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    Shice -Innerhalb kurzer Zeit 2x außerorts geblitzt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.07 09:49:07 von
    neuester Beitrag 15.08.07 14:39:54 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.131.641
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      Avatar
      schrieb am 14.08.07 09:49:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Situation:

      Bin auf der Autobahn geblitzt worden, schätzungsweise 25 - 30 Km/h zu schnell... Nu kommt doch tatsächlich 2 Tage später ein Bescheid, dass ich 14 Tage zuvor auch mal geblitzt worden bin, mit 29 Km/h zu schnell...

      Nu isses ja so, dass wenn man innerhalb eines Jahres 2mal Punkte wegen zu schnellen Fahrens kassiert, der Lappen auch weg ist.....

      Wie isses aber in einem solchen Fall, wenn man von der 1. Überschreitung noch nichts wusste ????

      Thx für alle sinnvollen Antworten,

      LMR :)
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 09:56:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.772 von lassmichrein am 14.08.07 09:49:07Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      Ich würde meinen, dass dass in Deinem Fall zutrifft.
      Aber sicherheitshalber mal bei der entsprechenden Stelle nachfragen.
      Und viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 09:59:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.916 von corbie am 14.08.07 09:56:46Jou - meinen heisst nicht wissen... Darum frage ich ja mal.... Aber ich werd mich hüten DORT nachzufragen, denn wenn das so ist, würde ichs einmal abstreiten... ;)
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:05:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.958 von lassmichrein am 14.08.07 09:59:16Denn ih MEINE mal gehört zu haben, dass diese 1Jahresfrist erst ab der Rechtmässigkeit des 1. Bescheides läuft...
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:09:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.149.772 von lassmichrein am 14.08.07 09:49:07
      Nu isses ja so, dass wenn man innerhalb eines Jahres 2mal Punkte wegen zu schnellen Fahrens kassiert, der Lappen auch weg ist....



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      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:25:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.150.134 von Graf_Voelsing am 14.08.07 10:09:37Aus dem aktuellen Bussgeldkatalog... ;)

      Genauer: Wird innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erfasst folgt ebenso ein Fahrverbot von einem Monat :(
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:29:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.150.401 von lassmichrein am 14.08.07 10:25:13Ach ja, wegen Beharrlichkeit, so nennen das die Rechtsverdreher.

      Dazu muss aber der erste Bescheid rechtskräftig festgesetzt sein. Ist er das?
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:31:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.150.401 von lassmichrein am 14.08.07 10:25:13Übrigens, hier bist Du gut aufgehoben, da wird Dir bestimmt geholfen:

      http://www.123recht.net/forum_default.asp
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 10:38:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.150.523 von Graf_Voelsing am 14.08.07 10:31:44Kann ich vonner Arbeit aus ned drauf... :(

      Hab aber schon ´ne Boardmail bekommen... :

      Naja, die 2 x 26 km/h Regel gilt natürlich ab Rechtskraft des ersten Bescheides. Da lagst du schon intuitiv richtig :-)

      Dann weiter gute und blitzfreie Fahrt.



      Danke schön :) :)
      Avatar
      schrieb am 14.08.07 13:12:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da kann man ja nur wünschen, dass beim dritten Verstoss im selben Jahr der Lappen dann endgültig weg ist - und nicht etwa das Bundesverdienstkreuz verliehen wird.

      Denn beim Lesen dieses Threads kommt es mir vor als sei Raserei ein Menschenrecht und der Versuch des Staats wenigstens die schlimmsten Auswüchse durch Fahrverbote zu verhindern sei nicht korrekt.

      Ich finde es vollkommen richtig "Wiederholungstäter" anders und damit auch härter zu sanktionieren.

      Wenn Sie mehrfach im gleichen Kaufhaus klauen bekommen Sie dort auch Hausverbot - obwohl der Kunde König ist.

      in diesem Sinne
      Gernfried2000
      Avatar
      schrieb am 15.08.07 12:20:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      wenn jemand auf der Autobahn und nicht vor einem Kindergarten nur 20-30 km h zu schnell unterwegs ist, dann gilt das für mich ganz persönlich als Unaufmerksamkeit und nichts weiter. Wie gesagt, was anderes gilt vorm Kindergarten /Schule...
      Avatar
      schrieb am 15.08.07 14:39:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.167.324 von olcapri am 15.08.07 12:20:50Eben ;)

      War beide Male in einer 100er-Zone auf der Autobahn... ;)


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