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    Steuerprüfung -- Speku-Gewinne... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.06 15:27:34 von
    neuester Beitrag 14.04.06 14:01:35 von
    Beiträge: 70
    ID: 1.050.099
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      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:27:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen....:)

      folgender Sachverhalt :

      bekam heute vormittag einen Anruf vom Finanzamt :

      Steuerprüfung im April bzgl. Spekulationsgewinne
      für die Jahre 2001 - 2003 ...!!!!:confused:

      hatte in diesen Jahren meine Steuer-Erklärung immer ordnungsgemäss abgegeben....

      nun meine Fragen :

      -- hatte von Euch daytradern schon jemand mal ne Steuerprüfung
      bzgl. Speku-Gewinnen ????

      -- auf was sollte ich bei der Prüfung achten ????

      -- hat jemand Tipp´s ????

      -- hatte in diesen Jahren ca. 5.000 - 10.000 ausgeführte Orders
      pro Jahr.., können die mich durch die relativ hohe Orderzahl dazu zwingen, ein Gewerbe anzumelden ????
      (trade nur mit eigenem Geld, als keine Verwaltung von Fremdvermögen)


      danke im Voraus..:)

      grüße @ all

      az-maja
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:37:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      HiHo :)

      Steuerprüfung :eek:

      Krass.....ich habe zwar nicht ganz so viele orders wie du aber bei mir läuft alles ohne gewerbe :) und das wird sich auch nicht ändern....sind ganz normale private veräusserungsgeschäfte :lick:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:40:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.984 von az-maja am 27.03.06 15:27:34Aber wenigstens sagen die dir vorher bescheid...finde ich schon mal sehr positiv...ich dachte die kommen überraschend!
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:41:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.960.172 von ZockerFreak am 27.03.06 15:37:16Hallo ZF..:)

      jou., im Amtsdeutsch Privater Vermögensverwalter...:D:)

      bin gespannt was die Dame vom Finanzamt zu meinen Orderzahlen
      zu sagen hat...

      na, hoffentlich schicken die mir mindestens ne hübsche Steuerprüferin...:D;)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:42:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.960.216 von ZockerFreak am 27.03.06 15:40:03na die, die überraschend kommen, sind von der Steuerfahndung...:D

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      schrieb am 27.03.06 15:49:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.960.263 von az-maja am 27.03.06 15:42:33OK :D

      Kannst ja dann berichten wie es gelaufen ist......ich gebe denen auch immer nur gesammelt meine orders auf ein paar A4 seiten ab....das ganze als PDF wollten sie nicht :rolleyes: .. fragen mich dann aber jedes mal ob alles auch seine richtigkeit hat :D
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:54:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.984 von az-maja am 27.03.06 15:27:34- hatte in diesen Jahren ca. 5.000 - 10.000 ausgeführte Orders:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:22:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      hat keiner nen Tipp zu #1...??:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:26:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu #1

      Ich hatte die selber Prüfung bereits vor 4 Jahren und bin bei einer
      ähnlichen Orderzahl als gewerblich eingestuft worden.
      Das kommt aber auf den jeweiligen Betriebsprüfer an.

      Zu der gewerblichen Einstufung gab es nämlich damals ein neues
      Gerichtsurteil. Da spielen Orderanzahl und auch berufliche
      Vorbildung eine Rolle. Ich wurde u.a. gewerblich eingestuft
      da ich eine Banklehre habe. Wäre ich Metzger gewesen und hätte die
      selbern Geschäfte gemacht wären es wohl private Veräußerungsgeschäfte gewesen.

      Man kann aber normalerweise mit den Beamten vernünftig reden und
      eventuell auch einen Deal machen. Vorallem bei der Ordermenge.
      Du glaubst doch nicht wirklich das die vom Finanzamt alle Belege anschauen wollen. D.h. mach kann eventuell auch sagen das ein Teil, oder nur die Hälte gewerblich ist. Man sollte aber
      darauf achten was für einen selber von Vorteil ist. Insbesondere
      im Bezug zur ausstehenden Verfassungsbescherde zur Spekusteuer.

      Ansonsten ist es nocht so dramatisch, da du ja seit 2001 oder sogar früher (da bin ich mir nicht ganz sicher) die Gewerbesteuer
      fast vollständig auf die Einkommenssteuer anrechnen kannst (bei BGB-Gesellschaft)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:31:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.960.483 von Datteljongleur am 27.03.06 15:54:43:rolleyes: kommt immer ein wenig auf den Anleger an :eek::eek: ;) !
      Bei einer "Haltedauer" zwischen 2 Min. und einige Tagen summiert
      sich soetwas halt :D ;) !

