checkAd

    Minister Jung fordert kriminellen Rechtsbruch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.07 19:35:33 von
    neuester Beitrag 20.09.07 18:30:33 von
    Beiträge: 81
    ID: 1.132.989
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.386
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 19:35:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verfassung im Notstand
      Von Ulla Jelpke

      Ein Stinkefinger für Minister Jung: »Fuck you!«
      Foto: dpa/Montage jW
      Soldaten der Bundeswehr stellen sich gegen »ihren« Verteidigungsminister: Gleich zwei Soldatenvereinigungen protestierten am gestrigen Montag gegen die Ankündigung von Minister Franz Josef Jung (CDU), notfalls den Befehl zum Abschuß entführter Passagierflugzeuge zu erteilen. Der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge in der Bundeswehr, Thomas Wassmann, sagte in der Leipziger Volkszeitung: »Ich kann den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen.« Dem schloß sich Bernhard Gertz an, der Chef des Deutschen Bundeswehrverbandes: »Ich rate ihnen, einen Abschuß-Befehl nicht auszuführen – egal wer diesen Befehl erteilt hat«, sagte er dem Tagesspiegel. Das Soldatengesetz stelle die Befolgung rechtswidriger Befehle unter Strafe.

      Jung hatte am Wochenende angekündigt, Zivilflugzeuge, mit denen Terroranschläge verübt werden sollten, abschießen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Abschußermächtigung im Luftsicherheitsgesetz aber im Februar 2006 verworfen. Die Karlsruher Richter erklärten es für »schlechthin undenkbar«, daß der Staat unschuldige Passagiere und Besatzungsmitglieder töten könne. Darüber will sich Jung unter Berufung auf einen »übergesetzlichen Notstand« hinwegsetzen. »Wenn es gemeine Gefahr ist«, dann gälten »andere Regeln«, behauptete er.

      Damit stieß er gestern auf breite Kritik. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch erklärte: »Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, daß ein Minister offen erklärt, er werde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mißachten und ein Verbrechen anordnen, wenn er es für richtig hält.« Der Rechtspolitiker der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, wies darauf hin, der Abschuß eines Passagierflugzeugs erfülle »das Mordmerkmal der Tötung«. Jung mache sich mit solchen Äußerungen untragbar. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sprach von einem »Aufruf zum Verfassungsbruch«.

      Den Widerstand aus der Truppe will Jung offenbar umgehen, indem er die Kampfflugzeuge mit handverlesenen Piloten besetzt. Er habe, so Jung im Focus, schon vor der Fußball-WM 2006 festgelegt, »daß nur diejenigen Piloten fliegen sollten, die auch vor dem Hintergrund dieser schwierigen rechtlichen Frage dazu bereit wären, diesen Befehl auszuführen.«

      mehr: http://www.jungewelt.de/2007/09-18/038.php

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 20:43:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.648.827 von pur13 am 18.09.07 19:35:33RÜCKTRITT???:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 20:47:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.649.939 von ConnorMcLoud am 18.09.07 20:43:37ja bitte, dann aber ab zur arbeitsagentur:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 21:03:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.648.827 von pur13 am 18.09.07 19:35:33Merk mal was!

      Die junge Welt (jW) ist eine überregionale deutsche Tageszeitung mit linkssozialistischem Selbstverständnis im Sinn einer marxistischen Ausrichtung. Redaktionssitz ist Berlin, Regionalbüros bestehen in München und Bremen. Der Verfassungsschutz des Bundes beobachtet die Junge Welt und nannte sie im Bericht von 2006 "ein bedeutendes Printmedium im linksextremistischen Bereich."

      Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Welt
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 21:20:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.650.314 von Eurofuchs2 am 18.09.07 21:03:57Zur Historie und zum Selbstverständnis dieses ultralinken Blattes:

      http://www.jungewelt.de/ueber_uns/diese_zeitung.php#Kurze

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2140EUR +7,00 %
      Jetzt in die Doppel-Chance investieren?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 21:21:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.650.314 von Eurofuchs2 am 18.09.07 21:03:57Der posted doch nichts Anderes hier, ist vermutlich Pfoertner dort ...
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 21:36:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      alle abschießen, diese Terroristen:D
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 21:39:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das BVerfG hat lediglich ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, dass eine Abwägung Leben gegen Leben regelt. Eine Ministerentscheidung ist kein Gesetz. Hier geht es um Gefahrenabwehr. Im übrigen ist der Artikel juristisch schlecht geschrieben. Es gibt kein "Mordmerkmal Tötung". Mord erfordert ohnehin die Tötung eines Menschen und dazu Mordmerkmale z.B. Mordlust, sex. Befriedigung, Habgier, Heimtücke, Verdeckung einer Straftat etc. Der Befehl des Abschusses eines entführten Flugzeuges zur Gefahrenabwehr wäre nicht rechtswidrig und schon gar kein Mord!
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 22:15:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.648.827 von pur13 am 18.09.07 19:35:33
      Was liest Du denn für ein Zeug?
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 22:38:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Komisch. Ich dachte immer, daß ein Rechtsbruch an sich schon kriminell ist.

      So ist das also. Es gibt Rechtsbrüche die sind kriminell und andere Rechtsbrüche........na ja, da kann man ja mal drüber reden...so ein Bundestagsausschuß richtets bestimmt wieder ein...:D
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:00:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.651.010 von DerStrohmann am 18.09.07 21:39:33Das BVerfG hat lediglich ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, dass eine Abwägung Leben gegen Leben regelt. Eine Ministerentscheidung ist kein Gesetz

      Du meinst, ein Verfassungsorgan - das ist ein Minister als Mitglied der Legislative - kann sich über das Gesetz erheben ? Kann sich vor allem über die Begründung des BVerfG hinwegsetzen, warum ein derartiger Befehl in den Verfassungsrahmen der BRD - die Unantatstbarkeit der menschlichen Würde, immerhin Art 1 GG - nicht hineinpaßt?

      Zumal: Zwischen der sicheren Identifizierung eine Flugzeuges, das nicht technische Probleme hat, sondern von Terroristen entführt wurde - die Abklärung dürfte eher im Bereich mehrerer Minuten angesiedelt sein (Betonung auf: sicher!) - dann der Aufbau der Informationskette, mit Lagebericht und der folgenden Positionierung von Jägern selbst dann, wenn diese bereits in der Luft wären, bedarf es einer gewissen Zeitspanne.

      Ein Verkehrsflugzeug legt in der Minute so um die 14 km zurück. D.h. der Zeitrahmen, der zur Abwehr von Terroristen zur Verfügung stünde, ist knapp. Wenn Terroristen dies halbwegs durchplanen, ist er geringer als 3 Minuten.

      In diesen 3 Minuten ein Flugzeug mit technischen Problemen zu unterscheiden von einem, welches entführt wurde erscheint mir unmöglich.

      Wenn der Abschuß nicht kategorisch verboten bleibt, und Minister nicht mehr an ihren Amtseid gebunden sind, dann werden wir wohl irgendwann mit vorsorglich irrtümlich abgeschossenene Flugzeugen leben müssen.

      Diese Republik, die ja nun schon bereits eine ganze Reihe von Grundrechten \"relativiert\" hat, sollte sich damit abfinden, daß auch der GG Artikel eins zu einer hohlen Phrase verkommen ist. Das VerfG sollte man schließen. Irgendwann gaukelt es uns einen falschen Status, den eines Rechtsstaates, zu, der Schutzfunktionen gegenüber Leib und Leben, und Würde in den Vordergrund stellt.

