Fonds-Zwischengewinne und Steuererklärung ==> Probleme! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.04.08 13:32:30 von
neuester Beitrag 09.09.08 23:29:44 von
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Fonds-Zwischengewinne und Steuererklärung ==> Probleme!
Ich habe öfters für kurze Zeit Geldmarkt-Fonds gehalten. Beim Verkauf werden sofort hohe Zwischengewinne ausgewiesen, die mir weder real noch als Kursgewinn wirklich zugeflossen sind.
Wie schon erwartet, habe ich nun Probleme mit meinem Finanzamt:
Ich soll Steuern zahlen auf rein fiktive Zwischengewinne !!!
Auffällig ist, daß in meinen Jahressteuerbescheinigungen meiner Depotbank die aufgeführten zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträge viel NIEDRIGER sind als die aufgeführten „Einnahmen aus Kapitalvermögen“.
Vereinfacht gesagt besteht nun das Finanzamt auf die hohe Summe, und ich auf die niedrige. Beträge, die mit Zinsabschlag zu tun haben, wollen die auch nur für die Berechnung der Zinsabschläge verwenden.
Wie kann ich nun dem Finanzamt klar machen, daß nur die „ZASt.-pfl. Erträge“ in die Steuerrechnung einfließen dürfen ???
PS: Bitte keine Verweise auf Steuerberater, ich möchte den Fall selber verstehen!
Ich habe öfters für kurze Zeit Geldmarkt-Fonds gehalten. Beim Verkauf werden sofort hohe Zwischengewinne ausgewiesen, die mir weder real noch als Kursgewinn wirklich zugeflossen sind.
Wie schon erwartet, habe ich nun Probleme mit meinem Finanzamt:
Ich soll Steuern zahlen auf rein fiktive Zwischengewinne !!!
Auffällig ist, daß in meinen Jahressteuerbescheinigungen meiner Depotbank die aufgeführten zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträge viel NIEDRIGER sind als die aufgeführten „Einnahmen aus Kapitalvermögen“.
Vereinfacht gesagt besteht nun das Finanzamt auf die hohe Summe, und ich auf die niedrige. Beträge, die mit Zinsabschlag zu tun haben, wollen die auch nur für die Berechnung der Zinsabschläge verwenden.
Wie kann ich nun dem Finanzamt klar machen, daß nur die „ZASt.-pfl. Erträge“ in die Steuerrechnung einfließen dürfen ???
PS: Bitte keine Verweise auf Steuerberater, ich möchte den Fall selber verstehen!
WKN bitte. Evtl. ausländischs thesaurierend und dazwischen mal übertragen??
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.856.977 von Long-John am 10.04.08 14:01:06Hallo, es geht um den Pioneer Euro-Geldmarkt Plus, WKN 975247. Damals, als der Fonds noch nicht abstürzte ..... (unglaublich, da geht's auch dieses Jahr steil abwärts, zum Glück bin ich September '07 raus)
Vor über einem Jahr hattest Du mir übrigens schon mal zu einer ähnlichen Problematik geantwortet:
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1109606-1.h…
Vor über einem Jahr hattest Du mir übrigens schon mal zu einer ähnlichen Problematik geantwortet:
http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1109606-1.h…
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.856.977 von Long-John am 10.04.08 14:01:06Ist ein inländischer Fonds, thesaurierend.
Ja, auch Depotüberträge zwischen meinen Depots kamen vor. Laut meiner depotführenden Bank (hier: DAB-Bank) geht bei Übertrag die "Zwischengewinn-Vormerkung" verloren.
