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    Brauche Hilfe- Konto für Minderjährigen OHNE Zugriff der Eltern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.02.09 12:45:06 von
    neuester Beitrag 09.02.09 01:10:44 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.148.147
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      Avatar
      schrieb am 08.02.09 12:45:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht um folgenden Sachverhalt:

      Ich habe ein Patenkind, 15 Jahre, wird Mitte April 16.
      Die Eltern sind getrennt, beide versoffen und verprassen jeden Cent an ihre neuen Liebhaber.
      Der Junge bekommt nicht mal Taschengeld.

      Ich werde demnächst für immer ins Ausland gehen und möchte dem Jungen monatlich etwas auf ein Konto überweisen, auf das die Eltrn allerdings keinsfalls legal Zugriff haben dürfen.

      Hat irgendjemand eine Idee ? Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 12:54:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geh doch einfach zur Bank und erkläre denen das.
      Sollte alles kein Problem sein. ;)
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:00:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.030 von DJSchnack am 08.02.09 12:45:06Scheint nicht so einfach zu sein:

      [urlKonto-fuers-Patenkind]http://www.chefkoch.de/forum/2,45,400916/Konto-fuers-Patenkind-Welche-Bank.html[/url]
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:29:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.030 von DJSchnack am 08.02.09 12:45:06Wenn Du ganz sicher gehen willst, mach ein neues Konto auf Deinen Namen, das halt gedanklich für den Bub ist.

      Oder leg z.B. jeden Monat einen Silver Eagle oder Maple Leaf in eine für ihn bestimmte Schatulle. Ist irgendwann dann mal ein schönes Geschenk (mit einer gewissen Hemmschwelle, es mit 20 Jahren gleich für den nächsten Urlaub auf den Kopp zu hauen).

      Gruß, tp
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:32:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich würde eine Sparcard aufmachen und dem Kind die Karte geben.Das Kind kann das Konto nicht überziehen und abheben ist nur mit PIN möglich.Die Sparcard kann natürlich nur auf deinen Namen laufen.

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      schrieb am 08.02.09 13:35:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.161 von tradepunk am 08.02.09 13:29:28Ist irgendwann dann mal ein schönes Geschenk


      Wenn ich den Threaderöffner richtig verstanden habe, er gerne eine Art Konto eröffnen, auf das der Junge Zugriff hat!!!
      Und zwar nicht irgendwann, sondern bei Bedarf!

      Also alles nicht so einfach....
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:36:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.180 von Datteljongleur am 08.02.09 13:35:13"möchte"
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:37:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich glaube, solange der Junge noch minderjährig ist, geht das nur über das Vormundschaftsgericht.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 13:38:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.182 von Datteljongleur am 08.02.09 13:36:01Jo, hab grad gemerkt, daß das wohl so gemeint war. In dem Fall schließe ich mich zocklanys Vorschlag an.;)
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 14:02:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.030 von DJSchnack am 08.02.09 12:45:06Gesetzliche Vertreter haben stets die Verfügungsberechtigung. Diese kannst du nicht einfach umgehen. So bleibt dir also nur die Eröffnung eines auf deinen Namen laufenden Kontos. Dieses kannst du mit Volljährigkeit des Patenkindes überschreiben bzw. das Guthaben auf ein neues, auf den Namen des Kindes laufenden Kontos übertragen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 14:14:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.270 von Sexus am 08.02.09 14:02:30Falsch,ein Konto das auf ihren Namen läuft hat sie die Verfügungsberechtigung.Nur bei einem Girokonto müssen die gestzlichen Vertreter gradestehen .
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 14:49:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das mit der sparcard ist wohl die einfachste Lösung.:keks:
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 15:18:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.440 von ConnorMcLoud am 08.02.09 14:49:49Bist du sein Patenkind?
      :laugh:
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 15:41:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.545 von Datteljongleur am 08.02.09 15:18:05nein, sein patenkind ist hansdermeiser :)
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 15:58:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.613 von suuperbua am 08.02.09 15:41:06Dem würd ich kein Geld überweisen, denn der versäuft es ständig, nicht seine Eltern!!!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 16:17:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.664 von Datteljongleur am 08.02.09 15:58:42hahahaha hast recht :laugh:
      richtiger schluckspecht der meiser... :keks:
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 18:24:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.712 von suuperbua am 08.02.09 16:17:44Der neue Wirtschaftsminister?:D
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 21:19:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.030 von DJSchnack am 08.02.09 12:45:06Hier kannst Du keinen seriösen Thread loslassen. Die Dummschwafler sind sofort da, leider.
      Aber es wird keine Bank geben, die auf den Namen Deines Patenkindes ein Konto ohne Zustimmung der Erziehungsbevollmächtigten einrichtet. Bei einem Konto auf Deinen Namen wird es Schwierigkeiten geben, dem Minderjährigen die Vollmacht über das Konto zu erteilen. Womöglich ist die beste Lösung, dem Patenkind das Geld im Brief zu übersenden.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 21:32:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      So witzig ist das Thema nicht -denn es taucht regelmäßig beim Thema "Trennung u. Scheidung" auf wenn die Eltern sich nicht vertrauen bzw. die Gefahr besteht dass ein Elternteil über das Geld eigenmächtig verfügt.

