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    Was darf der Gerichtsvollzieher? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.01.09 17:40:30 von
    neuester Beitrag 24.01.09 18:04:52 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.147.781
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      schrieb am 23.01.09 17:40:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute ,

      entschuldigt den Titel, aber ich brauche eure Hilfe. Der Sachverhalt ist folgender:

      Eine Freundin arbeit in einer kleinen Firma zu zweit mit ihrem Chef Klaus. vor 7 Jahren legte er eine unverschuldete Insolvenz hin (Rechnungen wurden nicht bezahlt, ihr kennt das ja) infolge dessen er in der Nachfolgefirma, in der auch die Freundin angestellt war, ebenfalls Angestellter war. Chefin war seine Frau, die leider plötzlich verstorben ist. Vor 4 Jahren übernahm dann der Stiefsohn, nennen wir ihn Bazille, die Firma.
      Da diese Bazille ist nie für nötig hielt, selbst arbeiten zu gehen, hat er sich immer fleißig aus der Firmenkasse bedient. Er musste auch nichts investieren, war ja alles schon da. Bei Klaus lief ja immer noch die Insolvenz, deswgen konnte und wollte er nicht selbstständig sein. Ende diesen Jahres reichte es ihm und er kündigte das Angestelltenverhältnis, meine Freundin mit ihm. Die Firma konnte also nicht weiterexistieren. Da aber Bazille jede Menge selbstverschuldete alte Schulden aus der Zeit vor der Geschäftsübernahme hat, bleibt ihm jetzt nichts anderes übrig, als Privatinsolvenz anzumelden, da er ja nicht arbeiten geht.. Die Geschäftsräume befinden sich in einer von Bazille angemieteten Wohnung, in der auch Klaus wohnt. Sie sind ja immerhin verwandt! Heute kam dann ein Anruf, das nächste Woche 3! Gerichtsvollzieher kommen und das Büro leerräumen. Wie gesagt, die zugrundeliegenden Schulden hat er selbst angehäuft.
      Die Fragen sind jetzt:
      Müssen Die Gerichtsvollzieher sich konkret ankündigen?
      Was dürfen sie mitnehmen?

      Seit 1.1.09 sind meine Freundin und ihr Chef in einer neuen Firma angestellt, die das selbe macht, die selben Geschäftskontakte hat etc. Dummerweise in den gleichen Betriebsräumen... Geschäftsfüher ist ein anderes Familienmitglied. Alles vor dem Hintergrund der Insolvenz von Klaus. Es wurden mittlerweile neue Computer etc. angeschafft, weil Bazille Ende letzten Jahres auftauchte und alles mitnahm, was beweglich und von Wert war, er aber nie bezahlt hat, war halt seine Firma. Können die Gerichtsvollzieher diese Sachen und auch Privates von Klaus mitnehmen? Wer ist wem gegenüber in der Beweispflicht?

      Ist schwierig, ich weiß, aber die beiden wollen ja weiterarbeiten...

      Danke im Voraus

      Drahtesel:(
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 18:50:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      das ist aber alles sehr verwoben und verworren.
      Verwandt, selbe Wohnung, gleiche Geschäftsräume, Altschulden.

      Wie bringt man denn sowas auf die Reihe :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 18:55:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      kam halt im Laufe der Zeit eins zum anderen...:(
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 18:58:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.438.828 von drahtesel am 23.01.09 18:55:12naja, schau mal da rein, vielleicht hilft dir das was :rolleyes:

      http://www.der-gerichtsvollzieher.de/
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 19:01:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke, werd mal lesen...

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      Avatar
      schrieb am 23.01.09 19:43:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wieso leerräumen? Miete nicht gezahlt? In den seltenen Fällen pfänden GV Betriebsausstattungen, wenn sie dazu dienen den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Wenn es einen Räumungstitel gibt, wird geräumt, egal wer sich in den Räumen aufhält.
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 20:24:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bazille ist also der Schuldner und hat alles mitgenommen, sich verabschiedet und ist dort nicht mehr geschäftsansässig.

      Wie also soll dort der GV noch theoretischen Gewahrsam von Bazille annehemn können ?

      Da es doch nunmehr offenbar die Geschäftsräume einer dritten Person sind, die nicht Titelschuldner ist.

