checkAd

    MLP, Richter am LG Wiesbaden W und die einstweilige Verfügung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.10 15:15:13 von
    neuester Beitrag 08.05.12 00:56:38 von
    Beiträge: 61
    ID: 1.160.405
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 7.104
    Aktive User: 0

    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
    5,8400
     
    EUR
    +1,21 %
    +0,0700 EUR
    Letzter Kurs 19:11:50 Tradegate

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    23,470+20,36
    4,6600+18,88
    6,0000+16,73
    2,1600+13,24
    14,56+9,80
    WertpapierKursPerf. %
    0,9000-10,00
    0,9500-13,64
    0,7500-14,29
    26,00-16,13
    2,5500-26,09

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 15:15:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Quelle: jurablogs.de


      Schwups, da kam mir nun von MLP eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Wiesbaden ins Büro geflattert.

      Mir wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, dass MLP eine sektenähnliche Struktur habe und wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, MLP wende gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel an, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von € 250.000,– angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Der Streitwert wurde auf € 100.000,– festgesetzt.

      Wow, das saß!

      Ich wette, als er die einstweilige Verfügung in den Händen hielt, hat sich der MLP-Anwalt, Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. kräftig auf die Schenkel geklopft und gedacht, jetzt habe ich die Jakobs im Sack und dabei auch noch ordentlich Gebühren eingesammelt.

      Doch weit gefehlt, war ich doch etwas irritiert, dass nach meinem Dafürhalten das Unterlassungsgebot in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar ist. Jetzt bin ich im Medienzivilrecht besonders ausgebildet und habe bei den besten Lehrern der Republik, Prof. Dr. Schiedermair Artikel 5 Grundgesetz rauf unter runter studiert und bei Prof. Dr. Walter Seitz alles gelernt, was man so im Medienzivilrecht wissen muss und Juristen diesbezüglich eben wissen müssten, wenn sie sich im Äußerungsrecht betätigen, nämlich, dass es sich bei den von MLP angegriffenen Äußerungen zum einen um Meinungsäußerungen handelt, diese Äußerungen zum anderen zur Rechtsverteidigung meiner Mandanten aufgestellt wurden. Zudem konnte ich keine Dringlichkeit als rechtliche Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung erkennen, weil MLP meine Schriftsätze schon Monate vorher vorlagen. Also kurzum, jeder der sich im Äußerungsrecht auskennt, hätte wissen müssen, dass das Vorbringen von MLP nicht ausreichend sein konnte um in diesem Fall gegen mich zu obsiegen.

      Seltsam mutete auch die Begründung der einstweiligen Verfügung, meine Behauptungen seien leichtfertig aufgestellt worden, deren Unhaltbarkeit offenkundig gewesen sei. Offenkundige Unhaltbarkeit?

      Unverschämt war das, hatte ich doch in meinen Schriftsätzen auf über 30 Seiten dargelegt, wie es so ist, wenn man als Consultant bei MLP beschäftigt ist. Und obwohl selbst die Antragsschrift des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. meinen Vortrag in den gerichtlichen Schriftsätzen zitierte mit: „Durch ein ständiges Vorführen vor allen Kollegen sind die Consultants einem hohen psychologischen Druck im Hinblick auf die Erzielung der vorgegebenen Umsätze ausgesetzt. Hierbei wendet die Klägerin psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen an“.

      Im Übrigen kann ich untertrieben schon ein Paar eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Consultants und Consultinnen vorlegen, die eindrucksvoll darlegen, was passiert, wenn die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Das Übliche eben bei Strukturvertrieben.

      So, jetzt waren meine Behauptungen weder leichtfertig aufgestellt noch handelte es sich bei diesen Äußerungen um falsche Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um Meinungsäußerungen. Die einstweilige Verfügung konnte ich damit so nicht stehen lassen. Und da Anwälte sich nicht selbst vertreten sollten, beauftragte ich einer der besten Medienanwälte Deutschlands, meinen geschätzten Kollegen RA Moser aus Berlin damit, Widerspruch einzulegen. Zwischenzeitlich hatte ich noch die Gerichtskostenrechnung über € 1.284,– und den Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der seitens des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. angemeldeten Anwaltsgebühren über € 1.818,46 erhalten und bezahlt.

      Mit der Widerspruchbegründung hatten wir uns erlaubt, das erkennende Gericht auf die Rechtslage hinzuweisen. Nämlich dass der Rechtschutzsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (BVerfG, NJW 1991, Seite 2074,2075) und das damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit zum Tragen kommt, das Recht auf einen wirkungsvollen Rechtschutz als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

      Davon wollte jedenfalls Herr Richter am Landgericht Wiesbaden W. nichts wissen und es sollte in der Widerspruchsverhandlung noch schlimmer kommen.

      Die Widerspruchsverhandlung

      Dass die Widerspruchsverhandlung anders laufen würde als alle mündlichen Verhandlungen vor Gericht in den 15 Jahren zuvor, ahnte ich schon an den bösen Blicken von Herrn Richter W. in meine Richtung, kaum dass wir im engen Gerichtssaal Platz genommen hatten.

      Um auszuschließen. dass es sich bei der ganzen Veranstaltung des Kollegen S. von der Kanzlei T. aus H. nicht um dessen privates Vergnügen handelte, sondern er das Verfahren tatsächlich in Vertretung für MLP führte, bestanden wir zunächst einmal darauf, dass der Kollege sich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit einer Originalvollmacht legitimiert. Hätte er die Originalvollmacht nicht vorlegen können, wäre das Verfahren nämlich schon an dieser Stelle zu meinen Gunsten beendet gewesen. Ich werde nie die Schweißperlen auf dem Gesicht von Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. vergessen, die sich auf dessen Stirn sammelten, als es um die Originalvollmacht ging, behauptete er dann, er habe sie bereits mit der Antragsschrift bei Gericht eingereicht.

      Nachdem Herr Richter am Landgericht W. in der Gerichtsakte nach einer Originalvollmacht suchte und eine solche nicht finden konnte, nahm Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. schließlich neben Richter W. am Richtertisch Platz.

      Jetzt suchten beide gemeinsam nach der Vollmacht, die keiner finden konnte und die Schweißperlen auf der Stirn von Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. waren jetzt schon dicke Schweißtropfen. Ich hörte wie Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. und Richter W. sich in einem Flüsterton unterhielten, wovon ich das meiste bis zu unserem Tisch nicht verstehen konnte. Das aber, was ich verstehen konnte, gab ich dann später zu Protokoll, nämlich die Äußerung von Richter W. gegenüber RA S. von der Kanzlei T. in H. „Ich stehe auf Ihrer Seite“. Und so war es ja auch, beide saßen kameradschaftlich Seite an Seite am Richtertisch.

      Plötzlich zischte es und Richter W. schmiss die Gerichtsakte zum Kollegen Moser auf dessen Tisch mit den Worten „Da!“. Offensichtlich war das als Aufforderung gemeint, selbst in der Gerichtsakte nach der Originalvollmacht von MLP für Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. zu suchen. RA Moser fragte noch nach, was er denn mit der Gerichtsakte solle und suchte und konnte schließlich auch keine Vollmacht finden.

      Zwischenzeitlich hatte Richter W. die Sitzung kurz unterberochen und Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. nutzte die Gelegenheit um nach Wiesloch zu telefonieren und dort zu veranlassen, dass eine auf ihn ausgestellte Prozessvollmacht an das Landgericht gefaxt wird. Herr Richter W. war so freundlich, die Vollmacht für Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. in der Geschäftsstelle des Gerichts abzuholen. Nachdem die Sitzung fortgesetzt wurde, beantragte jetzt Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. als vollmachtloser Vertreter zugelassen zu werden und erklärte zu Protokoll, dass er für die Erklärung, die er als vollmachtloser Vertreter abzugeben habe, einstehen werde, ebenso wie die Verfahrenskosten.

      Na nu, was war denn das? Der Kollege Moser und ich blickten uns an und konnten uns ein Schmunzeln nicht verkneifen als Herr RA Moser zu Protokoll erklärte, dass wir eine solche Vorgehensweise für nicht statthaft hielten und im übrigen bestritten, dass ein Herr Dr. K. von der MLP-Zentrale, der die Fax-Vollmacht offensichtlich unterzeichnet hatte, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Ein vollmachtloser Vertreter im einstweiligen Verfügungsverfahren? Wir waren der Meinung, dass ist ein rechtliches „no go“ aber Richter W. sah das offensichtlich anders, als er Beschluss verkündete, dass Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. in diesem Verfahren als vollmachtloser Vertreter mit der Maßgabe zugelassen werde, dass er für den Fall, dass eine Originalvollmacht nicht unverzüglich nachgereicht werde, er für die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten persönlich einzustehen hat.

      Jetzt war es an der Zeit auch die Äußerung „Ich stehe auf Ihrer Seite“ anzusprechen, denn irgendwie schien mir das Ganze mittlerweile „too much“. Zwar waren die unsichtbaren, zarten Bande im Gerichtssaal schon vorher zu erahnen. Ich wollte dieses Thema an dieser Stelle doch gerne geklärt haben.

      Das war jetzt offensichtlich für Richter W. „too much“, denn er unterbrach erneut die Sitzung und verließ wütend nach Luft schnappend, dabei über Stühle und Tische polternd, den engen Gerichtssaal.

      ***

      Folge 2 „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“ können Sie bald hier nachlesen.

      Eine Anmerkung erlaube ich mir bereits an dieser Stelle: Ich weiß, dass sowohl MLP als auch die Kollegen von der Kanzlei T. in H. hier fleißig mitlesen. Das freut mich sehr, aber bevor sich bei Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. wieder die Schweißperlen sammeln und noch eine bebende Unterlippe hinzukommt, um im Jargon unseres Verteidigungsministers zu bleiben, weise ich darauf hin, dass Herrn RA Moser zustellungsbevollmächtigt ist.

      Yes, we do!
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 09:17:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Geschichte beschreibt, wie MLP den eigenen Untergang betreibt.

      sektenähnliche Methoden
      unfähige Justitiare
      befreundete, befangene Richter
      Druck gegen Mitarbeiter
      Druck gegen Rechtsanwälte der Mitarbeiter

      AUSGETRAGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT!
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 09:53:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guten Morgen zusammen,

      ist es nicht schön, wenn man nach einer gut geruhten Nacht morgens mit dem richtigen Bein aufsteht, die Sonne vom blauen Himmel strahlt und man beim ersten Blick in den Computer feststellen darf, dass Frau J. aus W. wieder ihre Hasstiraden gegen MLP ablässt? Besser kann ein Tag doch gar nicht beginnen.

      Nun bin ich zwar ein äußerst toleranter mit Mensch mit viel Verständnis für unterschiedliche Meinungen. Wenn ich allerdings etwas überhaupt nicht ab kann, dann ist es Unehrlichkeit und die verzerrte Darstellung von Tatsachen.

      Deshalb ist es mir ein Vergnügen, die von Frau J. aus W. im www.handelsvertreter-blog.de angekündigte Serie um die wenigen mir bekannten Fakten zu ergänzen. Da mein Wissen dazu (noch) einigermaßen beschränkt ist, verspreche ich an dieser Stelle meinen zahllosen Anhängern, dass ich mich gerne bemühen werde, noch mehr Fakten zusammenzutragen, solange diese wunderbare Serie läuft.

      Bevor ich loslege, sei angemerkt, dass sich Frau J. aus W. bekanntlich gerne als Kämpferin für Meinungsfreiheit geriert. Postings, die unbequeme Wahrheiten enthalten und ihr deshalb nicht in den Kram passen, aber sofort löschen lässt. Die geneigten Leser seien deshalb darauf hingewiesen, dass das ein oder andere Posting hier möglicherweise ziemlich schnell wieder verschwinden wird.

