Habe mal eine Frage zur Spekulationsfrist - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.07 16:32:58 von
neuester Beitrag 05.01.07 20:05:48 von
neuester Beitrag 05.01.07 20:05:48 von
Beiträge: 6
ID: 1.103.599
ID: 1.103.599
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.108
Gesamt: 1.108
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 9 Minuten | 6364 | |
heute 10:56 | 6328 | |
vor 9 Minuten | 3896 | |
heute 09:20 | 2568 | |
vor 10 Minuten | 2174 | |
vor 18 Minuten | 2024 | |
vor 19 Minuten | 1477 | |
vor 15 Minuten | 1229 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.930,97 | +0,17 | 206 | |||
2. | 4. | 3,8900 | +5,14 | 75 | |||
3. | 3. | 8,2700 | -0,24 | 71 | |||
4. | 2. | 184,31 | +2,40 | 63 | |||
5. | 14. | 0,0163 | +1,88 | 51 | |||
6. | 9. | 0,9750 | +1,04 | 44 | |||
7. | 6. | 6,6280 | -0,78 | 38 | |||
8. | 11. | 2.287,40 | +0,07 | 36 |
Vielleicht ist das heir schon mal irgendwo besprochen worden. Folgender Fall: mir hat meine Mutter eine Aktienposition auf mein Depot übertragen, da das ihre einzige war und sich ein Aktiendepot für sie nicht lohnte. Diese Aktie war schonlängst steuerfrei in ihrem Depot, da sie sie schon 3 Jahre hatte. Frage: beginnt nach dem Übertrag auf mein Depot die Spekulationsfrist von neuem? Wäre froh über baldige Antwort- danke
spekufrist gilt ab dem kauf der aktie nicht ab der
schenkung!
schenkung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.694.737 von cb2cb2 am 05.01.07 16:40:00Danke- das heisst dann also, dass ich das Minus, das ich beim Verkauf der Aktie machen würde, nicht mehr steuerlich geltend machen kann. Blöd für mich
ich hätte gefühlsmäßig zwar gedacht, daß die Spekufrist bei der Schenkung neu beginnt, aber die Übernahme der alten Verluste ist dabei auf jeden Fall ausgeschlossen (sonst würden deutschlandweit jede Menge alte Verluste hervorgezaubert, das läßt sich der Staat natürlich nicht bieten).
Also falls durch irgendeine Aktion die Spekufrist neu beginnt, gilt immer der letzte Schlußkurs (vor dieser Aktion) als neuer Kaufkurs.
Gruß, Khampan
Also falls durch irgendeine Aktion die Spekufrist neu beginnt, gilt immer der letzte Schlußkurs (vor dieser Aktion) als neuer Kaufkurs.
Gruß, Khampan
Wär ja wirklich lustig. Die ganzen Heinis mit ihren toten Positionen irgendwelcher alten NeuerMarkt-Werte würden dann ihre Positionen einfach auf ein anderes Depot buchen und somit ihre Verluste noch steuerlich geltend machen.
Bevor ein Missverständnis entsteht: nehmen wir an, dass ich die Aktie XY, die schon aus der Spekulationsfrist raus war, vor 6 Monaten in mein Depot eingebucht bekam. Seither hat sie 15 % an Wert verloren. Es geht mir natürlich nur um diese Verluste, die in den 6 Monaten angefallen sind, alles was vorher war, ist natürlich sowieso nicht relevant.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
206 | ||
75 | ||
71 | ||
63 | ||
51 | ||
44 | ||
38 | ||
36 | ||
36 | ||
24 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
14 | ||
14 | ||
14 | ||
12 | ||
12 |