Zu langsame Abwicklung einer Kapitalmaßnahme: Broker regresspflichtig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.10.06 13:45:57 von
neuester Beitrag 31.10.06 18:08:21 von
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Ich habe und hatte Aktien von Tritton Resources(TTT.AX) in den Depots von zwei verschiedenen Brokern. TTT wurde nun von Straits Resources (SRL.AX) übernommen. TTT-Aktionäre konnten wählen ob sie eine Barabfindung erhalten wollten, oder mit SRL-Aktien abgefunden werden wollten. Lange Zeit stand der Kurs der SRL-Aktien so hoch das die Bezahlung mit Aktien lukrativer gewesen wäre. Deshalb habe ich mich für die Aktienabfindung entschieden.
Bei Broker A lief das ganze auch problemlos ab. Anfang Oktober habe ich TTT-Aktien ausgebucht und SRL-Aktien eingebucht bekommen. Kurze Zeit später konnte ich SRL handeln, und habe sie dann auch sofort verkauft da ich von den langfristigen Aussichten von SRL nicht überzeugt bin.
Bei Broker B habe ich bis heute noch unhandelbare TTT-Aktien im Depot, und ich wurde von Mitarbeitern des Broker B darüber informiert das die Umsetzung des Aktientausches noch Monate dauern wird. Der Aktienkurs von SRL ist seitdem ich bei Broker A verkauft habe, bereits deutlich zurückgegangen, und dadurch ist mit bereits jetzt ein Vermögensschaden entstanden. Und ich befürchte das SRL noch weiter fällt und mir noch ein viel größerer Schaden entsteht.
Deshalb meine Frage: Ist Broker B regresspflichtig? Muß er mir meinen Schaden bezahlen?
Gruß tt
Bei Broker A lief das ganze auch problemlos ab. Anfang Oktober habe ich TTT-Aktien ausgebucht und SRL-Aktien eingebucht bekommen. Kurze Zeit später konnte ich SRL handeln, und habe sie dann auch sofort verkauft da ich von den langfristigen Aussichten von SRL nicht überzeugt bin.
Bei Broker B habe ich bis heute noch unhandelbare TTT-Aktien im Depot, und ich wurde von Mitarbeitern des Broker B darüber informiert das die Umsetzung des Aktientausches noch Monate dauern wird. Der Aktienkurs von SRL ist seitdem ich bei Broker A verkauft habe, bereits deutlich zurückgegangen, und dadurch ist mit bereits jetzt ein Vermögensschaden entstanden. Und ich befürchte das SRL noch weiter fällt und mir noch ein viel größerer Schaden entsteht.
Deshalb meine Frage: Ist Broker B regresspflichtig? Muß er mir meinen Schaden bezahlen?
Gruß tt
Ruf doch bei Broker A einfach mal an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.034.893 von Praecutantier am 31.10.06 13:57:37Und wie sollte mir Broker A bezüglich meines Problems mit Broker B helfen? Broker A hat doch mit den Problemen mit Broker B überhaupt nichts zu tun.
Gruß tt
Gruß tt
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.034.679 von thomtrader am 31.10.06 13:45:57Es wäre für uns alle interessant zu erfahren, wer denn Broker B wäre, rein abschreckungsmäßig.
Dann könnte man vielleicht auch sagen, ob er deutschem Recht überhaupt unterliegt.
Dann könnte man vielleicht auch sagen, ob er deutschem Recht überhaupt unterliegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.040.269 von antonazubi am 31.10.06 17:33:47Broker B ist EU-Broker. Nehmen wir der Einfachheit halber an er unterliegt deutschen Recht.
Und warum nennt thomtrader die Borker A und B nicht einfach beim Namen?
Da werden hilfreiche Antworten erwartet, wichtige Informationen aber zurückgehalten.
Kopfschüttel
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