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    Widerruf bei unaufgeforderter telefonischen Warenbestellung, ja oder nein ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.09 22:59:56 von
    neuester Beitrag 11.05.09 15:25:42 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 10.05.09 22:59:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema Widerruf bei telefonischer Bestellung aus.

      Sachverhalt:
      Ich betreibe ein Ladengeschäft und einen Internetshop für Militäruhren.
      Es rief mich ein Kunde an und wollte Informationen über eine bestimmte Uhr haben, die ich im Shop anbiete. Im laufe des sehr langen Gespräches stellte es sich raus das die besagte Uhr doch nicht die Eigenschaften besitzt auf die der Kunde wert legt. Er bat mich ihm doch bis zum nächsten Abend ein Angebot für eine Uhr mit den von ihm gewünschten Eigenschaften zu machen. Die Uhrenmarke möchte ich hier aus bekannten Gründen nicht nennen, aber es ist eine bekannte Schweizer Marke. Am nächsten Abend haben wir wieder ein langes Gespräch geführt bei dem ich ihm einige Modelle zeigte welche genau seine gewünschten Eigenschaften besitzen. ( er am Pc, ich am Pc , er also genau die Uhr gesehen die ihm gefallen hat ) Er hat sich auch ein Modell ausgesucht, allerding diese Uhr hatten wir nicht im Geschäft vorrätig, so das ich sie in der Schweiz bestellen müsste. Kein Problem meine er,er hat Zeit und ich sollte für ihm diese Uhr bestellen. Als ich Ihm bat doch die Uhr gleich über den Shop zu bestellen meinte er das es doch einfacher ist wenn ich ihm die Rechnung per Mail schicke und er auch gleich überweist, er vertraut mir da er sich bei Ebay meine Bewertungen angesehen hat. Ich habe Ihm dann noch 10 % eingeräumt und das Geschäft war perfekt, dachte ich. Am nächsten Tag kam eine Mail mit der bitte ich soll ihm doch am Abend anrufen, es sei wichtig. Ich ihm angerufen und dann ging es los. Da ich ja so ein netter Mensch sei möchte er mich mal darauf hinweisen was so die Mitbewerber für Preise für seine Uhr aufrufen. Er nannte mir dann einige Adressen wo alle Uhren dieser Schweizer Marke wie ich sie führe ja nur zu einem Drittel des Preises wie er bei mir bezahlen muss, angeboten werden. Und da müssten wir noch mal über den Preis reden. Der Haken war, es waren alles ausländische Anbieter und bei den Meisten stand das in unserer Branche absolute Reizwort „Replikate“. Bei einigen stand auch nichts, aber es waren eindeutig auch Replikate. Ich habe Ihm erklärt was Replikate sind ( hatte er noch nie etwas davon gehört ) und das er wenn er Pech hat die Uhr vom Zoll eingezogen wird und Geld ist weg. OK, hatte er verstanden, sagt er.
      Er fragte noch ob ich die Uhr schon bestellt habe( habe ich, ist schon unterwegs) und das Gespräch war beendet. Heute kam eine kurze Mail in der er mir mitteilt das er von seinen Wiederruf bezüglich der Bestellung der Uhr (mit Name und Bestellnummer) gebrauch macht , da er es sich anders überlegt hat. Er bedankt sich noch für die nette Beratung und ( der Hammer) wenn ich mal in der Nähe bin würde er mich gerne mal auf einen Kaffee einladen. Ich muss nicht betonen das ich stinke sauer bin, ich habe mit dem Mensch gesamt 3 Std. telefoniert. Natürlich bin ich auch sauer das ich jetzt so ein schweineteures Teil im Geschäft liegen habe und sich in meiner Gegend für den Preis schwer verkaufen lässt.
      Hier meine Frage:
      Er hat mich angerufen, nicht ich ihn und eine Bestellung ausgelöst. Wie sieht es da mit dem Widerruf aus, kann er das als Verbraucher oder nicht ?
      Für die Antworten möchte ich mich schon jetzt bedanken.
      Avatar
      schrieb am 10.05.09 23:38:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guten Abend,

      da der Vertrag telefonisch zustande gekommen ist (--> Fernabsatzvertrag), hat der Verbraucher gemäß § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB ein Widerrufsrecht (14 Tage, keine Begründung notwendig). Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert, erlischt dieses niemals, Achtung ;)

      Vielleicht (hier unwahrscheinlich) kann man mit §312d, Abs. 4, Satz 1 dagegen argumentieren:

      "Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
      1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (...)


      Tippe mal darauf, dass du das so hinnehmen musst.
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 00:19:21
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 00:29:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.140.954 von DerStrohmann am 11.05.09 00:19:21Muss mich korrigieren, nur die Ausnahmen beim Widerrufsrecht wurden gestrichen: http://bmj.de/enid/6ab08ed241462af195ee0c205081aacb,fc261d70…
      Avatar
      schrieb am 11.05.09 11:30:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.140.743 von wingover am 10.05.09 22:59:56DAs Gesetz geht immer davon aus, dass die Initiative vom Anbieter ausgeht und nicht wie in diesem Fall vom Interessenten.

      Gönne einem Anwalt auch mal was und hole Dir eine Rechtsmeinung ein.

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      schrieb am 11.05.09 15:25:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.142.676 von DasWarnsignal am 11.05.09 11:30:49Für das Widerrufsrecht nach BGB ist es unerheblich, ob ein Verstoß gegen § 7 II Nr. 2 UWG vorliegt oder nicht.


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