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    Kurzarbeit vs. Dividende - Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.11 09:41:58 von
    neuester Beitrag 04.08.11 13:47:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.168.052
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      Avatar
      schrieb am 04.08.11 09:41:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Kurzarbeit, so wie sie in Deutschland geregelt ist, ist eine "schöne" Sache. Man behält seinen Job und die Firma ihr Know-How. Jenes Wissen,das in den fähigen Mitarbeitern über Jahre gewachsen ist und natürlich einen großen imaginären Wert dastellt. Diese Vorteile hat man längst auch im Ausland erkannt und blickt etwas neidisch auf diese deutsche Regelung.
      Von nahem betrachtet ist die Kurzarbeit jedoch auch eine Subvention. So werden Zuschüsse vom Staat bezahlt und ggf. Steuern gestundet (Zinsverlust).
      Kurz gesagt, der Bürger bezahlt hier mal wieder die Zeche ohne am möglichen Gewinn "unbedingt" beteiligt zu sein.
      Klar er kann Aktien kaufen und somit partizipiren am Unternehmenserfolg.
      In diesem Kontext stellt sich mir folgende Frage:
      Darf ein Unternehmen, das Kurzarbeit praktiziert hat im gleichen Jahr
      Ausschüttungen vornehmen ? Also Dividenden zahlen ?
      Oder müßte man nicht dann hergehen und ERST die Zuschüsse, die im Rahmen der Kurzarbeit von ALLEN gezahlt wurden zurückfordern ?
      Hat jemand von Euch Erfahrung in dem Bereich ?
      Andere Meinung ? Vorschläge ?

      p.s. Ich habe CEK gewählt als Beispiel, dort läuft es nach der Kurzarbeit wieder prima jedoch gilt dies natürlich auch für andere Firmen !

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 10:24:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Vorstopper: Darf ein Unternehmen, das Kurzarbeit praktiziert hat im gleichen Jahr
      Ausschüttungen vornehmen ? Also Dividenden zahlen ?



      Wiso denn nicht? Über die Ausschüttungen entscheiden die Anteilseigner, in der Regel Aktionäre, und das hat mit Kurzarbeit wenig zu tun.

      Gruß Bernecker1977
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 10:31:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Unternehmen zahlt den Angestellten ja bei Kurzarbeit weiterhin ihren, entsprechend kekürzten Arbeitslohn, spart also vllt. 1/3 der Lohnkosten. Daß die Arbeitnehmer Zuschüsse beantragen können, ist nicht das Problem des Unternehmens. Für die Arbeitslosenversicherung ist es am Ende egal, denn wenn 1/3 der Belegschaft fliegt, wird es am Ende auch nicht billiger.

      Die Arbeitnehmer sind dabei die großen Gewinner, denn sie erhalten Geld für nicht erbrachte Leistung und können in der gesparten Zeit noch zusätzlich schwarz Geld verdienen, damit ihr Gesamteinkommen während der Kurzarbeitsphase steigern.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 10:49:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.114 von AndreasBernstein am 04.08.11 10:24:18Wieso nicht ?

      Nun wenn es keinen rechtlichen Einwand gibt dann sollte man doch zumindest den moralischen prüfen bzw. einmal überdenken.
      Wir haben immer gelernt, dass das "mehr" an Einkommen, das ein Unternehmer gegenüber einem Angestellten hat, seinen Ursprung darin hat unternehmerisches RISIKO zu tragen.
      Das Risiko wird aber durch die Kurzarbeit gemindert. Oder anders formuliert die Kurzarbeit trägt einen Teil dieses Risiko's. So darf man doch fragen, ob die Kurzarbeit also der Staat also WIR alle und nicht nur die Aktionäre - im Fall einer poteniellen Ausschüttung in Form von Div. daran patizipieren.
      Kurzarbeit ja ABER eben nicht umsonst, sondern Geld zurück wenn wieder welches da ist.
      Das soll kein Dogma sein aber ist - m.E. eine Überlegung wert ....
      Wann darf denn Div. fliessen ? Einen Monat nach der Kurzarbeit oder Zwei ? oder 6 Monate ?
      alles nicht so einfach ....
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:59:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Vorstopper: Wieso nicht ?