      Also fangen wir mal an:

      1.) Wer der Quelle dieses anonym geposteten Beitrags folgt, stellt schnell fest, dass es sich bei der Autorin um eine Frau J. aus W. handelt.

      2.) Frau J aus W. unterhält eigentlich schon einen eigenen, sehr amüsanten Blog - nämlich hier: http://www.heidrun-jakobs-blog.de/.

      3.) Da sich für dessen Inhalte aber offenbar niemand zu interessieren scheint, hat Frau J. aus W. ihre Ergüsse auch gleich bei www.jurablogs.de und bei http://www.handelsvertreter-blog.de/.

      4.) Da auch das nicht reicht, soll der Text nun also auch bei w:0 für Erheiterung sorgen. Wer ihn hier gepostet haben könnte, weiß neben dem Verfasser nur der liebe Gott. Das Gerücht, hinter dem im Posting genannten Autor könnte ebenfalls Frau J. aus W. stecken, halte ich jedenfalls für sehr weit hergeholt.

      5.) Wer sich die Mühe macht, mal ein bißchen zu googeln, wird feststellen, dass das Thema, über das hier berichtet wird, offensichtlich zwei Jahre alt ist. Eine - vor allem im Internetzeitalter - durchaus aktuelle Debatte also.

      6.) Wer genau liest, wird darüber hinaus feststellen, dass sich der Text von Frau J. aus W. fast ausschließlich mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt. Offensichtlich geht der Dame mächtig einer ab, wenn ein Anwalt versehentlich keine Originalvollmacht vorlegen kann. Ich wünsche ihr daher, dass ihr das noch häufiger passiert und wenigstens auf diesem Weg ein bisschen Lust in ihr Leben einkehrt.

      7.) Abschließend sei fairerweise festgestellt, dass ich es von Seiten MLP für hochgradig schwachsinnig erachte, sich 2008 ernsthaft mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die absurde Behauptung zu wehren, das Unternehmen sei eine "sektenartige Vereinigung". Das ist etwa so falsch, als würde man behaupten, Frau J. aus W. sei eine erfolgreiche Anwältin.

      Ich freue mich nun auf die weitere Kreativität von Frau J. aus W., die ich gerne versuchen werde, weiterhin zu kommentieren. Zudem bin ich sehr gespannt, ob sie denn die von ihr so hochgelobte Meinungsfreiheit auch für dieses Posting gelten lässt. :D

      Have a nice day! :)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 17:59:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.303.157 von 83094 am 12.10.10 09:53:00ich habe mir auch die zeit genommen, den ganzen quatsch zu lesen, für (winkel-)advokaten vielleicht ganz witzig, aber für normale menschen völlig belanglos. von juristen für juristen halt.

      darf ich jetzt "sekte" sagen oder nicht? was passiert, wenn´s der USW hört?

      gäääähn
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 18:54:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.307.244 von gras-plus-halm am 12.10.10 17:59:11Meine Erfahrungen mit MLP zeigen leider auf, daß ich den Begriff "sekentartig" noch für nicht ausreichend halte.

      Es ist schon erstaunlich, wie nicht nur ich sondern auch viele Kollegen damals sukzessive "eingenordet" wurden. Auch ich verlor nach und nach den Bezug zur Außenwelt und reagierte ähnlich wie 83094 auf Kritik an MLP.

      Heute bin ich über meine damalige Haltung bestürzt und froh, daß es mir gelungen ist, mich seit ca. Anfang 1999 freizuschwimmen, was in meiner Kündigung im September 2000 mündete.

      So, lieber 83094, denke mal über alles nach. Wer mich seit 2001 bei der FiNet-AG kennt, wird mir sicher zustimmen, daß ich auch dort sehr kritisch bin und mich nicht mehr verbiegen lasse. Einmal war schon einmal zu viel und ich wünsche es jedem, sich geistig auch mal frei zu machen.

      Frau Jakobs wird wie ich Ihre Gründe haben, so gegenüber MLP eingestellt zu sein. Ich weiß eben ein wenig mehr über sie als 83094 und andere und kann Frau Jakobs daher mehr als gut verstehen.

      Wer es als MLPler anders sieht, möge sich mal für eine Woche zurückziehen und dann folgende Fragen beantworten?


      a) Wie oft habe ich ein schlechtes Gefühl im Bauch, wenn eine Montagsrunde bevorsteht?
      b) Wie wurde bisher mit offener Kritik am System umgegangen?
      c) Wie werden EX-MLPler von innen gesehen?
      d) Welche Kontakte habe ich mit EX-MLPer und habe ich mir in Ruhe angeschaut, wie diese in der Zeit "danach" leben?

      ...


      Fazit: Für mich ist MLP ein von L ziemlich genial (und leider auch perfide) geführte Menge von Menschen, die durch ein sehr systematisches Wiederholen von Dingen wie

      Wir sind die Besten!
      Wir werden alle reich!
      Alle anderen haben unrecht (Gerd Frieg und der Hammer)!

      aber auch

      Mache Umsatz!
      Warum bist Du im Bereich x so schlecht?

      meiner Meinung nach häufig leider den Bezug zur Welt hier draußen abgeschnitten bekommen haben und wer dann weiß, wie Gruppen wie


      DVAG
      Zeugen Jehovas
      Scientology
      konservative Kreise der Parteien (fast aller!)
      andere religöse Gruppen (insbesondere bei den Katholiken und manchen Moslems - siehe Artikel in der FASZ von heute)
      ...

      funktionieren, der darf sich dann selber beantworten, ob und wenn ja in welchem Maße MLP sektenartige Wesenszüge zeigt.

      Zum Glück gibt es nicht nur in allen oben aufgeführten Gruppen (und insbesondere auch bei den Moslems, habe da viele sehr angenehme Menschen kennengelernt) Menschen, die sich nicht haben verbiegen lassen.

      Abschließend noch mal mein ausdrücklicher Dank an meine Frau, meinen Vater und die anderen, die mir damals (bis 2000) Kontra gaben, wenn ich mal wieder zu blauäugig war! Ohne Euch wäre ich evtl. dabeigeblieben!
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0785EUR +1,95 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 20:22:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.307.681 von interna am 12.10.10 18:54:28Mein Liebster,

      Du hast bis heute nicht gemerkt, dass Du noch immer eine Brille auf der Nase hast - nur diesmal nicht pro, sondern contra blau. Fanatiker nennt man Menschen wie Dich. Anders lassen sich mehr als 10.000 (in Worten: ZEHNTAUSEND) Postings in 10 Jahren (!) wohl kaum erklären.

      Aber konzentrieren wir uns in diesem Thread doch lieber auf die Serie von Frau J. aus W.. Das ist viel amüsanter.

      Ich bin gespannt, was als Nächstes kommt.
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 23:23:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Einmal Strukki immer Strukki. Ist wie mit dem Rauchen. Man kommt NIE davon richtig weg, auch wenn man es aufgegeben hat. Ist jemand ein Fanatiker der aufgehört hat zu Rauchen?

      Grüße aus der Freiheit, aus der Freiheit der geistigen Umklammerung.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 12:05:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.309.433 von MahatmaG am 12.10.10 23:23:55Geschäftsgebaren und die Auserkraftsetzung des Grundgesetzes: Ein uns allen bekannter Finanzdienstleister hat es sich auf die Fahne geschrieben, Premiummarke zu sein. Darum setzt man auch auf den Umstand Akademiker beraten Akademiker, also auf Augenhöhe. Als Akademiker kommt man nicht umhin sich im Laufe der Zeit mit dem Grundgesetzt auseinander zu setzen und da ist freie Meinungsäußerung fest verankert ebenso wie das Recht auf Ausbildung und freie Berufswahl. Ich kann nur allen empfehlen sich darauf zu besinnen, es gibt auch andere Möglichkeiten Kunden zu beraten und kann sich dabei treu bleiben. Wer glaubt es geht ihm wegen der Entgleisung eines Einzelnen schlecht (GL), hat die Situation nicht erkannt, den der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken, hat zu mir einmal ein Vorstand gesagt! Der gleiche Vorstand war es der auch gesagt hat, er mag kritische Mitarbeiter, weil sie ein Unternehmen nach vorne bringen, nicht die Ja-Sager und Hintenrum-Hetzer. Weil ein Mitarbeiter der sich kritisch auseinander setzt hat das Unternehmen im Fokus, es ist ihm nicht egal, er möchte etwas bewegen und wenn man als Unternehmen Kritik zur Veränderung nutzt, kann man auch beim Mitarbeiter "einfordern".
      Und von uns allen wertgeschätzter 83094, klein ist nur wer sich klein macht. Wie klein muss ein Unternehmen sein, wo solche Winkelzüge nötig hat, warum fürchtet man diese Anwältin überhaupt? Wenn ich als Unternehmen sauber arbeite, gegenüber Kunden und Mitarbeitern, dann kann kommen wer will ich trete ihm mit offenem Visier gegenüber. Das Unternehmen will doch Geld sparen, ich schlage vor man vollzieht einen geistigen Richtungswechsel dies würde enorme Anwaltskosten sparen. Weil ganz ehrlich die Plattform könnte so herausragend sein, wenn nicht die ganzen Randerscheinungen zum Himmel stinken würden. Warum sonst würden die Berater des Unternehmens, einem Freund, dieses nicht als Arbeitgeber empfehlen? Wenn man als Berater nicht stolz ist im Unternehmen zu arbeiten und keine Identifikation empfindet, muss man als "Kopf" eines Unternehmens die Bremse ziehen. Leider steht mein "Vorstand" kurz vor der Rente, er wäre für die Wieslöcher eine Bereicherung gewesen wo sie doch angeblich noch einen suchen müssen? In diesem Sinne ohne politisch sein zu wollen: Ein Hoch auf die Demokratie und unser Grundgesetz
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.10 17:20:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.311.742 von Barka am 13.10.10 12:05:44Guten Abend Barka,

      meine volle Zustimmung. Doch was nun?

      Es liegt an uns, für seriöse Richter, für ein funktionierendes Rechtssystem zu sorgen. An Frau Jakobs geht damit die Aufforderung, uns darüber zu informieren, wenn solche Verhandlungen stattfinden. Dann liegt es an uns, daß wir EX-MLPler dort mal in größerer Zahl erscheinen und gute Journalisten einladen.

      Denn ich darf doch davon ausgehen, daß jeder Richter

      - unabhängig
      - unbestechlich
      - fair

      ist und daher die Öffentlichkeit immer Willkommen heißt!


      Also Leute, wann finden welche Verhandlungen statt?
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.10 18:22:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.331.438 von interna am 15.10.10 17:20:28Interessantes Modell, über eine erhöhte Präsenz bei Verhandlungen für seriöse Richter und ein funktionierendes Rechtssystem sorgen zu wollen. Da kann ich nur sagen: :laugh:

      Kann es sein, dass Du Richter vielleicht immer dann für NICHT seriös ansiehst, wenn sie Entscheidungen fällen, die Dir nicht in den Kram passen?

      Was die Verhandlungen angeht, würde ich übrigens nicht unbedingt Frau Jakobs fragen. Denn ohne Mandanten gibt es ja auch selten Verhandlungen. :D

      Happy weekend! :lick:
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.10 22:24:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.331.937 von 83094 am 15.10.10 18:22:36Nein, da liegst Du falsch!

      Ich schätze Richter, die gerne voreingenommen sein mögen aber sich die Zeit nehmen, beiden Seiten auf den Zahn zu fühlen. BEIDEN!