      Die Bürger dieses Landes sind nicht bereit, für ihre Verfassung einzustehen. Sie haben weder eine Sensorik entwickelt für Werte wie z.B. Freiheit, noch für die Voraussetzungen, die eine funktionierende Demokratie von ihnen abverlangt.

      Es ist eine Schande, daß außerhalb der JungeWelt offenbar niemand bemerkt, daß hier eine Grenze überschritten wird, wenn eine der 3 Säulen, auf der unser Staat ruht, das gemeinsame Fundament verlassen hat.

      Denn es gibt beispielsweise keine Möglichkeit der Judikative, ein Mitglied der Legislative zu entheben, wenn dieses öffentlich den Gesetzesbruch ankündigt. Genau dieser Zustand, das ist eine Verfassungskrise. Dies nicht zu bemerken bedeutet, daß wir uns bereits jenseits davon befinden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:20:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.654.818 von Monald am 19.09.07 09:00:45Weder ist ein Minister ein Verfassungsorgan, noch ist ein Minister "Mitglied der Legislative". Ein Minister ist Teil der Regierung, die Bundesregierung ist allerdings ein Verfassungsorgan, aber seit wann macht die Regierung die Gesetze (Legislative)? Natürlich ist ein Minister als Teil eines Verfassungsorgans über Art. 1 III GG an die Grundrechte gebunden (Amtseid, Art. 64 II, 56 GG) und nach § 31 BVerfGG sind Entscheidungen für alle Staatsorgane bindend, aber zu einer Ministerentscheidung hat sich das Gericht eben noch nicht geäußert. Außerdem gibt es den § 34 StGB als Generalklausel für solche "übergesetzlichen Gewissensentscheidungen" wie die hier fragliche Ministerentscheidung über den Abschuss eine Gefährderflugzeugs.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:37:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Schäuble will Kriegsrecht! :eek:

      " Über Jahre schon setzt sich Innenminister Wolfgang Schäuble für eine Ergänzung des Grundgesetzartikels 87a um einen sogenannten Quasi-Verteidigungsfall ein, unter den dann auch der Terrorangriff mit einem Flugzeug fallen würde und in dem die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten sollten. "

      Auszug http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506432,00.h…

      Das Kriegsrecht könnte dann praktischer Weise bei Fortbestehen der "Gefährdungslage" Jahre in Kraft bleiben. :look:
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:38:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es ist mir neu, daß die scheinheiligen Kommunisten die Menschenrechte so hoch halten.

      P.S.: Wenn Terroristen ein vollbesetztes Passagierflugzeug in meinen Wohngebiet zum Absturz bringen wollen, fände ich es gut, wenn das verhindert würde.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:38:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.655.553 von AdHick am 19.09.07 09:37:31er hadert mit seinem eigenen schicksal
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 09:43:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      :confused:

      Allen respekt für unsere verantwortlichen minister.

      Das volk gewinnt immer mehr den beruhigenden positiven eindruck, die da oben tun was für uns.
      Die machen sich richtig sorgen und legen sich für unsere sicherheit ins zeug. Applaus ist diesen wackeren verteidigern unserer sicherheit auf alle fälle gewiß.

      Für die den wahlkampf vorbereitenden strategen eine win win situation, bei der nur gewonnen werden kann.

      Dieses hochgepuschte spiel mit einer realen gefahr ist zunächst gut für unseren rechtststaat, denn er stellt grundlegende fragen endlich rechtzeitig zur debatte und entlarvt ( für das volk) träumer von scheinbaren tatkräftigen aktivisten.

      Dafür gebührt dem zuständigen minister tatsächlich zunächst dank und anerkennung.

      Zusätzlich wird dieses thema dadurch pikant, dass dem schlauen innenminister ( und seiner partei) seine sorgen um unsere sicherheit wohl nicht grundsätzlich zu wiederlegen sind.

      Sollte er aber recht behalten mit seinen schlimmsten annahmen, dann werden er und seine partei in den himmel gehoben, weil sie rechtzeitig gewarnt haben und nur an einer unfähigen opposition als ungeliebten regierungspartner und quertreiber gescheitert sind.

      Die cdu würde schlagartig die mehrheit für eine alleinige regierung bekommen.

      sollte nichts passieren, dann haben die schlauen initiatoren des schreckensbildes nichts verloren, denn es bebührt ihnen trotzdem lob für die lautere absicht, die bürger vor dem schlimmsten bewahren zu wollen.

      Die bürger in ihrer schlichten mehrheit werden dies auf alle fälle am wahltag honorieren.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:04:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.655.219 von DerStrohmann am 19.09.07 09:20:39"aber zu einer Ministerentscheidung hat sich das Gericht eben noch nicht geäußert"

      Nach dieser abstrusen Logik wäre jedes Verbrechen zulässig, solange noch kein Gericht über einen Fall mit gleichartiger Konstellation entschieden hat.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:16:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.101 von Borealis am 19.09.07 10:04:05Nach deiner Logik ist eine Ministerentscheidung dasselbe wie ein Gesetz. Ist das so?
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:21:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.360 von DerStrohmann am 19.09.07 10:16:47
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:33:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.655.219 von DerStrohmann am 19.09.07 09:20:39Weder ist ein Minister ein Verfassungsorgan, noch ist ein Minister "Mitglied der Legislative". Ein Minister ist Teil der Regierung, die Bundesregierung ist allerdings ein Verfassungsorgan, aber seit wann macht die Regierung die Gesetze (Legislative)? Natürlich ist ein Minister als Teil eines Verfassungsorgans über Art. 1 III GG an die Grundrechte gebunden (Amtseid, Art. 64 II, 56 GG) und nach § 31 BVerfGG sind Entscheidungen für alle Staatsorgane bindend,...

      Kläre erst mal, was Du sagen möchtest.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:36:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.729 von Monald am 19.09.07 10:33:53Lerne erstmal, was Legislative, Exekutive und Judikative ist.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:40:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.360 von DerStrohmann am 19.09.07 10:16:47Eine Ministerentscheidung ist nicht das gleiche wie ein Gesetz.
      Die Gründe, die zur Ablehnung des Gesetzes geführt haben, werden aber genauso zur Beurteilung der Ministerentscheidung herangezogen.
      Und da die Ablehnungsgründe für das Gesetz bereits ganz klar formuliert vorliegen, kann sich der Minister nicht einmal darauf berufen, daß er nicht gewußt hätte, wie sein Handeln zu beurteilen ist.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:46:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.360 von DerStrohmann am 19.09.07 10:16:47Nach deiner Logik ist eine Ministerentscheidung dasselbe wie ein Gesetz. Ist das so?


      Ordne Deinen Ministerentscheid mal bitte in die deutsche Gesetzgebung ein. Du scheinst einen Minister für jemanden zu halten, der erklären darf, daß er sich an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlt, und Du scheinst ihm zubilligen zu wollen, daß er über Recht und Gesetz hinausgehend das Recht hat, seine persönlichen Auffassungen als sogenannter Ministerentscheid auch umsetzen zu dürfen.

      Wofür brauchen wir dann noch Gesetze? Lassen wir das Land doch per Ministerentscheid regieren.

