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    Zahlt MLP schon Umsatzsteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.06 16:17:05 von
    neuester Beitrag 23.10.07 14:36:08 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.088.009
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 16.10.06 16:17:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin gerade auf ein heißes Thema gestoßen:

      Es scheint so zu sein, dass in Zukunft "Leitungsvergütungen" oder "Geschäftsstellenleiterprovisionen" mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen.
      Einarbeitungsprovisionen sind heute schon mit Umsatzsteuer auszuweisen.


      Vermittler - Haftung: An alle Strukkis! Finanzämter werden aktiv! Umsatzsteuer auf Leitungsvergütung!
      104 Aufrufe
      Differenzprovision für Betreuung der Vermittler: Umsatzsteuerpflichtig

      Jede direkte Vermittlertätigkeit, d.h. jede „Erst-Vermittlung“, ist umsatzsteuerbefreit. Nachgeschaltete Vermittlungen in einer Vertriebsstruktur, so genannte Untervermittlungen, führen hingegen zur Steuerpflicht. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Beurteilung angeschlossen, gewährt aber mittels einer Übergangsregelung bis auf weiteres noch die Steuerfreiheit für die nachrangigen Vermittlungstätigkeiten.

      Nach einem Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts gilt diese Übergangsregelung aber nicht für Differenzprovisionen, d.h. für Provisionen, die einem Vermittler, dem weitere Vermittler zur Betreuung und Schulung unterstellt sind, für deren Vertragsabschlüsse in der Anlernphase zufließen. Denn die in der Praxis durchaus übliche und häufig anzutreffende Schulung und Betreuung von unterstellten Handelsvertretern ist nicht mit der direkten Vermittlung z.B. von Aktien oder anderen Wertpapieren vergleichbar und daher nicht von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Betreuung von Untervermittlern steht mit der vom Untervermittler selbst erbrachten Dienstleistung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mehr. Sie ist vielmehr als schlichte Betreuungsleistung gegen variables Entgelt anzusehen (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9.1.2006, Az. 16 V 436/05).


      Soweit mir bekannt ist, zahlt MLP an die Geschäftsstellen(-leiter) einen Zuschuss für neue Mitarbeiter.

      Zahlt MLP die Umsatzsteuer darauf korrekt?
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 16:32:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.660.016 von PortoPi am 16.10.06 16:17:05
      Die Provisionen der GL's für die Berater waren immer schon umsatzsteuerpflichtig.

      Nur hat MLP meiner Kenntnis nach auf diese Provisionen keine Umsatzsteuer gezahlt und die GL's keine Umsatzsteuer abgeführt. Die Folge für die GL's ist eine Strafbarkeit wegen Umsatzsteuerverkürzung.

      Den GL's sollten an eine Selbstanzeige denken.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 16:33:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.660.499 von Abacco am 16.10.06 16:32:24

      So ist es halt. Jeder muss Steuern zahlen, nur in Heidelberg sieht die Welt anders aus :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 22:09:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.660.535 von Abacco am 16.10.06 16:33:43und hat der Kursrückgang Gründe, welche morgen in einer Zeitung zu finden sind?
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 22:09:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.660.535 von Abacco am 16.10.06 16:33:43und hat der Kursrückgang Gründe, welche morgen in einer Zeitung zu finden sind?

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      schrieb am 10.04.07 21:10:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo PortoPi,

      aus aktuellem Anlaß muß ich jedem Berater und jedem GL dringend empfehlen, sich sämtliche bisher von MLP erhaltenen Kostenauszüge noch mal zuschicken zu lassen - dieses Mal allerdings mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Das wurde mir heute von einer Stelle empfohlen, die es wissen muß. Ich werde daher MLP auffordern, mir sämtliche Kostenberechnungen (für Dinge wie Telefon etc.) noch mal aufgeschlüsselt nach Nettobeitrag und Mehrwertsteuer zukommen zu lassen.

