Abbuchungen der GEZ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.09 16:06:52 von
neuester Beitrag 28.11.09 18:45:32 von
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Hi,
Am 29.10.09 erhielt ich ein Schreiben der GEZ in dem die Behörde meine Zustimmung zur bereits bestehenden Abbuchungserlaubnis der Rundfunkgebühren erwünscht.
Ich kann dem also widersprechen ? Sehe ich das richtig?
Ich könnte demnach für 1/2 Jahr meine Fernseher und Rundfunkgeräte und natürlich auch Radiowecker entfernen und muss keine Gebühren bezahlen. Ich beabsichtige so vorzugehen um dieser in Raubrittermanier agierenden Behörde einmal zu sagen, was Sache ist.
Am 29.10.09 erhielt ich ein Schreiben der GEZ in dem die Behörde meine Zustimmung zur bereits bestehenden Abbuchungserlaubnis der Rundfunkgebühren erwünscht.
Ich kann dem also widersprechen ? Sehe ich das richtig?
Ich könnte demnach für 1/2 Jahr meine Fernseher und Rundfunkgeräte und natürlich auch Radiowecker entfernen und muss keine Gebühren bezahlen. Ich beabsichtige so vorzugehen um dieser in Raubrittermanier agierenden Behörde einmal zu sagen, was Sache ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.469.701 von Sano9 am 27.11.09 16:06:52
Inzwischen sehe ich die GEZ etwas gelassener - obwohl sie durchaus das Talent hat, auch mir mitunter mächtig auf den Wecker zu fallen. Wenn ich überlege, dass die kommerziellen Sender ihre Kosten (und die bei einem kommerziellen Unternehmen zu Recht erwartbaren Gewinne) durch Werbeeinnahmen generieren, kommen wir (insbesondere, wenn man die Qualität dessen vergleicht, was einem da geboten wird und den Genuss, Sendungen ohne Werbeunterbrechungen) unterm Strich vermutlich mit den öffentlich-rechtlichen Sendern billiger weg.
Inzwischen sehe ich die GEZ etwas gelassener - obwohl sie durchaus das Talent hat, auch mir mitunter mächtig auf den Wecker zu fallen. Wenn ich überlege, dass die kommerziellen Sender ihre Kosten (und die bei einem kommerziellen Unternehmen zu Recht erwartbaren Gewinne) durch Werbeeinnahmen generieren, kommen wir (insbesondere, wenn man die Qualität dessen vergleicht, was einem da geboten wird und den Genuss, Sendungen ohne Werbeunterbrechungen) unterm Strich vermutlich mit den öffentlich-rechtlichen Sendern billiger weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.469.701 von Sano9 am 27.11.09 16:06:52deinen PC und dein Handy mußt du dann aber auch wegwerfen
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/
nachdem ich mal eine GEZ Tante mit der Dachlatte vom Grundstück gejagt habe weil sie meiner Aufforderung,das Grundstück zu verlassen nicht nachkam,habe ich die Einzugsermächtigung gestrichen.Jetzt wird nach Mahnungen in 5 Raten gezahlt.Je eine Rate nach zwei Mahnungen.Die Kosten dürften für die GEz trotz Automatisierung in der Höhe der Gebühr sein
bis 200€ kann man bei derm Laden einen Kredit bekommen
Vorher bewegen die sich nicht
Vorher bewegen die sich nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.470.274 von zocklany am 27.11.09 16:59:08Ist es angebracht die Einzugsermächtigung schriftlich - per Einschreiben zu kündigen ?