      Wie gesagt, erkläre mal, was du darunter verstanden wissen willst.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:48:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.784 von DerStrohmann am 19.09.07 10:36:34Lerne erstmal, was Legislative, Exekutive und Judikative ist.

      Aha.

      Du hast recht. Es ist mir eigentlich nicht so wichtig, dies mit Dir hier zu erörtern.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:49:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.865 von Borealis am 19.09.07 10:40:55Richtig, ein Gesetz ist eine abstrakt-generelle Regelung. Die fragliche Ministerentscheidung ist eine konkret-individuelle Regelung. Diese ist eine Ermessensentscheidung, die einen konkret-individuellen Fall zu entscheiden hat. Eine Ermessensentscheidung muss sich ihrerseits an ihrer Rechtmäßigkeit messen lassen. Ermessensfehler sorgen dann für die Rechtswidrigkeit der Entscheidung. Diese Abwägung und Rechtmäßigkeit kann aber nur am konkreten Fall gemessen und bewertet werden. Ob die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze also beim konkreten Fall gelten, kann man jetzt noch nicht sagen. Es ist lediglich fraglich, ob ohne eine gesetzliche Grundlage eine solche Entscheidung überhaupt getroffen werden darf (Ermächtigungsgrundlage). Aber auch hierzu kann man sich auf den von mir genannten § 34 StGB berufen. Die Unrechtmäßigkeit eines Gesetzes ist also nicht gleich der eines Einzelaktes. Die Prüfung ist grundverschieden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 10:59:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.656.784 von DerStrohmann am 19.09.07 10:36:34Lerne erstmal, was Legislative, Exekutive und Judikative ist.

      Damit Du auch was von Deinen Selbstgesprächen hast:

      http://www.juraforum.de/lexikon/Bundesregierung" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.juraforum.de/lexikon/Bundesregierung


      Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern . Sie ist ein selbstständiges Verfassungsorgan, ihr obliegt die oberste Leitung und Führung der Innen- und Außenpolitik des Bundes. Dazu gehört das Gesetzesinitiativrecht aus Art. 76 Abs. 1 GG und das Recht zum Erlass von Rechtsverordnung aus Art. 80 Abs. 1 GG.



      Lernen. Minister: Teil der Legislative
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:02:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.215 von Monald am 19.09.07 10:59:11Minister = Teil der Regierung

      Regierung = Gubernative/Exekutive

      Parlament = Legislative.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:03:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.215 von Monald am 19.09.07 10:59:11Gesetzesinitiativrecht /= Gesetzgebung
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:04:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.215 von Monald am 19.09.07 10:59:11Von dir kann ich nichts lernen, deshalb bist du ab jetzt bei mir auf Ignore. Von weiterem Schwachsinn kannst du also absehen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:20:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.327 von DerStrohmann am 19.09.07 11:04:59
      Von dir kann ich nichts lernen, deshalb bist du ab jetzt bei mir auf Ignore. Von weiterem Schwachsinn kannst du also absehen.

      Eine gute Entscheidung von Dir. Generell gilt: ich habe niocht den Anspruch, daß irgendjemand etwas von mir lernen sollte, oder müßte.


      Der Text aus dem Jura-Forum-Link, für alle, denen es um eine von h übermäßiger Aggression befreiten Information geht:

      Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern . Sie ist ein selbstständiges Verfassungsorgan, ihr obliegt die oberste Leitung und Führung der Innen- und Außenpolitik des Bundes. Dazu gehört das Gesetzesinitiativrecht aus Art. 76 Abs. 1 GG und das Recht zum Erlass von Rechtsverordnung aus Art. 80 Abs. 1 GG.

      Ob jemand, dem ein Gesetzesinitiativrecht zusteht, deswegen nicht Teil der Legislative ist, will ich dahingestellt sein lassen. Zumal es darum auch garnicht geht.

      Hier geht es darum, daß ein Minister, mithin ein Verfassungsorgan, sich über die Verfassung und einen Spruch des Verfassungsgerichts hinwegsetzt.

      Ich hatte darauf hingewiesen, und dabei bleibt es trotz der vollmundigen Erklärungen eines Strohmann, daß wir uns in einer Verfassungskrise befinden dürften, wenn die Säulen, auf die unser Staat ruht, und die gegeneinander ausgewogen sind, gegenseitig keine Bindungswirkung mehr entfalten.

      Ministerentscheid, das ist beispielsweise das Recht eines Ministers, eine Entscheidung einer ihm nachgeordneten Behörde überstimmen zu können. Siehe Kartellrecht.

      Einem Minsiter das Recht einräumen zu wollen, die Verfassung zu brechen, und dies als "Ministerentscheid" zu kommunizieren:

      das ist schlicht und einfach dummes Gewäsch.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:25:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.327 von DerStrohmann am 19.09.07 11:04:59Avatar #30 von Monald Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 19.09.07 11:20:44 Beitrag Nr.: 31.657.640
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben | einen Beitrag nach oben
      Sie haben die Beiträge dieses Benutzers ausgeblendet
      (bearbeiten | Posting für diese Sitzung anzeigen)

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:27:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.730 von DerStrohmann am 19.09.07 11:25:00Daß Du ein Kleinkind bist, das hast Du schon mitgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:28:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.022 von DerStrohmann am 19.09.07 10:49:13Was Du schreibst ist falsch.

      Ohne hier einen juristischen Diskurs machen zu wollen, schon das Reichsgericht hat sich mit solchen Fragen beschäftigt, kann man ganz einfach sagen, daß es seit der Entscheidung des BVerfG hier kein Ermessen und keine Rechtfertigungsgründe gibt. Die Begründung ist einfach und logisch:

      Da der gezielte Abschuss von entführten Passagiermaschinen die an Bord befindlichen Passagiere und Besatzungsmitglieder zu Objekten staatlichen Handelns degradiert, verstößt er gegen Art. 1 I GG[2]. Auch eine Verfassungsänderung könnte hieran nichts ändern, da insoweit die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG gilt[3].

      Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB scheitert schon an dem Näheerfordernis der Entscheidung.
      Der auch unter Juristen heftigst umstrittene "übergesetzliche Notstand" ist ohnehin keine "Rechtsgrundlage sondern ein Entschuldigungsgrund für rechtswidriges Handeln.
      Nach der Entscheidung der BVerfG dürfte dieser Entschuldigungsgrund wertlos sein.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:33:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.787 von farniente am 19.09.07 11:28:01.....daß es seit der Entscheidung des BVerfG hier kein Ermessen und keine Rechtfertigungsgründe gibt. Die Begründung ist einfach und logisch:

      Da der gezielte Abschuss von entführten Passagiermaschinen die an Bord befindlichen Passagiere und Besatzungsmitglieder zu Objekten staatlichen Handelns degradiert, verstößt er gegen Art. 1 I GG[2]. Auch eine Verfassungsänderung könnte hieran nichts ändern, da insoweit die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG gilt[3].


      das ist der Kern.

      Ich bin kein Jurist, wie Du sicher leicht erkennen kannst. Das bedeutet aber nicht, daß ich nicht verstehen würde, was das VerfG zum Ausdruck gebracht hat.

      Ich will das aber auch nicht vertiefen, Würde Art 1 I GG etc.

