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    Rückfragen des Finanzamts aufgrund eines sehr hoheh Verlustvortrags? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.21 19:53:18 von
    neuester Beitrag 12.11.21 10:58:26 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.349.085
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      schrieb am 15.06.21 19:53:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe ein Konto, auf dem ich von klein auf recht viel Geld angesparrt hatte (Geschenke, Taschengeld etc.) und auch später zusätzlich durch Mieteinnahmen Geld eingenommen habe. Letztes Jahr habe ich mich beim Trading auf einer dementsprechenden Plattform ziemlich verzockt, weshalb ich ein recht großes und wahrschienlich auffälliges "Minus" angeben muss, das dann als Verlustvortrag in das aktuelle Jahr reinläuft. Weiss einer, ob es bei so etwas üblicherweise Rückfragen seitens des Finanzamtes gibt?

      Danke und viele Grüße
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.21 22:47:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Kunde von uns, musste leider da unschöne Erfahrungen machen.

      Historie ist Deiner ähnlich. lange viel gespart, dann ein großer Drawdown und als Verlust gemeldet.

      das Finanzamt wollte dann wissen, woher das ganze Geld stammte, das verloren wurde.

      und dann gings los.

      Nachweise über Nachweise. Geschenke von Oma zum Geburtstag, mal hier 500 mal da 300 usw.

      Du bist 10 Jahre Nachweispflichtig.

      als er dann alles angegeben hat, und glaub mir, das FA ist gut im Rechnen, kam raus,

      das er von seiner Tante im Laufe der letzten 10 Jahre mehr als 20.000 € aufs Konto bekommen hat.

      somit war der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. (Schenkungssteuer nicht bezahlt)

      Dann musst er eine sog. Nacherklärung machen, die Steurfahndung erstattete Anzeige (das ist

      Standardprocedere), und es wurde immer tiefer gebohrt.

      Die Kosten die er bisd ahin durch Anwalt und Steuerberater hatte, waren da schon größer als der

      angebene Verlust.

      wenn es nun nicht wirklich ein hoher Betrag ist, den Du da verloren hast, und das Geld nicht

      nachweislich selbst erwirtschaftet wurde durch Arbeit, sondern nur mit sog. Geschenke durch

      "Warmer Hand". dann würde ich die nicht wachrütteln.

      gehe nicht zum Fürsten wenn Du nicht gerufen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.21 13:57:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.517.237 von Simon121 am 15.06.21 19:53:18
      Zitat von Simon121: Hallo zusammen,

      ich habe ein Konto, auf dem ich von klein auf recht viel Geld angesparrt hatte (Geschenke, Taschengeld etc.) und auch später zusätzlich durch Mieteinnahmen Geld eingenommen habe. Letztes Jahr habe ich mich beim Trading auf einer dementsprechenden Plattform ziemlich verzockt, weshalb ich ein recht großes und wahrschienlich auffälliges "Minus" angeben muss, das dann als Verlustvortrag in das aktuelle Jahr reinläuft. Weiss einer, ob es bei so etwas üblicherweise Rückfragen seitens des Finanzamtes gibt?

      Danke und viele Grüße


      Ich würde selbstverständlich den Verlust angeben. Der Verlustvortrag ist dein Recht und ist bares Geld. Wenn deine früheren Einnahmen legit und nachvollziehbar sind, in jedem Falle.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.21 12:22:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.523.600 von bomike am 16.06.21 13:57:21Die Antwort kommt jetzt leider etwas verspätet:
      würde man sich denn nicht strafbar machen, wenn man ein ausländisches Tradingkonto nicht in der Erklärung angibt? Auch wenn es sich summa summarum um Verluste handelt? Noch dazu kommt, dass es für 2021 doch eine neue Regelung für Termingeschäfte / CFDs gibt und da ich die 20 K Grenze in 2021 überschritten habe (50k Verlust / 50 K Gewinn), müsste ich auf 50k-20k=30K steuern zahlen und deshalb wäre der Verlustvortrag aus letztem Jahr schon sinnvoll, oder? Letztendlich habe ich ja nur verloren. Was würde passieren, wenn man das Konto einfach gar nicht erwähnt?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.21 22:56:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.682.026 von Simon121 am 23.10.21 12:22:18
      Zitat von Simon121: Die Antwort kommt jetzt leider etwas verspätet:
      würde man sich denn nicht strafbar machen, wenn man ein ausländisches Tradingkonto nicht in der Erklärung angibt? Auch wenn es sich summa summarum um Verluste handelt? Noch dazu kommt, dass es für 2021 doch eine neue Regelung für Termingeschäfte / CFDs gibt und da ich die 20 K Grenze in 2021 überschritten habe (50k Verlust / 50 K Gewinn), müsste ich auf 50k-20k=30K steuern zahlen und deshalb wäre der Verlustvortrag aus letztem Jahr schon sinnvoll, oder? Letztendlich habe ich ja nur verloren. Was würde passieren, wenn man das Konto einfach gar nicht erwähnt?


