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    Einen Managed Account gründen?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.07 21:34:09 von
    neuester Beitrag 25.02.08 21:39:12 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.131.097
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      Avatar
      schrieb am 31.07.07 21:34:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe folgenden Gedanken:

      Ich würde gerne einen Managed Account auflegen, vertreiben und betreiben. Das Startkapital sollte sich in Grenzen halten, da es für mich eher ein Projekt, eine Art Zweitexistenz ist.

      Wie könnte man das Produkt "Managed Account" rechtlich einwandrfrei auf den Markt bringen?! Ich habe an die Gründung einer Limited gedacht. Die Klienten würden hier der Limited (wird von mir gegründet und geführt) als einer Art "treuhänderischem Verwalter" einen bestimmten Betrag (mindestens 5.000 €) überlassen. Auf die Limited wird ein Kto. bei einem Direct-Broker eröffnet, auf dieses wird das Geld eingezahlt. Ich bekomme als "Director" die Kto.-Vollmacht und veranlasse entsprechende Transaktionen (Aktien und Termingeschäfte, Aktien-/Hedgefonds, je nach Volumen auch einzelne Immobilien) zwecks Vermögenszuwachs. Brauche ich eine Genehmigung der Bafin oder einer anderen staatlichen Stelle? Wenn ja, was für Voraussetzungen gibts da?!

      Mit jedem Klienten wird ein standardisierter Vertrag über den "MA" abgeschlossen. Darin ist dann unter anderem geregelt, dass die Limited eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 30 % anfallender Gewinne erhält bei einer Performance von über 100 % beträgt die Beteiligung 35 % (quasi als Anreiz für die Limited besonders gut zu performen;)) Bei Verlusten entstehen dem Klienten keine Kosten (außer den verlusten...). Der "MA" ist zu Beträgen bis 25.000 € mit 3 monatiger Frist zu kündigen, bei Beträgen über 25.000 € mit sechsmonatiger Frist.

      Ich denke mit einem profesionellen Vertrieb kann man ein solches Produkt gut an den Mann/ die Frau bringen.

      Hat jemand vielleicht einen besseren Vorschlag, wie man so etwas "unternehmerisch verpacken kann"???

      Danke für Antworten.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 11:30:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Limited hat keinen so guten Ruf in Dland
      (es soll ja - bald - eine "abgespeckte" GmbH
      geben), da viele Unseriöse diese Form benutzen
      (man schätzt ca. 70% Unseriöse wie "Unternehmer"
      mit "Berufsverbot").
      Siehe z.B. http://www.impulse.de/steuer/269339.html

      Empfehlen könnte man zur Hilfe vll.
      http://www.go-limited.de
      Avatar
      schrieb am 03.08.07 20:54:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehe Dein Vorhaben eher schwierig, da du in dem Bereich schon einen guten Namen haben solltest da mit du mit sowas erfolg hast.

      Wer sollte einem "Niemand" 5.000 Euro auf irgendwelche versprechen zur Vermögensanlage überlassen. Denke die Anzahl ist auch mit einem professionellen Vertieb recht gering. Zumal der Vertrieb auhc ne Stange geld bei unbekannten Firmen kostet, damit es sich für Makler o.ä. lohnt dein Produkt zu vermitteln. D.h. deinen Gewinnspannen werden auf grund der hohen Vertriebskosten deutlich nach unten gehen.

      Auch schließe ich mich meinem Vorredner an, dass eine ltd einen schlechten Ruf in Deutschland hat.

      Ein weiteres Problem wird sein eine Bank zu finden die solch eine Konstruktion mitmacht. Bei Onlinebanken kann ich mir das schwer vorstellen. Die machen i.d.R. nur standardisiertes Geschäft.

      Was sicherlich erfolgsversprechender ist, wenn du irgendwie 20 Mio zusammen bekommst und dann dir einen KAG suchst, die für dich einen Fonds auflegt. Dann suchste dir noch ein paar Analysten die dir ein par gefälligkeitsanalysen schreiben und schon fließt das Geld zu dir. Unter 20 Mio wird es allerdings wenig lukrativ für einee KAG einen Fonds aufzulegen. Evtl mit guten bis sehr guten Kontakten möglich. Bei den rechtlichen Voraussetzungen für das eine oder andere kann ich dir leider nichtunbedingt behilflich sein. So wie ich Deutschland kenne brauchst du da bestimmt irgendwelche bescheinigungen oder was in der Art.
      Avatar
      schrieb am 03.08.07 22:47:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.012.338 von Moneymaker75 am 03.08.07 20:54:40@moneymaker

      Danke für deine Antwort.