      Mir wird langsam mulmig, wie in Berlin vorgegangen wird.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:38:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.657.787 von farniente am 19.09.07 11:28:01Ich kenne Art. 1, 79 GG. Was ist falsch daran, was ich schreibe? Achte du mal lieber auf das Urheberrecht!
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:41:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Außerdem habe ich von § 34 StGB gesprochen, der eine Rechtfertigung bietet und kein Näheverhältnis erfordert.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:48:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.054 von DerStrohmann am 19.09.07 11:41:26Das ist ja Dein Problem.

      Du zitierst §§ ohne sie zu verstehen.

      Damit alle Leser hier wissen von was Du redest:


      § 34
      Rechtfertigender Notstand

      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

      Jetzt lies Dir das nochmal langsam durch. Mit besonderem Augenmerk auf:

      wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

      Genau diese Güterabwägung hat das BVerfG expressis verbis abgelehnt ?

      Na, klingelts ?
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:55:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      wie lange ist eigentlich son Flieger in deutschem Luftraum? (best case)

      wie lange braucht der Jäger zum aufsteigen & erreichen ?


      ggf. müßte man vermutlich noch ein Gesetzt für Terroristen erlassen,
      das Sie bitte schon 1000KM außerhalb des deutschen Luftraums Ihr Ziel
      angeben. (notariell beglaubigt natürlich wie es sich für das Irrenhaus BRD gehört)
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:56:27
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.177 von farniente am 19.09.07 11:48:03Nein, bei dir klingelt´s nicht. Gerne zum dritten Mal: Das BVerfG hat die abstrakt-generelle Regelung im Gesetz für verfassungswidrig erklärt, zu einer konkret-individuellen Ministerentscheidung hat es sich nicht geäußert. Was ist jetzt eigentlich mit dem § 35 StGB?
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 11:58:54
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.177 von farniente am 19.09.07 11:48:03Neulich im Eva-Herman-Thread wusstest du noch nicht mal was ein Grundrechtsträger (Meinungsfreiheit) ist. Schreibt ein anderer unter deinem Pseudonym?
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:02:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.317 von Bernd_das_Brot am 19.09.07 11:55:20Gute Idee.

      Frau Zypries ist ja auch der Meinung daß die Ausbildung in einem Terrorcamp straffrei bleiben sollte sofern keine Terrorvorbereitungen konkret getroffen werden.

      Du solltest ihr eine Mail schreiben, daß in das Gesetz die Verpflichtung zu einer "notariellen Terrorabsichtserklärung mit erweiterter Inkaufnahme und der vollen Absicht zum Behufe des Tötens vieler Ungläubiger" regelt. Die sog. "Nichtgutmenschcausa".

      Leider ist Deutschland nicht nur ein Irrenhaus sondern wird zunehmend von durchgeknallten Politikern regiert.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:06:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.460 von farniente am 19.09.07 12:02:12Falscher Thread, aber bei der Terrorcamp-Strafbarkeit teile ich deine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:07:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.387 von DerStrohmann am 19.09.07 11:58:54In jeder Diskussion sollte es einmal den Punkt geben an dem Rechthaberei ersetzt wird durch Fachkompetenz.

      Ich habe schon in dem von Dir zitierten Eva Hermann-Thread gemeint daß Du Deine privaten Gesetzesauslegungen und "Paralellwertungen in der Laiensphäre" (so nennen das Juristen) höher bewertest als Fachkommentare.

      Ich habe mich in jenem Thread ausgeblendet und tue dies wieder in diesem Thread, da ich keine Zeit und Lust habe mich mit solchem Unsinn zu beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:09:20
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.177 von farniente am 19.09.07 11:48:03Ist das Grundgesetz also ein Freibrief für Massenmord per Geiselnahme?

      :confused:

      Hypothese:
      Wenn ein solcher Fall eintritt, und ein entführtes Flugzeug in ein Atomreaktor rast, dabei 10.000nde Menschen sterben und ein ganzer Landstrich atomar verseucht wir und anschliessend raus kommt, dass das ganze per Abschuss verhindert werden konnte, man es aber im Hinblick auf`s GG nicht getan hat, wer soll denn da noch einen Pfifferling auf unser Grundgesetz geben.

      Tritt ein solcher Fall ein, hat sich das GG selbst abgeschafft. Das GG existiert nicht zum Selbszweck. Es soll den Menschen schützen. Und wenn es das nicht mehr vollbringen kann, ist es doch zwecklos?!

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:14:09
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.562 von farniente am 19.09.07 12:07:07Du willst "Jurist" sein? Und weißt nicht, wer Träger eines Grundrechts ist? Außerdem habe ich die ganze Zeit nur eine Rechtsauffassung der FAZ von gestern wiedergegeben.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:29:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.658.603 von diggit am 19.09.07 12:09:20Zu Deinem Beispiel könnte man sehr viel sagen. So z.B. daß unsere Atomkraftwerke ja angeblich Flugzeugeinschläge aushalten.

      Darüberhinaus glaube ich daß eine Schnellabschaltung eines Atomkraftwerkes schneller möglich wäre als ein Abschuss, aber das wiederum ist eine Frage in der ich mich nicht auskenne.

      Oder wie war das mit dem "Fastabschussbefehl" durch Georg Leber 1972, als sich 2 Minuten vor dem Abschussbefehl herausstellte daß die finnische DC 9 auf Funksprüche nur nicht antwortete weil sie Funkprobleme hatte ?

      Das BVerfG hält sich nie mit Beispielen auf, sondern legt unsere Verfassung (das GG) aus. Tatsache ist, daß das GG bei korrekter Auslegung Millionen von Toten kosten kann.
      So z.B. bei der legalen Erklärung des Verteidigungszustandes, auch Krieg genannt.

      Wir müssen mit unserem GG leben, auch wenn es zu schlimmen Ergebnissen kommen kann, denn im umgekehrten Falle (Abschuss zu Unrecht) wäre nur die Zahl kleiner, das Unrecht noch größer.

      Beispiele haben halt leider die komfortable Situation daß Ausgangslage, Vorgehensweise und Endergebnis bereits bekannt sind.

      Das Leben ist aber nicht so. Also brauchen wir Regeln und das GG ist eine gute Regel. Eine Aufweichung macht unser Leben nicht sicherer. Ganz im gegenteil.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:36:13
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.021 von farniente am 19.09.07 12:29:45Eben und deshalb kann man jetzt noch nichts verfassungsrechtlich über eine Abschuss-Direktive sagen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:47:04
      Beitrag Nr. 48 ()
      wenn ein Flugzeug den Frankfurter Flughafen ansteuert
      dann kann es auch in einigen Minuten
      im das Frankfurter Bankenviertel notlanden

      dort wo Zinsen tagtäglich
      gegen den Koran verstossen

      Zinsverbot im Koran

      das Frankfurter Bankenviertel ist somit das
      was für Christen Sodom u. Gehmorra war.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:51:28
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.021 von farniente am 19.09.07 12:29:45Darüberhinaus glaube ich daß eine Schnellabschaltung eines Atomkraftwerkes schneller möglich wäre als ein Abschuss, aber das wiederum ist eine Frage in der ich mich nicht auskenne.

