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    Verlustvortrag einer AG nutzen ? Wer kennt sich damit aus ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.06 07:42:15 von
    neuester Beitrag 13.06.06 08:19:34 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.065.640
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      schrieb am 13.06.06 07:42:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Weiss jemand was gegeben sein muss, wenn ein neuer Investor die Verlustvorträge eines Mantels nutzen will ?

      Nach meinem Wissen wurde das erheblich erschwert. Ich glaube die neuen Gewinne müssen aus dem selben Geschäftsfeld sein, und es darf kein neues Grundkapital zugeführt werden. Das macht es ja dann für die meisten AGs unmöglich.

      Kennt sich hier einer etwas besser aus ? :p

      Thx :D
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 08:19:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      diesen text habe ich zwar für kinowelt verfasst, er trifft aber auf das von dir geschilderte problem zu:
      desweiteren muss man wissen, dass der gesetzgeber eine verlustfortschreibung nur unter folgenden umständen will. 1. Die wirtschaftliche idendität des unternehmens bleibt erhalten. das heißt das unternehmen muss mit dem selben unternehmensgegenstand fortgesetzt werden. dies wäre bei kinowelt der fall. 2. die wirtschaftlichen eigentümer bleiben mehrheitlich die gleichen. das heißt die mehrheit darf nicht an einen dritten verkauft werden, der dann neues kapital einbringt und die firma wieder zum laufen bringt. da die kölmels nachwievor die mehrheit an kinowelt halten ist auch diese bedingung bzgl. kinowelt erfüllt. anders sieht es bei intertainment aus dort wechselt die mehrheit jetzt zu kölmel. vor diesem hintergrund ist die aussage kölmels zu verstehen, dass eine einbringung der kinowelt gmbh derzeit nicht angedacht ist.
      3. die wirtschaftlichen (mehrheits)-eigentümer müssen auch bei einer sacheinbringung die gleichen bleiben. und hier liegt das problem bei der Kinowelt AG bezüglich einer Einbringung der Kinowelt GmbH. Kölmel ist daran interessiert die Kinowelt GmbH mit einem hohen Sachwert in die AG einzubringen, damit würden sich aber die Mehrheitsverhältnisse in der AG verschieben. die bisherigen Mehrheitseigentümer hätten dann also nicht mehr die Mehrheit und damit ist aus sicht des finanzamtes die wirtschaftliche idendität nicht mehr gegeben. so ist auch die letzte aussage von kölmel zu verstehen, dass die gesamte einbringung der gmbh wohl nicht möglich ist er aber zumindest einen geschäftlich teilbereich der gmbh in die AG weiterhin einbringen möchte. Zitat aus börse-online vom 31.03.06:
      Doch daraus wird wohl vorerst nichts. "Das ist eine etwas frustrierende Geschichte", so Kölmel heute. Denn die Gefahr, dass der steuerliche Verlustvortrag der Kinowelt bei einer Wiederbelebung verloren geht, sei sehr hoch. Allen Spekulanten nimmt der Firmengründer den Wind aus den Segeln: "Wir rechnen nicht mehr mit einer kompletten Einbringung." Allerdings hätten er und sein Bruder weiter das Ziel, den Verlustvortrag zu retten. Dann könnte zumindest ein Teil des Geschäfts eingebracht werden
      daran dürfte kölmel entgegen allen verlautbarungen von sogenannten insidern nach wie vor ein interesse haben, denn neben den verlustverträgen ist noch einer anderer fakt interessant, der der familie kölmel vielmehr weh tut. soweit mir bekannt stecken in der kinowelt AG darlehen der familie kölmel mit einem zweistelligen millionenbetrag. diese darlehen sind und bleiben solange für kölmel verloren, wie es keine wiederbelebung der AG gibt. insofern kann man also nach wie vor von einem kölmelschen coup ausgehen, die frage ist nur wann dieser gelandet wird. bis dahin heißt es abwarten und tee trinken

      Da mag es vielen nur gerecht erscheinen, dass Rainer und Michael Kölmel in der Insolvenz einen herheblichen Teil ihres Privatvermögens einbüßten: Sie übernahmen in der Krise Bürgschaften und schossen Geld nach: "In der Insolvenzbilanz sind von meinem Bruder und mir, von unserer Familie, mehr als 25 Millionen Euro Gesellschafterdarlehen." Das ist weg ( Anmerkung des Redakteurs ).
      Nach dem Aktienverkauf 1998 haben die beiden Großaktionäre keine weiteren Geschäftsanteile an der Börse zu Geld gemacht. Multimillionäre waren sie nur auf dem Papier. Und im Gegensatz zu anderen verglühten Sternen des Neuen Marktes konnte ihnen auch niemand vorwerfen, den Aktienkurs mit Bluffs und Scheingeschäften manipuliert zu haben. Selbst das Gericht (...) bescheinigte ihm, "dass im Vordergrund seiner Bemühungen immer die Leistungsfähigkeit der Kinowelt stand, die er als seinen wichtigsten Vermögenswert betrachtete."

      Bezüglich sogenannter kapitalersetzender Darlehen steht im Kommentar von Stefan Smid zur aktuellen Insolvenzordnung § 135 folgendes: "Mit den Kapitalersatzregelungen soll der Fremdfinanzierungsgefahr im Gesellschaftsrecht begegnet werden. Aufgrund der besonderen mitgliedschaftlichen Stellung sollen die Kapitalzuschüsse der Gesellschafter, die eine eigenkapitalersetzende Funktion haben, in der Insolvenz der Gesellschaft nur nachrangig berücksichtigt werden, was in der Praxis regelmäßig einem Forderungsausfall gleichkommt. Ziel der Regelung ist es, die regelmäßig viel zu geringe Kapitalausstattung der haftungsbeschränkten Gesellschaften zu kompensieren, um somit eine möglichst hohe Gläubigerbefriedigung in der Insolvenz zu erreichen. Neben dem Mindeststammkapital erfolgt die Finanzierung von Handelsgesellschaften größtenteils durch die Zuführung von Fremdkapital von Seiten der Gesellschafter. Dieses Kapital, das der Gesellschaft an Stelle einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt wird, soll in der Insolvenz der Gesellschaft temporär wie zugeführtes Eigenkapital behandelt werden. Wird die Gesellschaft im Insolvenzverfahren saniert und fallen die Voraussetzungen des Eigenkapitalersatzes ( insbesondere der Kreditunwürdigkeit ) weg, so steht es dem Gesellschafter frei, seinen Darlehensrückzahlungsanspruch geltend zu machen."

      Das heißt also im Klartext: die 25 Mio €, die die Familie Kölmel als kapitalersetzende Darlehen in die Kinowelt gegeben hat, sind im Falle einer endgültigen Insolvenz tatsächlich weg. Wird die Kinowelt aber saniert, können die Kölmels ihre 25 Mio € gegenüber der AG wieder geltend machen. Neben der Wiederherstellung der Ehre und den zu rettenden Verlustvorträgen sprechen auch die 25 Mio € Darlehen für eine Wiederbelebung. Da eine komplette Einbringung der Kinowelt GmbH aus den von mir geschilderten Gründen nicht möglich ist, bietet sich die von Moon1 geschilderte Variante regelrecht an. so long.


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