      @ az
      nee soetwas ist mir bis dato auch noch nie unter gekommen :confused:
      Gibbets so`n Mist tatsächlich :confused: :( :cry: ???
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:37:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.984 von az-maja am 27.03.06 15:27:34bekam heute vormittag einen Anruf vom Finanzamt :


      seit wann kündigen die telefonisch Außenprüfungen an ?


      was wollen die denn prüfen ?

      die sollen lieber bei Dir eine Kontenabfrage machen, ist bestimmt effizienter.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:40:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.353 von ignorefunktion am 27.03.06 16:37:04der anruf vom Finanzamt war bzgl. der Terminabsprache der Prüfung...

      ne schriftliche Einladung dazu kommt in den nächsten Tagen..:D (sagte die Dame am Telefon)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:41:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.119 von ramboldtoni am 27.03.06 16:26:38danke ramdoldtoni..:)

      hast ne boardmail...
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:44:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.449 von az-maja am 27.03.06 16:41:28ist ja der wahnsinn - haste ne Ahnung wie die eigentlich auf dich gekommen sind??
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:45:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      dann wollen die sich tatsächlich ein Bild darüber machen, ob Du das ganze gewerbsmäßig betreibst.


      wenn es aussieht, dann haste wohl schlechte Karten :laugh:


      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:47:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.537 von ignorefunktion am 27.03.06 16:45:16:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 16:48:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.537 von ignorefunktion am 27.03.06 16:45:16:cry: schon etwas chaotisch oder :p :eek::eek: :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 17:32:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.984 von az-maja am 27.03.06 15:27:34Haben Sie es wieder getan?



      Privataufwendungen als Betriebsausgaben gebucht?

      Betriebseinnahmen nicht erklärt?

      Die Mieteinnahmen Ihrer Ferienwohnung auf Sylt vergessen?

      Kapitalerträge nicht erklärt?

      Oder vielleicht Spendengelder auf Liechtensteiner Konten vergessen?



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      Kommen Sie zu uns, bevor wir zu Ihnen kommen
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 17:43:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.119 von ramboldtoni am 27.03.06 16:26:38Zu der gewerblichen Einstufung gab es nämlich damals ein neues
      Gerichtsurteil. Da spielen Orderanzahl und auch berufliche
      Vorbildung eine Rolle. Ich wurde u.a. gewerblich eingestuft
      da ich eine Banklehre habe. Wäre ich Metzger gewesen und hätte die
      selbern Geschäfte gemacht wären es wohl private Veräußerungsgeschäfte gewesen.


      Warum sollte ein Metzger mit dem "richtigen Riecher" besser dran sein, als irgendein "Pechvogel" mit Bankausbildung ?

      Glaube nicht, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt - wenn kein Gewerbe angemeldet wurde, sollte es der persönliche Steuersatz sein !?!?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 17:45:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Oha, hoffentlich kommt so etwas nicht in Mode :eek:

      Geben Deine Steuerunterlagen irgendwelchen Anlass zu verstärkter Neugier? Aber selbst wenn, dann bringt doch wie in #11 schon gesagt, eine Kontenabfrage mehr. Da können die sich doch alle Umsätze andrucken lassen.

      Welche Kriterien für gewerbliche Aktivitäten gibt es denn?

      Ich liege schon noch unter 1000 Trades, bin aber beruflich vorbelastet und zocke auch auf Kredit. Wenigstens mache ich das ganze im Büro, zu Hause hab ich nichtmal ne Flatrate.

      Darf ich fragen, ausd welchem Bundesland Du kommst?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 18:09:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.962.784 von noch-n-zocker am 27.03.06 17:45:44Darf ich fragen, ausd welchem Bundesland Du kommst?

      komme aus Südbaden (nähe Freiburg)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 18:43:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.984 von az-maja am 27.03.06 15:27:34Also, hatte als Freiberufler auch schon mal eine Steuerprüfung, die sich auf sämtliche Einkünfte erstreckte. Bei kleinen Fischen wie mir fiel das Los (ja, es wird ausgelost!!!) zufällig auf mich.

      Außenprüfung muß beim Steuerpflichtigen angemeldet werden, wenn Fahndung, natürlich nicht!