      Ich finde die Frage sehr gut und berechtigt. Aus Sicherheitsgründen würde ich die Verluste der Jahre zuvor melden. Und mal ganz offen. Wieviel Trader kennen das neue Gesetz und deren Auswirkungen? Nur wir hier. Ich habe keine echten Daten, gehe aber mal davon aus, das 90% aller Trader die Verluste gemacht haben, diese nicht beim Finanzamt melden. Weder in der Vergangenheit, noch in der Zukunft. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es strafrechtlich relevant ist, dass du ein Konto mit Verlust nicht meldest. Wenn es aber rauskommen sollte, dann sind strafzinsen fällig und die Steuer. Aber dafür kommt man sicherlich nicht ins Gefängnis. Ich glaube aber ab einer Versteuerungssume von 100k kann es eng werden.

      Das neue Gesetz ist so spezifisch, kein Mensch kennt das. Ich bin mir sicher nicht mal die meißten Finanzämter wissen davon.

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      Avatar
      schrieb am 25.10.21 21:09:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      >>>würde man sich denn nicht strafbar machen, wenn man ein ausländisches Tradingkonto nicht in der Erklärung angibt?

      Jein.
      Verluste musst du nicht erklären, Gewinne aber schon. Und saldieren darfst du bei Termingeschäften natürlich nicht mehr (sonst würdest du die 20k-Schwelle ja aushebeln).


      >>>Ich habe keine echten Daten, gehe aber mal davon aus, das 90% aller Trader die Verluste gemacht haben, diese nicht beim Finanzamt melden.

      Mutige Einschätzung.
      Ich gehe aber eher davon aus, dass 90% auch ihre Verluste angeben (selbst wenn sie es nicht müssten). Schließlich will man ja in Zukunft Gewinne machen, und dann sind die Verluste Geld wert.
      Wer das nicht tut
      - will mit dem Trading aufhören
      - hat dort illegales Geld angelegt
      - ist dumm.


      >>>Ich kann mir auch nicht vorstellen das es strafrechtlich relevant ist, dass du ein Konto mit Verlust nicht meldest.

      Korrekt.


      >>>Wenn es aber rauskommen sollte, dann sind strafzinsen fällig und die Steuer.

      ??? - welche Steuern denn?

      Stefan

      PS: Der Beitrag #2 war damals doch ziemlich unpassend, man darf sich doch kein Beispiel an Steuerhinterziehern nehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.21 23:31:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.698.533 von reckoner am 25.10.21 21:09:03
      Zitat von reckoner: Hallo,

      >>>würde man sich denn nicht strafbar machen, wenn man ein ausländisches Tradingkonto nicht in der Erklärung angibt?

      Jein.
      Verluste musst du nicht erklären, Gewinne aber schon. Und saldieren darfst du bei Termingeschäften natürlich nicht mehr (sonst würdest du die 20k-Schwelle ja aushebeln).


      >>>Ich habe keine echten Daten, gehe aber mal davon aus, das 90% aller Trader die Verluste gemacht haben, diese nicht beim Finanzamt melden.

      Mutige Einschätzung.
      Ich gehe aber eher davon aus, dass 90% auch ihre Verluste angeben (selbst wenn sie es nicht müssten). Schließlich will man ja in Zukunft Gewinne machen, und dann sind die Verluste Geld wert.
      Wer das nicht tut
      - will mit dem Trading aufhören
      - hat dort illegales Geld angelegt
      - ist dumm.


      >>>Ich kann mir auch nicht vorstellen das es strafrechtlich relevant ist, dass du ein Konto mit Verlust nicht meldest.

      Korrekt.