      BSP.: der Vater (mit Sorgerecht) hat ein Sparbuch o. sonstige Geldanlage für seine Kinder auf den Namnen der Kinder angelegt -die Mutter (mit Sorgerecht) geht auf die Bank und erklärt sie müsse mal schnell was abheben (das Sparbuch o.ä. wäre gerade nicht auffindbar usw.). Die Bank macht das -selbst erlebt.

      Eine Lösung in dem beschriebenen Fall (Ausland) ist eine Vertrauensperson (z.B. die Oma oder ein Freund) zu beauftragen bei Bedarf das Geld auszuzahlen bzw. zu verwalten.

      Gruß
      la perla
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 22:33:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.537.814 von la perla am 08.02.09 21:32:54"Die Bank macht das -selbst erlebt."

      Wenn die Bank vom Sparkonto was auszahlt, ohne daß das Sparbuch vorgelegt wird, haftet sie dem Sparbuchvorleger gegenüber.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 22:53:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.062 von Wilbi am 08.02.09 22:33:15In der von mir erlebten Story ging die Initiative sogar von der Bank aus denn:

      -Eltern geschieden, beide Sorgerecht
      -die Mutter der Kinder stand vor der Insolvenz (privat u. geschäftlich) -Kredite gekündigt
      -auf den Namen der Kinder -von mir verwaltet- standen einige Gelder
      -dem (jugendlichen) Kreditsachbearbeiter ging der A... auf Grundeis
      -die Initative an die Gelder der Kinder zu gehen ging vom Kreditsachbearbeiter selbst aus ...nach dem Motto was die Bank hat hat sie

      Nachdem ich einen "Wink" bekommen habe was läuft hat ein Besuch beim Vorstand der Bank geholfen. Der Kreditsachbearbeiter wechselt jetzt immer die Straßenseite -wenn er mich in der Stadt sieht:)

      Gruß
      la perla
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:07:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.536.314 von zocklany am 08.02.09 14:14:19Falsch.Nur bei einem Girokonto müssen die gestzlichen Vertreter gradestehen .


      Herrje.....:rolleyes:

      Es war ja auch nur von einem Girokonto die Rede, weil der Threaderöffner aus dem Ausland Überweisungen tätigen will. Dafür ist also ein sogenanntes Kontokorrentkonto notwendig. Mit einem Sparbuch klappt das nicht.

      Dem Threaderöffner würde ich ans Herz legen, ein Konto auf seinen Namen zu eröffnen und dort Geld zu hinterlegen. Dieses kann er nach Erreichen der Volljährigkeit seinem Patenkind zukommen lassen. Nach 16 Jahren kommts auf die zwei Jährchen nun auch nicht mehr an.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:13:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      wenn ich auf meinen Namen ein Guthabenkonto eröffne ...
      die Bank/ECKarte nicht als gestohlen melde ...
      und der Besitzer der Karte zufällig die PIN errät ...

      habe ich welche Probleme?
      mir kann das Guthaben komplett abgehoben werden, aha :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:14:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Dem Sreaderöffner würde ich raten ein Konto auf seinen Namen und erföffnen und dem Minderjährigen die Karte (als Cashkarte) auszuhändigen. Kann nichts passieren.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:18:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.182 von Bernd_das_Brot am 08.02.09 23:13:37Herrje, es geht um Taschengeld, nicht um ein Depot. Wenn der Minderjährige das Konto plündert (kein Dispo) ist nichts drauf. zocklany hat Recht.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:19:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.188 von derbewunderer am 08.02.09 23:14:43Doch, kann schon. Aber wahrscheinlich meintest du eine Sparkarte ohne Überziehungskredit....
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:24:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.210 von Sexus am 08.02.09 23:19:17Ja, ohne Dispo, wenn da monatlich 100 Euro eingehen und abgehoben werden, was soll da passieren. Die Eltern dürfen an das Konto nicht ran. Es ist nicht ihr Konto und wenn der Sreaderöffner im Ausland weilt ist das so eine gute Lösung. Falls die Karte geklaut wird und die Pin abnahanden und Geld auf dem Konto ist. Nun das kann man nicht verhindern.
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:26:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.208 von derbewunderer am 08.02.09 23:18:28:confused:

      wer sagt was von depot?

      und wo genau ist der Unterschied von #23 zu #24 außer das Du es vermeidest synaptische Reaktionen beim Leser zu verursachen zu können ...
      (soll ja die Primärursache aller Leiden sein )
      Avatar
      schrieb am 08.02.09 23:30:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.238 von Bernd_das_Brot am 08.02.09 23:26:44Meinte nicht dich persönlich, Entschuldigung, aber die Lösung ist lange da seit #5.
      Avatar
      schrieb am 09.02.09 00:13:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.538.254 von derbewunderer am 08.02.09 23:30:38roger ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.09 01:10:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Vielen Dank an alle, denke mal das mit der Karte ist die beste Lösung.:)

      Und nein, Patenkind heisst nicht HansderMeiser :D


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