      Ich bin da auch kein Experte, aber gebe Folgendes zu bedenken: Angenommen, die Atomkraftwerke halten KEINEN Flugzeugabsturz aus, wird durch die erhebliche Beschädigung eines Reaktors auch in großem Maße Radioaktivität freigegeben, selbst wenn der Reaktor abgeschaltet ist. Eine Abschaltung beseitigt ja nicht die bereits vorliegenden radioaktiven Materialien, sie unterbindet nur die Energiegewinnung. Zudem könnte eine schwere Beschädigung dazu führen, dass die Abschaltung außer Kraft gesetzt wird, also beispielsweise eine Kernschmelze beginnt. Das ist natürlich sehr hypothetisch, gebe ich zu...
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 12:55:27
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.021 von farniente am 19.09.07 12:29:45
      Den Kriegszustand würde ich aussen vorlassen. Ein Krieg soll ja einen Notzustand beenden und ist erst in zweiter Linie der Notzustand selbst.
      Im Sinne des Krieges wäre es doch sicher zulässig, das dass dt. Militär Ziele bombardiert in denen auch deutsche Staatsbürger vermutet würden,
      feindliche und freundliche.
      Oder wäre unter dem Kriegsrecht ein solch tötlicher Bombenangriff verboten?
      Ich weiss, im Kriegsfall müsste das Parlament zustimmen, aber könnte man diesen Fall nicht auf die Flugzeugsituation übertragen?

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 13:14:24
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.513 von diggit am 19.09.07 12:55:27Du brauchst doch den Flugzeugabsturz überhaupt nicht um zu sehen wie schwierig solche Beispiele sind.

      Und damit beziehe ich in meine Antwort auch mausschubser mit ein.

      Das Atomkraftwerk wurde gebaut mit einer Baugenehmigung, hat eine atomrechtliche Betriebegnehmigung und sollte gewisse Standards erfüllen.

      Dennoch kann alles versagen und sich die Katastrophe ereignen, siehe Tschernobyl, ohne terroristischen Einfluss.
      Wer ist schuld ? Wen ziehen wir zur Rechenschaft ?

      Im Strassenverkehr kennt jeder die Grundsätze der Gefährdungshaftung. Alleine die Tatsache daß ich ein Auto in den Verkehr bringe eröffnet in gewisser Weise eine Haftung, unterwirft mich aber auch bestimmte Ereignisse hinzunehmen.

      Eine Regel für Alle und Jeden gibt es halt nicht. Es gibt nur grundsätliche Regelungen.

      So könnte man Passagiere fragen warum sie in solchen Zeiten ein Flugzeug besteigen und ihren Tod vielleicht selbstverschulden, man kann Leute fragen warum sie neben einem Atomkraftwerk wohnen usw.

      Es eröffnet sich ein argumentatives Absurditätenkabinett.

      Nur, mache ich das besser wenn ich das GG ausheble ? Das BVerfG sagt nein. Keine Abwägung menschlichen Lebens durch den Staat.

      Interessanterweise wird bei solchen Beispielen auch immer mit den Opferzahlen "operiert". 10.000. 100.000 oder mehr.
      Ist das für den Einzelnen Unschuldigen nicht völlig egal ?

      Also wenn ich eine Terroristin wäre, und der Jung käme mit seiner Meinung durch und wäre der John Wayne der Lüfte, ich würde sofort meine Strategie ändern.
      Warum noch irgendetwas bedrohen ? Ein Jumbo, besser noch eine A 380 und den Crash ankündigen. Der Jung führt dann das Attentat schon durch, die Entführung als sich selbsterfüllende Prophezeiung eines Massenmordes.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 13:45:44
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.919 von farniente am 19.09.07 13:14:24
      Ich will die nicht unrecht geben, nur meine ich es gibt zwei Meinugsansätze.

      Erstens, es zählt immer die deutsche Rechtsprechung und die deutsche Rechtssprechung zählt immer.

      Zweitens, es gibt noch sowas wie den "normalen Menschenverstand", bzw die Realität hinter dem Papier.

      Letztendlich müssen diese beiden Ansätze sich aber überlagern, sonst wirds kritisch.

      Zur Begründung des Abschussverbots hat das Bundesverfassungsgericht mit Artikel 1 GG argumentiert.
      Das heisst, dass zum einen muss der Staat die Würde der Menschen im Flugzeug garantieren muss. Auf der anderen Seite muss der Staat auch die Würde der Personen am Boden schützen. Und vor sehenden Augen abgeschlachtet zu werden ist genauso würdelos. Das Leben der Menschen würde für den Erhalt des Grundgesetzes instrumentalisiert, und dieses dadurch ausser Kraft gesetzt.

      Das Bundesgerichthof hat festgestellt, es dürfe nicht Leben gegen Leben aufgewogen werden. In der Realität findet dieses aber statt.
      Die Leute verrecken, weil man sich an einen Paragraphen klammert, denn auch das Unterlassen einer Tat, ist eine Tat.

      :)
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 13:46:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.432 von mausschubser am 19.09.07 12:51:28Schnellabschaltung dauert über 24 Std., wie wir seit dem Fall Vattenfall/Krümmel wissen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 13:47:54
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.919 von farniente am 19.09.07 13:14:24Es gibt eine staatliche Abwägung Leben gegen Leben, nämlich beim finalen Rettungsschuss, was dir bekannt sein dürfte, schließlich zählst du dich zu den "Juristen".
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 13:55:20
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.411 von DerStrohmann am 19.09.07 13:47:54# 54,

      bei derlei Gesetzen, die \"wertvolleres\" gegen \"minderwertiges\" Leben letztlich abwägen - finaler Rettungsschuß, ist es ja wohl nur noch eine Frage der Zeit bis sich das minderwertige Leben sprich Bevölkerung gegen eine kriminelle Staatsmafia bewaffnet.

      :eek::cry:
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 14:17:28
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.389 von diggit am 19.09.07 13:45:44Das heisst, dass zum einen muss der Staat die Würde der Menschen im Flugzeug garantieren muss. Auf der anderen Seite muss der Staat auch die Würde der Personen am Boden schützen.

      Also ich sehe das so, dass der Staat mir nicht meine Würde garatieren muß, sondern daß er Sie , wie jeder andere auch nicht antasten darf. M.E. kennt das Grundgesetz keine Garantie auf Würde, sondern es regelt, welchen Grundregeln das Zusammenleben von einzelnen Individuen innerhalb eines Staates zu folgen hat.

      Daraus ergibt sich ganz automatisch auch der Rahmen für die Handlungen des Staates selber.

      Genausowenig wie eine qualitative kann es auch keine quantitative Abwägung Menschenleben gegen Menschenleben geben.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 14:23:53
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.411 von DerStrohmann am 19.09.07 13:47:54Das ist doch eine ganz andere Situation. Hier beendest du das Leben eines konkret und in diesem Moment handelnden Täters, um Unschuldige zu schützen.

      Jung will aber Unschuldige gegen Unschuldige abwägen. Das geht einfach nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 14:31:21
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.500 von pur13 am 19.09.07 13:55:20Der finale Rettungsschuss, wie er in einigen Länderpolizeigesetzen steht, ist sehr umstritten.

      Die Frage ist nicht nur ob man mit diesen Regelungen "weichere" Maßnahmen allzuschnell beiseite schiebt und ob man eine derartige Regelung überhaupt braucht.
      Dient doch die Bewaffnung der Polizei generell der Durchsetzung staatlichen Ordnungswillens und der allgemeinen Gefahrenabwehr im konkreten und bei einerakuten Bedrohungslage.

