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    5% pro Monat mit Bankschuldverschreibungen, Seriös? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.06 23:45:30 von
    neuester Beitrag 22.03.06 00:46:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.048.691
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      Avatar
      schrieb am 20.03.06 23:45:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      von einem Versicherungsmakler bekam ich letzten Freitag einen Anruf wegen einer "Lukrativen Geldanlage". Der Fond handele mit Bankschuldverschreibungen. 5% pro Monat wären evtl. drin. Daraufhin bekam ich zwei PDFs, im ersten PDF wurde kurz der Fond auf einer Seite beschrieben, das zweite PDF enthält eine Investmentvereinbarung, zwei Seiten lang.
      Das Geld wäre zu 100% sicher, die 5% pro Monat könnten aber nicht garantiert werden. Sitz der Fonds-Gesellschaft ist die Schweiz.

      Ich halte das ganze natürlich für dubios :rolleyes:. Was ist davon zu halten? Gibt es ähnliche Fonds die mit Bankschuldverschreibungen handeln? Kann der Versicherungsmakler mir einfach am Telefon solche Anlagen anbieten?

      viele Grüße,
      Smithers

      Anbei die PDFs

      xxxxxxxx Fond

      Aktivität

      Der Fond investiert ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere mit einer Bewertung von mindestens A+ nach S&P. Der Fond verhandelt Emissionsverträge direkt mit den emittierenden Banken. Da die Banken Zeit und Kosten für den Prospektus sparen und zusätzlich im Rahmen dieser Privatplazierung noch den Vorteil der Diskretion haben, sind die Banken bereit, die neuen Obligationen an unseren Fond zu einem kleinen Abschlag vom Endmarktpreis zu verkaufen. Dieser Abschlag ist normalerweise klein, z. b. 20 Basispunkte (0,2%), aber durch einen Hebel von fünf bis zehn wird die Rendite des eingesetzten Kapitals sehr interessant.
      Die einzige Aktivität des Fonds ist der Kauf und Weiterverkauf dieser neuen Bankschuldverschreibungen,
      direkt vom Emittenten an den Endkäufer. Für gewöhnlich hat der Endkäufer bereits eine feste Abnahmeerklärung abgegeben, bevor der Fonds das Wertpapier kauft, wodurch ein Handelsgewinn generiert wird.

      Sicherheit
      Der Fond wurde von einer sehr reputierten und alt eingesessenen Rechtsanwaltskanzlei aufgelegt.
      xxxxxxxxxxxx LTD., Vaduz, Liechtenstein, ist der Verwalter des Sondervermögens. Er kontrolliert, dass der Fond sich an seine Investment Strategie hält, wie sie oben beschrieben ist. KPMG,eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt, prüft die Bücher der Verwaltungsgesellschaft
      und zertifiziert die Anteilsentwicklung. Der Fond hat eine Wertpapierkennummer und der Kunde hält die Anteile für gewöhnlich bei seiner Hausbank.

      Erwartete Rendite
      Der Fond hat seine Handelsaktivität am 1.Dezember 2005 begonnen und es wird erwartet, dass anfangs
      etwa 5% pro Monat erwirtschaftet werden.
      Dies wird sich jeweils in einer Steigerung des Anteilswertes am
      ersten Tag des Folgemonats niederschlagen.

      Zeichnung von Anteilen
      Die Zeichnungen ist ausschließlich durch unsere Büros möglich. Das Minimum für eine eigene Zeichnung
      ist USD 100.000. Es gibt keinen Ausgabeaufschlag. Für Summen unter 100.000 USD ist eine Zeichnung über
      die xxxxxxxx Capital Management S.A. möglich. Hierbei haftet die Gesellschaft für die Einlage und zeichnet im eigenen Namen den Fonds. Gewinne werden jedes Quartal per Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachgewiesen.
      Auf Anfrage werden den Kunden über 100.000 USD die Anteilszertifikate elektronisch an seine Hausbank
      überstellt.

      Rückgabe
      Die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate. Im Anschluss kann der Kunde die Anteile zum ersten Tag jedes
      Monats mit 30 Tagen Kündigungsfrist zurückgeben.

      Fazit
      Dies ist ein sehr sicherer, transparenter und daher idealer Weg für Investoren an einem Markt zu
      partizipieren, der normalerweise nur sehr finanzstarken Investoren vorbehalten ist.


      Investmentvereinbarung
      Zwischen dem INVESTOR und dem MANAGER

      XXXXXXXXXXXXXXXXXXX Capital Management S.A.
      Verwaltungssitz
      xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx CH-XXXXXXXXXX
      (ist eine Schweizer Adresse)

      wird folgende Vereinbarung geschlossen:

      Präambel
      Der Manager unterhält Konten bei namhaften Investmentbanken und Brokerhäusern mit denen er
      unterschiedliche Investments durchführt. Insbesondere ist der Manager Partner eines Investment
      Fonds, des XXXXXXXXXXXXX Hedge Fonds.
      Der Investor möchte die Kontakte und Erfahrungen des Managers nutzen um ein solches Investment zu
      tätigen und bietet dem Manager den Abschluss der nachfolgenden Vereinbarung an.