      .
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 20:34:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      § 808 ZPO

      Pfändung beim Schuldner

      (1) Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.

      (...)
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 21:00:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn hier die Geschäfträume gekündigt worden sind und hier ein Neuer Mietvertrag gemacht wurde, sollte es überhaupt keine Probleme geben.
      Den wie du schreibst hat doch Bazille alle mit genommen was Wert hat. Den Rest was sich in den Geschäfträume befand haben die Vollen zugriff. Es ist aber auch schlecht zu sagen wo nach die hier Suchen ich Vermute aber mal die Geschäftsunterlagen von Bazille seiner früheren Firma. Ich Persönlich würde aber ein hier eine Rechtsberatung suchen der sich damit aus kennt den sollten die Jungs sich Sturr stellen und Ihr habt keinen Mietvertrag für die neue Firma auf den Geschäftsräume, können die alles mit nehmen.

      In der Beweispflicht seit leider Ihr und wenn ich das gemauschel sehe was da jetzt schon beschrieben wurde kann dies ein Heiden Spass werden den Ihr da jetzt bekommt! Ihrgend jemand muss schliesslich die Geschäftsräume der alten Firma aufgelöst haben!
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 21:14:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.438.041 von drahtesel am 23.01.09 17:40:30Du brauchst einen 45 und ein volles Magazin.
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 21:44:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Chef Klaus :confused:







      Avatar
      schrieb am 23.01.09 22:09:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.438.041 von drahtesel am 23.01.09 17:40:30Recht einfach; der GV wird alles mitnehmen bzw. den kleinen Vogel draufkleben, was auch nur irgendwie verwertbar erscheint.
      Trost: bei der nächsten Verseigerung kann Klaus ALLES wieder ersteigern.:)
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 09:52:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich danke allen, die sich die Mühe gemacht haben, sich hier reinzulesen... Muß zum Rechtsanwalt, keine Frage.

      @GOTOX: keiner von denen, leider:(

      Hast dir aber Mühe gegeben:laugh:

      Danke nochmals, Drahtesel
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 09:58:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.439.517 von zpo am 23.01.09 20:24:57@zpo:

      dvon gehe ich persönlich ja auch aus, zumal die persönlichen Sachen eindeutig Klaus zuzuordnen sind...
      Mieter der Geschäftsräume ist aber immer noch Bazille und der Grund dafür dürfte sein, daß er damit dem GV Zutritt gewährt werden will.
      Klaus versucht ja schon seit Wochen, die Wohnung und Geschäftsräume zu übernehmen.

      Naja , Danke nochmals:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 10:02:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.439.758 von Mustang66 am 23.01.09 21:00:45Daß die ganze Sache noch spaßig wird, scheint Klaus dummerweise noch nicht klar zu sein, sonst wäre er ja schon beim Anwalt gewesen. Werde ihm mit euren Aussagen noch mal Dampf machen:O

      Gruß Drahtesel
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 11:32:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.438.041 von drahtesel am 23.01.09 17:40:30...Vor 4 Jahren übernahm dann der Stiefsohn, nennen wir ihn Bazille, die Firma.

      Heisst Du Bazille?
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 17:49:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.441.137 von drahtesel am 24.01.09 09:52:13War zur Aufheiterung gedacht. ;)
      Der Fall ist ja ziemlich verworren - da hilft wohl nur ein guter Anwalt.
      Wünsche viel Erfolg !
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 18:04:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Möchte mal lieber nicht nachfragen was die da für eine Firma betreiben und warum jedesmal deine Freundin da mitziehen muss.

      Soviel ich weiß dürfen die GV´s nur das einsacken was dem Beschuldigten gehört. Wird bazille gepfändet dann nur seine Sachen. Wird seine Firma gepfändet dann nur die Dinge der Firma und je nach Firma auch die Seinen. Klaus und Co dürften, sollten sie es beweisen können, keine Angst um ihr Eigentum haben. Aber warum nehmen sie das Zeug nicht erstmal mit nach hause??

      Kumpel von mir hat dann immer gesagt, sorry könnt ihr nicht mitnehmen
      gehört meiner Schwester. Und das so lange bis er die Familie durch hatte. So kamen sie nur an nutzloses Zeug. Überhaupt wenn man sowas am laufen hat versucht man doch alles was wert hat nicht öffentlich zu erwähnen.


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