      Eine Abwägung nach dem Inhalt des Art. 1 des GG findet dabei nicht statt.
      Der Vergleich ist deswegen schon falsch weil bei einer Flugzeugentführung das angestrebte "Endergebnis" keineswegs ersichtlich ist. Die Abwägung ist eine Spekulation und willkürliche Wertefestlegung beim staatlichen Handeln.
      So könnte die Entscheidung auch so aussehen: Einen Mallorcaflieger schiessen wir ab, eine Politikermaschine lassen wir mal fliegen.

      Besser wäre es den sog. finalen Rettungsschuss mit dem Eingreifen eines Air-Marshalls zu vergleichen, der die unmittelbare und akute Bedrohungslage versucht mit dem staatlichen Gewaltanspruch durchzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 14:36:37
      Beitrag Nr. 59 ()
      eine Monster- Duskussion, die von der Vorstellung ausgeht, es müsse alles geregelt werden können. Ich weiß, dies ist eine Grundvoraussetzung vor allem deutschen Rechtsverständnisses.

      Das aber versagt, wenn wir an die Grenzen gehen.

      Hier ist so eine Grenze. Die Fortexistenz der BRD auf einen Angriff auf ein AKW mit rechtlichen Mitteln sicherstellen zu wollen ist nicht möglich. Auf dem dessen ungeachtet eingeschlagenen Wege dorthin jedoch werden sämtliche anderen Grundrechte ihren Inhalt verlieren.

      Hier ist es Art 1, GG, die Unantastbarkeit der Würde.

      Wie soll man ein Land verteidigen können, in dem 17 AKWs stehen?

      Der Irrationalismus sämtlicher Verteidigungsansätze wurde bisher einfach unterschlagen, denn es leuchtet z.B. ein, daß im Falle eines Krieges ein Land, welches mit Kernkraftwerken übersäht ist, nicht verteidigt werden kann.

      Hier haben wir es mit dem Versuch zu tun, auf AKWs abzielende Terroristen zivilrechtlich abhandelbar machen zu wollen. Obwohl wir dazu bereits die Bundeswehr einspannen müssen, den Kiegsfall an der Notstandsgesetzgebung vorbei in die zivile Gesetzgebung einpassen.

      Wir geben uns der Illusion hin, als ob ein derartiger Angriff eine zivile Angelegenheit wäre, für deren Abwendung lediglich Grundgesetzänderungen notwendig wären, die aber ihrerseits keine rechtlichen Auswirkungen auf die BRD hätten beispielsweise dadurch, daß due Unantastbarkeit der Menschenwürde geopfert wäre.

      Zurück in die Wirklichkeit: 19 km in Verlängerung der Stratbahn West des Frankfurter Flughafens befindet sich das Atomkraftwerk Biblis. Ein dort startender Jumbo muß nur 39 km geradeaus fliegen.

      Dieses Atomkraftwerk ist, wie alle anderen Atomkraftwerke der BRD, konstruiert für einen Aufprall eine Flugzeuges der Phantom- Klasse im Hochgeschwindigkeitsbereich. Die Aufprallenergie entspricht einer praktisch leeren B 707, die sich im Langsamflug befände. Dies waren die Annahmen, die bei der Konstruktion zur damaligen Zeit vorlagen.

      Von einem Jumbo mit seiner Masse, gar einem A 380 war bei der konstruktiven Auslegung damals keine Rede, ebensowenog wie von der Stratbahn 18W.

      Das hier sind Monsterdiskussionen, die dem Wahn verfallen sind, man könne mit rechtlichen Mitteln jeder Eventualität Rechnung tragen.

      Tatsächlich tragen wir nur dem Geltungsbewußtsein ein einiger Politiker Rechnung.

      Die atomare bedrohung, dies zum Schluß, von der unser Innenminister Schäble faselt, die ist spätestens seit 1995 den Insidern bekannt. Insider sind danach alle, die mit der Sache befaßt sind und lesen können. In diesem jahre erschien: "Strahlende Geschäfte" von Jaques Attali. ISDN 3-534-12994-6 Darin schildert er auf den Seiten 91 udn 94, daß private, dem Terror und der Erpressung zuzurechnende Gruppierungen über Zugang zu atomarem Material verfügen.

      Attali war Berater des französischen Ministerpräsidenten Mitterand.

      1997 wurde in einer mehr als undurchsichitigen Aktion an Bord eines Lufthansa-Flugzeuges in München fast 500 Gr Plutonium sichergestellt, welches ein dem Geheimdienstmillieu Zugehöriger in der Passagierkabine transportierte.

      In einer Arte-Sendung verplapperte sich 1999 der damals gerade ernannte, ehemalige Umweltminister der hessischen Grünen, (damit Verantwortlicher für Nukem-Alkem in Hanau) und mittlerweile Außenminsister der BRD, daß sich daraus eine schmutzige Bombe herstellen ließ. Nur mühsam konnte ein ebenfalls anwesender französischer Minister in dieser Arte-Sendung die Brisanz dieser fischerschen Erkenntnis wieder einfangen.

      @diggit: die Sorge um den Bestand der BRD ist das Letzte, was diese Politiker umtreibt. Die spielen mit Ängsten, und dazu schüren sie diese.

      Einem entschlossenen terroristischen Angriff in dieser Größenordnung kann man mit den Mitteln einer zivilen Gesellschaft weder abwenden, noch dieser das Überleben sichern.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 14:43:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.661.207 von Monald am 19.09.07 14:36:37schaun wir mal auf die Meinung eines Rechtsprofessors:


      SPIEGEL ONLINE - 19. September 2007, 14:15
      URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506562,00.h…




      DEBATTE ÜBER FLUGZEUG-ABSCHUSS
      Die Scheinwelt eines Verteidigungsministers
      Die Politik ist auf einem fatalen Kurs. Die Debatte um den Abschuss von entführten Flugzeugen zur Terror-Abwehr soll uns darauf einstimmen, dass Not kein Gebot kennt, warnt der Schriftsteller und Staatsrechtler Bernhard Schlink in einem Essay für SPIEGEL ONLINE.

      Berlin - Wir dürfen von unseren Politikern und Ministern kein pedantisches Verhältnis zum Recht erwarten. Sie sind keine Juristen, selbst wenn sie Jura studiert haben. Ihr erstes Anliegen ist nicht die Verwirklichung des Rechts, sondern das Erreichen eines politischen Ziels, wobei das Recht mal förderlich und mal hinderlich ist. Dass Politiker gelegentlich über die Welt- und Politikfremdheit des Bundesverfassungsgerichts seufzen und dass Minister sich laut über darüber ärgern, wenn es ihnen einen Strich durch die politische Rechnung macht - nichts ist dagegen zu sagen.


      Ein Recht auf übergesetzlichen Notstand gibt es nicht

      Das ist so falsch, dass es schmerzt. Das Verfassungsrecht ist klar. Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen verfassungsrechtlichen Klarstellungsbedarf. Was klarzustellen war, hat es in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2006 klargestellt: "Ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."

      Einen Abschuss in Fällen gemeiner Gefahr gibt es nicht - das Bundesverfassungsgericht verbietet den Abschuss ausdrücklich bei "Vorgängen, die den Eintritt einer Katastrophe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen". Es gibt auch keinen Abschuss zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es beim Abschuss von Flugzeugen ausdrücklich "nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind".

