darauf hinweisen. Er hatte das Gerät wegen des Fehlens einer Absaugung noch nicht am vorgesehenen Platz stehen. Sein Bruder wusste davon nichts. Dann wäre also nur noch die nicht vorhandene Spüle.

      Berta Roker, von Dir ist man ja die Neiddiskussion gewohnt. Die Mutter hat in Ihrem harten Leben immerhin 7 Kinder groß gezogen und mehr für Deine Rente getan, als Du jemals tun kannst. Zur fadenscheinigen Gestaltung: Eine Notarin hat zu dieser Lösung geraten und die erstmalige Ablehnung geschah nur deshalb, weil die EHZ damals schon abgeschafft werden sollte, später aber wieder revidiert wurde. Das Zeitloch zwischen wegen der angeblichen Abschaffung der EHZ schnell noch vollzogene Wohnungskauf und Bezug hätte der Mutter sowieso schon ein Jahr EHZ gekostet.

      kiska, Danke für Deine großartige Hilfe! Könntest glatt dieser A.... von FB sein.

      Eustach, ist schon klar, nur wusste das keiner. Hätte ich ehrlich gesagt auch nicht gewusst.

      hallmacken, es gibt eine klare Trenung der Haushalte. Dass die Familie gemeinsam isst, zeugt doch lediglich von einem sozial intaktem Umfeld, was heute nicht selbstverständlich ist. Ich finde, so etwas sollte Vorbild für jede Familie sein. Der andere Bruder bewohnt die Wohnung wirklich und hat sie auch entsprechend gemütlich eingerichtet und es ist eine abgeschlossenen Wohneinheit. Ich habe die Familie erst vor kurzem besucht und die Wohnungen besichtigt.

      AndererKostolany, vollkommen richtig. Dabei wurde der Bauernhof durch willkürliche Stichtagsregelung schon einmal indirekt hart bestraft, als die Milchkontingentierung eingeführt wurde und mein Bekannter wegen eines Stallneubaus gerade den Milchkühebestand stark zurück gefahren hatte. So musste er sein Milchkontingent (eine Option, um eine bestimmte Menge Milch verkaufen zu dürfen, ohne dafür vom Zoll wegen Überproduktion bestraft zu werden) teuer erkaufen. Wer solche Härtefälle kennt, weiss wovon ich rede.

      K1, das ist keine Konstruktion. Wegen PS #1 lesen.

      zocklany, große Hilfe, danke!

      Claptoni, EHZ steht oder stand jedem zu und ich bin mir sicher, dass hier keiner das FA bescheissen wollte. Deine Neiddiskussion gibt mir mehr zu denken. Mercedes, tssss. Wohneigentum hilft, dass Leute wegen Armut im Alter keine Stütze beantragen müssen, aber das weisst Du ja besser.

      Art,
      dieses Glück hatte mein Bekannter leider nie. Bis vor kurzem stand der Hof fast auf der Kippe. Erst ein Versicherungsmakler und ein Bankenwechsel hat meinen Bekannten von den Hauptblutsaugern befreit. Beim Staat gibt es leider nur "das Gesetz und die Schergen".

      Nataly, danke. Heisst das, dass die Spüle nicht notwenig gewesen wäre?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 21:23:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Munichstock

      ich hab die #1 schon gelesen, es ergibt sich daraus aber nicht, ob nicht eventuell der Sohn, dem das Haus an sich gehört zur gleichen Zeit wie die Mutter das Haus von einem dritten erworben hat (also Sohn Haus, Mutter ELW). Das würde die "Konstruktion" etwas abmildern.

      Dass bei der EHZ gewisse Mindesterfordernisse gelten ist aus Sicht des Subventionsgebers (Staat) auch nachvollziehbar, denn ansonsten würde irgendwann jeder ein beliebiges Zimmer in seiner Wohnung als zusätzliche Wohneinheit deklarieren und EHZ kassieren.

