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    Verlangte Angaben von Finanzamt zu Kapitalerträgen rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.08 09:48:15 von
    neuester Beitrag 24.10.08 19:49:02 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.145.428
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      Avatar
      schrieb am 23.10.08 09:48:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      da ich meinen "Steuerkram" eigentlich nicht sooo kompliziert finde, mache ich die Steuerklärungen seit einigen Jahren mit Hilfe von Programmen selbst.

      Dieses Jahr ist das erste mal, dass auf dem Bogen zu den Kapitalerträgen "Bitte Steuerbescheinigungen im Original beifügen". Muss ich das wirklich :confused:? Ich meine vor einigen Jahren mal gelesen zu haben, dass dies nicht der Fall ist!

      So abwegig ist das nicht, dass das Finanzamt einfach mal Unterlagen fordert, die man tatsächlich nicht abgeben muss. Kann mir einer sagen, wie es sich rechtlich verhält?

      Danke für Antworten :)
      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 09:59:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.043 von Zaturn am 23.10.08 09:48:15hallo ,

      bescheinigungen deiner bank ueber einbehaltene steuern , zb weil du zinsen/dividenden ueber dem zinsfreibetrag kassiert hast , sowie bescheinigungen ueber erhaltene auslaendische dividenden sind zwingend
      im original einzureichen !!!!!!!!!
      ansonsten sind kopien ausreichend .
      im uebrigen hast du einen anspruch auf die rueckgabe der eingereichten
      belege . wenn sich 3 wochen nach erhalt des steuerbescheides nix tut , einfach mal vorsichtig deine sachbearbeiterin anrufen !

      gruss
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 10:35:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.146 von garbode am 23.10.08 09:59:42Steuerbescheinigungen waren schon immer im Original mit einzureichen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:04:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      vevivi hat recht. Die eingereichten Unterlagen werden von meinem Finanzamt stets einige Tage vor dem Steuerbescheid zurückgesandt.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:17:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ok, vielen Dank füer die Antworten. Hatte mich nur gewundert, weil ich das in den letzten jahren NIE gemacht hatte (ich meine jetzt nur die Jahresbescheinigungen der Banken!) und sich nie jemand drüber beschwert hat.

      Zaturn

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      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:53:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.671.967 von Zaturn am 23.10.08 11:17:53Die sind ja auch meistens nicht unterschrieben, und wenn die Kopie einigermaßen gut ist...
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 12:13:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich dachte nur in einer Finanztest-Ausgabe mal gelesen zu haben, dass man die Jahresbescheinigungen nicht abgeben muss, sondern nur die Erträge in die Spalten eintragen muss. Aber da ich die Ausgabe nicht mehr habe, glaube ich Euch, denn meine Ahnung hält sich außer der Bedienung des Steuerprogramms in Grenzen :D.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 12:41:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.672.587 von Zaturn am 23.10.08 12:13:09Jahresbescheinigung: Nicht zwingend mitabzugeben, ist vom FA zurückzugeben
      Erträgnisaufstellung: Nicht zwingend mitabzugeben, ist vom FA zurückzugeben
      (Jahres-)STEUERbescheinigung: Ist zwingend abzugeben, sonst keine Anrechnung der dort ausgewiesenen Steuern, wird vom Finanzamt einbehalten (da wie Wertpapier) und nicht zurückgegeben.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 15:32:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke Leute! Immer wieder Klasse, wie schnell man hier Antworten bekommt :kiss::)!
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 17:19:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      habe auch noch mal eine ähnliche Frage:
      Muss ich bei meiner (privaten) Steuererklärung jedesmal sämtliche Belege für Werbungskosten usw. mitschicken ?
      Oder reicht der Ausdruck einer Tabelle ?

      Vielen Dank schon mal !
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 19:49:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eine sauber gestaltete Tabelle mit aussagekräftigen Angaben ist meist ausreichend. Zusätzlich noch die Anmerkung, dass bei Bedarf die dazu gehörenden Belege gerne nachgereicht werden. Was will man mehr.
      Allenfalls die zwingend vorgeschriebenen Belege (siehe diesen Thread, größere Spenden, Nachweise über Lohnersatzleistungen usw.) einreichen, dann kann man sich die sonstigen Belege zu WK sparen.
      Bin immer gut damit gefahren, wobei ich anmerken muss, dass ich die Belege auch jederzeit hätte nachreichen können.
      cu
      pegru


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