      Wenn Du etwas "vergessen" hast zu deklarieren, musst Du es durch Selbstanzeige korrigieren, und zwar bevor der Prüfer mit der Prüfung begonnen hat. Das ist ganz wichtig und kann später nicht mehr korrigiert werden. Sonst wird es sehr unangenehmen wg. Steuerhinterziehung usw. Da das Steuerrecht im Übrigen so viele Lücken und Zweifelsfälle hat, kann man mit dem Prüfer endlos diskutieren, z.B. über den Dauerbrenner "Häusliches Arbeitszimmer".
      Wenn man da nicht durchkommt, hat es wenigstens keine strafrechtlichen Konsequenzen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:00:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.963.689 von megaschotte am 27.03.06 18:43:17danke megaschotte..:)


      hatte bei meinen Steuererklärungen alle Speku-Gewinne angegeben...
      (was ich in diesem Zusammenhang jedem daytrader nur empfehlen kann..;)..)


      die entscheidende Frage für mich ist, ob ich auf Grund meiner hohen Orderzahl rückwirkend als geweblich eingestuft werden....
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:15:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.961.119 von ramboldtoni am 27.03.06 16:26:38Kenn einen der hat Bäcker gelernt und handelt jetzt (nach eigenen Angaben sehr erfolgreich) mit Aktien, das ist dann sicher auch privat?! :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:41:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.964.194 von ProfDrBunsenbrenner am 27.03.06 19:15:20Ich glaube Frontrunning und Scalping sind von der Steuer befreit!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:58:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.963.968 von az-maja am 27.03.06 19:00:57wie sieht es denn mit den Steuerbescheiden aus ?
      sind die schon bestandskräftig oder Vorbehalt der Nachprüfung ?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:06:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.964.914 von ignorefunktion am 27.03.06 19:58:18sind alle Vorbehalt der Nachprüfung....:(
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:33:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.075 von az-maja am 27.03.06 20:06:39hi az,

      ich kann mal meine freundin fragen, die is finanzbeamtin. und unser halber freundeskreis is steuerprüfer...:rolleyes::D


      wann hamse sich denn angekündigt? (ich frag ma am wend)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:45:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.484 von alpine110 am 27.03.06 20:33:06hi alpine..:)

      die haben sich auf den 24. April bei mir angemeldet....

      jou frag mal in deinem Freundeskreis...:)

      hatte heute Auch schon mehrfach mit nem Freund (is bei der Steuerfahndung) telefoniert....

      er meinte, keep cool, wenn wir (die Steuerfahnder) kommen, dann iss es schlimmer...:D:)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:53:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.075 von az-maja am 27.03.06 20:06:39sind alle Vorbehalt der Nachprüfung....

      Mit welcher Begründung denn? Das ist doch ungewöhnlich bei einer privaten Steuererklärung. Bist Du deswegen auch verpflichtet, etwas aufzuheben?

      Bei mir würden die wohl schnell fertig sein, da ich alle Unterlagen nach Ende der Einspruchsfrist wegwerfe. Nix ist älter als die WP-Abrechnung von gestern.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:59:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.768 von noch-n-zocker am 27.03.06 20:53:32Warum kann man denn als gewerblich eingestuft werden?
      Und was sind die Kriterien?
      Kann mal einer darlegen, was die konkreten Konsequenzen sind, wenn man gewerblich tradet?

      Sorry, nur Fragen...:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:47:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      zur einstufung gewerblich / privat sind bereits einige urteile des bfh ergangen. im normalfall sollte die menge an orders KEINEN ausschlag geben

      siehe z.b. hier

      http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990448.HTM
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:50:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.552 von ElBosso am 28.03.06 10:47:07Danke....interessant :)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:52:02
      Beitrag Nr. 34 ()
      Sagt wohl alles!

      BFH-Urteil vom 29.10.1998 (XI R 80/97) BStBl. 1999 II S. 448

      Wertpapiergeschäfte selbst in größerem Umfang stellen im allgemeinen eine private Vermögensverwaltung dar. Eine gewerbliche Betätigung setzt jedenfalls voraus, daß der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält (Bestätigung der Rechtsprechung).