Ja, auch Depotüberträge zwischen meinen Depots kamen vor. Laut meiner depotführenden Bank (hier: DAB-Bank) geht bei Übertrag die "Zwischengewinn-Vormerkung" verloren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.858.376 von walker333 am 10.04.08 16:39:46die ertragsthesaurierung war am 30.09.2007. nach deiner aussage hattest du da die papiere schon nicht mehr.
hast du mal deine kauf- und verkaufsabrechnungen durchgeschaut und die gezahlten und erhaltenen zwischengewinne zusammengerechnet - kannst du da die zahlen auf der steuerbescheinigung irgendwie nachvollziehen?
etliche banken ziehen die gezahlten zwischengewinne nicht ab, diese muss man dann anhand der kaufbelege nachweisen.
hast du mal deine kauf- und verkaufsabrechnungen durchgeschaut und die gezahlten und erhaltenen zwischengewinne zusammengerechnet - kannst du da die zahlen auf der steuerbescheinigung irgendwie nachvollziehen?
etliche banken ziehen die gezahlten zwischengewinne nicht ab, diese muss man dann anhand der kaufbelege nachweisen.
bei Kauf ist der Zwischengewinn eine negative Einnahme und bei Verkauf eine Einnahme. Die positive Differenz ist zu versteuern wie Zinsen auf einem Sparbuch.
Der Zwischengewinn ist in der Abrechnung ausgewiesen. Alternativ kannst du diesen auch bei Pioneer erfragen für die einzelnen Abrechnungstage.
Der Zwischengewinn ist in der Abrechnung ausgewiesen. Alternativ kannst du diesen auch bei Pioneer erfragen für die einzelnen Abrechnungstage.
Danke schon mal für Eure Kommentare.
Ich habe den Geldmarkt-Fonds 2006 und 2007 sehr oft ge- und verkauft, quasi als Tagesgeld Ersatz. Daher wäre es gut, wenn ich nicht die einzelnen Kauf- und Verkaufsbelege heranziehen müßte.
Bleiben also die Jahressteuerbescheinigungen.
Überschlägig gerechnet könnten die darin ausgewiesenen „ZASt.-pfl. Erträge“ hinkommen. Dagegen ist die Spalte „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ viel zu hoch, vielleicht das doppelte.
Kann es also klappen, ausschließlich die zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträge anzugeben?
Oder muß ich durch den Wahnsinn der unzähligen Kauf- und Verkaufsbelege durch?
Ich habe den Geldmarkt-Fonds 2006 und 2007 sehr oft ge- und verkauft, quasi als Tagesgeld Ersatz. Daher wäre es gut, wenn ich nicht die einzelnen Kauf- und Verkaufsbelege heranziehen müßte.
Bleiben also die Jahressteuerbescheinigungen.
Überschlägig gerechnet könnten die darin ausgewiesenen „ZASt.-pfl. Erträge“ hinkommen. Dagegen ist die Spalte „Einnahmen aus Kapitalvermögen“ viel zu hoch, vielleicht das doppelte.
Kann es also klappen, ausschließlich die zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträge anzugeben?
Oder muß ich durch den Wahnsinn der unzähligen Kauf- und Verkaufsbelege durch?
an deiner stelle wuerde ich mir auf jeden fall die abrechnungen ansehen, schon um nachzuvollziehen, ob die bank alles richtig ausgewiesen hat.
dies mache ich immer, denn die banken machen doch zum teil fehler mit den bescheinigungen - am ende bist du verantwortlich.
schreibe doch deine bank an, die sollen dir mitteilen, wie sich die zahl in der anlage kap zusammensetzt. hast du keine ertraegnisaufstellung bekommen, da kann normalerweise ganz gut nachvollzogen werden, wie sich die zahlen fuer die einzelnen zeilen in der anlage kap zusammensetzen.
dies mache ich immer, denn die banken machen doch zum teil fehler mit den bescheinigungen - am ende bist du verantwortlich.
schreibe doch deine bank an, die sollen dir mitteilen, wie sich die zahl in der anlage kap zusammensetzt. hast du keine ertraegnisaufstellung bekommen, da kann normalerweise ganz gut nachvollzogen werden, wie sich die zahlen fuer die einzelnen zeilen in der anlage kap zusammensetzen.
Klinke mich mal ein da ich ein ähnliches Problem habe: Comdirect schreibt zur Jahressteuerbescheinigung, daß "auch Erträge aufgeführt worden sind, die vollständig mit gezahlten Stückzinsen oder Zwischengewinnen verrechnet wurden".