      § 1 Anlagebetrag
      Der Investor stellt für das Investment einen Betrag in Höhe von Währung Investitionsbetrag in Ziffern Investitionsbetrag in Worten USD Euro
      zur Verfügung und bestätigt, dass der Investitionsbetrag legaler Herkunft und frei von jeglichen Auflagen ist.

      § 2 Abwicklung
      Der Investor transferiert seinen Anlagebetrag nach Unterschrift dieser Vereinbarung auf das nominierte
      Treuhand-Konto des Managers. Der Manager wird den Investmentbetrag in seinem Namen in den
      XXXXXXXXXXX Hedge Fonds investieren.

      § 3 Gewinnbeteiligung
      Der Investor erhält für seine Einlage eine Beteiligung an den Renditen des XXXXXXXXXXXXXX Hedge Fonds, die
      sich an der Höhe der vom Fonds erwirtschafteten Renditen orientiert.
      Die Abrechnung der Gewinnbeteiligung erfolgt zu jedem Quartal. Der Investor erhält zum Stichtag
      eine schriftliche Abrechnung mit Ausweis des Anlagebestands durch den Manager per Testat von
      einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
      Die Renditen werden bis auf Widerruf durch den Investor thesaurierend angelegt. Für die steuerliche
      Veranlagung ist der Investor selbst verantwortlich.
      Seite 1 von 2

      § 4 Beginn, Laufzeit und Kündigung
      Die Laufzeit dieser Investmentvereinbarung beginnt mit Zahlungseingang des Anlagebetrages auf
      dem Treuhandkonto des Managers und endet mit Rückzahlung des Anlagebetrages an den Investor.
      Der Investor kann diese Investmentvereinbarung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen
      zum Monatsanfang kündigen, nicht jedoch vor Ablauf der ersten 12 Monate.

      § 5 Sicherheit/Haftung
      Der Manager haftet für die Einlage des Investors zu 100% durch seine Stammeinlage. Für Renditen
      kann der Manager nicht haften. Diese werden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
      ausgewiesen.

      § 6 Schlussbestimmungen
      Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
      Aufhebung oder Abänderung der Schriftformklausel bedarf ihrerseits der Schriftform. Jede der Parteien
      ist für ihre steuerlichen Belange aus der Durchführung dieser Vereinbarung selbst verantwortlich. Von
      dieser Vereinbarung wurden zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.
      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Investmentvereinbarung unwirksam und/oder nichtig
      sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Investmentvereinbarung im übrigen hiervon nicht
      berührt. Die Parteien verpflichten sich, solchermaßen unwirksame und/oder nichtige Bestimmungen
      durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten Zweck
      dieser Investmentvereinbarung entsprechen.
      Gerichtsstand ist der Kanton St. Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.

      Ort, Datum, Unterschrift (Investor)
      Ort, Datum, Unterschrift (Manager)
      Ort, Datum, Unterschrift (Vermittler)
      Name ( in Druckbuchstaben) und Anschrift des Vermittlers
      Seite 2 von 2
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 00:43:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab nur schnell gegoogelt.....

      Bankgarantiegeschäfte

      Bankgarantien sind bedingte oder unbedingte Zahlungszusagen einer Bank, die gegen Entgelt gegeben werden. Eingesetzt werden die Garantien vielfältig, z.B. als Sicherheitsleistung anstelle einer Kaution - hier zumeist in Form einer Bankbürgschaft - oder im Außenhandelsgeschäft in Form eines Akkreditivs. Anbieter des Grauen Kapitalmarktes behaupten, daß Bankgarantien gehandelt werden. Es existiere ein Markt für Garantien bzw. Schuldverschreibungen "erstklassiger" Banken, auf dem sich US-Banken kurzfristig refinanzierten. Zugangsberechtigt zu diesem Markt seien Banken sowie internationale und staatliche Institutionen (Vgl. ICC Commercial Crime Bureau, Special Report, (Anm. 10), S.20-21).

      Um den Eindruck von Seriosität zu suggerieren, werden zahlreiche Fachbegriffe aus der Bankenwelt angewandt. Häufig gewählte Begriffe sind zum Beispiel: "AAA-Zerobond", "Bankgarantie auf Kapital und Ertrag", "Bank Co-ordinator", "Bank to Bank Transactions", "Blocked Fund Letters" oder "Block Fund Confirmations"( Diese Liste ist noch zu erweitern: Vgl. Dr. Dirk Fischer (1997), Strategien gegen den Betrug mit Bankgarantien aus der Sicht des Deutschen Interessenverbandes für Kapitalanleger e.V., Rede auf ICC-Symposium 05.11.1997, S. 11-13).

