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    Abgeltungsteuer legt Finanzbehörden lahm ( Rückerstattung offen ) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.10 19:07:24 von
    neuester Beitrag 06.12.10 22:50:17 von
    Beiträge: 44
    ID: 1.160.131
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      Avatar
      schrieb am 26.09.10 19:07:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Abgeltungsteuer legt Finanzbehörden lahm

      http://www.welt.de/finanzen/article8780556/Abgeltungsteuer-l…

      So, ich gehöre ebenfalls zu jenen Betroffenen die auf die Erklärung des FA wartet. Erklärungsabgabe April 2010.
      Der Monat Sept. 2010 ist fast durch.
      Ich wollte mal so in die Runde fragen, ob einer von euch schon seine Erklärung bekommen hat, bzw. er mehr Informationen über die Behebung dieses Problem ihm vorliegen.

      Gruß Sunray
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.09.10 23:05:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.212.883 von Sunray01 am 26.09.10 19:07:24Hi!:)

      Habe die selbe Probleme und zwar in Bayern!:cry::cry:
      Es ist zum k....en !!
      Aber wehe der Steuerzahler zahlt nicht, dann sind 1% Gebühren pro Monat fällig!!:cry:
      Avatar
      schrieb am 26.09.10 23:21:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      in NRW gab es das Problem auch, mittlerweile funktioniert es aber. Ich habe einen korrekten Bescheid (mit Altverlustverrechnung) von Anfang September.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 14:21:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.213.596 von reckoner am 26.09.10 23:21:52in NRW gab es das Problem auch, mittlerweile funktioniert es aber

      Hi Jungs, danke für eure sofortige Rückinfo. Wenn es in NRW funktioniert, dann müßte es doch auch in allen anderen Bundesländer laufen. Sehe ich das so richtig !
      Ist doch bzw. muß doch eine einheitliche Software für alle BL sein.
      Mein StB hat auch denn Eindruck, dass erst die Anträge bearbeitet werden die was abwerfen:laugh: und jene die was kosten hinten an gestellt werden.
      Das hier in NRW die Erklärung bearbeitet werden kann, ist schon mal sehr gut.

      Gruß Sunray
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 14:57:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe gerade bei meinem FA angerufen! Geht immer noch nicht!!:cry:

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      Avatar
      schrieb am 28.09.10 11:51:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      ich glaube in Berlin warten auch noch die Betroffenen.
      Zum Kotzen, besonders wenn man auf eine Erstattung
      aus der Abgeltungssteuer seit Monaten wartet.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.09.10 21:53:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.222.399 von Killer_001 am 28.09.10 11:51:26Hey,
      ich warte auch schon ziemlich lange auf den Bescheid (Abgabe April), allerdings kriege ich nichts zurück, sondern muss noch was zahlen (da Gewinne bei einem ausländischen Konto, wo nicht automatisch die Abgeltungssteuer einbezogen wird). Kann mir die lange Wartezeit auch nur mit dem Getöse der Abgeltungssteuer erklären. Eigentlich sollte die Beechnung einfach sein, allerdings hatte ich ein Kreuz bei Günstigerprüfung gemacht, vielleicht liegt es daran. Danke für den Thread, hatte mich nämlich schon gewundert...
      Gruß, imagen :look:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 10:24:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.227.708 von imagen am 28.09.10 21:53:19(da Gewinne bei einem ausländischen Konto, wo nicht automatisch die Abgeltungssteuer einbezogen wird)

      Bei mir der gleiche Fall. Ich habe meine Konten ebenfalls im Ausland, und scheinbar schmeckt es dem Finanzbeamten überhaupt nicht, dass die Konten im Ausland sind. Abgeltungssteuer wird dort ja nicht abgezogen, und solange ich beim FA ein Guthaben habe, sehe ich nicht ein, weshalb ich vorab Steuern zahlen soll. Für 2008 mußte ich 1 Jahr auf 800 Euro Rückerstattung warten.

      allerdings hatte ich ein Kreuz bei Günstigerprüfung gemacht, vielleicht liegt es daran.

      Das mit Sicherheit. In 2008 und 2009 ist diese Günstigerprüfung von meinem STB beantragt worden, das macht scheinbar sehr viel mehr Arbeit:cry:

      In welchen Bundesland wohnst du denn ?