      >>>Wenn es aber rauskommen sollte, dann sind strafzinsen fällig und die Steuer.

      ??? - welche Steuern denn?

      Stefan

      PS: Der Beitrag #2 war damals doch ziemlich unpassend, man darf sich doch kein Beispiel an Steuerhinterziehern nehmen.


      Es geht doch um die Verlustverrechnung und eben darum, das es möglich ist Steuern zahlen zu müssen, obwohl man Verluste gemacht (Verrechnung bis zu 20.000) Daher ja auch die Frage von Simon121. Denn er müßte Steuern zahlen, obwohl Verluste entstanden sind. Letztendlich wäre das Steuerhinterziehung. (irgendiwe). Zwar abgefahren, aber letztendlich ist es so. Von daher ist die Frage von Simon nicht einfach zu beantworten. Und wenn ich Steuern hätte zahlen müssen, diese aber nicht angegeben habe, dann muß man Strafzinsen zahlen wenn es raus kommt plus die Steuerzahlung.
      Avatar
      schrieb am 25.10.21 23:56:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      >>>Letztendlich wäre das Steuerhinterziehung. (irgendiwe).

      Nicht irgendwie, sondern ganz klar und eindeutig.


      >>>Daher ja auch die Frage von Simon121.

      Ich gehe grundsätzlich nicht davon aus, dass jemand in einem öffentlichen Forum fragt wie er am besten Steuern hinterziehen kann. Die ursprüngliche Frage war doch auch, ob das Finanzamt wissen möchte woher das Kapital stammt.
      Dazu hatte ich übrigens noch gar nichts gesagt: Bei mir gab es noch nie irgendeine derartige Frage, und ich habe jährlich ca. 20.000 Euro Kapitalerträge, ähnliches bei anderen mir bekannten Personen.
      Da das Finanzamt aber das Vermögen gar nicht kennt ist es eh schwierig, aus den Kapitalerträgen Schwarzgeld abzuleiten. Die Erträge sind doch mitunter auch zufällig, bei mir werden es dieses Jahr zum Beispiel 10.000 Euro mehr aufgrund von gekündigten Anleihen aus der Finanzkrise, was aber nicht bedeutet, dass ich 50% mehr Vermögen hätte.


      Nochmal was von vorher:
      >>>Ich kann mir auch nicht vorstellen das es strafrechtlich relevant ist, dass du ein Konto mit Verlust nicht meldest.

      Wenn es wirklich darum geht, auch Gewinne zu verschweigen, dann ist das sehr wohl strafbar. Ich war davon ausgegangen, das - warum auch immer - nur Verluste nicht erklärt werden sollen.


      >>>Wenn es aber rauskommen sollte, dann sind strafzinsen fällig und die Steuer.

      Plus eine Strafe.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.21 00:11:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.699.700 von reckoner am 25.10.21 23:56:49
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Stefan


      Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Simon hat doch insgesamt Verluste erzielt bzw. kein Gewinn erzielt. Aber innheralb des Jahres Verluste und Gewinne erzielt. Ergebnis insgesamt war null bzw. im Minus. Da er aber nur 20K Verluste verrechnen darf, muss er mach der neuen Regel auf 30K versteuern, obwohl er insgesamt verloren hat. Seine Frage war, muß er das angeben. Früher mußte man sicherlich keine Konten angeben wo man Verluste gemacht hat. Heute sieht das anders aus. Theoretisch müßte man melden... ich habe Verluste gemacht, bitte liebes FA ich will trotzdem Steuern zahlen. Und ich bin der Ansicht, das wenn man das nicht angibt, das schlimmste Szenario eine Steuernachzahlung plus Strafzinen. Glaube nicht, das es größere Konsequenzen nach sich zieht. Theoretisch wäre es Steuerhinterziehung. Da das Gesetz aber so abstrus ist und ein normal sterblicher dieses neue Gesetz gar nicht kennt, kann ich mir auch nicht vorstellen, das es als Steuerhinterziehung verfolgt wird.
      Avatar
      schrieb am 26.10.21 00:22:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      >>>Theoretisch müßte man melden...

      Nochmal, nicht nur theoretisch.


      >>>Theoretisch wäre es Steuerhinterziehung.

      Dito. Die Nichterklärung von Gewinnen(!!!) wäre Steuerhinterziehung, mit allen Konsequenzen. Saldiert werden darf nicht.


