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    Tagesgeld und Fondsdepot ->automatische Steuerbescheinigung für das Tagesgeld? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.13 19:48:36 von
    neuester Beitrag 10.09.13 20:16:33 von
    Beiträge: 16
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      schrieb am 01.02.13 19:48:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen :)

      Führe bei einer deutschen Online-Bank ein Fonds-Depot. Gleichzeitig habe ich dort ein Aktiendepot.

      Bekomme ich nun automatisch ohne Aufforderung für die hohen :cry: erhaltenen Tageszinserträge für 2012 eine Steuerbescheinigung wegen der abgeführten Abgeltungssteuer?

      Für das Depot (mit ausschüttenden Dividenten bei meinem gekauften ETF´s) hatte ich bis zum 15.12.2012 bewußt keine Verlust/Gewinnbescheinigung angefordert. Die ETFs wurden in 2012 gekauft unnd bis heute nicht verkauft. Die Ausschüttungen 2012 wurden auf das Depot-Verrechnungskonto gutgeschrieben.

      Werden in der Steuerbescheinigung die Fonds-Ausschüttungen auch mit aufgeführt?
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 08:21:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du für irgendetwas Abgeltungssteuer bezahlt hast bekommst du dafür auch eine Steuerbescheinigung, das ist Gesetz.

      Das einzige für was du keine Bescheinigung automatisch erhältst wenn noch etwas in irgendeinem Verlusttopf steht. Den müsstest du wie geschrieben spätestens 15.12. anfordern.

      Die Fonds-Ausschüttungen müssen auch bescheinigt werden denn dafür wurde ja im Regelfall auch Steuer abgeführt.

      Wie das mit den Zwischengewinnen heute bei Fonds ist weiss ich nicht da ich keine Fonds mehr im Depot habe bzw. keine mehr kaufe.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 08:24:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit natürlich nur mein persönlicher Wissensstand, gerade bei Fonds kann ich nicht mehr sagen.

      Aber bei Tagesgeld, Festgeld, egal was es ist muss die Bank eine Steuerbescheinigung erstellen wenn Steuer angefallen ist bzw. sogar wenn keine angefallen ist aber ein Ertrag auf den Freistellungsauftrag angerechnet wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 11:16:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Die ETFs wurden in 2012 gekauft unnd bis heute nicht verkauft.
      Wurde denn überhaupt etwas verkauft?

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 19:43:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du für irgendetwas Abgeltungssteuer bezahlt hast bekommst du dafür auch eine Steuerbescheinigung, das ist Gesetz.

      Es mag sein, dass die Banken verpflichtet sind, Steuerbescheinigungen zu erstellen, wenn Steuer angefallen ist.

      In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass alle Banken nach dem Jahresende automatisch Steuerbescheinigungen verschicken, wenn Abgeltungssteuer gezahlt wurde. Manche tun das, andere erstellen die Bescheinigung jedoch nur auf Anfrage.

      Auch die Daimler AG hat ihren "effektiven Aktionären" früher zusammen mit dem Dividendenscheck eine Steuerbescheinigung geschickt. 2012 hat sie dagegen mitgeteilt, dass Steuerbescheinigungen nur noch auf Anfrage erstellt und verschickt werden.

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      Avatar
      schrieb am 02.02.13 19:50:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.095.757 von reckoner am 02.02.13 11:16:56Nein, keine ETFs oder sonstige Wertpapiere bisher verkauft.

      Nur beim Tagesgeldkonto bei dieser Bank habe ich Umschichtungen auf eine andere Bank Ende 2012 getätigt.
      Habe bei Rabo Direct nun mein Tagesgeld angelegt (+2% p.a. bei monatlicher Gutschrift) und 90 Tagegeld (immer mindestens 0,2% höher als beim Tagesgeld mit Sonderkündigungsrecht).
      Diese nur nebenbei vielleicht als interessante Info:)

      So wie ich die Beiträge verstehe, muss jede in Deutschland ansässige Bank grundsätzlich eine Steuerbescheinigung für abgeführte Abgeltungssteuer erstellen.

      Ich beantrage bei keiner Bank einen Freibetrag, da ich bezüglich Zinsanlagen flexibel bleiben möchte und es somit einfacher sein kann die bezahlten Abgeltungssteuern mittels Exceldatei und Steuerbescheinigungen diese beim FA in der Steuererklärung zu erklären.

      Mit Elster und deren Forum für eventuelle Fragen, ist es wahrlich eine gute Sache.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 23:33:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Nein, keine ETFs oder sonstige Wertpapiere bisher verkauft.
      Und was sollen dann die Fragen? Und insbesondere der Hinweis, dass keine Verlustbescheinigung beantragt wurde? Oder hast du - ohne Verkauf - einen Verlust erwirtschaftet? (ja, das geht, ist aber eher die Ausnahme)

      Ich würde sagen: Für ALLE deine Erträge wurde/wird Abgeltungstseuer abgeführt, und das wird dann auch bescheinigt (ich möchte mich nicht streiten, ob das automatisch erfolgt oder erst auf Anforderung, das spielt nämlich keine Rolle, es gibt keine Frist die verstreichen kann). Und ja, die Banken müssen das machen, imho kostenlos.