      Das heißt, beide Seiten - Kläger wie Beklagte - werden mit harten Fragen so richtig rangenommen.

      Nur ist das eben leider nicht immer der Fall. Der von Frau Jakobs geschilderte Fall läßt leider vermuten, daß es nicht so ein Richter war.

      Dann mal ganz offen an Dich:

      Wenn die Aussage des Richters „Ich stehe auf Ihrer Seite“ so gefallen sein sollte, was sollte dann Deiner Meinung nach mit diesem Richter geschehen?



      Es kann da nur die Antwort geben: Solche Richter müßten sofort aus Ihrem Amt entfernt werden, egal, auf wessen "Seite" diese stehen. Denn Richter sind die letzte Instanz der Freiheit in unserem Land, wenn es mal darauf ankommt. Und dafür sollten wir alle gemeinsam sorgen und einstehen!
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.10 22:33:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.333.661 von interna am 15.10.10 22:24:15Wenn die Aussage des Richters „Ich stehe auf Ihrer Seite“ so gefallen sein sollte...

      Welch eine bescheuerte Frage. Genau so könnte ich fragen: "Wenn die Aussage in der Fantasie von Frau Jakobs entstanden sein sollte, was sollte dann Deiner Meinung nach mit dieser Anwältin geschehen?"

      Diese Variante kommt der Wahrheit ganz sicher deutlich näher.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 10:57:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.333.707 von 83094 am 15.10.10 22:33:0783094,

      es ist mehr als befremdlich, daß Du meiner Frage ausweichst.

      Auf Deine hypothetische Frage bzgl. Frau Jakobs: Wenn die Aussage ihrer Phantasie entsprungen sein sollte, sollte die dafür entsprechend bezahlen und evtl. auch Ihre Zulassung verlieren.

      Falls der Richter so etwas gesagt haben sollte, müsse dieser sofort von seinem Posten entfernt werden.


      Wenn Du ein Beispiel für MLP bist bzgl. der Thematik "Richter", dann ist das mehr als abschreckend.

      Jeder MLPler sollte hierüber noch mal intensiv nachdenken!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 11:25:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.334.487 von interna am 16.10.10 10:57:11Lieber interna,

      Du hast wirklich gewaltig ein Rad ab.

      Vielleicht solltest Du Dich mal darauf konzentrieren, rauszukriegen, was wirklich passiert ist, bevor Du ständig mit hypothetischen moralapostolischen Fragen überlegst, was mit wem passieren sollte, wenn dieses oder jenes passiert sein sollte.

      Nix zu wissen, aber die gegenerische Seite prophylaktisch schon mal unterschwellig zu beschuldigen, indem man die Entfernung eines Richters aus seinem Amt fordert, ist jedenfalls sicher nicht der richtige Weg.

      Wenn Du schon glaubst, Dich mit derartigen Streitereien beschäftigen zu müssen und mit solch grotesken Forderungen um die Ecke kommst, solltest Du vorher vielleicht mal das direkte Gespräch mit dem beschuldigten Richter suchen.

      Ich könnte mir fast vorstellen, dass er die Schilderung von Frau Jakobs so nicht bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 13:24:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich habe dazu zwei grundsätzliche Einstellungen:

      a) in der Ehe und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand
      b) summum ius, summa iniuria (Cicero glaube ich) = das höchste Recht ist das höchste Unrecht

      Manchmal glaube ich, man sollte Videoaufzeichnungen vor Gericht einführen, als Makler ist man ja auch zur sauberen Dokumentation verpflichtet.

      Unabhängig davon, welche Seite mehr Recht bei der Darstellung des Procederes hat, bin ich mal gespannt, welche Seite Recht bekommt...
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 18:21:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.333.661 von interna am 15.10.10 22:24:15:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Quelle: www.heidrun-jakobs-blog.de

      Mich erreichten viele, viele Anfragen, wann denn jetzt die Folge 2 kommt. Die Zugriffszahlen auf die MLP-Story, zu meiner Überraschung aus der ganzen Welt, von Argentinien bis den USA nach Asien, sind überwältigend. Vielen, vielen Dank für Ihr Interesse!

      Hier ist sie nun: Die Folge 2:

      „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“

      Als Richter W. die Sitzung nach etwa 15 Minuten fortsetzte, verkündete er den Beschluss, dass er sich selbst als befangen ablehnt. So was hatten weder der Kollege Moser noch ich bislang erlebt, hatten wir doch bereits erwogen, Richter W. wegen seiner Verhandlungsführung schon vor der Widerspruchsverhandlung selbst abzulehnen. Wir kamen jedoch zu dem Schluss, dies nicht zu tun, weil Ablehnungen in den seltensten Fällen durchgehen und es das Verfahren ungebührlich verzögert hätte, da wir ohnehin damit rechneten, das OLG Frankfurt am Main anrufen zu müssen. Jedenfalls hatte der Kollege Moser das Gericht schon weit vor dem Termin schriftsätzlich hierauf hingewiesen.

      Mit der Selbstablehnung war der Verhandlungstag dann zu Ende. RA Moser und ich blickten uns an und waren ehrlich gesagt ein bisschen ratlos, wie es denn jetzt weiter geht.

      Kurz später erhielten wird dann die Anzeige des Richters W. nach § 48 ZPO zu seiner in der Sitzung vom 25.04.2008 zu Protokoll erklärten Selbstablehnung zur Stellungnahme:

      Hierin hieß es:

      „Die mir von der Verfügungsbeklagten ausweislich des Sitzungsprotokolls in den Mund gelegte Äußerung habe ich weder wörtlich noch sinngemäß getätigt. Die gegenteilige Behauptung der Verfügungsbeklagten ist falsch. Es mag hier dahinstehen, ob das Verhalten der Verfügungsbeklagten in der Sitzung vom 25.04.2008 als Verleumdung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung oder aber als Beleidigung zu qualifizieren ist und ob mir aus diesem Grund gegen die Verfügungsbeklagte Widerrufs-, Unterlassungs- oder sonstige zivilrechtlich zu verfolgende Ansprüche zustehen. Allein der Umstand, dass die Verfügungsbeklagte, bei welcher es sich um eine Rechtsanwältin handelt, vor nichts zurück schreckt, begründet für mich die Unzumutbarkeit des weiteren Tätigseins in dieser Sache. Kraft Gesetzes, Amts und Eides bin ich gehalten, den Parteien und ihren Anliegen mit der gebotenen Unvoreingenommenheit, Distanz und Objektivität zu begegnen. Auch wenn ein Richter sich selbst durch eine von einem Verfahrensbeteiligten in Bezug auf ihn begangene Straftat grundsätzlich nicht an der Ausübung des ihm übertragenen Amtes hindern lassen sollte, ist das von der Verfügungsbeklagten in der Sitzung vom 25.04.2008 in Bezug auf mich an den Tag gelegte Verhalten am Standpunkt einer gedachten objektiven Partei Grund genug, Zweifel an meiner Objektivität und damit Unbefangenheit zu nähren. Unter diesen Umständen die Sache weiter zu verhandeln und gegebenenfalls entscheiden zu müssen, bedeutet für mich eine Unzumutbarkeit und zugleich einen ernstlichen Gewissenskonflikt. Letzteres deshalb, weil ich mich außerstande sehe, bei weiterer Amtswaltung in dieser Angelegenheit außer Acht zu lassen, dass die Verfügungsbeklagte in der Begehung einer Straftat zu meinen Lasten ein legitimes Mittel zur Wahrnehmung ihrer Interessen erblicken zu können scheint“.

      Heissa….., Hossa….., dachte ich mir, jetzt bin ich also in die Unterwelt aufgerückt oder sagt man besser runter gerückt?

      Wir überlegten, wie wir dem begegnen und kamen zu dem Schluss, dass Richter W. vollumfänglich darin zuzustimmen sei, dass er tatsächlich in keiner Weise mehr in der Lage ist, den Sachverhalt und den Rechtsstreit mit der ihm obliegenden Objektivität und Unbefangenheit weiter zu verhandeln und dies umso mehr gilt, als ich zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wurde. Entsprechend nahm RA Moser gegenüber dem Gericht Stellung.

      Ich war der Meinung, mehr Kommentar brauchte das Verhalten von Richter W. in diesem Rechtsstreit nicht mehr, da Richter W. sich mit seiner speziellen Persönlichkeitsstruktur bereits selbst geoutet hatte. Mit einer Ausnahme: Ich musste mich nicht als Straftäterin titulieren lassen und legte beim Präsidenten des Landsgerichts Wiesbaden eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter W. ein.

      Die 1. Abmahnung: MLP und die Schulden der Mitarbeiter

      In der Zwischenzeit erreichte mich eine Abmahnung des Kollegen RA S. von der Kanzlei T. aus. H. im Auftrag von MLP. So sollte ich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von € 150.000,– die in meinen Schriftsätzen aufgestellte Behauptung unterlassen, jeder Mitarbeiter der MLP Finanzdienstleistungen AG habe durchschnittlich € 12.320,– Schulden bei MLP und dass sich die MLP Finanzdienstleistungen AG die Mitarbeiter durch diese Verschuldung gefügig mache. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte ich die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte T. aus H. auf Basis eines Streitwertes von € 150.000,– übernehmen.

      Ausdrücklich hielt Herr RA S. von der Kanzlei T. in H., den man sich von äußerer Gestalt wie einen „Unlucky Luke“ mit stets vorgehaltener Pistole vorstellen kann, in seinem Schreiben fest: „Wir möchten klar stellen, dass dieses Schreiben ausschließlich auf Veranlassung der MLP Finanzdienstleistungen AG erfolgt“.

      So ganz nebenbei: Ich hasse es, wenn jemand so viel sprachliches Ungeschick mitbringt und schreibt, dass er etwas möchte. Wenn er es möchte, dann soll er es doch tun.

      Nun kann man mutmaßen, ob entweder MLP ziemlich klamm ist und sich mit Honorarteilungsvereinbarungen mit der Kanzlei T. aus H. über Wasser hält oder aber Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. ist so klamm, dass um jeden Preis Gebühren reingeholt werden mussten.

      Der astronomische Streitwert von € 150.000,– war jedenfalls für jeden vernünftig denkenden Rechtsanwalt dermaßen überzogen, dass man hier schon an eine versuchte Gebührenüberhebung denken konnte. Auf jeden Fall bin ich mir sicher, dass Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. mit der Abmahnung sein „Budget“, wie es im MLP-Jargon heißt und nichts anderes als Umsatzziel bedeutet, ganz schön nach oben getrieben hat. Vielleicht hält die Kanzlei T. aus H. ja auch Montagsrunden ab, so wie MLP für die Consultants und Unlucky Luke konnte sich jetzt einmal so richtig profilieren.

      Nur zu dumm, dass MLP gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Forderungen gegen Consultants und Geschäftsstellenleiter quartalsweise berichten musste und ich mir so leicht, ohne ein Mathe-Genie zu sein, bei der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ausrechnen konnte, wie viel Forderung gegen einen jeden Mitarbeiter bestand und das machte nun einmal den in meinen gerichtlichen Schriftsätzen vorgetragenen Betrag von durchschnittlich € 12.300,– aus. Dies jedenfalls damals.

      Die 2. Abmahnung: MLP, das „seriöse“ Unternehmen

      Der Kollege RA S. von der Kanzlei S. in H. muss überklamm gewesen sein und war offensichtlich der Meinung, er ist auf eine Gebührenquelle gestoßen, denn ich erhielt wieder eine Abmahnung. Dieses Mal wurde ich von Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. aufgefordert, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von € 300.000,– zu unterlassen, zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG versuche zu suggerieren, dass es sich bei ihr um eine seriöses Unternehmen handle. Dies sei in Wirklichkeit nicht der Fall. Dann sollte ich mich noch verpflichten, die Kosten seiner Inanspruchnahme aus Basis eines Streitwerts von € 300.000,– (!) zu übernehmen.