      >>>... und ein normal sterblicher dieses neue Gesetz gar nicht kennt, ...

      Gesetze hat man zu kennen.
      Und wer da nicht durchsteigt, der darf halt keine Kapitalanlagen tätigen (zumindest nicht bei einer ausländischen Bank).

      Stefan

      PS: Sorry, aber du rätst hier zwischen den Zeilen zur Steuerhinterziehung - bereits das ist eine Straftat.
      Avatar
      schrieb am 26.10.21 00:26:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.699.796 von reckoner am 26.10.21 00:22:56
      Zitat von reckoner: Hallo,

      >>>Theoretisch müßte man melden...

      Nochmal, nicht nur theoretisch.


      >>>Theoretisch wäre es Steuerhinterziehung.

      Dito. Die Nichterklärung von Gewinnen(!!!) wäre Steuerhinterziehung, mit allen Konsequenzen. Saldiert werden darf nicht.


      >>>... und ein normal sterblicher dieses neue Gesetz gar nicht kennt, ...

      Gesetze hat man zu kennen.
      Und wer da nicht durchsteigt, der darf halt keine Kapitalanlagen tätigen (zumindest nicht bei einer ausländischen Bank).

      Stefan

      PS: Sorry, aber du rätst hier zwischen den Zeilen zur Steuerhinterziehung - bereits das ist eine Straftat.


      Hehe, zwischen den Zeilen liest du das vielleicht. Auf den Zeilen liest man meine Meinung. Du kannst eine andere haben. Dafür ist ja ein Forum da- sich auszutauschen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.21 22:12:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Leute wir reden hier vom Veranlagungsjahr 2020. Doch erst auf Umsätze die ab 01.01.2021 getätigt wurden gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20K im Derivatehandel. Demnach muss der Verlust auch nicht angegeben werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.21 22:26:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.682.026 von Simon121 am 23.10.21 12:22:18
      Zitat von Simon121: Die Antwort kommt jetzt leider etwas verspätet:
      würde man sich denn nicht strafbar machen, wenn man ein ausländisches Tradingkonto nicht in der Erklärung angibt? Auch wenn es sich summa summarum um Verluste handelt? Noch dazu kommt, dass es für 2021 doch eine neue Regelung für Termingeschäfte / CFDs gibt und da ich die 20 K Grenze in 2021 überschritten habe (50k Verlust / 50 K Gewinn), müsste ich auf 50k-20k=30K steuern zahlen und deshalb wäre der Verlustvortrag aus letztem Jahr schon sinnvoll, oder? Letztendlich habe ich ja nur verloren. Was würde passieren, wenn man das Konto einfach gar nicht erwähnt?


      Ok das hatte ich überlesen. Die Umsätze 2021 musst du auf jeden Fall angeben. Jedes Veranlagungsjahr wird gesondert betrachtet. Du kannst also später vor Gericht nicht damit argumentieren, dass deine Verluste 2020 wenn du sie angegeben hättest die Steuerpflicht 2021 aufgehoben hätte. Das funktioniert so nicht weil jedes Jahr separat betrachtet wird und du ohne die Verluste 2020 anzugeben eben für 2021 hättest Steuern zahlen müssen. Damit wäre also der Tatbestand erfüllt. Daran führt leider kein Weg vorbei.
      Avatar
      schrieb am 12.11.21 10:58:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.894.515 von elmuchodingdong am 11.11.21 22:12:51
      Zitat von elmuchodingdong: Leute wir reden hier vom Veranlagungsjahr 2020. Doch erst auf Umsätze die ab 01.01.2021 getätigt wurden gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung von 20K im Derivatehandel. Demnach muss der Verlust auch nicht angegeben werden.


      Das wäre sicherlich sehr dumm.
      Sollte man irgendwann einen Trade mit Gewinn abschließen und diesen angeben, wird das FA schon sehr genau hinschauen und eine Erträgnisaufstellung des bis dato unbekannten ausländischen Kontos haben wollen.
      Wenn man Pech hat- auch für zurückliegende Jahr(e) zwecks Plausibilitätsprüfung.
      Dann hat man die gleiche Arbeit- nur, das Verluste dieser Jahre nicht mehr anerkannt werden.
      Kann einem auch bei inländischen Konten passieren.
      (Eigene Erfahrung).


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