      Für Dich gilt das auch, sofern Du mal bei MLP gewesen bist. Details gerne über Boardmail.

      Abacco, auch in Deinem Umfeld würde ich solch eine Empfehlung weiterleiten.

      :(

      Gute Nacht
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 13:04:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.746.986 von interna am 10.04.07 21:10:46Post an MLP ist hiermit raus! Die entsprechende Behörde wird heute darüber informiert.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.05.07 20:46:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.877.333 von interna am 18.04.07 13:04:0403.05.2007 Ich habe noch keine Antwort von MLP erhalten. Die Frist läuft am 31. Mai ab. Sofern ich nicht die Kostenbelege mit ausgewiesener Steuer erhalte, werde ich am 1. Juni dann die entsprechenden Stellen darüber informieren.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 11:29:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.120.188 von interna am 03.05.07 20:46:11Eine Antwort ist da. Ich lasse diese gerade von geeigneter Stelle überprüfen und entledige mich damit jeglicher Haftung in meiner Zeit von 1995 bis 2000 hinsichtlich Umsatzsteuer und MLP:
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 13:18:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.662.750 von interna am 06.06.07 11:29:26interna und Abacco

      Ich hörte, dass MLP-Berater vom ersten Tag an die hohe Beraterprovision erhalten.
      Das kann auch damit zu tun haben, dass der GL in der "Einarbeitungsphase" gerade keine höheren Deckungsbeiträge mehr für diese Mitarbeiter erlöst.
      Mein posting #1 scheint ja darauf hinzuweisen, dass eine MwSt-Pflicht gerade dann entsteht, wenn "Einarbeitungsvergütungen" gezahlt werden.

      Gibt es neue Infos zum Thema MwSt.-Pflicht auf Umsätze in zwei-/mehrstufigen Vertriebssystemen.?

      Wenn die GL auf ihre Geschäftsstellen-UMSÄTZE(!) MwSt. entrichten müssten, dann gibt nach meiner Meinung die Hälfte der GL die Geschäftsstellenleitung idealerweise fristlos/per sofort ab!


      :rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 17.09.07 12:57:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.498.907 von PortoPi am 10.09.07 13:18:08Es gab/gibt doch Zuschüsse für neue Mitarbeiter. Diese waren/sind doch sicherlich umsatzsteuerpflichtig. Wie sehen das die Steuer- und Rechtsspezialisten hier?
      Avatar
      schrieb am 17.09.07 17:11:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.630.092 von interna am 17.09.07 12:57:41Es gab VORschüsse. Manche haben die als Einnahme verbucht. Andere als Darlehen (was auch näher dran ist). Da gibt es offenbar keine klare Richtlinie. Immerhin sind das ja keine Provisionserlöse (die ja UStfrei wären). Dem berater werden dann nur 50% seiner monatlichen Provisionen ausbezahlt, bis der Saldo 0 oder -30.000 beträgt. Im einen Fall gibt´s keine Vorschüsse mehr, im anderen erst recht nicht :look:.

      Im neuen System gibts jetzt das "Fixum" und von anfang an den großen Provsatz, man meinte damit den Megaanreiz zu schaffen, für hunderte (500?) neue Berater :laugh: . Wie das Fixum steuerrechtlich behandelt wird, weiss ich nicht, das war nach meiner Zeit. :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 16:59:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.498.907 von PortoPi am 10.09.07 13:18:08Zur Umsatzsteuerpflicht von Untervertreterprovisionen bei der Vermittlung von Fonds.

      FG Köln, Urteil v. 24.04.2007, Az 7 K 4355/05 !!!!!