Die gezahlten Zwischengewinne sind aber nirgends bescheinigt, und soweit ich sehe auch nicht in den Beträgen der Jahresbescheinigung (ausgefüllter KAP-Vordruck) berücksichtigt. Muß ich die Zwischengewinne wirklich einzeln aus den Kaufabrechnungen addieren und von den Einnahmen abziehen? Wie erfolgt der Nachweis gegenüber Finanzamt?
Die gezahlten Zwischengewinne sind aber nirgends bescheinigt, und soweit ich sehe auch nicht in den Beträgen der Jahresbescheinigung (ausgefüllter KAP-Vordruck) berücksichtigt. Muß ich die Zwischengewinne wirklich einzeln aus den Kaufabrechnungen addieren und von den Einnahmen abziehen? Wie erfolgt der Nachweis gegenüber Finanzamt?
Tja, ohne die Abrechnungen vorliegen zu haben kann man leider nicht viel sagen. Es fließen in den Stückzinstopf ja nicht nur die Erträge dieses Fonds hinein, sondern auch alle anderen Stückzinsen bzw. ZWIGewinne anderer Fonds. Das bedeutet, das evtl. gezahlte ZWIG verrechnet wurden mit Stückzinsen von anderen verkauften Anleihen oder Ausschüttungen aus Anleihen oder Fonds. Das wird ja nach der zeitlichen Abfolge verbucht, und nicht nach WKN´s getrennt.
Wenn du dann auch noch Depotsbestände übertragen hast dann....... Gute Nacht.
Eine Filialbank könnte dir das ganze jetzt vorrechnen. Aber bei Direktbanken... Vergiss es. Dafür sind Sie ja billiger.
Wenn du dann auch noch Depotsbestände übertragen hast dann....... Gute Nacht.
Eine Filialbank könnte dir das ganze jetzt vorrechnen. Aber bei Direktbanken... Vergiss es. Dafür sind Sie ja billiger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.882.935 von Long-John am 14.04.08 20:01:39Ich wundere mich nur, daß die Jahressteuerbescheinigung zwar Ertragsgutschriften und vereinnahmte Zwischengewinne bei Verkauf enthält. Gezahlte Zwischegewinne aus Käufen sind aber nicht aufgeführt. Dies sind ja negative Einnahmen, die in der Anlage KAP gegengerechnet werden müßten. Diese Beträge finde ich aber weder bescheinigt, noch irgendwie in den Summen berücksichtigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.883.803 von steschko am 14.04.08 21:37:09Schon komisch, daß einem zugute kommende Zahlen (Zwischengewinne, Stückzinstopf u.ä.) nach gesetzlicher Anforderung anscheinend NICHT in den Jahressteuer bescheinigungen auftauchen müssen.
Ich jedenfalls werde nun im Fondsbereich alle Einzelbelege auswerten und in einer Excel-Liste zusammenfassen.
Ich jedenfalls werde nun im Fondsbereich alle Einzelbelege auswerten und in einer Excel-Liste zusammenfassen.
Gerade nochmal gelesen:
Lt. DAB Jahresbescheinigung werden positive Zwischengewinne automatisch bereinigt.
Jedoch fänden negative Zwischengewinne keine Berücksichtigung; dies wäre so lt. Bundesamt für Finanzen!
Lt. DAB Jahresbescheinigung werden positive Zwischengewinne automatisch bereinigt.
Jedoch fänden negative Zwischengewinne keine Berücksichtigung; dies wäre so lt. Bundesamt für Finanzen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.883.803 von steschko am 14.04.08 21:37:09In der Jahressteuerbescheinigung taucht ja nicht alles auf.
In der Erträgnisaufstellung von der DAB sehe ich nun, daß wirklich alle Daten drin sind, auch negative Zwischengewinn-Anteile / Stückzinstopf.
Jetzt muß ich das alles nur noch meinem Finanzamt verständlich machen, melde mich dann wieder.
In der Erträgnisaufstellung von der DAB sehe ich nun, daß wirklich alle Daten drin sind, auch negative Zwischengewinn-Anteile / Stückzinstopf.