Was zur Hölle is die GEZ????
nntp2http.com
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GEZ - Einnahmen, Ausgaben, Informationen
Von: Hans Glück (invalid@invalid.invalid) [Profil]
Datum: 07.02.2007 19:04
Message-ID: <op.tnd4hbqcjxtp2m@privat-554e0640>
Newsgroup: de.soc.medien.rundfunkfinanzierung
GEZ - Einnahmen, Ausgaben, Informationen
Nachfolgend die Entwicklung der Gebühreneinnahmen:
1996 4,73 Milliarden Euro
2000 5,92 Milliarden Euro
2004 6,85 Milliarden Euro
2005 7,12 Milliarden Euro
Von 1996 - 2005 sind die Gebühreneinnahmen um über 50 Prozent gestiegen,
was einer jährlichen Einnahmeerhöhung von ca. 5 Prozent entspricht.
(http://www.gez.de/pics/content/diverse/gesamtertraege2005.jp…
Von 1990 - 2002 sind die Gebühren von 9,71 Euro auf 16,15 Euro um 66
Prozent gestiegen, was einer jährlichen Erhöhung von ca. 5 Prozent
entspricht.
(http://www.gez.de/pics/content/diverse/geb_entw_gr.gif)
Die gerade vollzogene Erhöhung dürfte nochmals mehrere hundert Millionen
Euro in die Kassen spülen. Und schon wird über eine neuerliche Erhöhung
diskutiert.
Man sieht daran, dass die Konkurrenz zu den Privaten zunehmend dem
Gebührenzahler teuer zu stehen kommt, weil der Öffentlich-Rechtliche
Rundfunk seine "Grundversorgung" in Richtung gleichwertiges
Rundumversorgungsangebot mit Soaps, Telenovelas, Talkshows und
Quizsendungen ausgebaut und die Bieterpreise für Sportübertragungen durch
die Konkurrenzsituation mit den Privaten mit in die Höhe getrieben hat.
Der Kampf um Senderechte wird damit zunehmend auf dem Rücken der
Gebührenzahler ausgetragen.
Der undemokratische Aufbau des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in
Deutschland gepaart mit der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten" machen eine wirtschaftlichere Auseinandersetzung
mit den vorhandenen Gebühren praktisch unmöglich. Dass dabei die eigenen
Sender ihre Gebührenfreundliche Ansicht bei jeder Diskussion um die
Gebühren regelmäßig in den eigenen TV-und Nachrichtenmagazinen auf ARD und
ZDF darstellen, zeigt was der ÖR unter einer "unabhängigen"
Grundversorgung versteht.
Zitat des Geschäftsführers der GEZ, Auszug aus der Internetseite der GEZ:
"Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sieht vor, dass die
Rundfunkanstalten alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf anmelden. Diesen
Finanzbedarf prüft die unabhängige Kommission zur Überprüfung und
Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und gibt dazu
einen Bericht an die Landesregierungen. In diesem Bericht wird vor allem
Stellung dazu genommen, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine
Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist."
Der Rundfunk sagt der Kommission also, wieviel Geld sie haben möchten. Und
die Kommission gibt diese Forderung in einem Bericht an die
Landesregierungen weiter (so jedenfalls war es in der Vergangenheit). Auch
wenn die Landesregierungen das letzte Wort haben, ist der Vorschlag der
KEF de facto bindend. Bindend deshalb, weil der politische Einfluss auf
die Gebührenhöhe praktisch nicht vorhanden ist, dass haben Gerichte in der
Vergangenheit schon klargestellt.
Da wundert es auch nicht, dass der ÖR keinerlei Handlungsbedarf bei der
Einsparung von Finanzen sieht. Anders kann man sich nicht erklären, wie im
Jahr 2005 diese Mittelverteilung zustande kommt:
Bayerischer Rundfunk 843.991.492,48
Hessischer Rundfunk 396.902.452,02
Mitteldeutscher Rundfunk 563.302.551,04
Norddeutscher Rundfunk 921.270.030,99
Radio Bremen 42.278.984,50
Rundfunk Berlin-Brandenburg 347.487.093,78
Saarländischer Rundfunk 65.856.886,61
Südwestrundfunk 960.707.274,15
Westdeutscher Rundfunk 1.106.115.693,87
ARD (insgesamt) 5.247.912.459,44
Zweites Deutsches Fernsehen 1.690.520.399,59
Deutschlandradio 184.536.657,14
Gesamt 7.122.969.516,17
(http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenverteilung/index.h…
So kostet alleine das Deutschlandradio (http://www.dradio.de/) mit seinen
beiden Radiosendern Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur dem
Gebührenzahler sage und schreibe 184,53 Millionen Euro im Jahr. Die
meisten der Gebührenzahler dürften wohl nicht einmal wissen, dass es
solche Sender überhaupt gibt. Welcher Private Sender würde in dieser
Niesche schon einen Etat von 184 Millionen Euro erhalten?
