CONET Technologie AG - 500 Beiträge pro Seite
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CONET Technologie Aktiengesellschaft
Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef
WKN: A0LD6V │ ISIN: DE000A0LD6V0
Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Gesellschaft
Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre findet im Anschluss an die um 14:00 Uhr am selben Tage stattfindende außerordentlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft in Hennef, Tagungsraum „Lissabon“ der CONET Technologie AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, statt.
Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
1. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals I und II
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
,,1. Die Hauptversammlung stellt zu dem am 6. Oktober 2008, protokolliert unter UR.Nr. 256/2008 des Notars Dieter Heitbaum mit Amtssitz in Frankfurt am Main, beschlossenen genehmigten Kapital I (§ 4 Absatz (5) der Satzung) und II (§ 4 Absatz (6) der Satzung) klar, dass es sich bei den Worten „im Nennbetrag von je 1,00 Euro“ jeweils um eine falsche bzw. irreführende Formulierung handelte, durch die lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der auf die auszugebenden Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 1,00 Euro betragen sollte.
2. Vorsorglich wird sowohl das genehmigte Kapital I als auch das genehmigte Kapital II hiermit nochmals wie folgt neu beschlossen:
In § 4 Absätze (5) und (6) der Satzung werden die Worte „im Nennbetrag von je 1,00 Euro“ jeweils durch die Worte „ohne Nennbetrag“ ersetzt.
Im Übrigen werden das genehmigte Kapital I und II in seiner am 6. Oktober 2008 beschlossenen Fassung vorsorglich nochmals vollständig neu beschlossen.
3. § 4 Absatz (6) der Satzung (genehmigtes Kapital II) wird um folgenden Satz ergänzt:
„Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.“ “
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über die Schaffung des genehmigten Kapitals I unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten Kapitals II liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Einfügung des § 4 Absatzes (5) und (6) der Satzung zu erteilen.
2. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals III
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 4 der Satzung (Grundkapital) wird (der bisher leere) Absatz (4) wie folgt gefasst:
„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 05. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 300.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuer auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen, insbesondere das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.“
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über die Schaffung des genehmigten Kapitals III mit Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (4) der Satzung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
,,1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von derzeit 2.250.000,00 Euro um 200.000,00 Euro auf 2.450.000,00 Euro erhöht durch Ausgabe von 150.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien und von 50.000 auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Nennbetrag jeweils zum Ausgabebetrag von 5,00 Euro je Aktie (Gesamtausgabebetrag 1.000.000,00 Euro).
2. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. April 2008 gewinnberechtigt.
3. Herr Dr. Gerd Jakob, Storrington (UK), wird zur Übernahme von 75.000 neuen Stammaktien sowie 25.000 neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien und die Herren Rüdiger Zeyen, Hennef, und Hans-Jürgen Niemeier, Köln, werden zur Übernahme von je 37.500 neuen Stammaktien und je 12.500 neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien zugelassen.
4. Die Sacheinlagen werden wie folgt erbracht:
Herr Dr. Jakob hat der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 500.000,00 Euro, die Herren Zeyen und Niemeier haben der Gesellschaft jeweils ein Darlehen in Höhe von 250.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Als Sacheinlage haben die drei Darlehensgeber gegen Übernahme der neuen Aktien der Gesellschaft die Forderungen auf Rückzahlung der Darlehensbeträge sowie der Zinsen ab 01. April 2008 zu erlassen.
5. Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ggf. erforderlichen Änderungen von § 4 Absatz (1) der Satzung zu beschließen. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die in Ziffer 1 beschlossene Kapitalerhöhung um 200.000,00 Euro unabhängig davon beschlossen wird, ob das Grundkapital bei Durchführung der Kapitalerhöhung noch 2.250.000,00 Euro beträgt oder auf Grund unter Umständen erfolgter Kapitalerhöhung auf Grund genehmigten Kapitals einen höheren Betrag ausweist.“
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über den Ausgabebetrag und den Ausschluss des Bezugsrechtes liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zur Änderung des § 4 Absatz (1) der Satzung zu erteilen.