      Zwischenzeitlich war Unlucky Luke offensichtlich die Gier zu Kopf gestiegen, hat der doch im Vergleich zu der vorangegangenen Abmahnung sowohl das Ordnungsgeld und den Streitwert gerade mal verdoppelt.

      Ich habe bis heute nicht so richtig verstanden, was RA S. von der Kanzlei T. in H. mit dieser Abmahnung eigentlich erreichen wollte. Das MLP meint, sie seien seriös, ist doch wohl eine Tatsache. Von dort aus besteht man doch bis heute darauf, dass man seriös ist. Und wenn ich meine, sie sind es nicht, ist das mein gutes Recht.

      Obwohl…, ein bisschen Verständnis kann ich schon für MLP aufbringen, denn die „Seriosität“ kostet MLP richtig Geld. Nicht umsonst hat der ehrenwerte Herr Lautenschläger kräftig in der ganzen Region, von Hörsälen bis hin zu Krankenhäusern, gespendet und gesponsert und nicht umsonst werden Personen von Rang und Namen verpflichtet, hier kräftig Überzeugungsarbeit zu leisten.

      Die 3. Abmahnung: MLP und die Rekrutierung von Handelsvertretern

      Aber auch mit der 2. Abmahnung hatte RA S. von der Kanzlei T. in H. nicht genug, flatterte mir schon wieder eine Abmahnung, diesmal die 3. (!) ins Büro. Dieses Mal sollte ich es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von € 50.000,– unterlassen, in den von mir geführten gerichtlichen Verfahren zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG rekrutiere ihre Handelsvertreter, vorwiegend arbeitslose junge Akademiker. Darüber hinaus sollte ich mich verpflichten, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte T. auf Basis eines Streitwertes von € 50.000,– übernehmen.

      Herr RA S. war der Auffassung, es entbehre jeglicher Grundlage, dass MLP Handelsvertreter rekrutiere. Dieser Begriff sei eher dem militärischen Bereich zuzuordnen und habe keinerlei Bezug zu seiner Mandantschaft. Darüber hinaus entbehre es jeglicher Grundlage, dass MLP vorwiegend arbeitslose junge Akademiker unter Vertrag nimmt.

      Bei dieser Abmahnung dachte ich mir, der Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. ist sein Geld richtig wert. Jedes Unternehmen kann sich glücklich schätzen, von einem solchen Anwalt vertreten zu werden. Ein Anwalt, der eben wie Lucky Luke für die Rechte seiner Mandantschaft so richtig kämpft. Nur schade, wenn aus einem Lucky Luke ein Unlucky Luke wird, aber dazu später.

      Jedenfalls überraschte mich das Repertoire des Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. jetzt schon etwas. Insbesondere deshalb, weil MLP die Werbeveranstaltungen für potentielle Consultant-Bewerber „recruiting day’s“ nannte und man jetzt plötzlich hiervon nichts mehr wissen wollte.

      Die Abmahnungen leitete ich jedenfalls an den Kollegen Moser weiter ohne mich näher damit zu befassen. Ich dachte, ich schaff mir diesen juristischen Unfug des Kollegen RA S. von der Kanzlei T. in H. vom Hals, als ich von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass RA S. von der Kanzlei T. in H. zwischenzeitlich im Auftrag der MLP Finanzdienstleistungen AG bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden eine Strafanzeige gegen mich erstattet hatte.

      Die Abmahnungen waren ihm zu langweilig geworden sein, wollte er jetzt offenbar mit einer Strafanzeige gegen mich etwas Salz in Suppe bringen.

      ********************

      Wie es weiter ging, erfahren Sie in der Folge 3: „Das Urteil und MLP rüstet auf!!

      Bleiben Sie dran!

      Yes, we do!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 19:53:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.335.891 von blueend am 16.10.10 18:21:27So, lieber 83094, nun nimmt das ja alles eine interessante Wendung. blueende, bitte gleich noch mal posten. Vorab aber:

      Vor jedem Termin vor Gericht sollte man doch überprüfen, ob der Richter MLP-Kunde ist. Das hätte uns damals in Karlsruhe einigen Ärger erspart mit dem Richter Z.

      Nun noch mal Dein Posting:

      -------------


      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 40.333.661 von interna am 15.10.10 22:24:15
      --------------------------------------------------------------------------------

      Quelle: www.heidrun-jakobs-blog.de

      Mich erreichten viele, viele Anfragen, wann denn jetzt die Folge 2 kommt. Die Zugriffszahlen auf die MLP-Story, zu meiner Überraschung aus der ganzen Welt, von Argentinien bis den USA nach Asien, sind überwältigend. Vielen, vielen Dank für Ihr Interesse!

      Hier ist sie nun: Die Folge 2:

      „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“

      Als Richter W. die Sitzung nach etwa 15 Minuten fortsetzte, verkündete er den Beschluss, dass er sich selbst als befangen ablehnt. So was hatten weder der Kollege Moser noch ich bislang erlebt, hatten wir doch bereits erwogen, Richter W. wegen seiner Verhandlungsführung schon vor der Widerspruchsverhandlung selbst abzulehnen. Wir kamen jedoch zu dem Schluss, dies nicht zu tun, weil Ablehnungen in den seltensten Fällen durchgehen und es das Verfahren ungebührlich verzögert hätte, da wir ohnehin damit rechneten, das OLG Frankfurt am Main anrufen zu müssen. Jedenfalls hatte der Kollege Moser das Gericht schon weit vor dem Termin schriftsätzlich hierauf hingewiesen.

      Mit der Selbstablehnung war der Verhandlungstag dann zu Ende. RA Moser und ich blickten uns an und waren ehrlich gesagt ein bisschen ratlos, wie es denn jetzt weiter geht.

      Kurz später erhielten wird dann die Anzeige des Richters W. nach § 48 ZPO zu seiner in der Sitzung vom 25.04.2008 zu Protokoll erklärten Selbstablehnung zur Stellungnahme:

      Hierin hieß es:

      „Die mir von der Verfügungsbeklagten ausweislich des Sitzungsprotokolls in den Mund gelegte Äußerung habe ich weder wörtlich noch sinngemäß getätigt. Die gegenteilige Behauptung der Verfügungsbeklagten ist falsch. Es mag hier dahinstehen, ob das Verhalten der Verfügungsbeklagten in der Sitzung vom 25.04.2008 als Verleumdung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung oder aber als Beleidigung zu qualifizieren ist und ob mir aus diesem Grund gegen die Verfügungsbeklagte Widerrufs-, Unterlassungs- oder sonstige zivilrechtlich zu verfolgende Ansprüche zustehen. Allein der Umstand, dass die Verfügungsbeklagte, bei welcher es sich um eine Rechtsanwältin handelt, vor nichts zurück schreckt, begründet für mich die Unzumutbarkeit des weiteren Tätigseins in dieser Sache. Kraft Gesetzes, Amts und Eides bin ich gehalten, den Parteien und ihren Anliegen mit der gebotenen Unvoreingenommenheit, Distanz und Objektivität zu begegnen. Auch wenn ein Richter sich selbst durch eine von einem Verfahrensbeteiligten in Bezug auf ihn begangene Straftat grundsätzlich nicht an der Ausübung des ihm übertragenen Amtes hindern lassen sollte, ist das von der Verfügungsbeklagten in der Sitzung vom 25.04.2008 in Bezug auf mich an den Tag gelegte Verhalten am Standpunkt einer gedachten objektiven Partei Grund genug, Zweifel an meiner Objektivität und damit Unbefangenheit zu nähren. Unter diesen Umständen die Sache weiter zu verhandeln und gegebenenfalls entscheiden zu müssen, bedeutet für mich eine Unzumutbarkeit und zugleich einen ernstlichen Gewissenskonflikt. Letzteres deshalb, weil ich mich außerstande sehe, bei weiterer Amtswaltung in dieser Angelegenheit außer Acht zu lassen, dass die Verfügungsbeklagte in der Begehung einer Straftat zu meinen Lasten ein legitimes Mittel zur Wahrnehmung ihrer Interessen erblicken zu können scheint“.

      Heissa….., Hossa….., dachte ich mir, jetzt bin ich also in die Unterwelt aufgerückt oder sagt man besser runter gerückt?

      Wir überlegten, wie wir dem begegnen und kamen zu dem Schluss, dass Richter W. vollumfänglich darin zuzustimmen sei, dass er tatsächlich in keiner Weise mehr in der Lage ist, den Sachverhalt und den Rechtsstreit mit der ihm obliegenden Objektivität und Unbefangenheit weiter zu verhandeln und dies umso mehr gilt, als ich zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wurde. Entsprechend nahm RA Moser gegenüber dem Gericht Stellung.

      Ich war der Meinung, mehr Kommentar brauchte das Verhalten von Richter W. in diesem Rechtsstreit nicht mehr, da Richter W. sich mit seiner speziellen Persönlichkeitsstruktur bereits selbst geoutet hatte. Mit einer Ausnahme: Ich musste mich nicht als Straftäterin titulieren lassen und legte beim Präsidenten des Landsgerichts Wiesbaden eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter W. ein.

      Die 1. Abmahnung: MLP und die Schulden der Mitarbeiter

      In der Zwischenzeit erreichte mich eine Abmahnung des Kollegen RA S. von der Kanzlei T. aus. H. im Auftrag von MLP. So sollte ich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von € 150.000,– die in meinen Schriftsätzen aufgestellte Behauptung unterlassen, jeder Mitarbeiter der MLP Finanzdienstleistungen AG habe durchschnittlich € 12.320,– Schulden bei MLP und dass sich die MLP Finanzdienstleistungen AG die Mitarbeiter durch diese Verschuldung gefügig mache. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte ich die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte T. aus H. auf Basis eines Streitwertes von € 150.000,– übernehmen.

      Ausdrücklich hielt Herr RA S. von der Kanzlei T. in H., den man sich von äußerer Gestalt wie einen „Unlucky Luke“ mit stets vorgehaltener Pistole vorstellen kann, in seinem Schreiben fest: „Wir möchten klar stellen, dass dieses Schreiben ausschließlich auf Veranlassung der MLP Finanzdienstleistungen AG erfolgt“.

      So ganz nebenbei: Ich hasse es, wenn jemand so viel sprachliches Ungeschick mitbringt und schreibt, dass er etwas möchte. Wenn er es möchte, dann soll er es doch tun.

      Nun kann man mutmaßen, ob entweder MLP ziemlich klamm ist und sich mit Honorarteilungsvereinbarungen mit der Kanzlei T. aus H. über Wasser hält oder aber Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. ist so klamm, dass um jeden Preis Gebühren reingeholt werden mussten.

      Der astronomische Streitwert von € 150.000,– war jedenfalls für jeden vernünftig denkenden Rechtsanwalt dermaßen überzogen, dass man hier schon an eine versuchte Gebührenüberhebung denken konnte. Auf jeden Fall bin ich mir sicher, dass Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. mit der Abmahnung sein „Budget“, wie es im MLP-Jargon heißt und nichts anderes als Umsatzziel bedeutet, ganz schön nach oben getrieben hat. Vielleicht hält die Kanzlei T. aus H. ja auch Montagsrunden ab, so wie MLP für die Consultants und Unlucky Luke konnte sich jetzt einmal so richtig profilieren.