      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:54:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich möchte Dir noch dringend raten, unbedingt ein paar Euro in die Hand zu nehmen und einen versierten Steuerberater für die Prüfung zu engagieren. Das zahlt sich dicke aus! Mir hat der Steuerberater bei der Prüfung mindestens das 10-fache seines Honorars an Umsatzsteuer erspart!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:58:32
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.688 von megaschotte am 28.03.06 10:54:52Welche umsatzsteuer bei PRIVATEN veräusserungsgeschäften :D
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:02:38
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.643 von ZockerFreak am 28.03.06 10:52:02Hallo,

      das kannst Du hier zum millionsten mal schreiben, trotzdem kommt diese Frage hier mindestens einmal im Monat wieder!!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:02:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      @noch n zocker

      vorbehalt...

      ganz normal bei Gewerbe, Immos etc, bei "kleinen Privaten" offenbar wenn sie irgendwas "Ungewöhnliches" haben wie hier in diesem Falle eine vergleichsweise hohe Anzahl an Veräußerungsgeschäften und ich hoffe natürlich für azmaja auch entsprechend hohe Gewinne :D

      wegwerfe ...


      du bist verpflichtet, bei der Steuererhebung mitzuwirken. Wenn du deine Belege absichtlich vernichtest, dann wirst du eben geschätzt. Das kann im Einzelfalle sogar gut sein... dürfte meist aber ungünstig sein. Außerdem macht Wegwerfen verdächtig. So ist das nun mal in Absurdistan. Aber nichts ist doch leichter zu rekonstruieren als ein Wertpapierbeleg einer Bank. Oder hast du ne Bank, die noch keine Computer benutzt? Dein Wegschmiessen nützt dir also nix, wenn du mal geprüft wirst, dann darfst du auf deine Kosten Zweitschriften aller Transaktionen anfordern.

      @jimmy007

      Kriterien sind

      1. Wenn du für Dritte tradest/Vermögen verwaltest und/ oder gegen Entgelt berätst

      2. Wenn du beruflich erworbene Kenntnisse für das Daytrading einsetzt, wenn du also als Bankkaufmann o.ä. in einem größeren Umfang tradest. Kommt dann wohl auf den Fall an.

      Fazit. Wer ohne berufliche Vorbildung nur und ausschließlich für sich selber tradet bleibt "privat" sonst kann (nicht muss) es gewerblich sein.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:07:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.813 von Melmaq am 28.03.06 11:02:47......das stimmt nicht ganz.........bei privaten Veräußerungsgeschäften besteht keine Aufbewahrungspflicht. Das sollte allerdings nicht dazu verleiten dem prüfer das Leben schwer zu machen.

      Das Finanzamt kann Belege verlangen. Wer seine Belege vernichtet hat, muß halt dann mit hohem Aufwand Kopien beschaffen.

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:16:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.813 von Melmaq am 28.03.06 11:02:47hallo melmaq...:)


      die beiden Kriterien unter 1. und 2. erfülle ich..., bin aber dennoch gespannt, was bei der Prüfung im April herauskomen wird....



      mal etwas anderes :

      es gibt einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer (glaube 24.500 euro)
      wenn man nun mit einem Gewerbe darüber liegen sollte, fällt dann der Freibetrag weg, oder wird nur der über dem Freibetrag liegende Betrag versteuert ????

      wie hoch sind den die Gewerbesteuern (prozentual ) ???
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:47:56
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.051 von az-maja am 28.03.06 11:16:32Gewerbesteuer ...


      http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer


      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:59:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.532 von Melmaq am 28.03.06 11:47:56herzlichen Dank...!!!:)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 16:20:18
      Beitrag Nr. 43 ()
      .....Du weißt aber auch nicht so recht was Du genau machst, woll???

      Im ersten Beitrag hieß es noch: "Ich trade nur mit eigenem Geld".........

      Da möchte ich mir jeglichen Kommentar sparen......

      Viele Grüße


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:01:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.976.208 von HaraldSM am 28.03.06 16:20:18die beiden Kriterien unter 1. und 2. erfülle ich..., bin aber dennoch gespannt, was bei der Prüfung im April herauskomen wird....

      damit meinte ich, dass ich nur mit eigenem Geld trade und
      keine Kenntnisse aus meiner Berufsausbildung zum daytrading mitbringe...

      dass muss falsch rüber gekommen sein, sorry..!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:04:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.976.208 von HaraldSM am 28.03.06 16:20:18ich meinte damit, ich erfülle die Kriterien, die melmac aufgestellt hat als Voraussetzung für eine Nichtgewerblichkeit..
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:36:16
      Beitrag Nr. 46 ()
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:41:33
      Beitrag Nr. 47 ()
      @az-maja:
      Die Kriterien von melmac sind Kriterien für Gewerblichkeit, nicht für Nichtgewerblichkeit.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:49:13
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.980.429 von NATALY am 28.03.06 19:41:33hallo nataly....:)

      habe mich wohl nicht richtzig ausgedrückt..., du hast recht....:)
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 16:57:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.980.429 von NATALY am 28.03.06 19:41:33Die Kriterien von melmac sind Kriterien für Gewerblichkeit, nicht für Nichtgewerblichkeit.


