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    Veräußerungsgewinne NV-Bescheinigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.11 13:14:14 von
    neuester Beitrag 30.04.11 15:51:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.165.856
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      Avatar
      schrieb am 30.04.11 13:14:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe folgende Frage:

      Ich habe Aktien vor dem 1.1.2009 gekauft. Da ich Inhaber einer NV-Bescheinigung bin, sind Erträge bis zu round about 8800 Euro steuerfrei.
      Nun möchte ich zumindest einen Teil dieser Altbestände veräußern. Diese übersteigen jedoch den Betrag von 8800 Euro deutlich.

      Betrifft der Veräußerungsgewinn die Bemessungsgrundlage (trotz steuerfreiheit der Altbestände) oder tangiert dies diese nicht?

      Natürlich sind die Altbestände steuerfrei, aber stellt es im Sinne der Bemessungsgrundlage Einkommen da?

      Entsprechende untermauerung mit Quellenangaben wären sehr hilfreich.


      Besten Dank

      JMF
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 14:06:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erstebns, bestezert wird der Gewinn, nicht der gesamte Verkaufspreis.
      Zweitens, auch Inhaber einer NV-Bescheinigung müssen eine EkSt-Erklärung abgeben, sollten sich die Voraussetzungen ändern.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 14:29:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.433.781 von selbstaendiger am 30.04.11 14:06:39Natürlich werden nur die Erträge (Gewinne) versteuert.

      Jedoch übersteigen diese ja signifikant die obere Grenze.

      Es stellt sich ja gerade die Frage, ob sich die Vorraussetzungen ändern.

      Frage ist, ob steuerfreie Veräußerungsgewinne die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommens erhöhen.
      Angenommen, der Gewinn beträgt 20 K. Der Etrag ist zwar steuerfrei ,jedoch steigt mein Einkommen über die 8800 Euro.
      Tangiert das die NV?

      JMF
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 14:48:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      nein, das zu versteuernde Einkommen steigt ja nicht
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 15:51:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.433.816 von JamesMcFly am 30.04.11 14:29:40Die VG des Altbestandes sind steuerfrei und unterliegen auch keinem Progressionsvorbehalt. Insoweit hat das keinen Einfluss. Abweichungen könnten sich bei Finanzinnovationen oder Fonds ergeben, aber wenn es sich tatsächlich nur um Aktien handelt, hat der Verkauf keine Auswirkungenauf die NV-Bescheinigung.

      Gruß
      Taxadvisor


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