      Gruß Sunray
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 13:15:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.229.903 von Sunray01 am 29.09.10 10:24:11In 2008 und 2009 ist diese Günstigerprüfung von meinem STB beantragt worden

      Hast Du Dich versehen? In 2008 gab es doch noch keine AbgSt oder hat Dein StB eine Lücke im Gesetz entdeckt?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 16:56:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.231.453 von Taxadvisor am 29.09.10 13:15:02Hast Du Dich versehen?

      Ja:eek:

      Hat was mit dem Alter zu tun:D
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 19:12:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.212.883 von Sunray01 am 26.09.10 19:07:24Hallo,

      bei mir ebenfalls. Abgabe im April und immer noch offen. Erwarte einen höheren Betrag!
      Bundeland Niedersachsen. Ich habe irgendwo gelesen, das der Programmieralgorithums erst Ende August freigegeben wurde, so das jetzt die Implementierung erfolgt.

      Fazit: Vor November rechne ich nicht mit einer Erstattung.

      mfg

      Plainkey
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 20:43:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nds. rechnet ab dem heutigen Rechentermin mit einer neuen Programmversion. Die Altverlustverrechnung funktioniert damit. Mit Fehlerhinweis abgebrochen werden nur noch Fälle mit negativen Eingaben zu den Kz 55.110 ff. bei gleichzeitigem Vorliegen von Anträgen auf Verrechnung von Altverlusten.
      Avatar
      schrieb am 30.09.10 09:26:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.234.389 von Plainkey am 29.09.10 19:12:07Danke für eure Beiträge. Das Bild wird langsam immer klarer. Schön solch eine Unterstützung.

      Ich habe irgendwo gelesen,

      Hmmmm, Geheiminfo oder öffentlich zugänglich:cool:


      wie ist es eigentlich mit dir Taxadvisor ! Bist doch aus der Zunft. Liegt dir mehr vor ?

      Gruß Sunray
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.10 10:35:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.237.408 von Sunray01 am 30.09.10 09:26:47Ich bin StB, kein Finanzbeamter..:)

      NRW setzt ein anderes Programm als Bayern, HH, SH etc. deshalb funktioniert es in einigen Bundesländern bereits und in anderen noch nicht. Offizielle Infos gibt es kaum, wäre ja auch peinlich.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.10 17:13:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.237.408 von Sunray01 am 30.09.10 09:26:47Hmmmm, Geheiminfo oder öffentlich zugänglich
      geheim nicht, aber auch nicht öffentlich zugänglich.
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 12:45:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.237.996 von Taxadvisor am 30.09.10 10:35:25Wegen offener Fragen zum gesonderten Verrechnungskreis für Verlustfeststellungen auf den 31.12.2009 laufen diese Erklärungen in NRW immer noch nicht.

      Die Lösung des Problems ist noch nicht in Sicht.

      Das ist der aktuelle Stand und sehr ärgerlich für viele Steuerzahler.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 16:38:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      wir aus Berlin haben auch im Juni 2010 einen vorläufigen Bescheid bekommen nur auf die Lohnsteuer bezogen (auf Antrag unsererseits).
      "Der Bescheid ergeht nach §164 Abs.1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist nach §164 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig."

      Wir hatten auch festgestellte Altverluste für 2007 und 2008 (lt. Bescheide). 2009 waren es Gewinne und Abgeltungssteuer wurde abgezogen.

      Frage:
      1. Hätte wir in Anlage Kap Zeile 59 ("Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage") ein Kreuz bzw. 1 oder ja ankreuzen müssen?????????????? Wir haben nur im Mantelbogen in Zeile 92 (Sonstige Angaben und Anträge) ein kreuz gemacht und hingeschrieben "Bitte Altverluste verrechnen".

      2. Kann man was gegen dieses hinauszögern der Finanzämter machen bzw. stehen uns Verzugszinsen zu???? Bei uns macht das schon ein paar tausend Euro aus.

      Super ärgerlich, aber wie heißt es so schön "Deutschland schafft sich ab"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 16:58:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.290.474 von Killer_001 am 08.10.10 16:38:33Frage 2 hat sich gerade erledigt:

      Bis April 2011 werden wir wohl spätestens unsere Erstattung bekommen.
      Ab dann (15. Monat) muss der Staat an uns Verzugszinsen zahlen).