      Sind die Kriterien einzeln oder im Zusammenhang zu sehen? Ich setze meine beruflich erworbenen Kenntnisse ein, handele aber nur auf eigene Rechnung.

      Die Aussage von HaraldSM und melmaq zu der Aufbewahrungspflicht bei privaten Veräußerungsgeschäften glaube ich nicht. Ich reiche schlieslich alle Belege bei der EST-Erklärung mit ein. Da kann sich das FA doch Kopien machen, wenn Interesse besteht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Bescheid hat sich das Thema dann aber für mich erledigt, wir hatten im Zusammenhang mit der Spekusteuer doch geklärt, dass man an einem rechtskräftigen Bescheid nichts mehr ändern kann.

      Wenn das FA Jahre später auf die Idee kommt, mich auf Gewerblichkeit zu prüfen, dann sollen sie sich die Informationen bei der Bank holen. Ist doch ohnehin praktikabler. Dort bekommen sie ein Excel-Sheet, bei mir nur kiloweise Papier.
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 15:33:03
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ab einem Anteil an einer börsennotierten Firma von mindestens 1% wirst Du beim Finanzamt als gewerblich eingestuft und musst einen Gewinn auch über 1 Jahr hinaus versteuern.

      Das habe ich gerade in einem anderen Thread gelesen. Stimmt das??
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 15:36:29
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.160.811 von noch-n-zocker am 11.04.06 15:33:03Gilt doch hoffentlich nicht auch für insolvente schrott-pennys :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 15:38:59
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.160.885 von ZockerFreak am 11.04.06 15:36:29Nur bei denen kommt unsereiner an solche Grenzen. Bei den DAX-Werten hab ich überall noch Luft :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 16:12:41
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.160.811 von noch-n-zocker am 11.04.06 15:33:03
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 16:13:33
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.160.811 von noch-n-zocker am 11.04.06 15:33:03Stimmt echt! :(



      ab 1% Anteil ist man wesentlich Beteiligter (egal ob börsennotiert oder nicht). Veräusserungsgewinne aus dieser Beteiligung sind entsprechend auch nach >1 Jahr zu versteuern (§17 EStG).
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 16:47:26
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.160.936 von noch-n-zocker am 11.04.06 15:38:59;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 19:50:42
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.161.715 von noch-n-zocker am 11.04.06 16:13:33jau, hat aber nix mit Spekgewinnen zu tun.

      Sind eben Veräußerungsgewinne
      Avatar
      schrieb am 11.04.06 22:46:22
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.161.715 von noch-n-zocker am 11.04.06 16:13:33Stimmt echt! traurig



      ab 1% Anteil ist man wesentlich Beteiligter (egal ob börsennotiert oder nicht). Veräusserungsgewinne aus dieser Beteiligung sind entsprechend auch nach >1 Jahr zu versteuern (§17 EStG).


      man ist wegen der 1% nicht gewerblich.
      nur der veräusserungsgewinn aus dieser einen beteiligung an der du >= 1% hälst ist selbst nach einer haltedauer > 1 jahr zu versteuern.

      wenn die aktien eh nur < 1 jahr gehalten werden soielt dies also keine rolle.
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 12:50:06
      Beitrag Nr. 58 ()
      wie werden denn diese veräußerungsgewinne versteuert?
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 13:33:10
      Beitrag Nr. 59 ()
      Die Veräußerungsgewinne sind nach § 17 Abs. 1 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern:

      § 17

      Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

      (1) <1>Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war. <2>Die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich. <3>Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen. <4>Hat der Veräußerer den veräußerten Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich erworben, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn der Veräußerer zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger oder, sofern der Anteil nacheinander unentgeltlich übertragen worden ist, einer der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre im Sinne von Satz 1 beteiligt war.