      Nur zu dumm, dass MLP gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Forderungen gegen Consultants und Geschäftsstellenleiter quartalsweise berichten musste und ich mir so leicht, ohne ein Mathe-Genie zu sein, bei der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ausrechnen konnte, wie viel Forderung gegen einen jeden Mitarbeiter bestand und das machte nun einmal den in meinen gerichtlichen Schriftsätzen vorgetragenen Betrag von durchschnittlich € 12.300,– aus. Dies jedenfalls damals.

      Die 2. Abmahnung: MLP, das „seriöse“ Unternehmen

      Der Kollege RA S. von der Kanzlei S. in H. muss überklamm gewesen sein und war offensichtlich der Meinung, er ist auf eine Gebührenquelle gestoßen, denn ich erhielt wieder eine Abmahnung. Dieses Mal wurde ich von Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. aufgefordert, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von € 300.000,– zu unterlassen, zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG versuche zu suggerieren, dass es sich bei ihr um eine seriöses Unternehmen handle. Dies sei in Wirklichkeit nicht der Fall. Dann sollte ich mich noch verpflichten, die Kosten seiner Inanspruchnahme aus Basis eines Streitwerts von € 300.000,– (!) zu übernehmen.

      Zwischenzeitlich war Unlucky Luke offensichtlich die Gier zu Kopf gestiegen, hat der doch im Vergleich zu der vorangegangenen Abmahnung sowohl das Ordnungsgeld und den Streitwert gerade mal verdoppelt.

      Ich habe bis heute nicht so richtig verstanden, was RA S. von der Kanzlei T. in H. mit dieser Abmahnung eigentlich erreichen wollte. Das MLP meint, sie seien seriös, ist doch wohl eine Tatsache. Von dort aus besteht man doch bis heute darauf, dass man seriös ist. Und wenn ich meine, sie sind es nicht, ist das mein gutes Recht.

      Obwohl…, ein bisschen Verständnis kann ich schon für MLP aufbringen, denn die „Seriosität“ kostet MLP richtig Geld. Nicht umsonst hat der ehrenwerte Herr Lautenschläger kräftig in der ganzen Region, von Hörsälen bis hin zu Krankenhäusern, gespendet und gesponsert und nicht umsonst werden Personen von Rang und Namen verpflichtet, hier kräftig Überzeugungsarbeit zu leisten.

      Die 3. Abmahnung: MLP und die Rekrutierung von Handelsvertretern

      Aber auch mit der 2. Abmahnung hatte RA S. von der Kanzlei T. in H. nicht genug, flatterte mir schon wieder eine Abmahnung, diesmal die 3. (!) ins Büro. Dieses Mal sollte ich es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von € 50.000,– unterlassen, in den von mir geführten gerichtlichen Verfahren zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG rekrutiere ihre Handelsvertreter, vorwiegend arbeitslose junge Akademiker. Darüber hinaus sollte ich mich verpflichten, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte T. auf Basis eines Streitwertes von € 50.000,– übernehmen.

      Herr RA S. war der Auffassung, es entbehre jeglicher Grundlage, dass MLP Handelsvertreter rekrutiere. Dieser Begriff sei eher dem militärischen Bereich zuzuordnen und habe keinerlei Bezug zu seiner Mandantschaft. Darüber hinaus entbehre es jeglicher Grundlage, dass MLP vorwiegend arbeitslose junge Akademiker unter Vertrag nimmt.

      Bei dieser Abmahnung dachte ich mir, der Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. ist sein Geld richtig wert. Jedes Unternehmen kann sich glücklich schätzen, von einem solchen Anwalt vertreten zu werden. Ein Anwalt, der eben wie Lucky Luke für die Rechte seiner Mandantschaft so richtig kämpft. Nur schade, wenn aus einem Lucky Luke ein Unlucky Luke wird, aber dazu später.

      Jedenfalls überraschte mich das Repertoire des Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. jetzt schon etwas. Insbesondere deshalb, weil MLP die Werbeveranstaltungen für potentielle Consultant-Bewerber „recruiting day’s“ nannte und man jetzt plötzlich hiervon nichts mehr wissen wollte.

      Die Abmahnungen leitete ich jedenfalls an den Kollegen Moser weiter ohne mich näher damit zu befassen. Ich dachte, ich schaff mir diesen juristischen Unfug des Kollegen RA S. von der Kanzlei T. in H. vom Hals, als ich von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass RA S. von der Kanzlei T. in H. zwischenzeitlich im Auftrag der MLP Finanzdienstleistungen AG bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden eine Strafanzeige gegen mich erstattet hatte.

      Die Abmahnungen waren ihm zu langweilig geworden sein, wollte er jetzt offenbar mit einer Strafanzeige gegen mich etwas Salz in Suppe bringen.

      ********************

      Wie es weiter ging, erfahren Sie in der Folge 3: „Das Urteil und MLP rüstet auf!!

      Bleiben Sie dran!

      Yes, we do!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 02:06:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Vor jedem Termin vor Gericht sollte man doch überprüfen, ob der Richter MLP-Kunde ist. Das hätte uns damals in Karlsruhe einigen Ärger erspart mit dem Richter Z."

      Es mag ja auch viele unzufriedene Kunden von MLP geben, daher würde ich nicht gleich jeden solchen Richter als befangen ablehnen wollen... :D
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 11:55:20
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 12:16:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.337.107 von 83094 am 17.10.10 11:55:20Hey Number, bei mir war Rechtsanwältin jakobs sehr erfolgreich. Hast du noch ihre Kosten zahlen müssen :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 13:55:57
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 13:58:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.337.412 von 83094 am 17.10.10 13:55:57:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Number you're so funny:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 13:39:26
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 16:03:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      die Forderung von interna nach mehr Transparenz über die Richterschaft bei MLP-Prozessen erscheint mir durchaus berechtigt.

      Beispiel Arbeitsgericht:
      Im Kammertermin sitzt nicht nur der Richter, sondern noch zwei ehrenamtliche Richter. Angeblich sind auch diese genauso unabhängig wie der Berufsrichter.
      Von den ehrenamtlichen Richtern kommt jeweils einer aus dem Kreis der Arbeitnehmer und einer aus dem Kreis der Arbeitgeber. Im Kammertermin wird streitig verhandelt und - wenn nötig - Beweis erhoben. In diese Beweisaufnahme sollen nicht nur schriftliche Nachweise, sondern nötigenfalls auch Zeugen und Gutachter zur Klärung gehört werden.

      Wann ist eine Beweisaufnahme unbedingt nötig? Ich als juristischer Laie behaupt, immer spätestens dann, wenn ein Gerichtsverfahren derart komplex ist, dass es die Fachkenntnisse der Richterschaft zwangsläufig übersteigen muss. Also Gutachter und fachkundige Zeugen zur Aufhellung gehört werden müssen (siehe Wikipedia: „Rechtliches Gehör“)

      Im Kammertermin werden die beisitzenden Richter lediglich mit Familiennamen vorgestellt. Es bleibt unklar, wer aus dem Kreis der Arbeitnehmer und wer aus dem Kreis der Arbeitgeber kommt.
      Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass Informationen über die ehrenamtlichen Richter seitens des Gerichtes nicht bereits im Vorfeld (z.B. Ladung) des Kammertermins den Streitparteien mitgeteilt werden. Mithin ist eine Recherche hinsichtlich einer möglichen Verbindung zu MLP sowieso unmöglich. Analog verhält es sich bei dem Berufsrichter. Denn hier sind Vor-/Familienname natürlich zwar bekannt, aber ob einen Verbindung zu MLP (z.B. Kunde, oder Verwandten-, Freundes-, Bekanntenkreis) besteht, kann nur MLP über deren Kundendatenbank ermitteln.

      Ich erachte es daher als notwendig, dass spätestens im Kammertermin alle drei Richter zu Protokoll geben, in keinerlei Beziehung (Persönlich oder im persönlichen Umfeld) zu MLP zu stehen. Inwieweit das juristisch möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Weshalb diese Forderung? Nun gerade in der Hochburg von MLP mit Akademikerkunden um Heidelberg ist die Chance meiner Ansicht nach ungemein hoch, auf eine befangene Richterschaft zu treffen.

      Eine interessante Übersicht liefert eine Internetseite. Einfach unter der Suchfunktion bei Google den Text „Beweisaufnahme Kammertermin“ eingeben und das erste Ergebnis aufrufen. Es geht zwar um Sozialvericherungsrecht, könnte jedoch auch in anderen Verfahren analog anzuwenden sein, da es z.B. zwischen der Fachgerichtsbarkeit des Sozialrechtes und z.B. des Arbeitsrechtes durchaus Schnittmengen gibt. Hier finden sich übrigens auch das Recht und die Pflicht von RA Jakobs zur Vorlegung der Original-Prozessvollmacht der Gegenpartei, als auch der eigenen, als Prozessvoraussetzung.
      Weshalb das so ist, muss juristische Gründe haben? Und sollte nicht gerade ein entscheidender Richter diese kennen?

      Gruß
      De profundis

      P.S. Hallo Nummer,
      Dass RA Jacobs hier mitliest ist mir klar. Wenn sie sich aktiv an den Diskussionen unter einem anonymen Nick beteiligen würde, so wäre das ihr gutes Recht. Du Nummer nimmst dieses Recht ja auch für Dich in Anspruch.
      Eines ist aber auch klar. Niemand handelt im Internet, wenn es Hart auf Hart kommt, wirklich anonym. Weder Du noch RA Jacobs. Gerade deshalb würde sie hier in WO unter anonymem Nick mit Sicherheit alles an Beiträgen unterlassen, die für sie juristisch schädlich wären.

      Natürlich frustriert es Dich anscheinend ungemein, dass Du immer noch nicht gesichert weißt, wer hinter welchem Nick steht. Daher schießt Du mal gegen diesen und mal gegen jenen unter der Behauptung dahinter stünde RA Jacobs.
      Ihr verlogene Feigheit/Methoden zu unterstellen ist Quatsch. Denn sie steht ganz offiziell zu ihren Handlungen auf ihrer Kanzlei-Homepage und im Handelsvertreter-Blog.

      Selbstverständlich verstehe ich Deinen Zorn, Deine Wut, Deinen Frust. Weinerlich vorgetragen, hilfst Du Dir zur Klärung Deiner MLP-Situation aber nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 18:31:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich sehe mit großem Wohlwollen, dass www.handelsvertreter-blog.de (zumindest manchmal) vor Veröffentlichung von Beiträgen die Inahlte offenbar auf wirkliche Relevanz prüft.

      Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass der zweite Teil der Serie dort (bislang) nicht eingestellt wurde. Spricht zweifellos für die Qualität dieses Blogs. :)
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 19:27:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.351.871 von 83094 am 19.10.10 18:31:55hier ist doch schon wieder gelöscht worden...

      armselig
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 21:52:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.352.248 von gras-plus-halm am 19.10.10 19:27:59Tja eine MLP-bekannte Anwältin hat sich wieder ihrer Lieblingsbeschäftigung hingegeben. Aber laut Boardregeln darf man darüber ja nicht sprechen. Also: pssssssttttt! :laugh:
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 22:24:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.353.443 von 83094 am 19.10.10 21:52:49Guten Abend 83094,

      was ist denn gelöscht worden?

      Nun denn, warum hat der Richter denn anscheinend zurückgezogen, wenn er ein reines Gewissen hat? Sorry, aber von einem Richter erwarte ich einfach Rückgrat! Da habe ich in Koblenz und Trier zum Glück andere Richter erlebt (und die waren gegen beide Seiten hart, sehr hart und das war gut so!).

      Richter/in sollte nur jemand werden, der

      unbestechlich
      frei von Vorurteilen
      empfänglich für konstruktive Kritik ist

      und

      dem/der es wirklich daran liegt, die Wahrheit zu finden!

