Depotübertragung - Entstehen Kosten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.21 20:28:33 von
neuester Beitrag 28.04.21 00:00:07 von
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Hi,
ich möchte ein zweites Depot eröffnen und ein paar meiner Wertpapiere übertragen.
Wenn ich diesen Artikel ( https://www.gevestor.de/details/so-uebertragen-anleger-koste… ) richtig verstehe, dürften die Broker selbst keine Kosten für die Übertragung von Wertpapieren erheben.
Allerdings können Fremdgebühren (z.B. für die Lagerstelle) an den Kunden weitergegeben werden. Was für Fremdgebühren wären hier denkbar? Und wann entstehen Kosten wegen der Lagerstelle? Heißt das, für alle Aktien, für die ich beim Erwerb eine Clearstream-Gebühr zahlen musste, entstehen mir Kosten bei einer Depotübertragung zu einer anderen Bank? Oder wann entstehen Lagerstellengebühren?
Die in dem oben genannten Artikel enthaltenen Erläuterungen zur ggf. anfallenden Steuer verwirren mich außerdem etwas. Ich verstehe es aber so (und würde das auch erstmal so annehmen), dass keine Abgeltungssteuer anfällt, solange ich Wertpapiere nicht an einen neuen Depotinhaber übermittele. Also wenn ich selbst der Inhaber des Zweitdepots bin (und nicht eine andere Person), sollte keine Abgeltungssteuer anfallen (den Fall von Wertpapieren, die vor 2009 erworben wurden, mal ausgeklammert). Ist das so richtig?
ich möchte ein zweites Depot eröffnen und ein paar meiner Wertpapiere übertragen.
Wenn ich diesen Artikel ( https://www.gevestor.de/details/so-uebertragen-anleger-koste… ) richtig verstehe, dürften die Broker selbst keine Kosten für die Übertragung von Wertpapieren erheben.
Allerdings können Fremdgebühren (z.B. für die Lagerstelle) an den Kunden weitergegeben werden. Was für Fremdgebühren wären hier denkbar? Und wann entstehen Kosten wegen der Lagerstelle? Heißt das, für alle Aktien, für die ich beim Erwerb eine Clearstream-Gebühr zahlen musste, entstehen mir Kosten bei einer Depotübertragung zu einer anderen Bank? Oder wann entstehen Lagerstellengebühren?
Die in dem oben genannten Artikel enthaltenen Erläuterungen zur ggf. anfallenden Steuer verwirren mich außerdem etwas. Ich verstehe es aber so (und würde das auch erstmal so annehmen), dass keine Abgeltungssteuer anfällt, solange ich Wertpapiere nicht an einen neuen Depotinhaber übermittele. Also wenn ich selbst der Inhaber des Zweitdepots bin (und nicht eine andere Person), sollte keine Abgeltungssteuer anfallen (den Fall von Wertpapieren, die vor 2009 erworben wurden, mal ausgeklammert). Ist das so richtig?
Wenn du auf ein anderes eigenes Depot überträgst kann keine Steuer anfallen, es findet ja kein Gläubigerwechsel statt. Wenn alles korrekt läuft werden deine steuerlichen Anschaffungskosten einfach 1 zu 1 übernommen.
tobden,
der Bericht von Gerginov ist verwirrend und teilweise sogar falsch.
Mehrere Überträge auf ein eigenes Zweitdepot und auf ein fremdes Depot habe ich schon gemacht. Nie hat ein Lagerstellenwechsel stattgefunden. Die Überträge waren kostenlos. Es wird unterschieden in entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertrag. Unentgeltlicher Übertrag ist eine Schenkung.
Einmal habe ich beim Empfänger-Depot eine Anfangs-Null weggelassen. Die zu übertragende Position tauchte im neuen Depot nicht auf. Nach ca 14 Tagen tauchte sie im alten Depot wieder auf. Sonst gehen die Überträge schnell. Die zugehörigen Anschaffungs-Daten treffen einige Tage später ein.
Wie ich gelesen habe, sagen gern abgebende Bank und aufnehmende Bank bei ausbleibenden Anschaffungsdaten: „Wenden Sie sich bitte an die andere Bank.“
der Bericht von Gerginov ist verwirrend und teilweise sogar falsch.
Mehrere Überträge auf ein eigenes Zweitdepot und auf ein fremdes Depot habe ich schon gemacht. Nie hat ein Lagerstellenwechsel stattgefunden. Die Überträge waren kostenlos. Es wird unterschieden in entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertrag. Unentgeltlicher Übertrag ist eine Schenkung.
Einmal habe ich beim Empfänger-Depot eine Anfangs-Null weggelassen. Die zu übertragende Position tauchte im neuen Depot nicht auf. Nach ca 14 Tagen tauchte sie im alten Depot wieder auf. Sonst gehen die Überträge schnell. Die zugehörigen Anschaffungs-Daten treffen einige Tage später ein.
Wie ich gelesen habe, sagen gern abgebende Bank und aufnehmende Bank bei ausbleibenden Anschaffungsdaten: „Wenden Sie sich bitte an die andere Bank.“
Ja richtig, keine Steuer bei einem Depotübertrag "ohne Gläubigerwechsel", man muss das Kreuzchen richtig setzen und darauf achten, die Steuer-ID anzugeben, damit die Banken prüfen kömnnen, dass diese bei beiden Depots übereinstimmt.
Lagerstellengebühr fällt im Normalfall nicht an.
Es gibt Girosammelverwahrung bei Clearstream und Verwahrung in Wertpapierrechnung bei Clearstream Luxemburg. Wenn Wertpapiere an Auslandsbörsen gekauft wurden, kann das zum Beispiel vorkommen, im Depotauszug sieht man dann manchmal "WR" als Kennzeichnung, statt "GS". Und wenn für den Depotübertrag eine Wechsel der Lagerstelle erforderlich wird, dann können Kosten entstehen.
Lagerstellengebühr fällt im Normalfall nicht an.
Es gibt Girosammelverwahrung bei Clearstream und Verwahrung in Wertpapierrechnung bei Clearstream Luxemburg. Wenn Wertpapiere an Auslandsbörsen gekauft wurden, kann das zum Beispiel vorkommen, im Depotauszug sieht man dann manchmal "WR" als Kennzeichnung, statt "GS". Und wenn für den Depotübertrag eine Wechsel der Lagerstelle erforderlich wird, dann können Kosten entstehen.
hab dieses Jahr con comdirect weg übertragen. jede Position wurde mit Gebühren/Lagerstelle übertragen und zwar zwischen 2,50 und 4euro pro Position.
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