      Schon gar nicht gibt es nach der Entscheidung ein Recht des übergesetzlichen Notstands, von dem der Verteidigungsminister hier Gebrauch machen will. Das Recht des übergesetzlichen Notstands überwindet Grenzen, die das Gesetz zieht. Es überwindet sie, wenn und weil das Gesetz Güter und Interessen nicht so schützt, wie sie geschützt zu werden verdienen.

      Wünscht Jung eine Änderung des Verfassungrechts?

      Wie Leben und Würde im Konflikt um den Abschuss entführter Flugzeuge geschützt zu werden verdienen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat entschieden, wie sie von Verfassung wegen zu schützen sind, und darüber führt kein übergesetzlicher Notstand hinaus. Einen überverfassungsrechtlichen Notstand, der über die Verfassung hinausführte, gibt es nicht.

      Vielleicht wünscht sich der Verteidigungsminister nicht eine verfassungsrechtliche Klarstellung, sondern eine Änderung des Verfassungsrechts dahin, dass der jetzt verfassungsrechtlich verbotene Abschuss künftig erlaubt ist. Aber das Verbot folgt aus der Garantie der Würde des Menschen, die durch keine Verfassungsänderung angetastet werden darf.

      Hat der Verteidigungsminister die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gelesen? Versteht er sie nicht? Entstellt er sie wissentlich? Man würde seine falsche Einlassung dumm oder dreist nennen, hätte man ihn bei den Interviews nicht vor sich. Staatsmännische Verantwortung im konzentrierten Blick und in der sonoren Stimme, bedächtige Gesten, akkurater Scheitel - der Verteidigungsminister glaubt, was er sagt. Er glaubt, dass es so sei, weil er es so sagt.


      Die Blindheit dessen, der sich in eine Mission verrannt hat

      Es ist oft beobachtet worden, dass Politiker den Kontakt zur Wirklichkeit verlieren. Wie den Kontakt zur Wirklichkeit können sie auch den Kontakt zum Recht verlieren. Wie sie in einer Scheinwirklichkeit leben können, die durch ihre Ziele, Wünsche und Ängste konstituiert wird, können sie auch mit einem Recht leben, das nichts mit dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht zu tun hat, sondern ihre Ziele, Wünsche und Ängste spiegelt. Das ist nicht einfach Dummheit und nicht einfach Dreistigkeit. Es ist die Blindheit dessen, der sich in eine Mission verrannt hat.

      Darum ist es nicht weniger gefährlich. Der Innenminister redet neuerlich von atomaren Bedrohungen, für die es keinen konkreten Anhalt gibt. Entsprechend redet der Verteidigungsminister von einem Recht der Abwehr von Bedrohungen, das weder im Grundgesetz noch beim Bundesverfassungsgericht eine Grundlage hat.

      Wie der Innenministers das Vertrauen in die Sicherheit der tatsächlichen Situation untergräbt, untergräbt der Verteidigungsminister das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Rechts. Wenn ihre Mission ist, uns darauf einzustimmen, dass Not kein Gebot kennt, sondern nur den beherzten Zugriff der Exekutive, der Polizei, des Militärs, der Geheimdienste, macht, was sie gemeinsam tun, Sinn. Aber verfassungsrechtlich ist diese Mission ein Skandal.

      ZUR PERSON
      DPABernhard Schlink, 63, ist Rechtsprofessor und Schriftsteller. Er promovierte im Verfassungsrecht und habilitierte sich in Staats- und Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie. Seit 1992 hat er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt- Universität inne. Schlink hat mehrere Kriminalromane geschrieben. In 25 Sprachen wurde sein Roman "Der Vorleser" übersetzt. Die Äußerungen, die Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) am vergangenen Wochenende zum Abschuss entführter Flugzeuge gemacht hat und seitdem öffentlich wiederholt, sind von anderer Qualität. "Ein Abschuss wäre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen gemeiner Gefahr oder Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich. Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung. Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition. Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen." So sprach er im "Focus", und in der ARD wiederholte er den Wunsch nach verfassungsrechtlicher Klarstellung, weil das Verfassungsrecht zur Frage des Abschusses unklar und auch dem Bundesverfassungsgericht an einer Klarstellung gelegen sei.

      [/url]
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 17:40:52
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.661.207 von Monald am 19.09.07 14:36:37
      Hallo Monald,

      dem...

      eine Monster- Duskussion, die von der Vorstellung ausgeht, es müsse alles geregelt werden können. Ich weiß, dies ist eine Grundvoraussetzung vor allem deutschen Rechtsverständnisses.

      Das aber versagt, wenn wir an die Grenzen gehen.

      Hier ist so eine Grenze. Die Fortexistenz der BRD auf einen Angriff auf ein AKW mit rechtlichen Mitteln sicherstellen zu wollen ist nicht möglich. Auf dem dessen ungeachtet eingeschlagenen Wege dorthin jedoch werden sämtliche anderen Grundrechte ihren Inhalt verlieren.


      kann ich nur zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Spruch auch klar gemacht.

      Auch klar sollte sein, dass ein uns bekannter (Terror)angriff, der eine bestimmte Größe überschreiten wird, nicht hinnehmbar ist.

      Ich verstehe in diesem Sinne diese Diskussion auch nicht, sieht sie doch so aus als wollten sich bestimmte Politiker per Gesetz den Rücken frei halten. Die Posten als Verteidigungs- und Innenminister unterliegen in Zeiten der Bedrohung eben besonderer Verantwortung.
      Da kann es schon mal sein, dass man situativ Anweisungen gibt für die man danach abgestraft wird.
      Auf amerikanisch hiesse dass, die beiden sollen ihren Job machen und die Leute nicht beim leben stören.

      Demnach hätte ich bei deinem Text vom Rechtsprofessor lieber diese Passage gefettet gesehen:

      Wie der Innenministers das Vertrauen in die Sicherheit der tatsächlichen Situation untergräbt, untergräbt der Verteidigungsminister das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Rechts. Wenn ihre Mission ist, uns darauf einzustimmen, dass Not kein Gebot kennt, sondern nur den beherzten Zugriff der Exekutive, der Polizei, des Militärs, der Geheimdienste, macht, was sie gemeinsam tun, Sinn. Aber verfassungsrechtlich ist diese Mission ein Skandal.

      gruß
      :)
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 19:07:42
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.650.314 von Eurofuchs2 am 18.09.07 21:03:57Merk mal was!


      hoffentlich merken Diffamierer wie Du, daß Skandalfakten bleiben, auch wenn Sie von untergegangenen Haßorganen wie die einstmals DDR-JungeWelt angeblich propagiert werden.

      Allerdings müßten derartigen DiffamierBetonKöpfen aufgegangen sein, daß die Junge Welt für 1,- DM verkauft wurde und zerschlagen werden sollte. Die Mitarbeiter also die Basis, betreiben die Zeitung ohne Verbindung zur DDR-Führung bzw. Stasi... weiter und verbreiten Wahrheiten unkommerziell d.h. ungewohnt unbestechlich!