      -----------------------------------------------------------------------------------------

      Frau Jakobs, machen wir es doch einfach. Wann ist der nächste Termin oder noch besser:


      MLPler, Ex-MLPler, wann sind die nächsten Termine? Dann machen wir uns doch mal ein eigenes Bild. 83094, wann ist wo der nächste Termin gegen einen ach so bösen Ex-MLPer oder gegen die Euch so ungeliebte Frau Jakobs?

      Na, her mit den Terminen und Butter bei die Fische!
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 23:20:16
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.353.745 von interna am 19.10.10 22:24:37Richter/in sollte nur jemand werden, der

      unbestechlich
      frei von Vorurteilen
      empfänglich für konstruktive Kritik ist

      und

      dem/der es wirklich daran liegt, die Wahrheit zu finden!

      gilt das nicht für alles berufsstände?

      was für termine interna? :eek: wozu sollte ich mit einer mehr als zweifelhaften person einen termin vereinbaren?

      und wenn dann bidde, budda bei de fische!

      gruß
      der king
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 07:59:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.354.070 von lesking am 19.10.10 23:20:16lesking,

      ein Richter ist die letzte Instanz, die wir in Deutschland haben (im Sinne von Instanz). Daher ist an diesen Berufsstand ein besonders hoher Maßstab zu legen.

      Ein Richter darf beurteilen, ob Du gut oder schlecht beraten hast und kann Dich bestrafen. Umgekehrt geht das nicht.

      Darin liegt der wichtige Unterschied!


      Nun auch die Frage an Dich: Sollte der Richter die von Frau Jakobs ausgesprochene Äußerung getätigt haben, wie sollte der Richter dafür belangt werden? Bist Du wenigstens mutig genug, die Frage zu beantworten?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 12:19:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.353.745 von interna am 19.10.10 22:24:37Lieber interna,

      was gelöscht wurde, kannst Du bitte mal Deine Freundin fragen - vorausgesetzt Du weißt es nicht sowieso schon.

      Apropos Richter: Rückgrat sollte man von anderen Menschen am besten nur dann fordern, wenn man es denn auch selber hat - siehe unser Austausch per Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 12:22:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.354.457 von interna am 20.10.10 07:59:47lesking,

      jetzt aber mal bitte allen, allen Mut zusammennehmen und eine wirklich gaaaaaanz schwierige und kritische Frage beantworten.

      :laugh: :D :laugh:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 13:34:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.356.361 von 83094 am 20.10.10 12:22:03Hallo 83094,

      ich habe Rückgrat und ich stelle mich gerne einer offenen Diskussion mit Dir. Hast Du auch das Rückgrat? Bisher nicht, denn Du hast noch nicht mal den Mumm, offen zu dem zu stehen, was Du hier postest!

      Noch mal für Dich: Wer immer nur in den Alpen gelebt hat und nie "draußen" war, weiß nicht, was ein Meer ist.

      Zu meiner Forderung: Von einem Richter als letzte Instanz darf ich mehr fordern als von mir. Das gilt nicht für Anwälte, nicht für Ärzte,... - wohl aber für Richter. Falls es Dir entgangen ist - schaue mal zurück in die Jahre 1933-1945 bzgl. Richter!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 13:43:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.356.963 von interna am 20.10.10 13:34:55Interna, verlass Dich drauf, ich habe in meinem Leben viel mehr Meer gesehen, als Du Dir jemals vorstellen kannst. Falsches Argument also.

      Wer Positionen der anderen Seite grundsätzlich nicht glaubt und Menschen verurteilt, bevor er beide Seiten gehört hat, hat für mich kein Rückgrat.

      Und solange Du duldest (oder es gar gut findest?), dass sich Menschen in diesem Board bewusst mit falschen Identitäten schmücken, werde ich mich garantiert nicht mit Dir treffen.

      Da habe ich nämlich Prinzipien, die einem Richter gleichkommen. :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 14:16:45
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.357.043 von 83094 am 20.10.10 13:43:21Liebre 83094,

      Sippenhaft? Warum willst Du Dich mit mir nicht treffen, wenn Dritte sich möglicherweise (aber möglicherweise auch MLPler!) mit falschen Identitäten versehen? Wieso nimmst Du mich in Sippenhaft?

      Zu:

      Wer Positionen der anderen Seite grundsätzlich nicht glaubt und Menschen verurteilt, bevor er beide Seiten gehört hat, hat für mich kein Rückgrat

      kann ich nur zustimmen. Da Du meine Seite nicht hörst, hast Du für Dich kein Rückgrat! Bist Du ein Fisch(wegen dem Meer)?

      Ich habe mit Frau Jakobs telefoniert und nun wäre es schon, wenn Du auch dazu bereit bist.

      Tja, selber die Grube gegraben und reingefallen! Nehme die (Telefon)leiter!


      Den Richter würde ich auch gerne sprechen. Treffe ich den evtl. bei Lauti?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 13:30:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.357.380 von interna am 20.10.10 14:16:45Folge 3 ist da::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      http://www.heidrun-jakobs-blog.de/?p=321
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 15:43:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.423.324 von blueend am 31.10.10 13:30:34DANKE:

      Ich habe das mal rauskopiert:

      Folge 3: MLP und Staranwalt S. von der Kanzlei T. in H. rüsten auf!
      Kategorie(n): MLP, Wie MLP Prozesse führt- Eine Fortsetzungsstory So, jetzt hatte ich also eine Strafanzeige auf dem Tisch oder vielmehr die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen eines versuchten Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten. Der Stein des Anstoßes war für Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. und für MLP offensichtlich, dass ich in meinen Schriftsätzen diejenigen Tatsachen, die dafür sprechen, dass die MLP-Consultants in tatsächlicher Hinsicht Arbeitnehmer sind, zusammengefasst habe. Weil diese Tatsachen in allen MLP-Geschäftsstellen bundesweit nahezu identisch sind, schloss Herr RA S. von der Kanzlei T. aus. H. hieraus, dass der entsprechende Vortrag meiner Fantasie entstammte, also nicht von den jeweiligen Mandanten. So jedenfalls der Vortrag in der Strafanzeige. Dies obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. nur allzu gut wusste, dass die verpflichtenden Montagsrunden in allen MLP-Geschäftsstellen, ich nenne diese montäglichen Gesprächsrunden „Montags-Auditing“, bundesweit verpflichtend sind. Genauso werden ebenfalls in den meisten Geschäftsstellen die Anwesenheitspflichten der Consultants, die durch die jeweiligen Geschäftsstellenleiter kontrolliert werden, gleich gehandhabt. Dass die Verkaufsgespräche mit Kunden, von MLP so nett „Beratung“ genannt, auswendig gelernt werden müssen nach einen vorgegebenen „Grundberatungsmuster“ ist ebenfalls in den meisten MLP-Geschäftsstellen gleich. Ebenso, dass die Zielvorgaben (in der MLP-Sprache „Budget“ genannt) eingehalten werden, und so weiter und so weiter.

      Zum Teil sind diese Tatsachen auch im „ MLP-Leitfaden für Geschäftsstellenleiter“ zusammengefasst, aber Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. streitet dies in seinen Schriftsätzen trotzdem alles ab. Mit der gleichen Vehemenz würde er wahrscheinlich auch abstreiten, dass die Erde eine Kugel ist.

      Kurz und gut, dies sollte ich mir alles erfunden haben um meinen Mandanten zu einem positiven Prozessausgang zu verhelfen. Ich war ja schon einiges an Nonsens von der Kanzlei T. aus H. gewohnt und musste mich im Rahmen der Mandatsbearbeitung damit beschäftigen. In eigener Sache wollte ich das dann doch nicht. Also beauftragte ich einen der besten Strafverteidiger Deutschlands, den geschätzten Kollegen RA Benedikt Pauka, Köln mit meiner Verteidigung. Ein Strafverteidiger, der so gut ist wie er attraktiv ist und den ich allemal auch Herrn Kachelmann empfohlen hätte, denn der Kollege Pauka weiß, wie man mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umgeht, die alle Verbrecher schon hinter Schloss und Riegel haben und unbedingt im Flow des Thrills bleiben müssen, um sich wohl zu fühlen.

      Während dessen wurde ich weiter mit Abmahnungen regelrecht bombardiert. Ich sollte es jetzt bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 70.000,– unterlassen, zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG sei ein Strukturvertrieb. Ich sollte es weiter bei Vermeidung eines Ordnungsgelds von € 100.000,– unterlassen zu behaupten, dass MLP verschweige, dass die angeblich selbstständigen Handelsvertreter tatsächlich gar nicht selbstständig sind und so weiter. Es wurde auf jeden Fall ziemlich langweilig.

      Attacke und En Garde

      Das Verfahren wurde derart abstrus, der der Kollege Moser und ich uns Gedanken über den Geisteszustand des MLP-Vorstands machten, der diesen Nonsens schließlich autorisierte. Hinsichtlich des Geisteszustands von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. hatten wir den Plan jedenfalls bereits in der Tasche. Da mussten wir uns nicht weiter wundern.

      Wir beschlossen, jetzt gehört MLP und deren Staranwalt S von der Kanzlei T. aus H. einmal ordentlich auf die Mütze und setzten zum Gegenschlag an. Der Kollege Moser reichte beim Landgericht Wiesbaden eine negative Feststellungsklage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG ein mit dem Antrag, dass ich eben nicht verpflichtet bin, die mit den Abmahnungen verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Jetzt können Sie sich sicher vorstellen, wie die Unterlippe des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H. zu beben begann und er angestrengt überlegte, wie er dem denn jetzt begegnen soll. Zunächst stellte er ein Fristverlängerungsgesuch nach dem anderen. Eben genau das, was er auch sonst so macht in seinen MLP-Prozessen. Dann kam der „hochintelligente Super-Clou“ des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H.: Er reichte für die MLP Finanzdienstleistungen AG eine Unterlassungsklage gegen mich ein und zwar wegen der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen AG versuche zu suggerieren, dass es sich bei ihr um ein seriöses Unternehmen handle.

      Dann kam der zweite Gegenschlag von uns. Wir riefen zum „en garde“ aus und ließen MLP durch das Landgericht Wiesbaden im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Frist setzen, Hauptsacheklage zu erheben.

      MLP als attraktiver Arbeitgeber und die Zeitschrift „DM“

      Es folgte eine weitere Unterlassungsklage von MLP bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht. Hierzu muss man sagen, dass MLP tatsächlich den jungen Consultant-Bewerbern einen Artikel der Zeitschrift „DM“ vorlegte, in dem viele Unternehmen im Punktesystem bewertet wurden in einer Rangliste zum attraktivsten Arbeitgeber für junge Akademiker. In diesem Artikel schnitt MLP mit einer hohen Punktzahl ab. Nach einiger Zeit fiel meinem Mandaten der Original-Artikel in die Hände und siehe da, MLP hatte im Original-Artikel auf einmal viel weniger Punkte als attraktiver Arbeitgeber. Ich hatte die Gerichte in den Prozessen auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen darauf hingewiesen, mit welchen Mitteln MLP junge, ahnungslose Bewerber täuscht.

      Wegen der übrigen Behauptungen war MLP dann wohl nicht mehr flüssig genug um den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Jedenfalls haben wir bis heute keine Klage mehr erhalten, obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. schriftsätzlich vortrug, er habe wegen aller Behauptungen, die Gegenstand der negativen Feststellungsklage waren, Unterlassungsklagen eingereicht. Es kann jedenfalls nur so gewesen sein, dass der Gerichtskostenvorschuss von MLP nicht eingezahlt wurde, sodass diese Klagen nie zugestellt wurden.