      Ich sehe im Vertrieb kein Problem. Ich werde das Produkt ja selbst vertreiben, wenn es soweit ist. Vielmehr ist es so, dass mir bereits mehrfach Geld "überlassen" wurde (und nicht nur ein paar tausender) zwecks Geldanlage. Durch Empfehlungen würden sich die Kundengelder also quasi überwiegend "selbst akquirieren"...

      Eine Fondgründung kommt für mich nicht in Frage. 20 Mio. sind erst einmal utopisch für mein Vorhaben.

      Es wäre schön, wenn jemand zu den rechtlichen Aspekten etwas schreiben könnte. Kennt vl. jemand einen Direktbroker, der für Firmen Konten/Depots eröffnet und führt? Gegen eine GmbH-Gründung bin ich auch nicht abgeneigt. Mich stört nur der hohe Finanzierungsaufwand.

      Ich würde auf jeden Fall gerne einen MA auflegen. Die Nachfrage ist da und ich bin sicher, dass ich damit eine Menge Geld verdienen kann (Gewinne vorausgesetzt;)).

      thx;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 04:10:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @demon-trader

      Nehmen wir an, Du bekommst jedes Jahr 2% Fee auf Deine Assets und willst im Jahr 50.000 Euro einnehmen.

      Dann brauchst Du 2,5 Mio. Euro...

      Falls Du p.a. wirklich 10% Performance machen solltest (was kaum ein FM schafft), dann bekommst Du davon 30%, d.h. 3% auf Deine Assets und Du brauchst >1,6 Mio Euro...

      Transaktionskosten (>1%?) und Steuern außen vor.

      Das Ganze steht und fällt also mit dem Volumen, dass Du in kurzer Zeit reinholen kannst. 2-4 Mio Euro müssten es schon sein, würde ich aus dem Bauch heraus sagen. Bei durchschnittlicher Anlagesumme von 10.000 Euro pro Kunde brauchst Du 200-400 Kunden.

      Findest Du soviele, die ihr Geld Dir anvertrauen? Bei 2% Überrendite für den Kunden verdient er gerade mal 200 Euro p.a. für das Risiko, dass er in Kauf nimmt...

      Ich wünsche Dir Erfolg! Überleg es Dir aber gut und unterschätze nicht den Aufwand einer Firmengründung (Dokumente, Recht, Haftungsfragen, Steuer, etc.) (!!!!!!!!!!!!!!!!!)

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      Avatar
      schrieb am 06.08.07 12:08:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich schließe mich da mienem Vorredner an. Das ganze Projekt steht unsd fällt mit dem Volumen.

      Wenn für Dich 10 - 20 Mio Volumen utopisch sind, solltest du es sein lassen, da dich die Kosten auffressen werden.

      Eine Rechnung mal Ohne die Outperformance, da du die ja nicht garantieren kannst und die Erträge hieraus auch nicht.

      Bei 10 Mio Volumen das du "under Management" hast und 2 % fee, was recht hoch ist bleiben dir 200.000 Euro.

      Davon ziehst du noch Steuern ab, Rechts und Steuerberatungskosten für die Firma (bei Ltd. 2 Abschlüsse), Wenn da davon leben willst zusätzlich deine persönlichen Steuern, EDV- Anlage evtl noch Bloomberg, Reuters oder sonst ein Informationsystem. Nur Onlinebroker reicht nicht. Werbekosten (Flyer, Werbung, Formulare usw.)

      Ich persönlich habe mir das mal durchgerechnet, da ich ein paar Kontakte habe mit den man sowas evtl aufziehen kann auch auf der Abwicklungsseite und der vertriebsseite, aber unter 20 Mio Assets wird sich das nicht lohnen wenn man es professionell aufziehen will. Es gibt einfach zu viele Leute die die Hand aufhalten.

      Die 10 - 20 Mio Volumen solltest du natürlich auch halten, wenn der DAX und der Gesamtmarkt am Boden liegt, da du dann ja auch was zum Leben haben willst.

      Wie gesagt die sauberste Lösung müßte ein eigener Fonds sein alles andere mit ausländischen Kapitalgesellschaften richt für dei Anlager zu sehr nach grauer Markt, auch wenn du ein großes Empfehlungsgeschäft hast. Die Frage für dich muß sein ist das Empfehlungsgeschäft so gut und groß, dass du sehr kurzfristig 250 bis 500 Kunden bekommst.
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 14:10:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vergiss es.