      Dies ist allen käuflichen Lobbyisten ein Dorn im Auge, daß dreisteste Lügen und der Verfassungsschutz zur Knebelung aufgeboten werden.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 19:45:18
      Beitrag Nr. 63 ()
      Ist es nicht bei sehr großen Unglücksfällen unvermeidlich, daß eine Auswahl unter den Betroffenen vorgenommen werden muß, weil man nicht allen medizinisch helfen kann?
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 20:39:37
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.871 von new_kid_in_town am 19.09.07 14:17:28In Artikel 1 Abs. 1 S. 2 GG heißt es: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


      ---
      Daraus leitet man eine "Garantie" des Staates für die Würde des Menschen ab.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 20:40:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.661.117 von farniente am 19.09.07 14:31:21Eine Abwägung nach dem Inhalt des Art. 1 des GG findet dabei nicht statt.

      Mit der Menschenwürde kann nicht abgewogen werden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 20:42:10
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.660.981 von new_kid_in_town am 19.09.07 14:23:53Der "Täter", der beim finalen Rettungsschuss getötet wird, ist auch ein "Unschuldiger" in dem Sinne, dass er nicht rechtsstaatlich verurteilt wird. Es geht hier auch nicht um Strafrecht, sondern um Gefahrenabwehr! Da gilt die "Unschuld"svermutung nicht, sondern es geht um eine Gefahr, die abzuwehren ist.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 20:51:01
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.665.734 von pur13 am 19.09.07 19:07:42Dies ist allen käuflichen Lobbyisten ein Dorn im Auge, daß dreisteste Lügen und der Verfassungsschutz zur Knebelung aufgeboten werden.

      Der war gut! :laugh: Auch wenn du es ja ernst gemeint hast. :D

      Ab und zu schau' ich übrigens in das kleine Blättchen online rein... Meistenteils eindeutiger, politisch-agitativ gefärbter Pseudoenthüllungsjournalismus.
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 20:57:39
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.661.207 von Monald am 19.09.07 14:36:37genau, wir sind an der grenze, , alles andere ist größenwahn:keks:
      ich glaube nicht, daß wir terrorangriffe befürchten müssen, wenn wir uns defensiv verhalten und uns nicht in kriegerische auseinandersetzungen einmischen.

      ich fürchte, die in rede stehenden politiker fühlen sich entmannt und entwickeln größenwahn zur kompensation.fragen wir doch mal horst eberhard richter, was er von diesen gestalten hält.:keks:
      cura
      Avatar
      schrieb am 19.09.07 21:01:58
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.667.191 von curacanne am 19.09.07 20:57:39Müssen der Verteidigungs- und der Innenminister dafür zum Psychotherapeuten, dass sie ihren Job tun, nämlich die Menschen in diesem Land vor inneren und äußeren Feinden zu beschützen?
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 08:44:06
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.665.734 von pur13 am 19.09.07 19:07:42Hi,

      Du hast das "pur" in Deinem Nick mal abgeleitet von "reine Wahrheit", war viell. in einem andren Thread.
      Zur realsozialistischen Wahrheit fällt mit u.a. das Hier ein:

      Walter Ulbricht: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten”

      Halbwertzeit: 6h? :eek:

      Dann lieber Betonkopf als Lügner und Betrüger! :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 09:56:28
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.669.986 von Eurofuchs2 am 20.09.07 08:44:06"Walter Ulbricht: ´Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten´ "

      Stimmte doch.
      Noch so einer, der Herrn Niemand nicht kennt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 10:12:54
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.667.241 von DerStrohmann am 19.09.07 21:01:58ja:D
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 10:13:10
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.659.351 von keepitshort am 19.09.07 12:47:04:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 10:33:49
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.671.157 von Albatossa am 20.09.07 10:13:10Wie sich alle hier immer auf die AKW'S stürtzen wenn es um ein entführter Flugzeuge geht. Selbst die Terroristen von 9/11 haben nicht nach AKW's gesucht, sondern eher nach Phalussymbole. Wenn man natürlich die ganze Welt in die Luftsprengen oder gar komplett vergiften will, dann sind solche Ziele nicht die schlechtsten blos wie wollen wir das berade im Kleinstaat Deutschland abwenden.

      Und um auf das Eingangsthema zurückzukommen, wir können diese Dilema das hier von der Regierung hochgekocht wird mit keinen Gesetz der Welt regeln auch wenn es "Die Zwei" in Berlin nicht gefällt!


      Ich sage in solchen Momente im Leben: "Es gibt und gabe noch niemals im Leben eine 100% Garantie und es wird sie auch in Zukunft niemals geben."


      Das einzige was bisher immer zu 100% funktioniert, dass wir mittelfristig alle hier und auf der ganzen Welt sterben werden!
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 11:27:01
      Beitrag Nr. 75 ()
      Lacher des Monats:

      http://www.focus.de/politik/deutschland/anti-terror-kampf_ai…

      Zypries(SPD) will Flugzeugabschuss ermöglichen

      ...allerdings nur, wenn diese unbemannt oder nur mit Terroristen besetzt sind.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 17:41:55
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.672.223 von Blue Max am 20.09.07 11:27:01Was meint denn diese Luftpumpe Zypries mit "unbemannten Flugzeugen" ?

      Will diese Sprechblasenproduzentin vielleicht Modellflugzeuge abschiessen ?
      Un dann noch die Riesenjumbos - nur mir Terroristen besetzt !!

      Ja Frau Zypries, wir haben verstanden: wir greifen hart durch - beim Griff ins Klo.
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 18:04:50
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.677.812 von farniente am 20.09.07 17:41:55Du solltest als Juristin mit Verbalinjurien wie "Luftpumpe" vorsichtig sein.
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 18:15:34
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.677.812 von farniente am 20.09.07 17:41:55Es geht darum, die Tür für den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu öffnen.

      Die dürfen demnächst auf unbemannte Flugzeuge ballern sowie auf Flugzeuge, in denen ausschließlich Terroristen sitzen.

      Also, Terroristen: aufgepaßt! Nicht selber ans Steuer eines ansonsten nur mit Terroristen besetzten Flugzeuges setzen, um damit nach Deutschland zu fliegen.

      Dieses Einfallstor terroristischer Anschläge wäre demnächst versperrt. Immer mindestens einen Passagier vorhalten. Vielleicht am besten gleich aufs Dach binden.

      Ich hoffe natürlich, daß die Grundgesetzt- Änderung so weit gefaßt sein wird, um damit ggfs auch Außerirdische bekämpfen zu können.

      Nicht daß demnächst ein UFO gesichtet wird, und dann fangen der Schäuble und der Jung ihr Geschrei wieder von vorne an.

      A propos Außerirdische: die ziehen natürlich keinen Würdeschutz des Grundgesetztes auf sich.

      Ebensowenig wie Terroristen.

      Zypris-Neufassung des Grundgesetz- Artikels 1:

      Die Würde des Menschen ist unantastbar, sofern es sich dabei nicht um eine relative Unantastbarkeit handelt.

      Wer sagt es denn?
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 18:26:06
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.677.812 von farniente am 20.09.07 17:41:55#76 & 78

      Wenn so ein von unten bis oben mit Terroristen voll besetzter 747 oder A 380 zurück aus dem Terrorcamp kommt und in Frankfurt um die Landeerlaubnis anfragt...
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 18:28:33
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.677.812 von farniente am 20.09.07 17:41:55:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.07 18:30:33
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.678.162 von DerStrohmann am 20.09.07 18:04:50:D, wenn jemand nicht mal in der lage sein sollte, sich nicht als dr bezeichnete gegenstand zu fühlen, tut er mir eh leid:laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Minister Jung fordert kriminellen Rechtsbruch