      Trotzdem eine Frechheit was da abgeht.
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 18:39:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.288.427 von kiska am 08.10.10 12:45:04Wegen offener Fragen zum gesonderten Verrechnungskreis für Verlustfeststellungen auf den 31.12.2009

      Hi Kiska

      Gesonderter Verrechnungskreis !! Mal na Frage dazu. Das sind sicherlich Verluste die ab 2009 enstehen!! Wo ist denn darüber etwas zu lesen, bzw. hast du da einen Link dafür. Das hat sicherlich auch mit der Abgeltunssteuer zu tun ?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 10:34:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Killer_001,

      Zitat: 1. Hätte wir in Anlage Kap Zeile 59 ("Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage") ein Kreuz bzw. 1 oder ja ankreuzen müssen?????????????? Wir haben nur im Mantelbogen in Zeile 92 (Sonstige Angaben und Anträge) ein kreuz gemacht und hingeschrieben "Bitte Altverluste verrechnen".

      Ja, so sollte man es machen. Imho muss der Sachbearbeiter aber auch eure Bitte beachten.

      Daraus, dass der Bescheid gem. §164 AO vorläufig ist (Betonung liegt auf 164, also nicht 165), schließe ich jedoch, dass die Altverlustverrechnung berücksichtigt wurde, denn gerade dieser Punkt macht der Software aktuell noch Probleme (ohne Gewähr, man bekommt recht wenig Infos über solche Interna).

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 07:49:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.303.513 von reckoner am 12.10.10 10:34:24Danke reckoner.

      Und weiter geht das warten.
      Nach einem Anruf vor 2 Monaten hieß es ja
      Ende drittes Quartal und nun weitere Verzögerung.
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 18:55:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Da kommt man schwer erschöpft von der Arbeit nach Hause und was liegt im Briefkasten -> ein Brief unseres Finanzamts.

      Ein Lächeln huscht über meine Lippe, meine Frau guckt mich gespannt an und dann das:

      "Der Bescheid ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung, weil Verluste aus Aktienverkäufen programmtechnisch noch nicht berücksichtigt werden können. Eine Änderung erfolgt von Amts wegen sobald das Programm läuft"

      Nun warte wir schon über 6 Monate um nun nochmals eine ungewisse Zeit weiter zu warten.

      Ich nehme an, das es dieses Jahr nichts mehr wird.

      Aber das Restguthaben lässt sich auch gut an, so dass wir gleich darauf doch einen kleinen Pic... trinken werden"

      Bundesland Niedersachsen.

      Allen Hoffenden weiterhin viel Erfolg.

      mfg
      Plainkey
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 21:19:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Habe Heute ein Schreiben von FA bekommen, Bankverbindung angeben zwecks Erstattung meines Guthabens!! (Bayern)
      Ich vermute damit, dass das Programm endlich funktioniert!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 23:18:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.353.145 von Frenchmen am 19.10.10 21:19:59Geht scheinbar vorwärts.

      Danke für deine Rückinfo.

      Gruß
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 10:40:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.354.065 von Sunray01 am 19.10.10 23:18:24http://www.ftd.de/finanzen/:neue-software-hunderttausende-an…

      Neue Software

      Hunderttausende Anleger bekommen Kapitalsteuer zurück
      Exklusiv Gute Nachricht für viele Steuerzahler: Das Finanzamt kommt endlich mit der seit einem Jahr geltenden Abgeltungssteuer zurecht. Ein neues Computerprogramm macht es möglich.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 13:35:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.382.579 von Frenchmen am 25.10.10 10:40:14Soeben wurde auch auf N-TV diese Info verbreitet.
      Damit dürfte sich das Thema erledigt haben.

