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    Mängel an ETW in Gewährleistungsfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.14 16:04:15 von
    neuester Beitrag 02.10.14 18:27:12 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.200.056
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      schrieb am 01.10.14 16:04:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor ca. einem Jahr habe ich eine neue ETW gekauft. Die Balkontür lässt sich kaum verriegeln, der Griff ist sehr schwergängig. Eine Überprüfung durch den Bauträger (Einstellen der Tür, fetten der Gelenke, ...) hat nichts gebracht. Habe die Mängel schriftlich angezeigt und Frist gesetzt. Er ist der Meinung, das ist so OK, da die Balkontür sehr groß und 80kg schwer sein soll. Bei den Nachbarn geht es leichter. Das sieht er nicht so. Er meint alles OK, liegt in Toleranzen. Objektiv ist es zu schwergängig für ein neues Haus.

      Wie sollte ich vorgehen? Habe eigentlich keine Lust auf einen Prozess.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.14 17:40:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sowas fällt einem normalerweise bei der Besichtigung auf !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.10.14 19:12:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.920.937 von Frankenthaler am 01.10.14 16:04:15Fragen:
      Wie breit ist die Tür, lege mal eine Wasserwaage quer, gerade?
      3fach Verglasung oder VSG-Glas?
      Kunstoff, Holz oder Alu? Welches Kunststoffprofil? Kömmerling, Schüco, Sonstiges?
      Wenn polnisches Fabrikat etc., Herzlichen Glückwunsch - Schrott. Ersatzteile wirst Du nie mehr kriegen, ist typisch für Neubaugebiete und schlüsselfertige Häuser, Hauptsache, das schnelle Geld...

      Welche Beschläge, Name steht wahrscheinlich an der Seite?
      Pilzkopfverriegelung? Wenn ja, WK 1, 2, oder 3? Wieviele Schliessbleche am Rahmen?

      Ich gehe stark davon aus, dass der Bauträger keine Ahnung davon hat, und falsch eingestellt hat. Im schlimmsten Fall ist die Tür schief eingebaut worden, der Boden hat sich gesenkt, Dachgeschoss? oder der Rahmen hat einen "Buckel".
      Wasserwage überall dranlegen, hochkant 2x lange 1,8m - 2m Waage bitte, evt. reklamieren.

      Wenn ich die Infos habe, folgt weiterer Ratschlag.

      P.S.
      Fenster müssen 1x jährlich geölt, Schliessbleche gefettet werden - ansonsten nach 5 Jahren neue Getriebe für ein paar Hunnis....

      Bei Pilzköpfen hat man viele Einstellmöglichkeiten, je nach Beschlagshersteller.
      Es kommen immer neue Beschäge auf den Markt, da kommt nicht jeder Handazubi geistig mit, wenn Du weisst was ich meine...
      Avatar
      schrieb am 01.10.14 19:14:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.922.272 von Kettenfett am 01.10.14 17:40:28
      Zitat von Kettenfett: Sowas fällt einem normalerweise bei der Besichtigung auf !


      Nach einem Jahr müssen ALLE schweren Fenster/3fach Verglasung, nachgestellt werden, die setzen sich, ist "Norm".
      Avatar
      schrieb am 01.10.14 23:14:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.920.937 von Frankenthaler am 01.10.14 16:04:15
      Zitat von Frankenthaler: Vor ca. einem Jahr habe ich eine neue ETW gekauft. Die Balkontür lässt sich kaum verriegeln, der Griff ist sehr schwergängig. Eine Überprüfung durch den Bauträger (Einstellen der Tür, fetten der Gelenke, ...) hat nichts gebracht. Habe die Mängel schriftlich angezeigt und Frist gesetzt. Er ist der Meinung, das ist so OK, da die Balkontür sehr groß und 80kg schwer sein soll. Bei den Nachbarn geht es leichter. Das sieht er nicht so. Er meint alles OK, liegt in Toleranzen. Objektiv ist es zu schwergängig für ein neues Haus.

      Wie sollte ich vorgehen? Habe eigentlich keine Lust auf einen Prozess.





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      Die Teile, die sich bei Betätigung des Griffes bewegen, da würde ich reichlich WD 40 Öl "reinpfeffern".
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      schrieb am 02.10.14 09:18:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo ElfenbeinelaufenschnellermitKo,
      danke für Deine Hinweise. Das mit der Wasserwaage ist ein guter Tip. Da die Wohnung vermietet ist schaue ich mir das die nächsten Tage an.