      Zu einer abgeschlossenen Wohneinheit in Bezug auf die EHZ gehört eine Kochgelegenheit (habe ich in #8 schon geschrieben und Nataly hat in #12 die Quelle genannt).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 21:42:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zur Küche gehören (mindestens) Kochmöglichkeit und Spüle.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 22:29:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.876.034 von K1 am 20.03.06 21:23:56[/posting]Nein, mit dem Haus sollte das uralte und marode Bauernhaus ersetzt werden. Der Bau wurde bis auf Rohbau- und notwendige Handwerksarbeiten größtenteils vom Eigentümer in dessen wenig Freizeit mit einer Bauzeit von mehreren Jahren erstellt.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 22:34:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dann soll dein Bekannter reinhauen, Einspruch gegen den Bescheid des FA einlegen, sich schnell die Baumarktspül- und Kochmöglichkeit anschaffen und anschließen und gut ist.

      (Wenn da doch noch ein Nebenraum war, wo der FB nicht reingeschaut hat .... )


      Dann wirds auch was mit der EZL.



      :D
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 23:11:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo, noch einmal zur Rechtsprechung:

      laut BMF-Schreiben vom 10.2.1998, BStBl. 1998I S.190 Textziffer 3 heisst es:
      Eine begünstigte Wohnung muss ...
      - baulich abgeschlossen sein u.über einen eigenen Zugang verfügen (!)
      - eine bestimmte Mindestwohnfläche
      - eine Küche (zumindest Küchenanschlüsse) und
      - sanitäre Anlagen innerhalb der Wohnung (mit Bad/Dusche) haben,

      d.h. die Anschlüsse für eine Kücheneinrichtung genügen, wenn diese in kurzer Zeit installiert werden kann.

      Schoene Gruesse, O.D.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 10:19:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Danke nochmal an euch (Eustach und OnkelDilbert). Ich werd`s meinem Bekannten ausrichten. Er hat ja noch nicht mal den Bescheid, aber die Ankündigung und Androhung des FB, dass ein Einspruch auf jeden Fall abgelehnt würde (da Gesetz), ist IMO schon ein Hammer. Das hat doch meines Wissens nicht er sondern die Schiedsstelle des zuständigen FA zu entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 13:07:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Munich Stock,

      was hat die Kritik an der Eigenheimzulage mit einer "Neiddiskussion" zu tun? Das versuche doch bitte mal zu erklaeren...

      Und die Tatsache, dass es weitere Fehlallokationen von Steuergeldern in Deutschland gibt, mindert die Unsinnigkeit der deutschen Eigenheimzulage nicht im geringsten.

      Im uebrigen gibt es in Deutschland bereits viel zu viel Wohnraum, welchen Sinn macht es da bitte, Neubauten staatlich zu subventionieren und so das bestehende Eigentum zu entwerten und Leerstaende zu foerdern? Vielerorts wird bereits mietfreies (!) Wohnen angeboten, schlicht um den Verfall der leerstehenden Immobilien zu verhindern.

      Es freut mich zu hoeren, dass es noch gewissenhafte Finanzbeamte gibt, die solchen Missbraeuchen ohnehin unsinniger Subventionen einen Riegel vorschieben.



      mfG
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 02:00:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      steuer_inc

      Hast Du oder Deine Frau EHZ in Anspruch genommen? Wenn ja, dann brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.

      Fehlallokationen von Steuergeldern
      Wer ist den der größte Verschwender von unseren Steuergeldern? Blick ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler...
      http://schwarzbuch.steuerzahler.de/
      Ich vermute, dass Du einer dieser geifernden Beamten und Wichtigtuern bist, die glauben, der Sinn des Lebens liege darin, anderen das Laben schwer zu machen.

      Unsinnigkeit der deutschen Eigenheimzulage
      Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, was unsere Wirtschaft am Leben erhält? Wieviele Privatimmobiien würden nicht gebaut worden sein, wenn es diese Form des Anreizes zum Bauen nicht gegeben hätte.

      Im uebrigen gibt es in Deutschland bereits viel zu viel Wohnraum
      Dann bewohne doch mal ein 100 Jahre altes Haus und bringe dieses energieökonomisch auf Vordermann! Diese Argumentation ist einfach nur lächerlich!

      Vielerorts wird bereits mietfreies (!) Wohnen angeboten,
      Dann geh doch in den Osten in eines der verlassenen Nester. Wenn Du Dir das antun magst, dann mach doch!

      gewissenhafte Finanzbeamte
      Sollte man nicht verwechseln mit Finanzbeamten, die ein Gewissen haben. Was Du darunter zu verstehen scheinst....ach lassen wir es, du gehörst zu den Neiddiskutierern!


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      Ablehnung Eigenheimzulage wegen fehlender Kochmöglichkeit und Spüle