      Danke und Gruß an euch alle


      Sunray
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 22:54:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.383.789 von Sunray01 am 25.10.10 13:35:20Bitte!:)
      Und Dir auch viele Grüsse aus Bayern!
      Ende gut, alles gut!:)
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 17:05:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Heute habe ich meine korrigierte Erklärung im Briefkasten gehabt.
      Na also, geht doch
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 13:19:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.591.845 von Sunray01 am 25.11.10 17:05:27Hallo,

      hat jemand aus Berlin aktuell schon seinen korrigierten Steuerbescheid
      mit Altverlustverrechnung bekommen?
      Wir warten immernoch. Telefonisch wurde mitgeteilt es funktioniert jetzt aber.

      Danke
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 15:01:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.597.243 von Killer_001 am 26.11.10 13:19:25Ja, vor ein paar Tagen erhalten, allerdings war es kein geänderter/korrigierter Bescheid, sondern die erste Ausführung. Stimmte aber wenigstens mit der Berechnung des Steuerberaters überein.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 19:18:46
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.597.995 von torjaeger-9 am 26.11.10 15:01:27Wurden denn die Altverluste aus 2008 oder vorher verrechnet oder nicht????
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 15:31:17
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich komme aus Hamburg und habe heute auch meinen Steuerbescheid bekommen. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages lag dabei. Aber das FA hat keinen Cent meiner im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits gezahlten Steuerbeträge aus Veräußerungsgewinnen von Aktien berücksichtigt. Die tun einfach so, als hätte es keine gegeben. Der verbleibende Verlustvortrag ist genauso hoch wie im Jahr zuvor.
      Auch im Kommentar wird darüber geschwiegen.

      Ich habe keinen Steuerberater zu Hilfe gezogen, glauben die denn, die können Vogel Strauß mit mir spielen? Nur weil die Berechnung für die Finanzbeamten offensichtlich so mühsam ist, versuchen sie sich aus der Schlinge zu ziehen, inden sie so tun, als gäbe es nichts zu tun?

      Macht ihr derzeit ähnliche Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 15:31:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich komme aus Hamburg und habe heute auch meinen Steuerbescheid bekommen. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages lag dabei. Aber das FA hat keinen Cent meiner im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits gezahlten Steuerbeträge aus Veräußerungsgewinnen von Aktien berücksichtigt. Die tun einfach so, als hätte es keine gegeben. Der verbleibende Verlustvortrag ist genauso hoch wie im Jahr zuvor.
      Auch im Kommentar wird darüber geschwiegen.

      Ich habe keinen Steuerberater zu Hilfe gezogen, glauben die denn, die können Vogel Strauß mit mir spielen? Nur weil die Berechnung für die Finanzbeamten offensichtlich so mühsam ist, versuchen sie sich aus der Schlinge zu ziehen, inden sie so tun, als gäbe es nichts zu tun?

      Macht ihr derzeit ähnliche Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 15:47:49
      Beitrag Nr. 34 ()
      In den Erläuterungen zum Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages steht etwas, was so im vorigen Jahr nicht drin stand:

      "Verbleibende Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können bis 2013 auf Antrag auch mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist haben sie die Möglichkeit, einen solchen Antrag nachzuholen und bisher nicht erklärte Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen nachzuerklären."

      Sieht ganz so aus, als muss der Hamburger Privatanleger erst einen gesonderten Antrag nach Erhalt der Steuerbescheinigung stellen, um Altverluste mit Gewinnen aus 2009 verrechnen können zu dürfen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 18:15:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.600.172 von Killer_001 am 26.11.10 19:18:46Ja, Verluste aus 08 wurden mit Gewinnen aus 09 verrechnet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 19:32:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.602.918 von torjaeger-9 am 27.11.10 18:15:15Hallo Hugobald,

      hast du denn überhaupt den Antrag zur Altverlustverrechnung gestellt (KAP Zeile 59 und imho 4 oder 5)?

      Und gleichzeitig auch entsprechend hohe Gewinne in KAP Zeile 8 erklärt? (die Steuerbescheinigung von diesen Gewinnen ist natürlich erforderlich)

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 19:18:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ja, das habe ich. Leider habe ich die Kopien von meiner Steuererklärung verlegt (verloren?).

      Ich werde Montag mal mit dem FA telefonieren. Wenn mir der Beamte etwas Interessantes für alle sagt, dann werde ich das hier berichten.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 12:54:00
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.597.995 von torjaeger-9 am 26.11.10 15:01:27Hallo,

      Abgeltungssteuer ist jetzt erstattet worden vom FA (Berlin) inkl. der Verrechnung von Altverlusten bis 2008 und sogar richtig. Naja nach über 8 Monaten.