4. Änderung von § 4 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„§ 4 (1) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
(1) Das Grundkapital der CONET Technologie AG beträgt 2.450.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 2.450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, davon 1.650.000 Stammaktien und 800.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien.“
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (1) der Satzung zu erteilen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 2.250.000,00 Euro und ist eingeteilt in 2.250.000 nennbetragslose Inhaberaktien, davon 1.500.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren, und 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Gesellschaft und Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Schriftliche Anmeldungen müssen unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 16. April 2009 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) eingehen (Anmeldestelle):
CONET Technologie AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: +49 7161 / 96 93 17
Vorzugsaktionäre können sich außerdem in Textform bei der Gesellschaft unter Fax: +49 69 / 59 76 76 9112, E-Mail: ir@conet-technologie.de anmelden. Die Anmeldungen werden an die Anmeldestelle weitergeleitet.
Unabhängig von der Art der Anmeldung muss jeder Vorzugsaktionär den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 31. März 2009 0:00 Uhr Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind in jedem Falle von dem Vorzugsaktionär spätestens bis zum 16. April 2009 24:00 Uhr an die oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.
Die Anmeldestelle stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der gesonderten Versammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.
Vorzugsaktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten oder auch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von unserer Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur möglich, soweit diesen eine Vollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde.
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann das den Vorzugsaktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, in dem Einzelheiten der Vollmachts- und Weisungserteilung abgedruckt sind (abrufbar auch unter www.conet-technologie.de).
Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts-/Weisungsformular ist im Original per Post oder per Telefax zu übersenden an:
CONET Technologie AG
Investor Relations
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefax: +49 69 / 59 76 76 9112
Später als am 16. April 2009 eingehende Vollmachts-/Weisungsformulare können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Vorzugsaktionären sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges) postalisch an die CONET Technologie AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, oder per Telefax an die Nummer +49 69 / 59 76 76 9112 zu richten. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter www.conet-technologie.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätete (§ 126 Abs. 1 AktG) Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Hennef, im März 2009
CONET Technologie AG
Der Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef
WKN: A0LD6V │ ISIN: DE000A0LD6V0
Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Gesellschaft
Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre findet im Anschluss an die um 14:00 Uhr am selben Tage stattfindende außerordentlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft in Hennef, Tagungsraum „Lissabon“ der CONET Technologie AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, statt.
Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
1. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals I und II
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
,,1. Die Hauptversammlung stellt zu dem am 6. Oktober 2008, protokolliert unter UR.Nr. 256/2008 des Notars Dieter Heitbaum mit Amtssitz in Frankfurt am Main, beschlossenen genehmigten Kapital I (§ 4 Absatz (5) der Satzung) und II (§ 4 Absatz (6) der Satzung) klar, dass es sich bei den Worten „im Nennbetrag von je 1,00 Euro“ jeweils um eine falsche bzw. irreführende Formulierung handelte, durch die lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der auf die auszugebenden Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 1,00 Euro betragen sollte.
2. Vorsorglich wird sowohl das genehmigte Kapital I als auch das genehmigte Kapital II hiermit nochmals wie folgt neu beschlossen:
In § 4 Absätze (5) und (6) der Satzung werden die Worte „im Nennbetrag von je 1,00 Euro“ jeweils durch die Worte „ohne Nennbetrag“ ersetzt.
Im Übrigen werden das genehmigte Kapital I und II in seiner am 6. Oktober 2008 beschlossenen Fassung vorsorglich nochmals vollständig neu beschlossen.
3. § 4 Absatz (6) der Satzung (genehmigtes Kapital II) wird um folgenden Satz ergänzt:
„Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.“ “
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über die Schaffung des genehmigten Kapitals I unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten Kapitals II liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Einfügung des § 4 Absatzes (5) und (6) der Satzung zu erteilen.
