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    Scutum Capital AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.09 19:09:48 von
    neuester Beitrag 17.06.12 20:57:53 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.151.599
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      Avatar
      schrieb am 05.07.09 19:09:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      ist wer investiert bzw hat Infos zu der AG ?


      DGAP-News: Scutum Capital AG: Erstnotiz


      Scutum Capital AG / Sonstiges

      16.06.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Aktien der Scutum Capital AG wurden heute in die Freiverkehrshandel der
      Frankfurter Wertpapierbörse (First Quotation Board) einbezogen.
      Die Preisspanne, die aufgrund von Kauf- und Verkaufsträgen von dem mit der
      Skontroführung beauftragten Freimakler ermittelt wurde, betrug an diesem
      Tag EUR 7,00 bis EUR 8,00.

      Die Scutum Capital AG ist eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit
      einem Schwerpunkt auf innovative Business-Konzepte und Technologien.
      Den Wertpapierprospekt können Sie auf der Webseite (www.scutum-capital.de)
      der Gesellschaft einsehen.

      Der Vorstand
      Scutum Capital AG
      München
      16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Scutum Capital AG
      Königsbergerstraße 15c
      81927 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 9393 6646
      Fax: +49 (0)89 9392 6645
      E-Mail: ir@scutum-capital.de
      Internet: www.scutum-capital.de
      ISIN: DE000A0MFXR8
      WKN: A0MFXR

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------



      © EquityStory AG
      EquityStory AG
      Avatar
      schrieb am 10.07.09 10:19:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.520.737 von delta74 am 05.07.09 19:09:48CFO AG hat nach Aurora und Tacitus nun diese Mantelgesellschaft listen lassen. Ob da etwas hintersteckt weiß nur die CFO AG selbst, die Charts der beiden anderen AGs waren in der Vergangenheit natürlich schon interessant.
      Avatar
      schrieb am 22.11.09 20:29:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.546.726 von A8289 am 10.07.09 10:19:44Mal schauen was passiert:keks:
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 12:06:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      DGAP-News: Scutum Capital AG: Die Scutum Capital AG erwirbt Mehrheit an der Pyrolyx Halle GmbH
      Scutum Capital AG / Firmenübernahme

      22.12.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Scutum Capital AG, München: Die Scutum Capital AG hat 60% der
      Geschäftsanteile der Pyrolyx Halle GmbH erworben.
      Tobias Schnappinger, neuer Vorstand der Scutum Capital AG: 'Mit diesem
      Erwerb konnten wir den ersten Meilenstein beim Aufbau unseres Unternehmens
      erreichen.' Bereits am Mittwoch wird in Halle/Saale der erste Spatenstich
      für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung der ersten Produktionsstätte für
      die neue Umwelttechnologie von Pyrolyx erfolgen. Ab Herbst 2010 soll die
      erste Verarbeitungslinie zur Herstellung von hochwertigen Wertstoffen wie
      Carbon, Öl und Gas aus Altreifen-Gummigranulat den Testbetrieb aufnehmen.
      Es handelt sich hierbei um eine weltweit einzigartige, neue Technologie
      unter dem Namen 'DePolyse'. Das Projekt wird mit öffentlichen
      Finanzierungshilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der
      regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) und aus Mitteln des Europäischen
      Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Zudem wird es von vielen
      namhaften industriellen Partnern und Investoren unterstützt und finanziert.
      Niels Raeder, neben Tobias Schnappinger weiterer neuer Vorstand der Scutum
      Capital AG: 'Künftig plant die Scutum Capital AG DePolyse-Anlagen weltweit
      schlüsselfertig zu liefern wie auch Produktionslizenzen zu vergeben. Hierzu
      liegen uns bereits einige Anfragen vor. Zunächst gilt unser Einsatz aber
      ganz der Errichtung und Inbetriebnahme der ersten Produktionsanlage in
      Halle.'
      Die restlichen 40% der Pyrolyx Halle GmbH sind nach wie vor im Besitz des
      Erfinders und Entwicklers der Technologie.


      München, 22.12.2009
      Niels Raeder & Tobias Schnappinger
      Vorstand
      Scutum Capital AG
      www.scutum-capital.de



      info@scutum-capital.de




      22.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Scutum Capital AG
      Nymphenburger Str. 70
      80335 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 856 335 58
      Fax: +49 (0)89 856 335 55
      E-Mail: info@scutum-capital.de
      Internet: www.scutum-capital.de
      ISIN: DE000A0MFXR8
      WKN: A0MFXR
      Börsen: Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:58:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Darauf hat die Welt natürlich gewartet, Öl aus alten Autoreifen. Nur daran haben sich schon ganz andere die Zähne ausgebissen, so wie das daher kommt erinnert es eher an Clyvia. Clyvia wollte ja auch aus Müll Öl machen. :rolleyes:

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      schrieb am 22.12.09 17:20:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      und los gehts machen wir mal aus scheisse gold:D
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 18:09:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Geht nur drum zum richtigen Zeitpunkt wieder rauszukommen :D
      Avatar
      schrieb am 16.05.12 08:09:23
      !
      Dieser Beitrag wurde von StreetMod moderiert. Grund: Erledigt
      Avatar
      schrieb am 17.06.12 20:57:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Scutum Capital AG
      München
      EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
      am Dienstag, den 24.07.2012
      um 09:30 Uhr
      in der Bayerischen Börse
      Karolinenplatz 6
      80333 München
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet werden können.
      TAGESORDNUNG

      TOP 1

      Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Scutum Capital AG zum 31.12.2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

