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    Frage: Definition von unverzüglich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.07 12:28:56 von
    neuester Beitrag 06.02.07 12:53:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.110.003
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      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:28:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      ich habe mal ein juristische Frage. Wenn eine Firma nach dem Aktiengesetz "unverzüglich" eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen muß, welchen zeitlichen Spielraum hat diese dann. Was bedeutet unverzüglich im jurisischen Sinne? Kann jemand weiterhelfen, wäre echt toll! :)

      fohlenpelzig
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:33:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke, dass Intertainment innerhalb der nächsten 2 Monate seine Hauptversammlung einberufen muß.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:39:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt keinen Spielraum in dem Sinne, daß es eine Maximalfrist gäbe. Sonst würde im Gesetz eine solche Frist, z.B. von xx Tagen, ausdrücklich genannt sein.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:47:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dieser begriff hat - anders als "rechtzeitig" - eine Legaldefinition, und zwar in § 121 BGB. "Unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern", während "rechtzeitig" "innerhalb einer Frist" bedeutet.
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 12:53:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.460.173 von angelam am 06.02.07 12:47:00Vielen dank für die Antworten, echt fundiert und schnell. @rotie 1: es geht um dlo und nicht um intertainment ;)


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