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    Kündigung Riestervertrag mit Fondsanlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.14 00:07:27 von
    neuester Beitrag 10.12.14 01:02:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.203.629
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      Avatar
      schrieb am 04.12.14 00:07:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie werden die Kursgewinne versteuert?
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 00:11:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo zusammen,

      folgende Situation liegt vor:

      Über eine Versicherung wurden in einen Riestervertrag eigene Beiträge eingezahlt und hierdurch Anteile eines einzigen Fonds erworben. Die Fondsanteile wurden zum Teil vor dem 01.01.2009 und zum Teil nach dem 31.12.2008 erworben.

      Ihr könnt Euch das in etwa so vorstellen:

      2001 - 2008 Erwerb von 100 Anteilen Fonds X zu Anschaffungskosten von 8.000 Euro.
      2009 - 2013 Erwerb von 50 Anteilen Fonds X zu Anschaffungskosten von 5.000 Euro.

      Zum Zeitpunkt der Kündigung haben die 150 Anteile des Fonds X einen Wert von 16.000 Euro.

      Wird der Riestervertrag gekündigt, müssen die dareingeflossenen Gutschriften aus Riesterzulagen zurückgezahlt werden.
      Auch möglicherweise wegen der gezahlten Beiträge erhaltene Steuererstattungen müssen zurückgezahlt werden. Beides mindert die 16.000 Euro. Soweit bekannt und klar.



      Was aber ist mit der Versteuerung der Kursgewinne?

      Obwohl die Police mehr als 12 Jahre besteht, ist wohl leider keine Steuerfreiheit gegeben, oder? Ich habe das so verstanden, dass das Produkt "Riester" leider nach 12 Jahre Vertragsfortbestand nicht generell steuerfrei wird, richtig?

      Müssen 16.000 Euro Verkaufserlös abzüglich 13.000 Euro = 3.000 Euro Gewinn vollständig versteuert werden?


      Oder ist es möglich, die Anteile wie folgt aufzuteilen:

      2001 - 2008 Erwerb von 100 Anteilen zu 8.000 Euro => Steuerfreiheit.
      2009 - 2013 Erwerb von 50 Anteilen zu 5.000 Euro => Steuerpflicht.

      Dann nämlich würde der Verkaufserlös für die nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteile 16.000 Euro durch 150 Anteile x 50 Anteile = 5.333,33 Euro betragen und der zu versteuernde Gewinn nur 333,33 Euro betragen, weil diese Anteile zu 5.000 Euro erworben wurden.

      Für die obige Aufteilung liegen jährliche Jahresendmitteilungen der Versicherung vor.

      Was meint Ihr?

      Viele Grüße

      Venturus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 10:38:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.483.929 von Venturus am 04.12.14 00:11:19
      Zitat von Venturus: Über eine Versicherung wurden in einen Riestervertrag eigene Beiträge eingezahlt und hierdurch Anteile eines einzigen Fonds erworben. Die Fondsanteile wurden zum Teil vor dem 01.01.2009 und zum Teil nach dem 31.12.2008 erworben.

      Wird der Riestervertrag gekündigt, müssen die dareingeflossenen Gutschriften aus Riesterzulagen zurückgezahlt werden.
      Auch möglicherweise wegen der gezahlten Beiträge erhaltene Steuererstattungen müssen zurückgezahlt werden. Beides mindert die 16.000 Euro. Soweit bekannt und klar.

      Was aber ist mit der Versteuerung der Kursgewinne?


      Es liegt eine schädliche Verwendung des Vertrages vor. Die Leistungen aus Riester-Verträgen fallen grundsätzlich unter § 22 EStG und unterliegen damit nicht der AbgSt. Die Anbieter von Riester-Verträgen sind verpflichtet alle Leistungen bzw. die Erträge der Finanzverwaltung elektronisch zu melden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 01:02:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.486.029 von Taxadvisor am 04.12.14 10:38:39Vielen Dank, Taxadvisor!

      Wenn die Versteuerung der Kursgewinne nach §22 EStG ohne die Regelungen zur Abgeltungssteuer erfolgt, dann scheint es so, als ob sich die Frage nach der Steuerfreiheit nach mindestens 12jährigem Vertragsfortbestehen der Police bzw. teilweiser Steuerfreiheit für die anteilig nachweislich vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteile wohl (leider) nicht stellen dürfte.

      Viele Grüße

      Venturus


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