      Als Tip,

      achtet unbedingt darauf das die Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragt wurde auch wenn es selbstverständlich ist habe ich gesehen das das FA das nicht automatisch macht. Und ich denke ich habe die Günstigerprüfung jetzt auch richtig verstanden, höre mir aber gern mehr von anderen an: Wie folgt:

      Jeder normale Bürger Mit Bruttolohn zwischen 25.000 und 50.000 Euro z. B. brauch seine Kapitalerträge eigentlich in der Steuererklärung garnicht angeben (Es sei denn man will was älteres verrechnen!) da man mit der Variante immer günstiger bei wegkommt wenn man nur die 25%+Soli Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge abführt. Auch wenn man sich auf den ersten Blick wundert und denkt mein persönlicher Steuersatz (Lohnsteuer für Bruttolohn) liegt ja nur bei 14- 17% ungefähr. Wenn z. B. dann noch 10.000 Kapitalerträge auf den Bruttolohn dazu kommen würde der Steuersatz ja nur auf 17- 21% steigen und man denkt im ersten Moment ich müsste doch dann die fehlenden Prozente bis zur Abgeltunssteuer zurück bekommen. Man muss es aber anders rechnen. Durch die Erhöhung der gesamten Einkommenssteuer (17-21%) steigt der pers. Steuersatz zwar nur leicht progressiv aber dafür fürs gesamte Einkommen. Wenn man dann diese 3-5% Erhöhung nur auf die Kapitalerträge umlegt dann reichen die abgezogenen 25%+ Soli Abgeltungssteuer garnicht aus und man kommt auf 30-40%+ Soli Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge. Ich glaub es gibt ein Grenze bei ca. 17.000 Euro Bruttolohn oder ähnlich, darunter würde es sich lohnen und man würde dann auch noch paar Prozente von der Abgeltungssteuer vom FA zurück bekommen.

      Ich hoffe ich habe es einigermaßen einleuchtend erklärt da ich viel Falsches gelesen habe darüber. Stimmen die Experten damit überein? Auf dem Steuerbeschied sieht das dann so aus das die Abgeltungssteuer nicht ins zu versteuernde Einkommen mit einfließt und in einer extra Tabelle berechnet ist mit nur 25% so wie es vorher von der Bank schon abgezogen wurde
      Besonders benachteiligt sind z. B. Rentner die kein zu versteuerndes Einkommen haben, da nur halb angerechnet und dann ohne Günstigerprüfung mit 10.000- 20.000 Gewinnen auf weit über 25% Abgeltungssteuer kommen würden.



      Noch eine Frage an die Experten. Wertlos ausgeknockte Zertifikate/OS werden ja vom FA nicht anerkannt auch wenn man Belege zur wertlosen Ausbuchung usw. beilegt. Dazu soll es aber ein laufendes Verfahren geben. Gibts da was neues oder konnte jemand diese Sachen absetzen und verrechnen????????????????

      VG
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 13:26:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.652.568 von Killer_001 am 06.12.10 12:54:00Hallo Killer_001,

      >>>achtet unbedingt darauf das die Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragt wurde auch wenn es selbstverständlich ist habe ich gesehen das das FA das nicht automatisch macht.

      Richtig, das Finanzamt macht das nicht automatisch (im Gegensatz zu anderen Günstigerprüfungen), daher gibt es auch extra den Antrag in KAP Zeile 4.
      Da man nicht unbedingt alle Kapitalerträge erklären muss (außer mit Zeile 4), kennt das Finanzamt auch nicht unbedingt die gesamten Erträge. Eine automatische Günstigerprüfung ist also gar nicht machbar.


      >>>Jeder normale Bürger Mit Bruttolohn zwischen 25.000 und 50.000 Euro

      Nicht ganz richtig, tendenziell könnte man sagen das jeder Bürger mit mehr als 16.000 Euro Einkünften (wohlgemerkt, ohne KAP) mit der Abgeltungsteuer besser fährt; deine obere Grenze ist völlig unerheblich.