      Was Du anbieten willst ist sog. Finanzkommissionsgeschaeft also die Verwaltung fremden Vermoegens und dazu bedarf es einer Genehmigung durch die BaFin - Einzelheiten unter www.bafin.de

      Voraussetzung ist fachliche Eignung (bei Dir sicherlich nicht gegeben), ausreichend Eigenkapital, das als haftendes Kapital VON DIR in die Firma eingebracht wird (> EUR 100.000) sowie eine gute Portion Glueck und Geduld (Pruefung durch die BaFin dauert hier nicht selten 2 Jahre).

      Selbst die einfache "Anlage- und Abschlussvermittlung" erfordert EUR 50.000 an haftendem Eigenkapital VON DIR (und nicht von den Kunden). Damit darfst Du dann Versicherungen, Fonds, etc. vermitteln, nicht aber nach freiem Ermessen mit fremdem Geld handeln...

      Ltd. in UK kannst Du vergessen. Fuer Dich wird unabhaengig von der Rechtsform das deutsche KWG gelten - Umgehungstatbestand heisst das unter Juristen.


      Und eins noch am Rande: Dein setup ist extremst unprofessionell. Du haettest (waere es so moeglich) keinerlei downside risk und nur upside. Theoretisch koenntest Du mit EUR 500.000 Kundengeldern ins Casino gehen und alles auf "rot" setzen. Bei "schwarz" ist's weg - so what? War ja nicht Dein Geld, bei "rot" verdoppelst Du es und bekommst die 35% also EUR 175.000. Das ganze dauert 30 Sekunden.

      Auf Dein Vorhaben stehen bei Fehlen einer Lizenz zum Finanzkommissionsgeschaeft ganz empfindliche Strafen... arbeite lieber fuer Dein Geld, statt andere ueber den Tisch ziehen zu wollen und am Ende im Gefaengnis zu landen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 14:13:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und KG Fonds (Kommanditgesellschaften meist mit GmbH als Komplementaer) stellen ebenfalls einen Umgehungstatbestand dar, wenn keine Lizenz zur Erbringung vom Finanzkommissionsgeschaeften vorliegt, auch wenn die KG eine juristisch eigenstaendige Person ist und defakto eigenes und nicht fremdes Kapital verwaltet.

      Die BaFin laesst solche "schwarzen Schafe-Fonds" bei Fehlen einer Lizenz reihenweise abwickeln und der Spass geht zwecks Strafanzeige vor Gericht.
      Avatar
      schrieb am 23.08.07 20:49:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.958.152 von demon-trader am 31.07.07 21:34:09" Mit jedem Klienten wird ein standardisierter Vertrag über den "MA" abgeschlossen. Darin ist dann unter anderem geregelt, dass die Limited eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 30 % anfallender Gewinne erhält "


      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Ab 2009 nochmals 30 % Abgeltungssteuer und schon ist der Anleger ruiniert. :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Nicht einen Cent für so einen nepp :D:D

      und tschüss
      Avatar
      schrieb am 23.08.07 20:57:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.094.969 von steuer_inc. am 09.08.07 14:10:43" Voraussetzung ist fachliche Eignung (bei Dir sicherlich nicht gegeben), ausreichend Eigenkapital, das als haftendes Kapital VON DIR in die Firma eingebracht wird (> EUR 100.000) sowie eine gute Portion Glueck und Geduld (Pruefung durch die BaFin dauert hier nicht selten 2 Jahre). "


      Wenn er schon bei wo fragen muss, wie und ob so was geht , kannst du davon ausgehen, dass er absolute keine Ahnung hat :laugh:

      Und ausreichendEigenkapital, da kannst du davon ausgehen, ist auch nicht vorhanden, denn er sucht ja Leute, die es ihm geben :laugh:

      Keine Ahnung, kein Geld, kein nischt, kein know how- aber die Gebührensätze sind schon klar :laugh::laugh::laugh:

      lächerlich
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 23:07:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      hey er wollte nur nen ratschlag haben, hier scheints ein paar leute zu geben die mal richtig draufhauen wollen...

      keep on trading
      Avatar
      schrieb am 29.08.07 09:32:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... einen Ratschlag, um andere finanziell ueber den Tisch ziehen zu koennen und sich illegal zu bereichern ...
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 13:22:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ist alles in den letzten Jahren wesenlich schwieriger geworden mit der Vermögensverwaltung fremden Geldes (zu viele schwarze Schafe).

      Der Weg der limited ist zwar theoretisch gangbar - aber nur wenn allen Beteiligten klar ist, dass sie dann eine unternehmerische Beteiligung eingehen - mit allen Chancen/Risiken steuerlicher, wie gesellschaftsrechlicher Struktur, Haftungsrisiken etc. - wird in der Praxis nicht zu lösen sein (wäre auch zu einfach).