      Der Markt für internationale Bankgarantien hat nach Aussagen der Anbieter ein Volumen von 5.000 Mrd. USD (Vgl. ICC Commercial Crime Bureau, a.a.O., S.29). Die angeblich aufgelegten "Standby Letters of Credits", wie sie auch genannt werden, werden in Stückelungen von 10 Mio. USD an Finanzhäuser gegeben. Die Betrüger sammeln nun kleinere Summen in einem Pool, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Die Renditen, die versprochen werden, gehen bis zu 150 % in einem Jahr (Vgl. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zur Anfrage des Bundesministers der Finanzen (BMF) zum Grauen Kapitalmarkt, S.5).

      Der Markt für Bankgarantien ist jedoch ein Phantommarkt (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. November 1998, S.33), da Bankgarantien von ihrer Natur her gar nicht handelbar sind. Nach ihrer rechtlichen Konstruktion können diese Sicherheiten nämlich nur zusammen mit der durch sie abgesicherten Forderung übertragen werden, nicht dagegen als eigenständiges Wertpapier. Für den Anleger sind die verwendeten Pseudobegriffe ein erstes Merkmal, um diese Geschäfte zu erkennen. Zudem werden gerade in diesem Bereich exorbitante Renditen versprochen. Die eingezahlten Mittel verschwinden in den Taschen der Anbieter. Quelle: Grauer Kapitalmarkt und unseriöse Geschäftspraktiken, 1999, Finanzplatz e.V.

      http://72.14.203.104/search?q=cache:dfJKGaoHjLkJ:www.elitetr…
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 00:43:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.877.530 von Smithers am 20.03.06 23:45:30[/posting]:(
      ich habe nur mal kurz "drübergeflogen"
      aber mein bauchgefühl sagt -no way-
      tendenziell klassische abzocke am grauen kapitalmarkt
      5% !!! pro monat !!! (etwa 60% ohne zinseszins) mit bankschuldverschreibungen, auch noch a+ (rendite im moment wohl je nach laufzeit zwischen 2 und 4% pro jahr !)
      dann irgendeine dubiose konstruktion über auslaändische gesellschaften
      ein nicht definierter hebeleffekt (5-10) -woher ???
      typischer lockruf mit zwischenhändlerfunktion -absolut sicher durch garantierte abnahme !!!-:eek:

      2 allgemeine lehrsätze:
      1)"There is no money left on the table" -d.h. klassische arbitrage ohne risiko, wie hier beschrieben, gibt es im heutigen markt nicht mehr
      2) wenn das so toll funktionieren sollte, dann würden das leute von ganz anderem kaliber machen und nicht privatanleger

      letzte anmerkung: sogenannte "cold calls" sind m.E. nicht erlaubt und immer tendenziell unseriös

      Gute Nacht

      GoToX
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 00:49:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.877.755 von cu@dausend am 21.03.06 00:43:25[/posting]ERGÄNZUNG:

      der begriff bankgarantie existiert NICHT !
      alles was damit beworben wird suggeriert nur eine sicherheit
      banken geben keine garantien
      wenn, dann wird dies in offiziellen dokumenten anders bezeichnet (z.B. Bürgschaft, Aval, etc.)

      GoToX
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 08:18:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Versicherungsmakler haben nur lukrative Geldanlagen :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: das lukrativ bezieht sich natürlich auf den Gewinn des Maklers :laugh::laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 21.03.06 09:26:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich schliesse mich den Meinungen oben uneingeschränkt an. Für mich ist schon sehr unseriös, dass wahllos Leute ungefragt angerufen werden, um ein Produkt zu verkaufen. Dass nachher ein einseitiges Infoblatt folgt und man aufgrund dessen zeichnen soll, ist schlicht lächerlich. Ob die Strategie schlussendlich aufgeht oder nicht (was ich vermuten würde, ohne mehr Infos zu haben) ist nebensächlich.

      Die Aufmachung ist so unseriös, dass man entweder beim Telefenoanruf gleich aufhängen oder den Infowisch wegwerfen sollte.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 11:27:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Betrug! Du brauchst einen guten Anwalt und Glück Dein Geld je wieder zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 20:03:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank allen Antwortern. Habe zum Glück noch nichts investiert :)
      viele Grüße, Smithers
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 00:46:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich halte da auch nichts davon. Wurde gerade letzhin wegen sogennanter MTN (medium term notes) Geschäften angesprochen. Auch so sagenumwobene Geschäfte mit denen man ab einigen Mio ohn Risko schnell reich werden könne. Ich glaube der letzt grössere Fall war um Pro Futura Group (nun in Liquidation), wer will kann ja einmal ein bisschen googeln.


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