      Und weil die Kanzlei T. in H. offensichtlich nicht ausgelastet ist, gingen derweil beim Kollegen Benedikt Pauka in Köln weitere Strafanzeigen gegen mich wegen des angeblichen Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten ein. Und das waschkörbeweise. Ich glaube, eine Mitarbeiterin der Kanzlei Pauka war mehrere Tage damit beschäftigt, die Akten zu kopieren. Inhaltlich ergab sich nichts Neues. Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. hat auch bei den Strafanzeigen das gemacht, was er auch sonst macht, nämlich standardisiert vorzutragen. Was den Umfang der jeweiligen Strafanzeigen ausmachte, hatte dies seinen Grund darin, dass Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. zusammenhanglos Unmengen von Schriftsätzen kopierte und als angebliche Beweismittel beifügte. So macht er das auch in seinem Zivilprozessen. Die Akten in einer Instanz haben einen durchschnittlichen Umfang von vier Leitz-Ordnern.

      Der gruselige Bote oder die gruselige Botin

      Damit es auch weiter spannend blieb, schickte mir die Kanzlei T. aus H. dann schließlich einen Boten oder eine Botin in die Kanzlei, die oder der einen Schriftsatz in einem meiner MLP-Verfahren überreichen sollte. Und das, obwohl am Tag darauf der Gerichtstermin anstand und Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. mir den Schriftsatz ohne weiteres im Termin hätte überreichen können. Auf jeden Fall konnte man bei dem Boten nicht erkennen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte und er oder sie sah ziemlich gruselig aus, als er oder sie so plötzlich vor unserer Bürotür stand, ohne überhaupt den Türdrücker abzuwarten. Als meine Mitarbeiterin die Tür öffnete, erschreckte sie sich fürchterlich wegen des gruseligen Aussehens. Als der Bote oder die Botin auch noch in der mitgebrachten verdreckten Plastiktüte zu kramen begann, wurde ihr dann so richtig schummrig. Es war dann aber doch nur der 150 Seiten Schriftsatz von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H., den der oder die Botin aus der Plastiktüte raus zog. Zwei Tage schlich der gruselige Bote oder die Botin um unser Bürogebäude. Erst als ich der Kanzlei T. in H., deren Mitarbeitern und MLP Hausverbot erteilte, war Schluss mit dem Spuk.

      Das Urteil

      So zwischendrin war der Kollege Moser immer noch mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren beschäftigt. Es war keine Überraschung, dass die 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden mittlerweile die Selbstablehnung des Richters W. für begründet erklärte.

      Die Schriftsätze des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. in H. wurden immer abstruser, sah er jetzt seine Fälle davon schwimmen. Weil es für ihn so eng wurde, griff er jetzt zu rabiateren Mitteln. Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. hatte offensichtlich umfangreiche Ermittlungen über mein Privatleben angestrengt. Ob er dies selbst erledigt hat oder sich der Hilfe einer der zahlreichen „Auskunfts-Büros“ der Kanzlei T. bedient hat, die auch sonst üblicherweise damit beauftragt werden, Erkundigungen über die Prozessgegner von MLP zu liefern, ist schwer zu sagen. Jedenfalls thematisierte er in seinen Schriftsätzen im Verfahren MLP gegen mich auf einmal das Einkommen von Familienangehörigen von mir. Das hatte er auch zuvor schon getan, nämlich in einem MLP-Verfahren gegen einer meiner Mandanten vor dem Arbeitsgericht Ravensburg. In der mündlichen Verhandlung stellte er die Frage, was ich denn in der mündlichen Verhandlung wolle bei dem hohen Einkommen eines Familiengehörigen. Ich will jetzt nicht auf die diversen Freizeitvergnügen von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. zu sprechen kommen aber es ist so, wie es eine Mitarbeiterin der Rechtsanwaltkammer formulierte: Solche Firmen wie MLP suchen sich eben immer die für sie passenden Anwälte. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

      Jedenfalls haben die umfangreichen Ermittlungen in meinem Privatleben Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. auch keine neuen Erkenntnisse liefern können, die das Landgericht Wiesbaden von seinem Hinweisbeschluss vom 2.6.2008 hätten abbringen lassen. Das Landgericht hatte jetzt die Rechtslage, anders als der befangene Richter W., zutreffend erkannt und auf folgendes hingewiesen:

      „Gegen das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen einer Partei im Zivilprozess ist grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch und damit kein negatorischer Rechtschutz gegeben….. Es wäre mit der staatlichen Ordnung unvereinbar, wenn Parteien in einem anderen Rechtsstreit verurteilt werden könnten, Äußerungen zu widerrufen oder zu unterlassen, die sie im Ausgangsverfahren abgegeben haben. Damit würde in unerträglicher Weise in die Führung dieses Verfahrens eingegriffen werden. Die Parteien dürfen danach alles vortragen, was sie selbst für erforderlich halten, auch wenn diese Äußerungen unsachlich sind oder ehrverletzend“.

      Nun waren meine Äußerungen weder unsachlich noch ehrverletzend. Eine Ehre hat MLP schon gar nicht und im Übrigen waren sämtliche Äußerungen belegt. Also musste es nicht mehr weiter verwundern, dass das Landgericht Wiesbaden mit Urteil vom 20.06.2008, Aktenzeichen 7 O 5/08, die einstweilige Verfügung vom 14.01.2008 aufhob und den Antrag der MLP Finanzdienstleistungen AG vom 11.01.2008 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit folgender Begründung auf Kosten von MLP zurück gewiesen hat:

      „Der Antrag ist bereits unzulässig, weil die beanstandeten Äußerungen in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren zur Durchsetzung der von der Verfügungsbeklagten für ihre Mandanten verfolgten Rechte vorgetragen wurden. …Die hier beanstandete Äußerung, die Klägerin habe eine sektenähnliche Struktur und wende gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenähnlichen Vereinigungen an, ist auf das wirtschaftliche Handeln der Klägerin bezogen. Aus dem Kontext der Äußerungen ergibt sich, dass hierdurch die Unternehmensstruktur der Klägerin sowie die Weisungsgebundenheit der Außendienstmitarbeiter beschrieben werden soll“.

      Genau das ist die Rechtslage, die Richter W. nicht erkannt hatte. Aus welchen Gründen auch immer.

      MLP und RA S. von der Kanzlei T. in H. hatten indes trotz der empfindlichen Niederlage gegen mich die Nase noch nicht voll. Jetzt erst recht, wird sich Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. mit bebender Unterlippe gesagt haben, denn jedenfalls legte er namens und im Auftrag der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 7 O 5/08, Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein.

      *******************************************

      Und wie es weiter ging, erfahren Sie in Folge 4: „Die peinlichen Niederlagen“

      Yes, we do!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 19:19:40
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.423.678 von interna am 31.10.10 15:43:22:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      wo gibts das komplette buch zu kaufen??

      interna ist der hand langer von ner anwältin? grandios!!! oder fallem dem herrn interna keine anderen alternativen mehr ein, als sich mit der arbeit von 3ten zu brüsten.

      ich hab mir diesen wirklich spannenden krimi wirklich durchgelesen, und, ich komme zu einer schlichten meinung: krimi krimi krimi; ja mensch wie spannedn das doch ist!! zitat:

      Auf jeden Fall konnte man bei dem Boten nicht erkennen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte und er oder sie sah ziemlich gruselig aus, als er oder sie so plötzlich vor unserer Bürotür stand, ohne überhaupt den Türdrücker abzuwarten. Als meine Mitarbeiterin die Tür öffnete, erschreckte sie sich fürchterlich wegen des gruseligen Aussehens.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh: ich werf mich weg!

      wenn das justizia ist dann glaub ich an adam! ohne eva!


      gruß
      der king

      und viel spaß bei diesem spannenden thread!
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 20:06:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      Gibt es hierzu etwas Schriftliches in Form einer Gegenüberstellung beider Texte?
      Falls das stimmt, wäre es ziemlich krass...

      Bitte um boardmail.

      "Es folgte eine weitere Unterlassungsklage von MLP bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht. Hierzu muss man sagen, dass MLP tatsächlich den jungen Consultant-Bewerbern einen Artikel der Zeitschrift „DM“ vorlegte, in dem viele Unternehmen im Punktesystem bewertet wurden in einer Rangliste zum attraktivsten Arbeitgeber für junge Akademiker. In diesem Artikel schnitt MLP mit einer hohen Punktzahl ab. Nach einiger Zeit fiel meinem Mandaten der Original-Artikel in die Hände und siehe da, MLP hatte im Original-Artikel auf einmal viel weniger Punkte als attraktiver Arbeitgeber."
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 06:46:30
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.424.548 von Hotrenortaak am 31.10.10 20:06:58das blatt gibt es doch schon seit ewigen zeiten nicht mehr. allein der titel "DM" lässt ja vermuten, dass wir über ende 20. jahrhundert sprechen...

      kalter kaffee?

      der angeblich verfälschte artikel würde mich trotzdem interessieren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 09:37:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.425.220 von gras-plus-halm am 01.11.10 06:46:30Dieser gesamte Thread besteht nur aus altem, verschimmeltem Kaffeesatz.

      Offensichtlich finden interna und seine befreundete Rechtsverdreherin H.J. aus W. keine anderen Themen mehr, mit denen sie sich beschäftigen können.

      Schönes Zeichen, finde ich. :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:35:20
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.425.943 von 83094 am 01.11.10 09:37:4683094,

      zunächst solltest Du mal Deinen Schreibtisch säubern - evtl. ist der Schimmel dann weg. Wieso kommt von Euch keine inhaltliche Stellungnahme?

      Hallo Frau Jakobs, bzgl. DM etc. interessiere ich mich auch sehr für die beiden Versionen - her damit. Ach ne, 83094, dann bitte vorab die Version von MLP. Evtl. können wir HJ dann ja aufzeigen, wie das wahr.

      Alle hier lesenden Kunden sollten mal bei Ihrem Berater nachhaken, wie das wahr. Wenn MLP im Recht ist, sollte Frau Jakobs weg. Wenn Frau Jakobs im Recht ist, sollte MLP weg.

      Wer sieht das genauso?
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 11:56:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich sehe das genauso.

      Ich bin kein Jurist, aber Junioren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Boot zu holen gehört bestraft.

      Bei mir war das so, daß mir ebenfalls Phantasiezahlen vorgestellt wurden und am Ende bestand in 50% des Potentials Hausverbot und bei weiteren 25% standen wir kurz davor.

      Ich hatte ja schon mal woanders berechnet, daß nach Kosten nach drei Jahren das Durchschnittseinkommen bei etwas mehr als Hartz IV lag.

      In einem halben Jahr werden wir mal vorstellen, was bei den Klagen auf Rückerstattung der Laptopgebühren rauskam... Kann ich nur jedem raten, egal ob noch dabei oder schon weg. Boardmail gerne an mich.