      Das was eigentlich gewollt ist: Vermögensverwaltung fremden Geldes benötigt eine amtliche Zulassung durch das BaFin als Finanzportfolioverwalter (wenn´s schnell geht rund 3-5 Monate). Bitte nicht falsch verstehen: Ein Nobody hat da keine Chance. Benötigt wird: Fachlische Voraussetzung (will heissen man muss so was ne Meisterprüfung haben und nachweisen, bspw. 5 Jahre lang Geschäftsführer einer KAG gewesen sein), ordentlichen Geschäftsbetrieb mit Innenrevison, Notfallplanung (EDV-Ausfall etc.), Stellvertreter-Regelungen, Dienstanweisungen, Eigenkapital, etc.)

      Früher war´s wie gesagt einfacher: Da konnt sich jeder einfach ein Schild an die Wand ala "Vermögensverwaltung Huber"
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 14:19:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      3 Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
      Wie sich aus § 33 Abs. 1 Satz 1 KWG, der auf die Erlaubnisversagung abstellt, ergibt,
      darf die Bundesanstalt die Erlaubnis nur erteilen, wenn die folgenden zwingenden Voraussetzungen
      erfüllt sind:
      - Es müssen die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes
      Anfangskapital im Inland, zur Verfügung stehen (§ 33 Abs. 1 Satz 1
      Nr. 1 KWG).


      Für Unternehmen, die beabsichtigen, die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung
      und die Finanzportfolioverwaltung zu betreiben, und die nicht befugt sind, sich
      bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern
      oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen
      , und die nicht auf eigene Rechnung
      mit Finanzinstrumenten handeln, ist dies ein Betrag im Gegenwert von mindestens
      50.000 Euro.

      Unternehmen, die die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung betreiben wollen und die befugt sind, sich bei der Erbringung von
      Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von
      Kunden zu verschaffen
      , haben einen Betrag im Gegenwert von mindestens
      125.000 Euro nachzuweisen.

      Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die den Eigenhandel für andere betreiben, sowie
      bei Anlage- oder Abschlussvermittlern und Finanzportfolioverwaltern, die auf eigene
      Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, ist dies ein Betrag im Gegenwert von
      mindestens 730.000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 14:27:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.414.199 von xerberus am 06.09.07 13:22:10@Xerberus:

      Die Finanzportfolioverwaltung ist nichtmal ausreichend fuer das in traumtaenzerischer Umnebelung gewollte Unterfangen, da der Threadersteller Gelder anderer buendeln / poolen moechte und dann das aggregierte Portfolio (und nicht saemtliche kleinen Einzelportfolios) managen wollte.

      Dafuer sind EUR 730.000 Eigenkapital eine (!) von vielen Mindestvoraussetzungen.

      Und Deine 3-5 Monatsschaetzung ist weit von jeder Praxis entfernt. Vor allem, wenn man nicht gerade Deutsche Bank heisst und ein Tochterunternehmen eine entsprechende Lizenz erhalten soll...

      Realistisch sind 2 Jahre - wenn alle Anforderungen erfuellt werden.


      Auch hilft es wenig, Geschaeftsfuehrer irgendeiner Kommanditgesellschaft auf Aktien gewesen zu sein - die fachliche Eignung muss durch theoretische und praktische Erfahrung nachgewiesen werden. Es kommt nicht auf die KGaA an, sondern auf die Finanzbranche und die entsprechende Stellung in dieser.


      mfG
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 14:45:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      @steuer_inc.

      weitgehende Zustimmung.

      mit Geschäftsführer einer KAG war "Kapitalanlagegesellschaft" gemeint also jemand der bereits den "KWG-Führerschein" hat.

      ist richtig: für die aggregierte Verwaltung reicht Finanzportfolio-Lizenz nicht mal aus. Diese Lizenz haben wir hier vor einigen Wochen erhalten und das Ganze hat rund 4,5 Monate gedauert. Die grosse Lizenz kann dann aber auch durchuas 2 Jahre brauchen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 09:05:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Na darauf meinen herzlichen Glueckwunsch und good luck mit der Performance.

      schoene Gruesse
      Avatar
      schrieb am 25.02.08 21:39:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.432.924 von steuer_inc. am 07.09.07 09:05:43eine gmbh mit 50.000 euro würden völlig ausreichen um eine tätigkeit als finanzportfolioverwalter aufzunehmen, da er nur geringe summen verwalten möchte.

      auch die prüfung geht keine 2 jahre.... das ist völliger schwachsinn...da hauen mal wieder welche auf den putz, die keine ahnung haben.

      bei fragen helf ich auch gern per board-mail weiter


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