      Das FG Köln hat in seiner Entscheidung eine Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr.8 f) UStG (Vermittlung von Fondsprodukten) bei einem Untervertreter verneint, der Verkaufsförderung, Vertrieb, Organisation und Verwaltung bei den ihm zugeordneten Vertriebspartnern zu leisten und diese auszubilden und zu schulen hatte.
      Das FG ist der Ansicht, dass die vom Kläger erbrachten Leistungen (Geschäftsstellenleitung) von ihrem Tätigkeitsbild nicht auf die Vermittlung von Produkten ausgerichtet sei.
      Die Führungskraft habe als unechter Hauptvertreter Vermittler ausgebildet, betreut, geschult und überwacht.
      Diese Dienstleistung weise eine mit der Vermittlung eines Vertragsabschlusses als solchem nur noch höchst mittelbare und zu entfernte Beziehungen auf, als dass sie noch unter den Vermittlungsbegriff des Umsatzsteuergesetzes oder der 6. EG-Richtlinie eingeordnet werden könne.
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 17:04:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.110.127 von PortoPi am 22.10.07 16:59:49PortoPi,

      besser kann man die Tätigkeit eines MLP-GLs ja nicht beschreiben. Nur trifft das dann ja die Berater, wenn ich das richtig gelesen habe - oder?
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 17:07:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.110.217 von interna am 22.10.07 17:04:12oder!
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 17:10:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.110.277 von PortoPi am 22.10.07 17:07:14Hm, wie ist das nun bei mir?

      In meiner Funktion als GL habe ich ja alles in die Wege geleitet, was notwendig ist. Doch wie ist das dann für meine Erträge als Berater gewesen?

      Von 1995 bis 1998 in Frankfurt I?
      Von 1998 bis 2000 in Trier I?

      Fragen, gute Fragen!
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 10:00:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.110.333 von interna am 22.10.07 17:10:26Aaaalso,

      die eigenen Umsätze als Berater (auch bei GLs) sind bei Vermittlung von Versicherungsprodukten o.ä. Umsatzsteuerbefreit. Bei hHonoraren (und ggf. Finanzierungsvermittlung) sieht das schon anders aus.

      Die aus der Leitungstätigkeit bezogenen Umsätze unterliegen auch meiner Meinung (s.a. AZ Az 7 K 4355/05) nach der USt. Das wird von den Agenturleitern bei den lieben Kollegen vom Versicherungswettbewerb auch so gehandelt (meistens...) und so kenne ich es aus eigener Erfahrung.

      Das Risiko liegt also auch hier wieder (überraschung!) nicht bei MLP sondern bei den GLs, die eigentlich keine Nacht mehr schlafen dürften, weil sie bei den AG verursachten MinimalUmsatzrenditen sofort ins Finanzmausoleum müssen (Auch Schuldenturm geheissen), wenn Ihnen ein mißgünstiger Mensch mal eine Prüfung per anonymem Hinweis vorbeischickt...

      Meines Wissens nach ist das Finanzministerium da auch schon bei den Wieslöchern vorstellig geworden, aber die sehen sich (klar) nicht betroffen und lassen das Risiko halt nicht bei ML sondern bei P, was in diesem Fall die GLs sind.

      Weiterhin unklar ist (zumindest mir) die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Vorschüsse. (Einkommen/Darlehen...)

      Das Schwert des Damokles kreist über den Gerechten wie den Ungerechten, wie die Geier, die ihr Opfer schon unter den Lebenden ausmachen...

      ...ptf
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 11:53:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.110.217 von interna am 22.10.07 17:04:12Das betrifft die GLs und deren Vergütung, die diese nicht aufgrund eigener, unmittelbarer Vermittlung an (eigene) Kunden erhalten.
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 11:55:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.116.846 von poptortfolie am 23.10.07 10:00:22Das Problem ist auch das Gutschriften-System, das MLP praktiziert. Denn dadurch wägt sich der GL bzw. der Berater offensichtlich in Sicherheit - was trügerisch ist! Denn Fehler gehen hier eindeutig zu Lasten desjenigen, den steuerliche Plicht trifft, nämlich des GLs bzw. Beraters...

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 14:36:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.118.426 von crude_facts am 23.10.07 11:55:58Exakt!


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