      Nun wenn es keinen rechtlichen Einwand gibt dann sollte man doch zumindest den moralischen prüfen bzw. einmal überdenken.
      Wir haben immer gelernt, dass das "mehr" an Einkommen, das ein Unternehmer gegenüber einem Angestellten hat, seinen Ursprung darin hat unternehmerisches RISIKO zu tragen.
      Das Risiko wird aber durch die Kurzarbeit gemindert. Oder anders formuliert die Kurzarbeit trägt einen Teil dieses Risiko's. So darf man doch fragen, ob die Kurzarbeit also der Staat also WIR alle und nicht nur die Aktionäre - im Fall einer poteniellen Ausschüttung in Form von Div. daran patizipieren.
      Kurzarbeit ja ABER eben nicht umsonst, sondern Geld zurück wenn wieder welches da ist.
      Das soll kein Dogma sein aber ist - m.E. eine Überlegung wert ....
      Wann darf denn Div. fliessen ? Einen Monat nach der Kurzarbeit oder Zwei ? oder 6 Monate ?
      alles nicht so einfach ....


      hmmmm ein Aktionär erhält nicht nur die Gewinne wie Dividende oder Steigungen der Aktien sonder muß auch Verluste hinnehmen. Kursverluste bis zum Totalverlust , evtl. Dividendenstopp oder aber auch Kapitalerhöhungen ( wenn er Sie den mitträgt).


      Mal eine Gegenfrage. Wenn der Aktionär mit den Kurzarbeitern seine Dividende teilt, wären die Arbeitnehmer bereit an den Verlusten teilzunhemen :confused: wohl kaum :keks:

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      schrieb am 04.08.11 13:32:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal eine Gegenfrage. Wenn der Aktionär mit den Kurzarbeitern seine Dividende teilt, wären die Arbeitnehmer bereit an den Verlusten teilzunhemen wohl kaum zitat

      Die AN können genau wie andere Aktien kaufen. Dann tragen sie Verlust oder nehmen Teil am Gewinn. Allerdings sprach ich nicht von AN, sondern vom Staat, in Form der Bundesagentur für Arbeit, die zuschießt, nämlich bis 60 % (67 wenn Kinder vorhanden) des ursprünglichen Lohns. Diese Subvention ist es, die der Staat zahlt ohne einen Ausgleich zu bekommen. Klar kann man argumentieren, dass die Kosten noch höher wären wenn die Personen alle arbeitslos würden. Aber zum einen wird sich jede Unternehmung überlegen ob sie AN wirklich entläßt und zum zweiten finde ich die Regelung der Kurzarbeit ja nicht verkehrt, nur der Umgang mit den Zahlungen. Diese Überlegung muß doch erlaubt sein ...

      Wo gibts die Kekse ? die sind lecker :-)
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:47:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Vorstopper: Mal eine Gegenfrage. Wenn der Aktionär mit den Kurzarbeitern seine Dividende teilt, wären die Arbeitnehmer bereit an den Verlusten teilzunhemen wohl kaum zitat

      Die AN können genau wie andere Aktien kaufen. Dann tragen sie Verlust oder nehmen Teil am Gewinn. Allerdings sprach ich nicht von AN, sondern vom Staat, in Form der Bundesagentur für Arbeit, die zuschießt, nämlich bis 60 % (67 wenn Kinder vorhanden) des ursprünglichen Lohns. Diese Subvention ist es, die der Staat zahlt ohne einen Ausgleich zu bekommen. Klar kann man argumentieren, dass die Kosten noch höher wären wenn die Personen alle arbeitslos würden. Aber zum einen wird sich jede Unternehmung überlegen ob sie AN wirklich entläßt und zum zweiten finde ich die Regelung der Kurzarbeit ja nicht verkehrt, nur der Umgang mit den Zahlungen. Diese Überlegung muß doch erlaubt sein ...

      Wo gibts die Kekse ? die sind lecker :-)


      gut Papa Staat kassiert auch Gewerbesteuer und von den Aktionären die berühmten 25 %


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