Kindergeld ab 2012 einkommensunabhängig.....?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.11 09:35:37 von
neuester Beitrag 09.12.11 20:07:02 von
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....z. B. vom Einkommen des Azubi
bis 25 Jahre
gezahlt. Maßnahme zur Kindergeldrettung
nicht mehr notwendig?
Wer hat davon gehört ?
DANKE!
bis 25 Jahre
gezahlt. Maßnahme zur Kindergeldrettung
nicht mehr notwendig?
Wer hat davon gehört ?
DANKE!
Es hat vermutlich jeder davon gehört.
Kindergeld wird bei Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr einkommensunabhängg gezahlt. Das 25. Lebensjahr kann sich durch Zeiten des Wehrdienstes oder einem sozialen Jahr um die gediente Zeit erhöhen.
Die dazu erschienene Bundestagsdrucksache kannst du dir googeln.
sausebraus2000
Kindergeld wird bei Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr einkommensunabhängg gezahlt. Das 25. Lebensjahr kann sich durch Zeiten des Wehrdienstes oder einem sozialen Jahr um die gediente Zeit erhöhen.
Die dazu erschienene Bundestagsdrucksache kannst du dir googeln.
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.448.262 von alexmay am 07.12.11 09:35:37Keine Einkünfte u. Bezüge des Kindes mehr zu berücksichtigen
Bislang stellen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Hauptstreitpunkt dar, wenn es um den Bezug v. Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern ging. Wird die Einkunftsgrenze von 8004 E pro Jahr überschritten, entfallen Kindergeldberechtigung und Kinderfreibetrag.
Zum 1.1.12 läßt der Gesetzgeber die Einkommensgrenze vollständig entfallen.Auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des in der ersten
Berufsausbildung bzw. im Erststudium befindlichen Kindes kommt es zukünftig nicht mehr an. Nach Abschluß der Berufsausbildung bzw. des Erststudiums wird aber vermutet, dass das Kind nunmehr in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, Kindergeld bzw. -freibetrag bleiben dann nur erhalten , wenn der Nachweis gelingt, dass sich das Kind in einer weiteren Berufsausbildung befindet und keiner überwiegenden Erwerbstätigkeit (über 20 Std.pro Woche) nachgeht. Der Gesetzgeber hat zugleich die Koppelung des Ausbildungsfreibetrages an die bisherige Einkunftsgrenze von 1848 E aufgegeben.
Bislang stellen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Hauptstreitpunkt dar, wenn es um den Bezug v. Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern ging. Wird die Einkunftsgrenze von 8004 E pro Jahr überschritten, entfallen Kindergeldberechtigung und Kinderfreibetrag.
Zum 1.1.12 läßt der Gesetzgeber die Einkommensgrenze vollständig entfallen.Auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des in der ersten
Berufsausbildung bzw. im Erststudium befindlichen Kindes kommt es zukünftig nicht mehr an. Nach Abschluß der Berufsausbildung bzw. des Erststudiums wird aber vermutet, dass das Kind nunmehr in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, Kindergeld bzw. -freibetrag bleiben dann nur erhalten , wenn der Nachweis gelingt, dass sich das Kind in einer weiteren Berufsausbildung befindet und keiner überwiegenden Erwerbstätigkeit (über 20 Std.pro Woche) nachgeht. Der Gesetzgeber hat zugleich die Koppelung des Ausbildungsfreibetrages an die bisherige Einkunftsgrenze von 1848 E aufgegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.448.338 von sausebraus2000 am 07.12.11 09:50:21...ich hatte, vermutlich da beruflich im Ausland tätig, leider
bisher nichts davon gehört...
@ all
D A N K E !!!!
bisher nichts davon gehört...
@ all
D A N K E !!!!
Hier ist das druckfrische BMF Schreiben welches alle Unklarheiten beseitigt.
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Akt…
sausebraus2000
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Akt…
sausebraus2000
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