Jetzt muß ich das alles nur noch meinem Finanzamt verständlich machen, melde mich dann wieder.
berechnung von veraeusserungsgewinnen bei ausschuettendem inl. investmentfonds:
kauf zu euro 100 gezahlter zwischengewinn euro 1
verkauf zu euro 106 erhaltener zwischengewinn euro 3
liege ich richtig, dass ich euro 4 als veraeusserungsgewinn versteuern muss?
danke fuer die hilfe!
kauf zu euro 100 gezahlter zwischengewinn euro 1
verkauf zu euro 106 erhaltener zwischengewinn euro 3
liege ich richtig, dass ich euro 4 als veraeusserungsgewinn versteuern muss?
danke fuer die hilfe!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.990.973 von angkorwat am 05.09.08 08:30:32es waere sehr freundlich, wenn mir jemand kurz zu meinem unten stehenden problem hilfestellung geben koennte, ob ich in meiner rechnung keinen denkfehler gemacht habe!
herzlichen dank!
herzlichen dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.886.749 von walker333 am 15.04.08 11:36:04Die Auskunft der DAB ist missverständlich:
Seit 2005 gibt es keine negativen Zwischgengewinne mehr, der Wert kann max. auf Null sinken (d.h. aufgelaufene Verluste des Fonds durch hohe Werbungskosten tauchen im Zwischengewinn nicht mehr auf).
Das hat aber nicht mit den beim Kauf gezahlten (positiven) Zwischengewinnen zu tun. Diese können als negative Einnahme weiter abgezogen werden und sind auch in der Jahresbescheinigung/Erträgnisaufstellung enthalten.
Seit 2005 gibt es keine negativen Zwischgengewinne mehr, der Wert kann max. auf Null sinken (d.h. aufgelaufene Verluste des Fonds durch hohe Werbungskosten tauchen im Zwischengewinn nicht mehr auf).
Das hat aber nicht mit den beim Kauf gezahlten (positiven) Zwischengewinnen zu tun. Diese können als negative Einnahme weiter abgezogen werden und sind auch in der Jahresbescheinigung/Erträgnisaufstellung enthalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.990.973 von angkorwat am 05.09.08 08:30:32Ja
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.920.652 von walker333 am 18.04.08 17:06:13Das Problem könnte sein, dass zusätzlich zum Saldo der Zwischengewinne im Wert der DAB folgendes enthalten ist:
a) Thesaurierung des laufenden Jahres (wenn zum Stichtag Fondsanteile im Bestand)
b) Thesaurierungen der Vorjahre für die übertragenen Anteile, da die Bank hier seit 1993 alle Thesaurierungen ausweist, wenn sie keine Anschaffungsdaten hat.
a) wäre jetzt mit zu versteuern, b) ist - bei ordnungsgemäßer Erklärung in den Vorjahren enthalten - und muss dann rausgerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
a) Thesaurierung des laufenden Jahres (wenn zum Stichtag Fondsanteile im Bestand)
b) Thesaurierungen der Vorjahre für die übertragenen Anteile, da die Bank hier seit 1993 alle Thesaurierungen ausweist, wenn sie keine Anschaffungsdaten hat.
a) wäre jetzt mit zu versteuern, b) ist - bei ordnungsgemäßer Erklärung in den Vorjahren enthalten - und muss dann rausgerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.024.274 von Taxadvisor am 08.09.08 13:36:31Danke für die fachkundige Antwort.
Die Fonds wurden nur Tage bis Monate gehalten.
Die Jahressteuerbescheinigung ist einfach nicht vollständig. Für ausführliche und vollständige Daten dient bei der DAB die Erträgnisaufstellung (kostenlos).
PS: Ich konnte nach langer Überzeugungsarbeit, Bereitstellung von Unterlagen und Hinweis, daß ich in der Sache weitermachen werden, mein Finanzamt schlußendlich überzeugen.
Die Fonds wurden nur Tage bis Monate gehalten.
Die Jahressteuerbescheinigung ist einfach nicht vollständig. Für ausführliche und vollständige Daten dient bei der DAB die Erträgnisaufstellung (kostenlos).
PS: Ich konnte nach langer Überzeugungsarbeit, Bereitstellung von Unterlagen und Hinweis, daß ich in der Sache weitermachen werden, mein Finanzamt schlußendlich überzeugen.
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