Besteuerung von Kursgewinnen an ausländischer Börse mit inländischem Broker??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.06.07 20:52:46 von
neuester Beitrag 27.06.07 10:12:41 von
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Hallo in die kompetente Runde,
wie oben erwähnt schlage ich mich mit dem steuerlichen Problem herum, dass ich nicht weiß wie die "bloßen" Kursgewinne an ausländischen Börsen im Inland behandelt werden.
Beispiel:
XY-Aktie in Toronto (Kanada) am 03.03.2000 gekauft;
XY-Aktie in Toronto am 12.12.2001 verkauft mit 5.000 CAD Gewinn;
abgewickelt wurde alles über den in D ansässigen Broker Z;
Wie würde in diesem Falle die steuerliche Betrachtung des Veräußerungsgeschäftes aussehen???
wie oben erwähnt schlage ich mich mit dem steuerlichen Problem herum, dass ich nicht weiß wie die "bloßen" Kursgewinne an ausländischen Börsen im Inland behandelt werden.
Beispiel:
XY-Aktie in Toronto (Kanada) am 03.03.2000 gekauft;
XY-Aktie in Toronto am 12.12.2001 verkauft mit 5.000 CAD Gewinn;
abgewickelt wurde alles über den in D ansässigen Broker Z;
Wie würde in diesem Falle die steuerliche Betrachtung des Veräußerungsgeschäftes aussehen???
Ist völlig egal wo gekauft wurde. Einkommensteuergesetz betrachtet den Wert des ge- und verkauften Wirtschaftgutes. Da Verkauf innerhalb eines Jahres ist ein priv. Veräußerungsgeschäft entstanden und die 5000 CAD sind zu versteuern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.314.059 von artdeco am 25.06.07 21:22:42Thanks...
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.314.071 von Seven_Euro am 25.06.07 21:23:44Theoretisch mußt Du den Kursgewinn und den Währungsgewinn/-verlust getrennt ausrechnen. Der Währungsgewinn/Verlust müßte dann m.W. nach auf Anlage AUS ausländische Gewinne)...da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob ggf. auch Anlage KAP in betracht kommt
Art
Art
@artdeco
Mit der feststellung das angefallene Spekulationsgewinn bei veräußerungen innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind hast du recht.
jedoch ist der zeitraum von 03.03.2000- 12.12.2001 nach meinem (und wohl auch nach dem)kalender der meisten anderen größer als ein jahr
@seven_euro
das ist definitiv ein steuerfreier gewinn da er auserhalb des einjährigen spekulationszeitraums erlöst wurde.
Mit der feststellung das angefallene Spekulationsgewinn bei veräußerungen innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind hast du recht.
jedoch ist der zeitraum von 03.03.2000- 12.12.2001 nach meinem (und wohl auch nach dem)kalender der meisten anderen größer als ein jahr
@seven_euro
das ist definitiv ein steuerfreier gewinn da er auserhalb des einjährigen spekulationszeitraums erlöst wurde.
Ja richtig, ist außerhalb der Speku-frist...
Jedoch scheint es dann wohl so zu sein, dass die blanken Käufe/Verkäufe welche automatisch in Euro/Fremdwährung getauscht werden, analog dem deutschen Steuerrecht (steuerfrei bei > 1 Jahr Haltedauer) zu werten sind. Richtig?
Wohingegen wenn ich vor den jeweiligen Käufen selbst den Devisentausch vornehme bzw. nach dem Verkauf rücktausche, dann kommt es zur steuerlichen Bewertung nur auf die Zeitpunkte der Devisenwechsel an. Richtig???
Man das ist aber auch kompliziert...
Jedoch scheint es dann wohl so zu sein, dass die blanken Käufe/Verkäufe welche automatisch in Euro/Fremdwährung getauscht werden, analog dem deutschen Steuerrecht (steuerfrei bei > 1 Jahr Haltedauer) zu werten sind. Richtig?
Wohingegen wenn ich vor den jeweiligen Käufen selbst den Devisentausch vornehme bzw. nach dem Verkauf rücktausche, dann kommt es zur steuerlichen Bewertung nur auf die Zeitpunkte der Devisenwechsel an. Richtig???
Man das ist aber auch kompliziert...
@seven euro
da ist gar nichts kompliziert. alles was du länger als 1 jahr hältst ist bei verkauf danach steuerfrei. egal ob die werte in €,, yen rupien oder oder koreanischen won notieren
es ist auch egal in welchem land du dein depot führst.
gewinne die innerhalb eines jahres realisiert werden müssen hingegen nach dem halbeinkünfteverfahren realisiert werden.
so kleine beispielsrechnung:
Kauf aktie X am 01.01.00 zu 100 €
Verkauf aktie X am 30.06.00 zu 200€
zu versteuern sind 100€ gewinn (nach halbeinkünfteverfahren also effektiv 50 € zum persönlichen steuersatz)
Wenn du während dieses einjährigen zeitraums verkaufst und du durch ausländische währung bei gesamtbetrachtung verluste erlitten hast dann musst du nichts versteuern. Es zählt immer die betrachtung in €.
beispiel:
kauf aktue x in usa am 01.01.00 zu 100 $ bei einem devisenkurs der 83 € entspricht
verkauf am 30.06.00 zu 110 $ bei einem in euro umgerechneten wert von nur noch 80€
Ergebnis: du hättest zwar in $ gerechnet gewinn gemacht aber in € gerechnet verlust. daher zu versteuern 0 €
ob du dabei dein geld real in € oder § tauschst ist irrelevat. entscheidend ist der tatsächliche wert der transaktionen am kauf bzw verkaufszeitpunkt.
Also wie du siehst alles ganz easy
da ist gar nichts kompliziert. alles was du länger als 1 jahr hältst ist bei verkauf danach steuerfrei. egal ob die werte in €,, yen rupien oder oder koreanischen won notieren
es ist auch egal in welchem land du dein depot führst.
gewinne die innerhalb eines jahres realisiert werden müssen hingegen nach dem halbeinkünfteverfahren realisiert werden.
so kleine beispielsrechnung:
Kauf aktie X am 01.01.00 zu 100 €
Verkauf aktie X am 30.06.00 zu 200€
zu versteuern sind 100€ gewinn (nach halbeinkünfteverfahren also effektiv 50 € zum persönlichen steuersatz)
Wenn du während dieses einjährigen zeitraums verkaufst und du durch ausländische währung bei gesamtbetrachtung verluste erlitten hast dann musst du nichts versteuern. Es zählt immer die betrachtung in €.
beispiel:
kauf aktue x in usa am 01.01.00 zu 100 $ bei einem devisenkurs der 83 € entspricht
verkauf am 30.06.00 zu 110 $ bei einem in euro umgerechneten wert von nur noch 80€
Ergebnis: du hättest zwar in $ gerechnet gewinn gemacht aber in € gerechnet verlust. daher zu versteuern 0 €
ob du dabei dein geld real in € oder § tauschst ist irrelevat. entscheidend ist der tatsächliche wert der transaktionen am kauf bzw verkaufszeitpunkt.
Also wie du siehst alles ganz easy
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.340.095 von Pontiuspilatus am 27.06.07 05:33:09Muchas gracias amigo...
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