      Aber zurück zum Thread, ich bin schon mal gespannt auf Teil 4.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 16:38:45
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.427.125 von Hotrenortaak am 01.11.10 11:56:59Hotrenortaak,

      man muß sich das mal reinziehen:

      "MLP als attraktiver Arbeitgeber und die Zeitschrift „DM“

      Es folgte eine weitere Unterlassungsklage von MLP bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht. Hierzu muss man sagen, dass MLP tatsächlich den jungen Consultant-Bewerbern einen Artikel der Zeitschrift „DM“ vorlegte, in dem viele Unternehmen im Punktesystem bewertet wurden in einer Rangliste zum attraktivsten Arbeitgeber für junge Akademiker. In diesem Artikel schnitt MLP mit einer hohen Punktzahl ab. Nach einiger Zeit fiel meinem Mandaten der Original-Artikel in die Hände und siehe da, MLP hatte im Original-Artikel auf einmal viel weniger Punkte als attraktiver Arbeitgeber. Ich hatte die Gerichte in den Prozessen auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen darauf hingewiesen, mit welchen Mitteln MLP junge, ahnungslose Bewerber täuscht."


      wird gepostet und MLP läßt das nicht sperren? Warum denn nicht? Wer hat hier an Board noch diesen Artikel bzw. die Werbung von MLP?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 22:06:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.437.759 von interna am 02.11.10 16:38:45das ist doch lächerlich

      ... bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht...

      wie sollen die das denn gemacht haben?
      tintenkiller?
      photoshop?

      so dämlich können die doch gar nicht sein.

      und frau j. hat das gericht darauf "hingewiesen"? kein kraftvoller vortrag? bei angeblicher arglistiger und vorsätzlicher täuschung?

      sehr seltsam
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 22:38:24
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.440.833 von gras-plus-halm am 02.11.10 22:06:32gras-plus-halm,

      ja, seltsam ist das alles. Doch warum läßt MLP die Postings hier nicht löschen? Das wäre doch mal ein echter Grund. Und warum meldet sich die 83094 nicht? Ich wiederhole mich gerne:


      Möglichkeit A: Frau Jakobs hat gelogen. Dann gehört die weg!

      Möglichkeit B: MLP hat gelogen. Dann gehört MLP weg!


      Einverstanden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 13:04:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.441.083 von interna am 02.11.10 22:38:24interna, Du Oberschlaumaier,

      auch wenn es Dir schwerfällt, vielleicht akzeptierst Du aber einfach mal, dass MLPler sich lieber mit Gegenwart, Zukunft und vor allem mit ihren Kunden beschäftigen, als in einer Soße zu rühren, die Jahre, teilweise sogar viele Jahre alt ist.

      Du kannst Dich in diesem Board liebend gerne weiterhin al Vergangenheitsfanatiker austoben und Dich den ganzen Tag mit Dingen beschäftigen, die für die heutige MLP NULL RELEVANZ haben, aber mich persönlich (und garantiert 99,9% meiner Kollegen)interessiert deutlich mehr, ob meine Kunden gut betreut sind, als die Frage, ob Herr Termühlen vor garantiert mehr als zehn Jahren bei DM (das Magazin hat schon vor einer halben Ewigkeit seinen Namen geändert!!!) irgendwann irgendwelche Punkte hat fälschen lassen.

      Wenn es so war, gehört ihm orgedentlich eins über die Rübe. Fertig.
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 13:29:19
      Beitrag Nr. 48 ()
      Also ich finde es deswegen interessant, weil sich manche Muster ja in die Gegenwart "retten".

      Zum Beispiel die projizierten Einkommensentwicklungen der Berater, die mal ca. 50% daneben lagen.
      Zum Beispiel Zielrenditen, Risikopufferung und Risikotragfähigkeiten bei einem gewissen Fonds.
      Zum Beispiel Potentialverteilungen für Berater, die mit der Realität nicht viel zu tun haben.
      Zum Beispiel Deckungslücken für Altersvorsorge, die immer wieder vergrößert werden muß, weil leider die anfallenden Kosten weder gekannt noch berücksichtigt wurden (Kosten wurden zu meiner Zeit auch nie geschult, Frage an die mitlesenden Junioren, wie es heute ist...)
      Zum Beispiel durfte man als GL jederzeit HLE für eine Roadshow in die GS holen, bekam aber was auf die Finger, wenn man die Alte Leipziger einlud...
      Etc. p.p.

      Es wird im Umgang mit dem Kunden und dem Neuberater immer noch sehr viel im besseren Licht hingestellt als es dann tatsächlich ist. Meiner Meinung nach hat MLP das gar nicht nötig und es schädigt langfristig auch extrem, aber das ist offenbar einigen Kurzfristoptimierern egal...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 14:15:03
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.444.559 von Hotrenortaak am 03.11.10 13:29:19Ich habe überhaupt kein Problem damit, Fragen zu diskutieren, wie MLP heute und zukünftig noch besser werden kann.

      Aber wenn man es aus Mangel an Themen (und Mandanten)nötig hat, ständig Zeug hochzuziehen, das teilweise älter als zehn Jahre ist, finde ich das ein bemerkenswertes Signal. Da scheinen interna und seine Freundin mit irgend etwas noch überhaupt nicht im Reinen zu sein.

      Wir haben in unserer GS übrigens ständig Partnergesellschaften zur Präsentation. HLE war allerdings schon lange nicht mehr da. Insofern solltest auch Du Dein MLP-Bild bei Gelegenheit vielleicht mal reloaden. ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 14:25:56
      Beitrag Nr. 50 ()
      wir hatten bei uns in der GS auch andere Gesellschaften und dann gab es von oben was auf die Finger - ist ein Jahr her.

      Wenn sich in der Zwischenzeit da was getan haben sollte, gut.

      Im übrigen gibt es noch genügend aktuelles zu beklagen, ich habe diese Woche zwei ZKB-Schreiben für Kunden vorbereitet, weil die sich nicht oder schlecht betreut fühlten. Siehe Fixierung auf Wertungssumme... :-)
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 16:58:17
      Beitrag Nr. 51 ()
      Nun denn, wenn an dieser Stelle schon so oft die Rede ist von Frau J. aus W., dann will ich nochmal kurz daran erinnern, was die nette Dame am 21. Mai dieses Jahres im www.handelsvertreter-blog.de geschrieben hat.

      Ich zitiere:

      ...Dumm nur, wenn dann gerade die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Betriebsprüfung durchführt und zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Ihre „freien Handelsvertreter“ doch sozialversicherungspflichtig waren....

      Drummherum gab's dann jede Menge Wind und Welle. Einen schönen kleinen Sturm hat Frau J. aus W. da hochgezogen. Böse, böse, Riesen-Skandal, alles ganz schlimm u.s.w., u.s.w..

      Da ich naturgemäß ein Interesse an dieser Thematik habe, hab ich mir das Thema rausgelegt und gespannt darauf gewartet, wie es denn nun enden wird.

      Das Ende können wir heute nachlesen - live im Intranet von MLP:

      DRV bestätigt erneut Selbstständigenstatus

      MLP-Berater sind sozialversicherungsrechtlich auch weiterhin selbstständige Handelsvertreter.

      Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat im Oktober erneut bestätigt, dass MLP-Berater sozialversicherungsrechtlich uneingeschränkt selbstständige Handelsvertreter sind. Damit können sie sich auch weiterhin von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen. Sollten Berater in Einzelfällen Probleme bei der Antragsstellung haben, können sie sich ab sofort auf den Bescheid vom 18. Oktober 2010 (Aktenzeichen: 2303-3-11-69312672) berufen...


      So, liebe blueend, nun mal schön das Briefpapier nehmen und Deine "zahlreichen MLP-Mandanten" über die Ziffernfolge 2303-3-11-69312672 informieren.

      Viel Spaß dabei! :D :laugh: :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 17:51:39
      Beitrag Nr. 52 ()
      Für die Neulinge im Forum, die sich einen Wechsel zu MLP oder einer anderen HGB 84er Bude überlegen:

      Ist das nicht so, daß MLPler auf drei Jahre befreit sind und danach entweder jemanden für 401 Euro einstellen oder in die Rentenkasse einzahlen müssen?

      Gegenmeinungen?
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 18:24:11
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.446.541 von 83094 am 03.11.10 16:58:17Hallo 83094,

      gut, dann scheint das ja entschieden zu sein (aber Vorsicht: Viele MLPler werden später dann arm sein - so sieht es derzeit aus). Post das bitte im richtigen Thread und maile mir für dieses Thread bitte zu, was Du bzgl. DM noch hast.

      Danke!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 19:12:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.447.385 von interna am 03.11.10 18:24:11Zurück zum Threadtitel: Wann endlich legt jemand mal die beiden "Ausgaben" der "DM" hier auf den Tisch?

      Das wäre für MLP doch die Möglichkeit, einen fantastischen Sieg heimzufahren. Oder stimmt das etwa alles?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 21:59:06
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.477.009 von interna am 08.11.10 19:12:41zurück zum thread titel! ich werf mich weg! mensch interna, hast du nichts besseres zu tun?
      gruß der king
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 22:25:48
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.478.631 von lesking am 08.11.10 21:59:06lesking,

      es ist doch etwas Gutes, wenn die Wahrheit auf den Tisch kommmt? Oder möchtest Du alles unter den Tisch kehren?

      Ich bin mit meiner Tätigkeit hier zufrieden, das gehört zum Job einfach dazu. Oder verkloppst Du wirklich nur LVs?

      Ist das für Dich alles?

      Nun gut, jedem das Seine!
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 12:02:01
      Beitrag Nr. 57 ()
      Die WELT titelt:

      Die Lebensversicherung wird zum Auslaufmodell

      http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article12516669/D…

      Der Garantiezins sinkt unter die Inflationsrate!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 14:40:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.049.145 von Subsidiaritaetsprinzip am 16.02.11 12:02:01Wie ist denn der Stand am LG Wiesbaden etc.? Ich butte um eine Aktualisierung aus gegebenem Anlaß.

      Danke vorab - interna
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 03:01:21
      Beitrag Nr. 59 ()
      Wie immer auch WAS, WO, WIE war, Fakt ist, dass eine grosse Anzahl von Richter/innen bis hin zu den Obersten Gerichten, mit der Finanz-/Versicherungsbranche im gutem Einklang stehen - sie geben ja schliesslich 'geballtes' Wissen in ihren Gutachten, etc. für diese!

      Dies ist nichts Neues und schon jahrzehnte ein einträgiges
      Nebeneinkommen für das 'notleidene' Richtertum, es ist eben nur nicht so bekannt - man verschweigt es sehr gern! Wenn ich doch nur wüsste WARUM?

      Welch erstaunliches Ergebnis, wenn man mal von all den Finanz-/Versicherungs-Streitfälle (z.B. bei den Obersten Gerichten) die Urteile ansieht.
      Demnach sind diese Branchen wohl die Bravsten auf Erden und all die Kläger/in die Bösen.

      Nicht jeder Fall vor 'Justicia', welcher sich bis "in aller Ewigkeit" zieht, ist durch verwaltungstechnischen Gründen (Richtermangel,etc.) bedingt.
      Da wird doch wohl Niemand auf Niemand etwas Negatives Denken? So etwas wie Abhängigkeit von so vielen Richter/innen ....

      Man 'kennt' sich eben sehr gut!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 07:48:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.903.767 von fairbrok am 15.03.12 03:01:21Dann lasse uns das gemeinsam ändern!
      Avatar
      schrieb am 08.05.12 00:56:38
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo,

      ich habe seit 01.12.1999 zwei FLV von MLP. Tarif G30M.
      Portefeuille III und IV - Beitragszahlung bis 2041

      Die Performance ist von Anfang an schlecht, versprochen wurde eine nette Rendite, erhalten habe ich einen Verlust von etwa 30% der eingezahlten Summe. Ich wollte mal wissen welche Möglichkeiten ich noch habe an mein verloren gegangenes Geld zu kommen. Habe was über ein BGH Urteil gelesen siehe :

      www.finanztip.de/recht/versicherungen/effektivzins-bei-ratenzuschlag.htm

      Habe ich noch die Möglichkeit zu widerrufen oder ist die Angelegenheit bei mir schon verjährt ???

      Vielen Dank im voraus


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -0,94
      +1,02
      -0,66
      +0,59
      +2,17
      -0,58
      -0,04
      -2,43
      +0,19
      +0,92
      MLP, Richter am LG Wiesbaden W und die einstweilige Verfügung