Mit 184 Millionen Euro könnte man 6.100 Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst schaffen (okay, das ist ein schlechtes Beispiel) oder alle zwei
Jahre eine neue Allianz-Arena für den FC Bayern bauen, für 17.000
Langzeitarbeitslosen eine Jahres-Vollzeit-ABM-Stelle finanzieren und
100.000 zusätzlichen Kindern das Kindergeld zahlen...
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GEZ - Einnahmen, Ausgaben, Informationen
Von: Hans Glück (invalid@invalid.invalid) [Profil]
Datum: 07.02.2007 19:04
Message-ID: <op.tnd4hbqcjxtp2m@privat-554e0640>
Newsgroup: de.soc.medien.rundfunkfinanzierung
GEZ - Einnahmen, Ausgaben, Informationen
Nachfolgend die Entwicklung der Gebühreneinnahmen:
1996 4,73 Milliarden Euro
2000 5,92 Milliarden Euro
2004 6,85 Milliarden Euro
2005 7,12 Milliarden Euro
Von 1996 - 2005 sind die Gebühreneinnahmen um über 50 Prozent gestiegen,
was einer jährlichen Einnahmeerhöhung von ca. 5 Prozent entspricht.
(http://www.gez.de/pics/content/diverse/gesamtertraege2005.jp…
Von 1990 - 2002 sind die Gebühren von 9,71 Euro auf 16,15 Euro um 66
Prozent gestiegen, was einer jährlichen Erhöhung von ca. 5 Prozent
entspricht.
(http://www.gez.de/pics/content/diverse/geb_entw_gr.gif)
Die gerade vollzogene Erhöhung dürfte nochmals mehrere hundert Millionen
Euro in die Kassen spülen. Und schon wird über eine neuerliche Erhöhung
diskutiert.
Man sieht daran, dass die Konkurrenz zu den Privaten zunehmend dem
Gebührenzahler teuer zu stehen kommt, weil der Öffentlich-Rechtliche
Rundfunk seine "Grundversorgung" in Richtung gleichwertiges
Rundumversorgungsangebot mit Soaps, Telenovelas, Talkshows und
Quizsendungen ausgebaut und die Bieterpreise für Sportübertragungen durch
die Konkurrenzsituation mit den Privaten mit in die Höhe getrieben hat.
Der Kampf um Senderechte wird damit zunehmend auf dem Rücken der
Gebührenzahler ausgetragen.
Der undemokratische Aufbau des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in
Deutschland gepaart mit der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten" machen eine wirtschaftlichere Auseinandersetzung
mit den vorhandenen Gebühren praktisch unmöglich. Dass dabei die eigenen
Sender ihre Gebührenfreundliche Ansicht bei jeder Diskussion um die
Gebühren regelmäßig in den eigenen TV-und Nachrichtenmagazinen auf ARD und
ZDF darstellen, zeigt was der ÖR unter einer "unabhängigen"
Grundversorgung versteht.
Zitat des Geschäftsführers der GEZ, Auszug aus der Internetseite der GEZ:
"Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sieht vor, dass die
Rundfunkanstalten alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf anmelden. Diesen
Finanzbedarf prüft die unabhängige Kommission zur Überprüfung und
Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und gibt dazu
einen Bericht an die Landesregierungen. In diesem Bericht wird vor allem
Stellung dazu genommen, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine
Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist."
