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    Eine vergesse Aktie aus dem Süden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.07 11:06:52 von
    neuester Beitrag 01.05.07 11:50:16 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.126.601
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    ISIN: DE0007318008 · WKN: 731800 · Symbol: STG
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      schrieb am 28.04.07 11:06:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      SHB Stuttgart Invest AG
      Stuttgart
      - Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 -


      Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006 am Dienstag, den 05. Juni 2007, um 10.00 Uhr, in den Großen Kursaal, Königsplatz 1 in 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt (Telefon: 0711 / 5595252) ein.

      Tagesordnung
      der ordentlichen Hauptversammlung
      der SHB Stuttgart Invest AG, Stuttgart,
      am Dienstag, 05. Juni 2007, um 10.00 Uhr

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Teilkonzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006.

      2. Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Satzungsänderung.
      Aufgrund der nun abgeschlossenen Umstrukturierungen in den Geschäftssegmenten sowie deren Neuausrichtung soll die Firma der Gesellschaft in STINAG Stuttgart Invest AG geändert werden.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert in STINAG Stuttgart Invest AG.
      b) § 1 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende neue Fassung:

      "(1) Die im Jahr 1872 gegründete Gesellschaft führt die Firma STINAG Stuttgart Invest AG.“

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.

      6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2006.
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 82.502.874,99

      a)


      einen Teilbetrag von EUR 22.181.120,42


      zur Ausschüttung
      einer Dividende von EUR 0,41 je Stückaktie


      = 6.103.529,78 EUR


      eines Sonderbonusses (einmalig)
      von EUR 0,48 je Stückaktie


      = 7.145.595,84 EUR


      und eines Extrabonusses (einmalig)
      von EUR 0,60 je Stückaktie


      = 8.931.994,80 EUR


      zu verwenden und


      b)


      den verbleibenden Betrag von EUR 60.321.754,57 auf neue Rechnung vorzutragen.


      Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird am Montag, 23.04.2007, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der SHB Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.shb-stuttgarterholding.de eingesehen werden.

      An dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Böblinger Straße 104 in 70199 Stuttgart, aus und sind auf der Website www.shb-stuttgarterholding.de als pdf.-Datei abrufbar. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.


      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des Dienstags, 29. Mai 2007, 24.00 Uhr, bei der folgenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch die besondere Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben:

      SHB Stuttgart Invest AG
      c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen,
      Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, mit allen Filialen der Baden-
      Württembergische Bank
      (2) Die besondere Bescheinigung des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Dienstag, 15. Mai 2007, 00.00 Uhr (MESZ) zu beziehen. Diese ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Diese Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
      Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine Bescheinigung des Anteilsbesitzes ist jeweils der Zugang bei der empfangsberechtigten Stelle spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also bis spätestens Dienstag, 29. Mai 2007, 24.00 Uhr).
      Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.


      Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicher zu stellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.


      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

      Diejenigen Aktionäre, die den Stimmrechtvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank.


      Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 des Aktiengesetzes („Gegenanträge“) sind an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.
      SHB Stuttgart Invest AG
      Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart
      Telefax: 0711 6488-204

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Dienstag, 22. Mai 2007, bis 24.00 Uhr, bei oben genannter Adresse eingehen sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.shb-stuttgarterholding.de veröffentlicht.


      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (Angabe nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 39.000.000 und ist eingeteilt in 15.000.000 nennbetragslose Inhaberstückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hat 113.342 Stück nennbetragslose eigene Aktien im Bestand. Das stimmberechtigte Grundkapital beträgt damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 38.705.310,80 Euro, dies sind 14.886.658 stimmberechtigte Aktien.


      Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, insbesondere Tagesordnungspunkt 1

      Im Interesse eines zügigen und effizienten Ablaufs der Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre, Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, wenn möglich, vorab schriftlich oder per Telefax, ausschließlich an die Verwaltung der SHB Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, oder per Telefax (nur +49 (0)711 6488-204), zu übermitteln. Dieses empfehlen wir insbesondere bei Fragen zum Jahresabschluss und den im Konzernabschluss angewandten internationalen Bilanzierungsregeln nach IFRS. Die Beantwortung der vorab gestellten Fragen erfolgt in der Hauptversammlung. Durch eine sorgfältige Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Fragen möchten wir das Verständnis der neuen und sehr komplexen rechtlichen Materie erleichtern und den Ablauf der Versammlung verbessern.



      Stuttgart, im April 2007

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 11:26:28
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 16:35:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.877 von merlone am 28.04.07 11:26:28:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.05.07 11:50:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.877 von merlone am 28.04.07 11:26:28Warum sollte ich das machen:confused:

      Schon kommisch das manche nur was posten was nicht zum Thread passt:rolleyes:


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