      Zu der Balkontür:
      Es handelt sich um eine zweiflüglige Tür,jeder Flügel 1,30 Meter breit, wird in der Mitte geöffnet, mit Einhand-Griff, dreifach verglasst (8,16,6mm) Wärme- und Schallschutz,Kunststofftür/fenster Fabrikat Drinkuth (dt.), ich glaube keine Pilzköpfe - da 3.OG - werde ich aber noch genau checken.

      Monteuer waren schon zweimal da und haben kräftig eingestellt, gefettet, ...

      Für weitere Hinweise, wie ich weiter verfahren soll, wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 13:20:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      1,30 Meter breite ist seeehr breit, würden wir nicht verkaufen, nur in absoluten Ausnahmefälle,
      etwa, wenn die Optik im Denkmalschutz dies fordert.
      Wenn Du den Bauträger darauf festnageln kannst, dass es auf seinen Wunsch/Empfehlung so eingebaut worden ist, wärest Du auf der sicheren Seite.

      Diese Türe hätten wir so niemals eingebaut geschweige denn empfohlen.
      Drei bis vierfache Aufteilung und in der Mitte einen oder zwei feste Kämpfer - senkrecht, also mind. zwei Griffoliven zum Öffnen, den Rest Fest, also mind. 3 Fensterglasflächen bei ca. 2,6m Breite.
      Wenn in der Mitte bei offenen Flügeln gar keine Stütze zu sehen ist, wird die Tür niemals funktionieren, da das obere Querprofil sich nach unten wölbt.
      So sehe ich keine Chance, dass das Fenster bei dem Gewicht jemals funktionieren wird. Die Nachbarn werden diese Probleme wohl auch bekommen.

      Wahrscheinlich kann man oben an der Schere nicht mehr viel seitlich einstellen. Ganz schlecht wäre es, wenn nur Drehbänder vorhanden sind, die nicht justierbar sind, deswegen die Frage nach den Getriebehersteller/ vor Ort anschauen, steht meist nicht in der Rechnung.

      Einzige Möglichkeit sehe ich darin, die Gläser neu zu verklotzen, kann nur ein Glaser oder Schreiner vernünftig, damit werden die Flügel mittig angehoben, um das Gewicht auszugleichen, welches bei dieser Breite extrem nach unten drückt.
      Dazu müssen die Glasleisten heraus und die die Glasscheibe haltenden Klötze in den Ecken neu gerichtet werden, somit wird der Flügel angehoben, die starre Glasscheibe fungiert dabei als Starrelement, an dem sich der flexible Flügel entsprechend mittig nach oben richten lässt.

      Frag mal den Schreiner deines Vertrauens, um gegenüber dem Bauträger den Fachwissensvorteil zu haben.

      P.S.
      Fenster und dergleichen sollten immer vom Fachmann montiert werden.
      Für mich hört es sich so an, als wäre alles aus einer Hand.
      War es eine Fachfirma?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 14:52:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.930.788 von ElfenbeinelaufenschnellermitKo am 02.10.14 13:20:54Einzige Möglichkeit, Fenster ausbauen und Schiebefenster einbauen.

      Bei 1,30 Flügelbreite und 3-Fachverglasung werden die Flügen sich immer wieder senken. Vor Allem wenn man die Türen öfters offen stehen läßt wirds immer schlimmer.

      Aber wie ich die Gepflogenheiten bei der ETW kenne, gehören die Fenster zum Haus und sind damit nicht Alleineigentum des Wohnungseigentümers.Nur durch Beschluß der Eigentümerversammlung ist ein Austausch evtl. möglich.

      Deshalb sitz ich im eigenen Haus, da kann ich machen was ich will.;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 14:54:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      meinte natürlich Flügel :-)
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 17:01:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.932.102 von bluechip56 am 02.10.14 14:52:42Klar, HebeSchiebeanlage ist am Besten, aber bitte keine PSK-Schiebetür mit Scheren, ist nach 10 Jahren auch schrott.
      Nur im 3. Stock brauchst Du einen Kran oder eine auseinandernehmbare H-Schiebetür, o9der ein 4-5 Mann Team.
      Preis mind. das Doppelte, daher wirds kaum ein Vermieter einbauen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 18:27:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.925.874 von Waldsperling am 01.10.14 23:14:39
      :laugh::laugh::laugh:


      Die Teile, die sich bei Betätigung des Griffes bewegen, da würde ich reichlich WD 40 Öl "reinpfeffern".



      Würde das auch bei deinen Mietnomaden was bringen?

      :laugh::laugh::laugh:


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