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    Umzug nach Frankreich aus steuerl. Gründen ? Pro und Contra - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.06 09:01:55 von
    neuester Beitrag 11.08.06 12:18:22 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 10.08.06 09:01:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo W:0-Gemeinde :)

      Folgende Situation:
      Wohne im eigenen Haus ca. 10Km von der französischen Grenze entfernt. Da es mit gehörig auf die Nüsse geht, dass ich jeden Monat über 40% meines "sauer" verdienten Geldes an Vater Staat abdrücken muss trage ich mich mit dem Gedanken, mir in Frankreich eine Wohnung anzumieten und meinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen aber weiterhin in D zu arbeiten. Auf die paar Kilometer mehr im Monat käme es nun wirklich kaum an...

      Nun sind natürlich etliche Fragen zu klären, wie es z.B. aussieht bzgl:

      - Brutto/Nettoverdienst: Was bekäme ich Netto raus ?? 100% ??? Wohl kaum... evtl. nur Lohnsteuer ???

      - Steuerliche Aspekte auf französischer Seite: OK - ist, soweit ich mitbekommen habe nicht die Welt (Pauschalbeträge, soweit ich das mitbekommen habe...), aber Zwecks Kalkulation müsste man das ja schon wissen...

      - Rente: Müsste man wohl eine private RV abschliessen ?!?

      - Krankenversicherung: Auch privat, oder haben die Franzosen auch eine GKV ???



      Ich weiss, sind viele spezielle Fragen, aber vielleicht gibt es hier ja "Leidens"genossen oder jemanden, der das schlicht und ergreifend tatsächlich weiss, oder jemanden, der mir sagen kann, wo man sich diesbezüglich informieren kann...

      Freue mich über jede (sinnvolle!!!) Antwort,

      LMR :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 09:17:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.379.483 von lassmichrein am 10.08.06 09:01:55Was seid ihr alle für Patrioten ?
      Während der WM war das noch ganz anders :D
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 09:28:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.379.784 von zielony am 10.08.06 09:17:04Lass Du Dich mal in Deutschland scheiden. Dann siehe und staune, wie Vater Staat Deiner Ex den Unterhalt zusammenrechnet !!
      Ich schwöre Dir, dann versuchst Du auch, mit allen Mitteln an mehr Geld mtl. zu kommen !!
      Nicht falsch verstehen: ich will die EX nicht hängenlassen ! Ich will nur versuchen, trotz Scheidung und irrsinnigen Unterhaltszahlungen mein Haus zu halten ohne jeden Cent 5mal umdrehen zu müssen !
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 09:46:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.380.078 von lassmichrein am 10.08.06 09:28:57Vollstes Verständnis für die Situation. Ich war danach auch in etwa auf Hartz IV-Niveau. Ansonsten sollte es dieses Buch tun.

      Bonne chance!!

      Frankreich, ein Ratgeber für Auswanderer und Grenzgänger
      Autor: Nicole Kiefer
      Taschenbuch
      ca. 110 Seiten
      Preis: 9,95 €
      ISBN: 3-938882-07-7
      Herausgeber: Lerato - Verlag
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 09:49:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.379.483 von lassmichrein am 10.08.06 09:01:55Na dann wolln wir mal:

      Leider hast Du nicht gesagt, welche Einkünfte Du in Deutschland beziehst. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um stinknormale nichtselbständige Einkünfte handelt.

      Grundsätzlich bist Du mit dem deutschen Arbeitseinkommen weiterhin in Deutschland (beschränkt) einkommensteuerpflichtig gem. §49 ABs.1 Nr. 4 EStG. Vorrangig ist aber das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Schland und Frankreich. Aber auch danach würden Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in D besteuert werden.

      Ausweg: Als Grenzgänger einstufen lassen.

      Grenzgänger sind regelmäßig die Personen, die in einem Mitgliedsstaat wohnen und in andem anderen Mitgliedsstaat arbeiten und dieser Arbeitsplatz innerhalb von 30 km zur Grenze liegt. Ich gehe mal, davon aus, dass dies auf Dich zutrifft.

      Um offiziell Grenzgänger zu werden, musst Du folgendermaßen vorgehen:

      1. Beim zuständigen französischen und deutschen Finanzamt liegt die Grenzgängerbescheinigung (Travailleurs frontaliers) als Vordruck aus. Diese sollte man sich zuerst besorgen.