Der Rundfunk sagt der Kommission also, wieviel Geld sie haben möchten. Und
die Kommission gibt diese Forderung in einem Bericht an die
Landesregierungen weiter (so jedenfalls war es in der Vergangenheit). Auch
wenn die Landesregierungen das letzte Wort haben, ist der Vorschlag der
KEF de facto bindend. Bindend deshalb, weil der politische Einfluss auf
die Gebührenhöhe praktisch nicht vorhanden ist, dass haben Gerichte in der
Vergangenheit schon klargestellt.
Da wundert es auch nicht, dass der ÖR keinerlei Handlungsbedarf bei der
Einsparung von Finanzen sieht. Anders kann man sich nicht erklären, wie im
Jahr 2005 diese Mittelverteilung zustande kommt:
Bayerischer Rundfunk 843.991.492,48
Hessischer Rundfunk 396.902.452,02
Mitteldeutscher Rundfunk 563.302.551,04
Norddeutscher Rundfunk 921.270.030,99
Radio Bremen 42.278.984,50
Rundfunk Berlin-Brandenburg 347.487.093,78
Saarländischer Rundfunk 65.856.886,61
Südwestrundfunk 960.707.274,15
Westdeutscher Rundfunk 1.106.115.693,87
ARD (insgesamt) 5.247.912.459,44
Zweites Deutsches Fernsehen 1.690.520.399,59
Deutschlandradio 184.536.657,14
Gesamt 7.122.969.516,17
(http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenverteilung/index.h…
So kostet alleine das Deutschlandradio (http://www.dradio.de/) mit seinen
beiden Radiosendern Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur dem
Gebührenzahler sage und schreibe 184,53 Millionen Euro im Jahr. Die
meisten der Gebührenzahler dürften wohl nicht einmal wissen, dass es
solche Sender überhaupt gibt. Welcher Private Sender würde in dieser
Niesche schon einen Etat von 184 Millionen Euro erhalten?
Mit 184 Millionen Euro könnte man 6.100 Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst schaffen (okay, das ist ein schlechtes Beispiel) oder alle zwei
Jahre eine neue Allianz-Arena für den FC Bayern bauen, für 17.000
Langzeitarbeitslosen eine Jahres-Vollzeit-ABM-Stelle finanzieren und
100.000 zusätzlichen Kindern das Kindergeld zahlen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.470.023 von mimar am 27.11.09 16:35:43
GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück
Meldung vorlesen und MP3-Download
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. Das geht aus dem jetzt zugestellten Beschluss (PDF-Datei) vom 22. September hervor (Az.: 10 A 2535/08 Z).
Ligatus
Deka-RentenReal.
Setzen Sie auf Inflationsschutz.
It-Bags ab 9 €
Designer Handtaschen in kleinen Raten mietkaufen? Nur bei Fashionette schon ab 9 € / Woche.
Tempo Hygiene-Initiative
Tempo Toilettenpapier spendet für bessere Hygienebedingungen in der dritten Welt.
In dem auf der Website des Klägers ausführlich dokumentierten Verfahren geht es um Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang. Der Eltviller EDV-Fachmann Harald Simon hatte einen ausschließlich beruflich genutzten PC in seiner Wohnung angemeldet und einen entsprechenden Gebührenbescheid angefordert, gegen den er zunächst erfolglos Widerspruch eingelegte. Schließlich klagte Simon gegen den Bescheid.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte dem Kläger mit Urteil vom November 2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) Recht gegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts werde ein internettauglicher PC im beruflichen Bereich in der Regel nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt. Zudem sei nicht eindeutig, ob ein internettauglicher PC als "neuartiges Empfangsgerät" im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags einzustufen sei.