2. Beschlussfassung über die Schaffung des genehmigten Kapitals III
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 4 der Satzung (Grundkapital) wird (der bisher leere) Absatz (4) wie folgt gefasst:
„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 05. April 2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 300.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuer auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (genehmigtes Kapital III). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen, insbesondere das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und die Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates.“
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über die Schaffung des genehmigten Kapitals III mit Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (4) der Satzung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
,,1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von derzeit 2.250.000,00 Euro um 200.000,00 Euro auf 2.450.000,00 Euro erhöht durch Ausgabe von 150.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien und von 50.000 auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Nennbetrag jeweils zum Ausgabebetrag von 5,00 Euro je Aktie (Gesamtausgabebetrag 1.000.000,00 Euro).
2. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. April 2008 gewinnberechtigt.
3. Herr Dr. Gerd Jakob, Storrington (UK), wird zur Übernahme von 75.000 neuen Stammaktien sowie 25.000 neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien und die Herren Rüdiger Zeyen, Hennef, und Hans-Jürgen Niemeier, Köln, werden zur Übernahme von je 37.500 neuen Stammaktien und je 12.500 neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien zugelassen.
4. Die Sacheinlagen werden wie folgt erbracht:
Herr Dr. Jakob hat der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 500.000,00 Euro, die Herren Zeyen und Niemeier haben der Gesellschaft jeweils ein Darlehen in Höhe von 250.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Als Sacheinlage haben die drei Darlehensgeber gegen Übernahme der neuen Aktien der Gesellschaft die Forderungen auf Rückzahlung der Darlehensbeträge sowie der Zinsen ab 01. April 2008 zu erlassen.
5. Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung ggf. erforderlichen Änderungen von § 4 Absatz (1) der Satzung zu beschließen. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die in Ziffer 1 beschlossene Kapitalerhöhung um 200.000,00 Euro unabhängig davon beschlossen wird, ob das Grundkapital bei Durchführung der Kapitalerhöhung noch 2.250.000,00 Euro beträgt oder auf Grund unter Umständen erfolgter Kapitalerhöhung auf Grund genehmigten Kapitals einen höheren Betrag ausweist.“
Der Bericht des Vorstandes der CONET Technologie AG über den Ausgabebetrag und den Ausschluss des Bezugsrechtes liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus und kann auf Verlangen jedem Aktionär zugestellt werden.
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zur Änderung des § 4 Absatz (1) der Satzung zu erteilen.
4. Änderung von § 4 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„§ 4 (1) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
(1) Das Grundkapital der CONET Technologie AG beträgt 2.450.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 2.450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, davon 1.650.000 Stammaktien und 800.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien.“
Die Vorzugsaktionäre werden gebeten, durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung und zu der Änderung des § 4 Absatzes (1) der Satzung zu erteilen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 2.250.000,00 Euro und ist eingeteilt in 2.250.000 nennbetragslose Inhaberaktien, davon 1.500.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren, und 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Gesellschaft und Ausübung des Stimmrechtes
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Schriftliche Anmeldungen müssen unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 16. April 2009 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) eingehen (Anmeldestelle):
CONET Technologie AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: +49 7161 / 96 93 17
Vorzugsaktionäre können sich außerdem in Textform bei der Gesellschaft unter Fax: +49 69 / 59 76 76 9112, E-Mail: ir@conet-technologie.de anmelden. Die Anmeldungen werden an die Anmeldestelle weitergeleitet.
Unabhängig von der Art der Anmeldung muss jeder Vorzugsaktionär den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 31. März 2009 0:00 Uhr Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind in jedem Falle von dem Vorzugsaktionär spätestens bis zum 16. April 2009 24:00 Uhr an die oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.
Die Anmeldestelle stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der gesonderten Versammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.
Vorzugsaktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten oder auch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von unserer Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur möglich, soweit diesen eine Vollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde.
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann das den Vorzugsaktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, in dem Einzelheiten der Vollmachts- und Weisungserteilung abgedruckt sind (abrufbar auch unter www.conet-technologie.de).
Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts-/Weisungsformular ist im Original per Post oder per Telefax zu übersenden an:
CONET Technologie AG
Investor Relations
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefax: +49 69 / 59 76 76 9112
Später als am 16. April 2009 eingehende Vollmachts-/Weisungsformulare können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Vorzugsaktionären sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges) postalisch an die CONET Technologie AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, oder per Telefax an die Nummer +49 69 / 59 76 76 9112 zu richten. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter www.conet-technologie.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätete (§ 126 Abs. 1 AktG) Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Hennef, im März 2009
CONET Technologie AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.137.663 von tigges06 am 09.05.09 21:11:07Geschäftsbeschreibung
Die CONET Technologie AG ist die Holding der CONET Unternehmensgruppe. Die Geschäftstätigkeit der CONET Technologie AG ist auf den Erwerb, das Halten und Verwalten, die Veräußerung von Beteiligungen an IT-Unternehmen sowie die Beratung von IT-Unternehmen im Rahmen des Beteiligungsmanagements fokussiert.
Das operative Geschäft der Unternehmensgruppe läuft über ihre Tochtergesellschaften, die gleichzeitig die aktuellen Geschäftsfelder der CONET Technologie AG darstellen.
Angaben zu Handelsdaten
Gesamtzahl der Aktien 2.250.000 nennwertlose Stückaktien
Stammaktien 1.500.000 nennwertlose Stückaktien
Vorzugsaktien börsennotiert 750.000 nennwertlose Stückaktien
Höhe des Grundkapitals 2.250.000 €
Angaben über den Freefloat
der zum Handel
zugelassenen Vorzugsaktien 50,34 %
Antragsteller und
DB Listing Partner RG Securities AG
Frankfurt am Main
Designated Sponsor RG Securities AG (RGSFR)
Frankfurt am Main
Skontroführer RG Securities AG (KV 8733)
Frankfurt am Main
Unternehmensinformationen
Adresse Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefon: +49 2242 939-0
Fax: +49 2242 939-393
contact@conet-technologie.de
www.conet-technologie.de
Gründungsdatum 29. Juni 1997
Registergericht und Registernummer Handelsregister des
Amtsgerichts Siegburg
HRB Nr. 10328
Rechnungslegungsstandard HGB
Ende des Geschäftsjahres 31. März
Namen und Funktionen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand:
Rüdiger Zeyen, CEO
Wilfried Pütz, CFO
Aufsichtsrat:
Dr. Gerd Jakob
(Vorsitzender)
Hans-Jürgen Niemeier
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Burkhard Immel
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Die CONET Technologie AG ist die Holding der CONET Unternehmensgruppe. Die Geschäftstätigkeit der CONET Technologie AG ist auf den Erwerb, das Halten und Verwalten, die Veräußerung von Beteiligungen an IT-Unternehmen sowie die Beratung von IT-Unternehmen im Rahmen des Beteiligungsmanagements fokussiert.
Das operative Geschäft der Unternehmensgruppe läuft über ihre Tochtergesellschaften, die gleichzeitig die aktuellen Geschäftsfelder der CONET Technologie AG darstellen.
Angaben zu Handelsdaten
Gesamtzahl der Aktien 2.250.000 nennwertlose Stückaktien
Stammaktien 1.500.000 nennwertlose Stückaktien
Vorzugsaktien börsennotiert 750.000 nennwertlose Stückaktien
Höhe des Grundkapitals 2.250.000 €
Angaben über den Freefloat
der zum Handel
zugelassenen Vorzugsaktien 50,34 %
Antragsteller und
DB Listing Partner RG Securities AG
Frankfurt am Main
Designated Sponsor RG Securities AG (RGSFR)
Frankfurt am Main
Skontroführer RG Securities AG (KV 8733)
Frankfurt am Main
Unternehmensinformationen
Adresse Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefon: +49 2242 939-0
Fax: +49 2242 939-393
contact@conet-technologie.de
www.conet-technologie.de
Gründungsdatum 29. Juni 1997
Registergericht und Registernummer Handelsregister des
Amtsgerichts Siegburg
HRB Nr. 10328
Rechnungslegungsstandard HGB
Ende des Geschäftsjahres 31. März
Namen und Funktionen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand:
Rüdiger Zeyen, CEO
Wilfried Pütz, CFO
Aufsichtsrat:
Dr. Gerd Jakob
(Vorsitzender)
Hans-Jürgen Niemeier
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Burkhard Immel
(Mitglied des Aufsichtsrats)
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