      (2) <1>Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. <2>In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der Anteile ihr gemeiner Wert. <3>Hat der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich erworben, so sind als Anschaffungskosten des Anteils die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgebend, der den Anteil zuletzt entgeltlich erworben hat. <4>Ein Veräußerungsverlust ist nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt,

      a)


      die der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre unentgeltlich erworben hatte. <2>Dies gilt nicht, soweit der Rechtsvorgänger an Stelle des Steuerpflichtigen den Veräußerungsverlust hätte geltend machen können;

      b)


      die entgeltlich erworben worden sind und nicht innerhalb der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung des Steuerpflichtigen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gehört haben. <2>Dies gilt nicht für innerhalb der letzten fünf Jahre erworbene Anteile, deren Erwerb zur Begründung einer Beteiligung des Steuerpflichtigen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 geführt hat oder die nach Begründung der Beteiligung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 erworben worden sind.

      (3) <1>Der Veräußerungsgewinn wird zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er den Teil von 9.060 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht. <2>Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von 36.100 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht.

      (4) <1>Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird oder wenn ihr Kapital herabgesetzt und zurückgezahlt wird oder wenn Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes ausgeschüttet oder zurückgezahlt werden. <2>In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft anzusehen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 13:42:21
      Beitrag Nr. 60 ()
      d.h. persönlicher einkommenssteuersatz (das halbeinkünfteverfahren findet keine anwendung) außerhalb der freibeträge?
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 13:45:39
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.174.258 von NATALY am 12.04.06 13:33:10d.h., wenn ich mich verzockt habe, muss ich nur soviel Aktien zukaufen, dass ich über 1% liege, um anschliessend beim Verkauf die Verluste voll geltend machen zu können?
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:07:29
      Beitrag Nr. 62 ()
      Inwieweit das Halbeinkünfteverfahren Anwendung findet, ist nicht in § 17 EStG geregelt, sondern in § 3 Nr. 40 EStG.
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:15:00
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.174.465 von noch-n-zocker am 12.04.06 13:45:39@n-n-z

      Du musst vor Veräusserung mindestens 5 Jahre ununterbrochen wesentlich beteiligt sein, um einen Veräusserungsverlust geltend machen zu können (§17 EStG (2) b)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 15:37:20
      Beitrag Nr. 64 ()
      "Inwieweit das Halbeinkünfteverfahren Anwendung findet, ist nicht in § 17 EStG geregelt, sondern in § 3 Nr. 40 EStG"

      und da steht?
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 08:43:50
      Beitrag Nr. 65 ()
      finde diese fragestellung sehr interessant, gibt es denn hier keine steuererxperten die mal klipp und klar sagen können was sache ist und wie so etwas steuerlich genau abläuft...
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 10:09:13
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.176.665 von Broker223 am 12.04.06 15:37:20und da steht

      mußt Du lesen

      google "einkommensteuergesetz"
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 10:14:48
      Beitrag Nr. 67 ()
      zum gewerblichen Wertpapierhandel
      siehe BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 - BStBl 1999 II S. 448,
      vom 20. Dezember 2000 - BStBl 2001 II S. 706
      und vom 30. Juli 2003 - BStBl 2004 II S. 408

      der Rest ist google-Handarbeit
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 10:15:28
      Beitrag Nr. 68 ()
      bzw.

      www.bundesfinanzhof.de
      Avatar
      schrieb am 13.04.06 14:22:46
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.187.468 von ignorefunktion am 13.04.06 10:14:48Danke!

      Mit dem Urteil vom 20.07.03 sollten alle Bedenken erledigt sein. Wie gut, dass hier einer geklagt hat, der eine umgekehrte Interessenlage hatte und gerne als Gewerblicher eingestuft worden wäre :)
      Avatar
      schrieb am 14.04.06 14:01:35
      Beitrag Nr. 70 ()
      Hallo, als du mit der Damen den Termin abgeastimmt hast, hast Du darum gebeten das sie auch ein Foto mit der schriftlichen Anordnung mitschickt?
      Wenn nicht, rufe am Dienstag nochmals bei Ihr an und verlange das bitte!!!

      2. Ansonsten, vorsorglich eine Selbstanzeige machen, falls die doch was finden an was du Dich vielleicht gar nicht mehr erinnern kannst.

      3. Du mussst heruasbekommen, wie ihre Ehe läuft bzw. ob sie in festen händen ist. Manchmal kann man darüber onch was machen


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