Zertifikatgewinne und Anlage AUS - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.05.12 19:47:27 von
neuester Beitrag 04.05.12 20:01:28 von
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Hallo,
ich habe mit dem deutschen Xetra-Gold Zertifikat 2011 Gewinne auf einem Konto einer Schweizer Bank gemacht.
1. Da das im Ausland ist, muß ich das Formular AUS benutzen?
An andere Stelle heißt es dazu, dass nur solche Beträge einzutragen sind, für die im Ausland Steuern bezahlt wurden: Nur solche Erträge sind in die Anlage AUS, Seite 1, einzutragen, die im Ausland besteuert wurden (§ 34 c Abs. 1 Satz 3 EStG). Länder, in denen keine ausländische Steuer einbehalten wurde, sind deshalb nicht aufzuführen.
und: Ausnahme: Bei ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen ist ab 2009 dafür nicht mehr die Anlage AUS zu verwenden, sondern die Anlage KAP, wenn Abgeltungsteuerpflicht besteht. In die Anlage AUS sind aber individuell zu versteuernde ausländische Kapitaleinkünfte und die darauf erhobene ausländische Quellensteuer einzutragen, die Erträge zusätzlich auch in die Anlage KAP, Zeile 22-25.
2. Zinsen im Ausland sind nach wie vor in AUS einzutragen? Weil die Schweiz ja eine Quellensteuer abzieht.
3. Gibt ein gutes Steuerbuch, dass die Anlage AUS erklärt? Bei meinen 4 Steuerbüchern kommt AUS nicht mal vor. Oder eine gute Internetquelle?
3. Wie beantrage ich am besten beim Finanzamt eine Verlängerung der Frist?
Reicht ein Antrag, dass ich krank bin, ohne Nachweis der Krankheit aus?
Oder als Erklärung, dass die Anlage AUS zu kompliziert ist und ich deswegen Zeit brauche?
Besten Dank im voraus!
ich habe mit dem deutschen Xetra-Gold Zertifikat 2011 Gewinne auf einem Konto einer Schweizer Bank gemacht.
1. Da das im Ausland ist, muß ich das Formular AUS benutzen?
An andere Stelle heißt es dazu, dass nur solche Beträge einzutragen sind, für die im Ausland Steuern bezahlt wurden: Nur solche Erträge sind in die Anlage AUS, Seite 1, einzutragen, die im Ausland besteuert wurden (§ 34 c Abs. 1 Satz 3 EStG). Länder, in denen keine ausländische Steuer einbehalten wurde, sind deshalb nicht aufzuführen.
und: Ausnahme: Bei ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen ist ab 2009 dafür nicht mehr die Anlage AUS zu verwenden, sondern die Anlage KAP, wenn Abgeltungsteuerpflicht besteht. In die Anlage AUS sind aber individuell zu versteuernde ausländische Kapitaleinkünfte und die darauf erhobene ausländische Quellensteuer einzutragen, die Erträge zusätzlich auch in die Anlage KAP, Zeile 22-25.
2. Zinsen im Ausland sind nach wie vor in AUS einzutragen? Weil die Schweiz ja eine Quellensteuer abzieht.
3. Gibt ein gutes Steuerbuch, dass die Anlage AUS erklärt? Bei meinen 4 Steuerbüchern kommt AUS nicht mal vor. Oder eine gute Internetquelle?
3. Wie beantrage ich am besten beim Finanzamt eine Verlängerung der Frist?
Reicht ein Antrag, dass ich krank bin, ohne Nachweis der Krankheit aus?
Oder als Erklärung, dass die Anlage AUS zu kompliziert ist und ich deswegen Zeit brauche?
Besten Dank im voraus!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.122.661 von MHeinzmann am 04.05.12 19:47:27Ab 2009 keine Anlage AUS mehr und Fristverlängerung mit Hinweis auf fehlende Bankunterlagen.
Gruß
Taxadvisor
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