      2. Dieses Formular muss beim Arbeitgeber (normalerweise in der Personalabteilung) abgegeben werden. Die Lohnbuchhaltung füllt es dann aus und gibt es in dreifacher Ausfertigung zurück.

      3. Mit der ausgefüllten Bescheinigung geht es dann nach Frankreich zum zuständigen Finanzamt. Dort wird es abgestempelt und ein Durchschlag verbleibt dort. Die verbleibenden zwei Ausfertigungen sind einmal für den Antragsteller und einmal zur Vorlage beim deutschen Finanzamt.

      4. Eine Ausfertigung muss nun zum deutschen Finanzamt, und zwar zu dem Arbeitsamt an dem euer Lohn bearbeitet wird. Welches Finanzamt das ist, sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers wissen.

      5. Vom deutschen Finanzamt kommt nun ein Bescheid, der in die Lohnbuchhaltung gegeben werden muss. Dieser Bescheid hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Zeit zu Zeit verlängert werden durch die Beantragung einer neuen Grenzgängerbescheinigung.

      6. Fertig mit dem Bürokratensumpf.

      So, nun als Grenzgänger sind Deine Einkünfte in F steuerpflichtig. Gibt aber noch ein paar Sachen zu beachten. So darfst Du Dich nicht mehr als 45 Tage im Jahr in D aufhalten, sonst wirst Du weider in D steuepflichtig. VOn der SOzialversicherung habe ich nicht so viel Plan, bin mir aber ziemlich sicher, dass Du diese genauso zahlen, als wenn Du Deinen Wohnsitz in D hast, da sich diese nach dem Beschäftigungsort richten. Diese SV-Beiträge sind aber in der französischen Steeruerklärung abzugsfähig. Hier kannst Du diese übrigens berechnen und schauen, ob Du wirklich billiger weg kommst:

      http://www.calculer.com

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      Avatar
      schrieb am 10.08.06 09:49:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.380.078 von lassmichrein am 10.08.06 09:28:57höre das immer wieder. was habt ihr denn für frauen?

      meine empfehlung: www.julia-info.de

      dann passsiert das auch nicht.


      übrigens muss man sich aber auch entscheiden. man kann nicht alle vorteile hier in d mitnehmen, nachteile (steurn etc.) aber ausklammern wollen. dann muss du schon konsequnet sein und franzose werde und dort arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 10:13:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Moin,war selber 3 Jahre Grenzgänger und muss sagen das hat sich gerechnet, die Sozialversicherungen inclusive RV zahlst du weiter in D, und bekommst auch entsprechende Ansprüche.

      Aber: du wirst ein Problem mit deinem Haus bekommen, da liegt es schnell auf der Hand dass du einen Scheinwohnsitz in F hast

      Die Lohnsteuer in F lag übrigen damals, 1993-1996 , bei einem Bruttolohn von 100000 DM/anno bei etwa 10%

      Greats, jetzt aus der Schweiz....;-)
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 10:17:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.380.457 von derbewunderer am 10.08.06 09:46:05Danke, werde ich mir mal besorgen... :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 10:18:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.380.532 von RackeRauchzart am 10.08.06 09:49:14Thx für die Infos... Die Internetseite werd´ich mir heut abend mal von zuhause aus ansehen... :)
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 10:20:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.381.059 von deze am 10.08.06 10:13:12:( Dachte mir schon, dass das mit dem Haus ein Problem werden könnte... :(

      Und wenn man das vermietet ???
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 10:28:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Naja,wenn du tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt nach F verlegen willst ist es kein Problem, aber wenn du den Wohnsitz in F nur für die Steuer nehmen willst sind die Chancen gross dass du auffliegst.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:08:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Umzug nach Frankkreich lohnt sich wahrscheinlich nicht:

      Spitzensteuersatz in D: 44,3% ab 52100 Euro

      Spitzensteuerstaz in F: 56,1% ab 48700 Euro

      Günstiger wirds in der Slowakei mit 19% und Estland mit 24%
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:58:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      + fällt in frankreich vermögenssteuer an die nicht zu knapp ist.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 12:18:22
      Beitrag Nr. 14 ()


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