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    ausländische CFD Verluste gg innländische Zinsen verrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.10 21:40:45 von
    neuester Beitrag 21.12.10 18:44:27 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.161.602
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      Avatar
      schrieb am 30.11.10 21:40:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      erstmal sorry für einen weiteren thread zu diesem Thema, hab aber nirgends eine passende Antwort gefunden.
      Folgende Situation:
      dieses Jahr

      bei IG Markets dieses Jahr gesamt Verluste
      bei deutscher Bank1 Gewinne mit Zinsen, Dividenten und Anleihen
      bei deutscher Bank2 Verluste mit Aktien

      Die Verluste bei Bank2 werde ich wohl mit (nocht nicht realisierten) Gewinnen (auch mit Aktien) verrechnen können, evtl auch das folgende Jahr. Die Bank nimmt ja den Verlust automatisch mit,oder?

      Nun aber zum eigentlichen Problem:
      IG Markets stellt ja keine Jahresbescheinigung aus, demnach muss ich Kontoauszüge/Tradeübersichten etc beim FA einreichen.
      Wenn ich nun diese Verluste, von mir aus 5000€ mit Gewinnen von Bank1 (siehe oben) in Höhe von 3000€ verrechnen möchte, muss ich doch auch bei Bank1 die sog. Verlustbescheinigung bis 15. Dez beantragen.
      Beides wird dann bei der Jahressteuerbescheinigung eingetragen.
      Was passiert nun aber mit den "restlichen" 2000€ Verlust von IG Markets?
      Trägt die das FA automatisch vor, für das Jahr 2011????
      Oder was passiert damit?

      vielen Dank für Eure Antwort
      marcus
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.11.10 21:58:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo marcus,

      ich veruche es mal:

      >>>Die Bank nimmt ja den Verlust automatisch mit,oder?

      Ja, vorausgesetzt es wird KEINE Verlustbescheinigung beantragt.


      >>>muss ich doch auch bei Bank1 die sog. Verlustbescheinigung bis 15. Dez beantragen.

      Nein, bei Bank1 gibt es ja keine Verluste. Du brauchst nur die normale Jahressteuerbescheinigung (muss bei manchen Banken auch beantragt werden, es gibt dafür aber keine Frist - zumindest keine gesetzliche)


      >>>Was passiert nun aber mit den "restlichen" 2000€ Verlust von IG Markets?
      Trägt die das FA automatisch vor, für das Jahr 2011????

      Genau, das Finanzamt trägt übrig gebliebene Verluste auch vor (Feststellungsbescheid).

      MfG Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.11.10 23:38:35
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 10:52:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.619.969 von boygeorge am 30.11.10 23:38:35Hallo boygeorge,

      was soll denn eine solche Bemerkung. Zumindest hier in diesem Thread ist nichts steuerunehrliches zu erkennen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 11:27:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.619.969 von boygeorge am 30.11.10 23:38:35Werde einfach mal steuerehrlich, dann musst Du diese sinnlosen Threads nicht eröffnen.
      Nur den Staat zu bescheissen, das kann es doch nicht sein!
      Hinterfrag Dich mal, aber lass Dir wenig Zeit.

      ----

      Seit wann ist es denn verboten bei einer ausländischen Bank Kunde zu sein :confused:
      3 Antworten

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      schrieb am 01.12.10 12:52:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.622.033 von TokioBill am 01.12.10 11:27:29Er schlichtet halt gerne Streit, vielleicht ja auch mal den selbst angezettelten...

      Thread: Kein Titel für Thread 1160341110

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 13:15:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.622.768 von Taxadvisor am 01.12.10 12:52:07Hallo,

      korrekter Link: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1160341-1-10/ich-…

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 15:38:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.622.033 von TokioBill am 01.12.10 11:27:29Ja warum steht der bei so vielen auf der IGNORELISTE
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 21:28:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.619.405 von reckoner am 30.11.10 21:58:41oh mei, was hat denn der für ein problem????
      Ich denke nicht, dass da irgendetwas steuerlich unrechtlich wäre...
      naja, leute gibts....

      vielen dank für Eure Antwort

      nun aber noch 2 Fragen:

      1. Erkennt denn das FA wirklich solche excel Tabellen über die CFD Trades an? (ausländische, hier IG Markets). Ich meine, da könnte ja jeder kommen und sonst was für Zahlen vorlegen (für boygeorge: nicht gleich negativ denken) :-)

      2. Kann ich eigentlich im Nachhinein noch Verluste, eben aus den CFDs, aus 2009 noch nachmelden? Die Steuererklärung für 2009 ist natürlich schon gemacht.

      vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!
      marcus
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 11:20:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.627.684 von marcus55 am 01.12.10 21:28:40Hallo marcus,

      zu 1: Das musst du imho schon mit offiziellen Dokumenten belegen (Abrechnungen, Depotauszüge, etc.). Bei umfangreichen Fällen kann es sich lohnen, die Erklärung persönlich abzugeben und dabei den kompletten Bankordner mitzunehmen; dann wird die selbsterstellte Tabelle direkt abgesegnet und man spart sich die Kopien (ohne Gewähr, dass das jedes Finanzamt macht).

      zu 2: Wenn der Bescheid noch offen ist (=nicht älter als 1 Monat oder vorläufig gem. §164 AO), dann wäre es gar kein Problem. Im anderen Fall würde ich mich - besonders beim ersten mal - auf meine Unwissenheit berufen (§173 AO Abs.1 Nr.2).

      Zitat aus dem genannten Paragraphen: "Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, ... soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden."

      Und ein glaubhaftes Nichtwissen ist kein grobes Verschulden.
      Wenn du hingegen ein Steuerexperte bist, der in jedem Einspruch mit Paragraphen umsich wirft, ist das natürlich nicht glaubhaft (Sprich: Gegenüber dem Fiananzamt sollte man sich immer dumm stellen).

      MfG Stefan

      PS: Unser Knastbruder ist schon wieder weg.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 20:19:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.630.334 von reckoner am 02.12.10 11:20:31Hallo Stefan,

      super, vielen Dank für Deine Unterstützung.
      Hört sich ja alles ganz einfach an. ;)

      bis demnächst
      marcus
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 18:44:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.627.684 von marcus55 am 01.12.10 21:28:40zu F. 2: trotz steuerbescheids hat man 4 jahre zeit verluste nachzumelden.

      lesen bei: Hatten Sie eine Steuererklärung eingereicht,...

      www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950.xhtml?currentModule=home

      allgemein: sich 'dumm' stellen in zeiten i-net und gockel ist nicht mehr angebracht, enspr. zu finden dauert minuten.
      man erspart den beamten auch zeit und vorallem arbeit. anders gesagt, man nimmt ihnen den wind aus den segeln. gruß an die mitlesenden...


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