      TOP 2

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 3

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 4

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HÄCKL SCHMIDT LICHTENSTERN GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nördliche Auffahrtsallee 44, 80638 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

      TOP 5

      Genehmigtes Kapital

      Die Satzung sieht in § 3 Abs. 4 ein genehmigtes Kapital in Höhe von 78.000 € vor. Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 28.08.2016 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 78.000 € zu erhöhen. Von der Ermächtigung wurde durch Beschluss des Vorstands vom 07.10.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 08.10.2011 in der Weise Gebrauch gemacht, dass das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 270.000 € aus dem genehmigten Kapital um bis zu 30.000 € auf bis zu 300.000 € erhöht wurde. In voller Höhe von 30.000 € wurde die Kapitalerhöhung am 24.11.2011 im Handelsregister eingetragen. In Höhe von weiteren 10.000 € wurden neue Aktien in einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht gezeichnet, diese Kapitalerhöhung wurde am 12.12.2011 im Handelsregister eingetragen. Ferner wurde in Höhe von weiteren 17.000 € neue Aktien in einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht gezeichnet. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung erfolgte am 14.05.2012 im Handelsregister. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen. Das in Höhe von 78.000 € verbleibende bisherige genehmigte Kapital – soweit es noch nicht ausgenutzt wurde – soll zugleich aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Beschluss zu fassen:
      1.

      Das in Höhe von 78.000 € verbleibende bisherige genehmigte Kapital gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft – soweit es noch nicht ausgenutzt wurde – wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2012 im Handelsregister aufgehoben.
      2.

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 163.500 durch Ausgabe von bis zu 163.500 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig:


      a.

      Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen übersteigt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht, und der Ausgabebetrag unterschreitet einen gegebenenfalls vorhandenen Börsenpreis nicht wesentlich. Maßgeblicher Börsenpreis für den Fall, dass die Aktien zum Zeitpunkt des Bezugsrechtsausschlusses an Wertpapierbörsen notiert sind, ist der rechnerische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft des Handelssegments der Börsen, an welchen die Aktien notiert sind, während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der neuen Aktien. Bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft benannten Dritten zum Erwerb anzubieten, ist als Ausgabebetrag der Betrag maßgeblich, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist.

      b.

      Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.

      Über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, wenn über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.

      § 3 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
      163.500 €

      durch Ausgabe von bis zu
      163.500

      neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig:


      a.


      Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen übersteigt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht, und der Ausgabebetrag unterschreitet einen gegebenenfalls vorhandenen Börsenpreis nicht wesentlich. Maßgeblicher Börsenpreis für den Fall, dass die Aktien zum Zeitpunkt des Bezugsrechtsausschlusses an Wertpapierbörsen notiert sind, ist der rechnerische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft des Handelssegments der Börsen, an welcher die Aktien der Gesellschaft notiert sind, während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der neuen Aktien. Bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft benannten Dritten zum Erwerb anzubieten, ist als Ausgabebetrag der Betrag maßgeblich, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist.


      b.


      Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben."

      Über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, wenn über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.

      TOP 6

      Umfirmierung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft von „Scutum Capital AG“ in „Pyrolyx AG“ umzufirmieren und § 1 Abs. 1 der Satzung deshalb wie folgt neu zu fassen:

      „Die Gesellschaft führt die Firma Pyrolyx AG.“

      Bericht des Vorstands zu TOP 5

      Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 AktG über die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 folgenden Bericht:

      Tagesordnungspunkt 5 sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von € 163.500 vor. Der Vorstand soll bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals in bestimmten Fällen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre berechtigt sein.

      Das Bezugsrecht soll beim Genehmigten Kapital 2012 ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsenpreises liegen. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.

      Der Vorstand soll weiterhin ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge auszuschließen, um die Abwicklung einer Emission mit einem grundsätzlich bestehenden Bezugsrecht der Aktionäre zu erleichtern. Spitzenbeträge ergeben sich in der Regel aus dem jeweiligen Emissionsvolumen im Verhältnis zu dem festzulegenden Bezugsverhältnis. Der Wert solcher Spitzenbeträge ist hierbei für den einzelnen Aktionär im Verhältnis zum Aufwand einer Emissionsdurchführung ohne einen Ausschluss der Spitzenbeträge regelmäßig gering. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient in diesem Fall also der Erleichterung der Emissionsdurchführung und ist unter Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll.

      Ein Bezugsrechtsausschluss soll schließlich in sonstigen, im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegenden Fällen möglich sein. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch macht. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn die entsprechende Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dem Interesse der Gesellschaft an optimalen Erlösen oder Geschäftschancen dient, zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses geeignet und erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen der betroffenen Aktionäre steht.

      Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den umschriebenen Grenzen erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten. Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 327.000 € und ist in 327.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 327.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 03.07.2012 (0:00 Uhr) beziehen.
      Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis 17.07.2012 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
      Scutum Capital AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 (0)89 210 27 289
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Ein entsprechendes Formular finden die Aktionäre auf der Eintrittskarte.

      Ergänzend wird für die Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde auf die Vorschrift des § 135 AktG hingewiesen.

      Wahlvorschläge und Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
      Scutum Capital AG
      Nymphenburger Str. 70
      80335 München
      Telefax: +49 (0)89 856 335 55
      E-Mail: info@scutum-capital.de

      Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Internet unter www.scutum-capital.de/ir/hauptversammlung.html zur Verfügung stellen.

      Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Eine Kopie der Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.



      München, im Juni 2012

      Der Vorstand der Scutum Capital AG

      quelle ebundesanzeiger vom 14.06.2012


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