Selbst wenn dies zuträfe, hatten die Wiesbadener Verwaltungsrichter die Gebührenpflicht für den PC im konkreten Fall verneint, weil Simon in seiner Wohnung bereits einen Fernseher zum privaten Gebrauch ordnungsgemäß angemeldet hat. Daher falle auch der in der Wohnung beruflich genutzte PC unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte, folgerte das Gericht. Das hatte in einem vergleichbaren Verfahren das Verwaltungsgericht Braunschweig ebenso gesehen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag des HR auf Zulassung zur Berufung nun zurückgewiesen, ohne dabei eine Beurteilung in der Sache vorzunehmen. Die Zurückweisung begründen die Kasseler Richter damit, dass der HR für eine erfolgreichen Antrag auf Berufung hinreichende Gründe gegen beide vom VG Wiesbaden getroffenen Feststellungen hätte vorbringen müssen. Das sei aber unterblieben. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Rund um die 2007 eingeführte Gebührenpflicht für Computer werden mehrere Verfahren mit verschiedenen Ausgangslagen geführt, die von Verwaltungsgerichten ebenso unterschiedlich beurteilt wurden. So hatte jüngst das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte PCs nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Inzwischen gibt es einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern), die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind.
Siehe dazu auch:
GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück
Meldung vorlesen und MP3-Download
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. Das geht aus dem jetzt zugestellten Beschluss (PDF-Datei) vom 22. September hervor (Az.: 10 A 2535/08 Z).
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In dem auf der Website des Klägers ausführlich dokumentierten Verfahren geht es um Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang. Der Eltviller EDV-Fachmann Harald Simon hatte einen ausschließlich beruflich genutzten PC in seiner Wohnung angemeldet und einen entsprechenden Gebührenbescheid angefordert, gegen den er zunächst erfolglos Widerspruch eingelegte. Schließlich klagte Simon gegen den Bescheid.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte dem Kläger mit Urteil vom November 2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) Recht gegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts werde ein internettauglicher PC im beruflichen Bereich in der Regel nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt. Zudem sei nicht eindeutig, ob ein internettauglicher PC als "neuartiges Empfangsgerät" im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags einzustufen sei.
Selbst wenn dies zuträfe, hatten die Wiesbadener Verwaltungsrichter die Gebührenpflicht für den PC im konkreten Fall verneint, weil Simon in seiner Wohnung bereits einen Fernseher zum privaten Gebrauch ordnungsgemäß angemeldet hat. Daher falle auch der in der Wohnung beruflich genutzte PC unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte, folgerte das Gericht. Das hatte in einem vergleichbaren Verfahren das Verwaltungsgericht Braunschweig ebenso gesehen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag des HR auf Zulassung zur Berufung nun zurückgewiesen, ohne dabei eine Beurteilung in der Sache vorzunehmen. Die Zurückweisung begründen die Kasseler Richter damit, dass der HR für eine erfolgreichen Antrag auf Berufung hinreichende Gründe gegen beide vom VG Wiesbaden getroffenen Feststellungen hätte vorbringen müssen. Das sei aber unterblieben. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Rund um die 2007 eingeführte Gebührenpflicht für Computer werden mehrere Verfahren mit verschiedenen Ausgangslagen geführt, die von Verwaltungsgerichten ebenso unterschiedlich beurteilt wurden. So hatte jüngst das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte PCs nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Inzwischen gibt es einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern), die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind.
Siehe dazu auch:
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.470.023 von mimar am 27.11.09 16:35:43Und auch das Autoradio nicht vergessen.
Hab dieses Jahr schon 4 alten Leutchen, die in Unwissenheit haben sorglos abbuchen lassen, aufgrund Punkt 7. in die endgültige Befreiung befördert.
Die Kohle die hätte, was die zu Unrecht einstreichen, wäre ich mehrfacher Millionär.
Klar Unwissenheit schützt die Alten leider nicht vor Raubrittertum.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.htm…
Die Kohle die hätte, was die zu Unrecht einstreichen, wäre ich mehrfacher Millionär.
Klar Unwissenheit schützt die Alten leider nicht vor Raubrittertum.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.htm…
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