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    Stabilitäts- und Wachstumspakt (Golden Rule) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.13 14:33:31 von
    neuester Beitrag 17.07.13 10:27:22 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.183.871
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      Avatar
      schrieb am 16.07.13 14:33:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Forumsbesucher,

      ich habe eine Frage bzgl. meiner kommenden Klausur in "Finanzpolitik in der EU"
      Dort haben wir zum Thema "SWP" die folgende Beispielfrage fuer die Klausur bekommen und es fällt mir schwer diese anhand des Skripts und meiner Mitschriften zu beantworten. Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen oder Tipps geben.

      In der Diskussion um die Reform des SWP wird häufig die Forderung nach einer „golden
      rule“ laut, also nach der Ausklammerung der öffentlichen Investitionen bei der
      Berechnung der Defizitquote. Gehen Sie von zwei verschiedenen Fällen aus: In einem
      ersten Fall sei „pauschal“ ein mittelfristig ausgeglichener Haushalt (also ein Defizit von
      Null) vorgeschrieben. In einem zweiten Fall sei ein um die öffentlichen Nettoinvestitionen
      verringertes Defizit von Null vorgegeben. Zeigen Sie in einem kleinen Modellrahmen
      (genaue Definition der Variablen!), welcher Unterschied sich aus beiden Fällen für die
      Schuldenquote ergibt!


      Die Formel die hierzu im Skript zur Verfügung steht ist die folgende:


      Ich komme mit der Frage nicht zurecht. Wenn ich die öffentlichen Investitionen aus der Defizitquote ausklammere und bei 3 % belasse, muss sich m.E. nach einfach die Staatsverschuldung erhöhen, ueber die die Investitionen doch dann finanziert werden. Kann mir jemand helfen?

      Lieben Dank,
      Neveletlenseg
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 14:34:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 14:57:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      #3

      Typisch BWLer - kein Respekt vor fest definierten Naturkonstanten.

      Kein Wunder, dass sich angesichts solcher Berechnungen alles im Kreis dreht...

      ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 15:06:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.054.689 von Blue Max am 16.07.13 14:57:45Hmm, vielleicht ist gerade das mein Problem, ich studiere weder BWL noch VWL sondern habe diesen Kurs aus reinem Interesse gewählt. Gibt es vielleicht noch jemanden, der mir helfen kann?
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 16:41:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      Ging ja auch nicht gegen Dich, sondern gegen die Oberlehrer die diese Gleichungen in #2 geschrieben gehaben.

      :eek:

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      Avatar
      schrieb am 17.07.13 09:10:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1,
      e
      Fall zwei: wenn du die öffentlichen Investitionen ausklammerst, sinkt zwar die Schulden/Defizitquote, da mit der Investition BIP steigt. Effektiv erhöhen sich damit die öffentlichen Schulden, da die Investitionen in der Regel nicht nur nicht zurückfließen, sondern über Folgekosten weitere Schulden generieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.07.13 09:39:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.059.961 von derdieschnautzelangsamvollhat am 17.07.13 09:10:25Hi,

      lieben Dank für deine Hilfe! Somit verändert sich im Fall zwei sowohl das BIP nach oben, allerdings steigt im gleichen Zug die Schuldequote, wohingegen die Defizitquote unverändert bleibt. Habe ich das so richtig verstanden? Allerdings wäre der Effekt auf das BIP ja auch ohne die Ausklammerung gegeben oder? Genaugenommen ist nur die Schuldenquote betroffen?
      Wenn aber die Defizitquote im Mittel 0 sein muss, dann ist doch auch der Term auf der linken Seite der Gleichung 0 oder? Oder ist die Defizitquote lediglich im Mittel ausgeglichen, doch in der jeweiligen Periode ungleich -0?

      Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.13 10:27:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Somit verändert sich im Fall zwei sowohl das BIP nach oben, allerdings steigt im gleichen Zug die Schuldenquote, wohingegen die Defizitquote unverändert bleibt. Habe ich das so richtig verstanden? Allerdings wäre der Effekt auf das BIP ja auch ohne die Ausklammerung gegeben oder?

      ja; nur die Höhe der tatsächlichen Quote lässt sich nicht errechnen; da abhängig von der Investition und den Rahmenbedingungen für die begünstigten Unternehmen (die sich noch dazu über die Dauer der Realisierung verändern können.) Variable Zinsen mit Einfluss auf die Quote kommen im Beispiel auch nicht vor.
      Dazu kann die Schuldenquote ja nicht nur durch Tricksereien (nichts anderes ist das Bspl. 2) reduziert werden, sondern neben Haushaltsdisziplin auch durch höhere Einnahmen an den Stellen, wo etwas zu holen ist. Oder Tricksereien durch verschieben von Schulden in Schattenhaushalte, über die Bewertung von Forderungen etc.


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