      Deine Erklärung der Progression ist soweit richtig, einleuchtender für das Phänomen ist aber der Grenzsteuersatz (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz, und zum selber ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?).


      >>>Besonders benachteiligt sind z. B. Rentner die kein zu versteuerndes Einkommen haben, da nur halb angerechnet und dann ohne Günstigerprüfung mit 10.000- 20.000 Gewinnen auf weit über 25% Abgeltungssteuer kommen würden.

      Richtig, daher sollte diese Personengruppe auch regelmäßig die Günstigerprüfung beantragen (schaden kann es jedenfalls so gut wie nie*). Ich sehe aber auch, dass es sicherlich oft vorkommt, dass aus Unwissenheit der Antrag nicht gestellt wird. So ist das aber bei vielen Steuererleichterungen: wer sie nicht kennt, bekommt sie auch nicht.


      Zu den wertlosen Zertifikaten/OS: Nach meiner Kenntnis gibt es keine - für den Steuerzahler - positive Entscheidung.

      MfG Stefan

      * früher hatte ich zu dem Thema immer geschrieben, dass es grundsätzlich nicht schaden kann. Mittlerweile kenne ich aber auch Nachteile der Günstigerprüfung - zugegeben ziemlich abstruse Fälle.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 13:42:00
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.652.874 von reckoner am 06.12.10 13:26:38Danke für die schnelle Antwort,

      dann habe ich es ja jetzt verstanden hoffe andere Leute hier dann auch.
      Sollte nicht alles leichter werden mit der Abgeltungssteuer???? Naja.

      Noch eins zur Günstigerprüfung.
      Hatte jetzt zwei Steuerbeschiede gesehen. Beide mit Bruttoarbeitslohn zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Normale Ausgaben. Beide haben dazu noch Kapitalerträge gemacht und die Günstigerprüfung beantragt.

      Der Bescheid mit Kapitalerträgen von ca. 6.000 Euro hat ein extra Fenster mit Kapitalertragssteuer und extra berechnet nur die 25% mit Hinweis im Text auf die Günstigerprüfung.
      Der Bescheid mit Kapitalerträge von ca. 600 Euro nicht, dort sind die 600 Euro aufs zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen worden und der Hinweis auf die Günstigerprüfung im Text fehlt auch, gemacht wurde er aber.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 13:54:07
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.653.021 von Killer_001 am 06.12.10 13:42:00Hallo,

      >>>Sollte nicht alles leichter werden mit der Abgeltungssteuer???? Naja.

      Wer hat das behauptet? :D:D:D


      >>>Hatte jetzt zwei Steuerbeschiede gesehen. Beide mit Bruttoarbeitslohn zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Normale Ausgaben. Beide haben dazu noch Kapitalerträge gemacht und die Günstigerprüfung beantragt.

      Ich vermute, dass es sich dabei um Ehepaare handelt (dann müssen die Beträge natürlich verdoppelt werden, also ist die Abgeltungsteuer so ca. ab 32000 besser).

      Oder aber es ist einer der vielen Fälle, in denen die Abgeltungsteuer nicht korrekt abgeführt wurde und somit eine Erklärungspflicht bestand. Dann steht natürlich auch etwas darüber im Bescheid, selbst wenn die Günstigerprüfung selbst negativ war.

      MfG Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 14:01:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.653.134 von reckoner am 06.12.10 13:54:07Nein,

      haben beide nichts miteinander zu tun und bei beiden auch Abgeltungssteuer richtig und komplett abgeführt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 16:04:45
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.653.192 von Killer_001 am 06.12.10 14:01:14Bei dem Bescheid mit den EUR 600 KapErträge kommt wahrscheinlich § 46 Abs. 3 EStG zum Tragen. Die KAP-Erträge werden dann nur in Höhe von ca. EUR 380 versteuert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 22:50:17
      Beitrag Nr. 44 ()
      Zu 33ff.

      Ich habe die Sache am Telefon geklärt. Es lag tatsächlich ein Softwarefehler vor. Der Computer hat wohl nur die Zahlen aus der Anlage SO mit den Verlustvorträgen verrechnet, die Zahlen aus der Anlage KAP sind nicht mit rübergespielt worden.
      Es gab immerhin eine nette Entschuldigung am Telefon.


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