Verlangte Angaben von Finanzamt zu Kapitalerträgen rechtens? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.10.08 09:48:15 von
neuester Beitrag 24.10.08 19:49:02 von
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Hallo Leute,
da ich meinen "Steuerkram" eigentlich nicht sooo kompliziert finde, mache ich die Steuerklärungen seit einigen Jahren mit Hilfe von Programmen selbst.
Dieses Jahr ist das erste mal, dass auf dem Bogen zu den Kapitalerträgen "Bitte Steuerbescheinigungen im Original beifügen". Muss ich das wirklich ? Ich meine vor einigen Jahren mal gelesen zu haben, dass dies nicht der Fall ist!
So abwegig ist das nicht, dass das Finanzamt einfach mal Unterlagen fordert, die man tatsächlich nicht abgeben muss. Kann mir einer sagen, wie es sich rechtlich verhält?
Danke für Antworten
Zaturn
da ich meinen "Steuerkram" eigentlich nicht sooo kompliziert finde, mache ich die Steuerklärungen seit einigen Jahren mit Hilfe von Programmen selbst.
Dieses Jahr ist das erste mal, dass auf dem Bogen zu den Kapitalerträgen "Bitte Steuerbescheinigungen im Original beifügen". Muss ich das wirklich ? Ich meine vor einigen Jahren mal gelesen zu haben, dass dies nicht der Fall ist!
So abwegig ist das nicht, dass das Finanzamt einfach mal Unterlagen fordert, die man tatsächlich nicht abgeben muss. Kann mir einer sagen, wie es sich rechtlich verhält?
Danke für Antworten
Zaturn
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.043 von Zaturn am 23.10.08 09:48:15hallo ,
bescheinigungen deiner bank ueber einbehaltene steuern , zb weil du zinsen/dividenden ueber dem zinsfreibetrag kassiert hast , sowie bescheinigungen ueber erhaltene auslaendische dividenden sind zwingend
im original einzureichen !!!!!!!!!
ansonsten sind kopien ausreichend .
im uebrigen hast du einen anspruch auf die rueckgabe der eingereichten
belege . wenn sich 3 wochen nach erhalt des steuerbescheides nix tut , einfach mal vorsichtig deine sachbearbeiterin anrufen !
gruss
bescheinigungen deiner bank ueber einbehaltene steuern , zb weil du zinsen/dividenden ueber dem zinsfreibetrag kassiert hast , sowie bescheinigungen ueber erhaltene auslaendische dividenden sind zwingend
im original einzureichen !!!!!!!!!
ansonsten sind kopien ausreichend .
im uebrigen hast du einen anspruch auf die rueckgabe der eingereichten
belege . wenn sich 3 wochen nach erhalt des steuerbescheides nix tut , einfach mal vorsichtig deine sachbearbeiterin anrufen !
gruss
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.146 von garbode am 23.10.08 09:59:42Steuerbescheinigungen waren schon immer im Original mit einzureichen.
vevivi hat recht. Die eingereichten Unterlagen werden von meinem Finanzamt stets einige Tage vor dem Steuerbescheid zurückgesandt.
Ok, vielen Dank füer die Antworten. Hatte mich nur gewundert, weil ich das in den letzten jahren NIE gemacht hatte (ich meine jetzt nur die Jahresbescheinigungen der Banken!) und sich nie jemand drüber beschwert hat.
Zaturn
Zaturn
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.967 von Zaturn am 23.10.08 11:17:53Die sind ja auch meistens nicht unterschrieben, und wenn die Kopie einigermaßen gut ist...
Ich dachte nur in einer Finanztest-Ausgabe mal gelesen zu haben, dass man die Jahresbescheinigungen nicht abgeben muss, sondern nur die Erträge in die Spalten eintragen muss. Aber da ich die Ausgabe nicht mehr habe, glaube ich Euch, denn meine Ahnung hält sich außer der Bedienung des Steuerprogramms in Grenzen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.672.587 von Zaturn am 23.10.08 12:13:09Jahresbescheinigung: Nicht zwingend mitabzugeben, ist vom FA zurückzugeben
Erträgnisaufstellung: Nicht zwingend mitabzugeben, ist vom FA zurückzugeben
(Jahres-)STEUERbescheinigung: Ist zwingend abzugeben, sonst keine Anrechnung der dort ausgewiesenen Steuern, wird vom Finanzamt einbehalten (da wie Wertpapier) und nicht zurückgegeben.
Gruß
Taxadvisor
Erträgnisaufstellung: Nicht zwingend mitabzugeben, ist vom FA zurückzugeben
(Jahres-)STEUERbescheinigung: Ist zwingend abzugeben, sonst keine Anrechnung der dort ausgewiesenen Steuern, wird vom Finanzamt einbehalten (da wie Wertpapier) und nicht zurückgegeben.
Gruß
Taxadvisor
Danke Leute! Immer wieder Klasse, wie schnell man hier Antworten bekommt !
Hallo,
habe auch noch mal eine ähnliche Frage:
Muss ich bei meiner (privaten) Steuererklärung jedesmal sämtliche Belege für Werbungskosten usw. mitschicken ?
Oder reicht der Ausdruck einer Tabelle ?
Vielen Dank schon mal !
habe auch noch mal eine ähnliche Frage:
Muss ich bei meiner (privaten) Steuererklärung jedesmal sämtliche Belege für Werbungskosten usw. mitschicken ?
Oder reicht der Ausdruck einer Tabelle ?
Vielen Dank schon mal !
Eine sauber gestaltete Tabelle mit aussagekräftigen Angaben ist meist ausreichend. Zusätzlich noch die Anmerkung, dass bei Bedarf die dazu gehörenden Belege gerne nachgereicht werden. Was will man mehr.
Allenfalls die zwingend vorgeschriebenen Belege (siehe diesen Thread, größere Spenden, Nachweise über Lohnersatzleistungen usw.) einreichen, dann kann man sich die sonstigen Belege zu WK sparen.
Bin immer gut damit gefahren, wobei ich anmerken muss, dass ich die Belege auch jederzeit hätte nachreichen können.
cu
pegru
Allenfalls die zwingend vorgeschriebenen Belege (siehe diesen Thread, größere Spenden, Nachweise über Lohnersatzleistungen usw.) einreichen, dann kann man sich die sonstigen Belege zu WK sparen.
Bin immer gut damit gefahren, wobei ich anmerken muss, dass ich die Belege auch jederzeit hätte nachreichen können.
cu
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