      Was willst du eigentlich mit den Bescheinigungen?

      Ich beantrage bei keiner Bank einen Freibetrag, da ich bezüglich Zinsanlagen flexibel bleiben möchte und es somit einfacher sein kann die bezahlten Abgeltungssteuern mittels Exceldatei und Steuerbescheinigungen diese beim FA in der Steuererklärung zu erklären.
      Das macht überhaupt keinen Sinn. Nun musst du eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgeben, um den Sparer-Pauschbetrag zu bekommen. Außerdem verzichtest du auf Zinsen. Aber egal, ist ja dein Geld das du verschenkst.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 16:01:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.096.897 von reckoner am 02.02.13 23:33:47in meinem fall macht dieses sehr wohl einen sinn:)

      ich will flexibel bleiben bei der wahl der banken was das tagesgeld betrifft.
      dann macht es auch keinen sinn bei den banken den freibetrag im vorfeld aufzuteilen.

      wenn man natürlich alles geld bei einer einzigen bank liegen hat, dann gäbe ich dir recht:)
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 16:25:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      dann macht es auch keinen sinn bei den banken den freibetrag im vorfeld aufzuteilen.
      Aber natürlich macht das Sinn, ich verstehe die Argumentation nicht.

      Erstens kann man den Auftrag jederzeit widerrufen (den noch nicht in Anspruch genommenen Teil), und zweitens kann es nur ein Vorteil sein, wenn der Sparer-Pauschbetrag möglichst früh verbraucht wird.

      Und selbst wenn du den Freistellungsauftrag nicht widerrufen möchtest (warum auch immer), dann fährst du immer noch mindestens genauso gut (bzw. schlecht) wie ganz ohne.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.13 16:29:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.115.197 von reckoner am 07.02.13 16:25:03Ich verstehe das auch nicht und wahrscheinlich kann das keiner verstehen.

      Ich habe auch 3 verschiedene Banken um eventuelle Tagesgeld/Festgeldvorteile eventuell zu nützen.

      Aber es käme mir in hundert Jahren nicht in den Sinn meinen Freistellungsauftrag bei allen dreien auf NULL zu lassen.

      Und auch wenn ich ihn komplett einer Bank gebe und ihn stehen lasse ohne einen Cent Zinsen dann ist es immer noch gleich. Denn NULL von NULL bleibt NULL :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 13:25:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      so hat halt jeder seine arbeitsweise :)

      danke für die antworten.
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 13:32:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von 1erhart: Ich verstehe das auch nicht und wahrscheinlich kann das keiner verstehen.

      Und auch wenn ich ihn komplett einer Bank gebe und ihn stehen lasse ohne einen Cent Zinsen dann ist es immer noch gleich. Denn NULL von NULL bleibt NULL :confused:


      das ist für mich nun unverständlich, dann musst du ja die zinsen bei einer anderen bank genau so wie ich beim FA deklarieren um den freibetrag zu erhalten.
      oder sehe ich dieses falsch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 13:40:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.118.804 von xyz1239 am 08.02.13 13:32:27Das war ja nur als Beispiel weil es genauso ist wenn ich gar keinen vergeben würde.

      Ich weiss doch zum Beispiel am Jahresanfang daß ich bei Bank X sagen wir momentan Tagesgeld oder Festgeld oder was auch immer liegen habe. Ich weiss auch wann diese Zinsen gutgeschrieben werden. Also kann ich doch einen Teil der Freistellung der Bank geben. Kostet ja schliesslich nichts.

      Jetzt habe ich von Bank Y ein besseres Angebot und ich schichte um, dazu auch einen Teil der Freistellung.

      Könnte das jetzt endlos weiterführen, oder hast du mehr als 10 Banken bei denen du ein Konto unterhältst und Geld anlegst.
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 13:51:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      das ist für mich nun unverständlich, dann musst du ja die zinsen bei einer anderen bank genau so wie ich beim FA deklarieren um den freibetrag zu erhalten.
      oder sehe ich dieses falsch?
      Nein, das siehst du nicht falsch. Es ging aber darum, dass es auch keinen Nachteil bringt.

      Wenn du also nicht immer wechseln möchtest, dann nimm' doch wenigstens die Bank, bei der du voraussichtlich die höchsten Erträge haben wirst. Im schlimmsten Fall - wieder erwarten Null Erträge - bringt das nichts, dann ist es aber immer noch genauso wie bisher bei dir.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 13:54:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.118.929 von reckoner am 08.02.13 13:51:41Das hatte ich ja mit meinem Posting effektiv gemeint, daß es eben auch kein Nachteil hat wenn ich den vollen Betrag bei einer Bank lasse und dann trotzdem keine Zinsen hätte. Kostet nichts und mach doch kaum Arbeit.

      Aber hier glaube ich sollten wir es belassen, es ist alles gesagt und für mich damit das Thema beendet.

      Schönes WE
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 20:16:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Tagesgeld Vergleich verschiedener Anbieter
      http://www.selbstwechseln.com/tagesgeld.html


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