zinsloses Darlehen an Kind - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.10.21 19:28:53 von
neuester Beitrag 07.03.22 14:11:15 von
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Ich möchte gerne meinem Sohn ein zinsloses Darlehen zum Erwerb einer ETW geben. Er hat ein Darlehensangebot der Sparkasse von 0,96 % Eff.Zins bekommen. Ich bekomme sowieso Keine Guthabenzinsen.
1. Muss ich das in der Steuerklärung angeben?
2. Bekommt das Finanzamt das überhaupt mit?
3. Wenn doch, was passiert? Mache ich mich strafbar? Ich habe gelesen, das Finanzamt berechnet evtl.
Schenkungssteuer? Rechnen die dann tatsächlich mit 5,5 % Zinsen, wie im Internet zu lesen ist, oder
mit den 0,96 % und den üblichen Sätzen der Schenkungssteuer?
1. Muss ich das in der Steuerklärung angeben?
2. Bekommt das Finanzamt das überhaupt mit?
3. Wenn doch, was passiert? Mache ich mich strafbar? Ich habe gelesen, das Finanzamt berechnet evtl.
Schenkungssteuer? Rechnen die dann tatsächlich mit 5,5 % Zinsen, wie im Internet zu lesen ist, oder
mit den 0,96 % und den üblichen Sätzen der Schenkungssteuer?
Nicht so kompliziert machen. Keiner weiß, was bis zum Ende der Kreditlaufzeit steuerrechtlich passiert.
Neues Konstrukt:
> 0,1% Zinsen p.a. (keine Risiken mehr, weil nicht zinslos)
> Zinsen endfällig zum Ende der Laufzeit: dadurch kein Thema für Steuererklärung bis dahin
Was dann in 10, 20, 30 Jahren mit den endfälligen Zinsen wird, kann man immer noch entscheiden.
Neues Konstrukt:
> 0,1% Zinsen p.a. (keine Risiken mehr, weil nicht zinslos)
> Zinsen endfällig zum Ende der Laufzeit: dadurch kein Thema für Steuererklärung bis dahin
Was dann in 10, 20, 30 Jahren mit den endfälligen Zinsen wird, kann man immer noch entscheiden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.490.272 von omega6 am 03.10.21 19:28:53bis 400.000 Euro kannst du problemlos an dein Kind alle 10 Jahre verschenken. (ob man die Schenkung deklarieren muss weiß ich nicht aber wenn du das Geld überweißt, dann kannst du da ja Schenkung reinschreiben in Betreff
Wenn du ihn ein Darlehn gibst, dann sollte der Zinzsatz mit mind. 3 Angeboten belegt werden und auch dein Zins in diesem Rahmen sein, die Zinseinkünfte musst du versteuern.
Wenn du ihn ein Darlehn gibst, dann sollte der Zinzsatz mit mind. 3 Angeboten belegt werden und auch dein Zins in diesem Rahmen sein, die Zinseinkünfte musst du versteuern.
Schenkungen müssen dem Schenkungsfinanzamt mitgeteilt werden. Das kann man formlos. Wenn man das "vergisst" und unterm Freibetrag liegt wird es nicht sanktioniert.
Zinsen an Angehörige unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern persönlichem Steuersatz.
Mit Endfälligkeit hat man die nächsten Jahre allerdings Ruhe, da kein Zufluss.
Da das Darlehen vermutlich sehr lange läuft würde ich da keine Experimente machen, die Rechtslage kann sich durch die Wahl sehr dynamisch entwickeln.
Das mit den drei Angeboten ist nicht richtig. Das ist auch null umsetzbar in der Praxis. Ich lasse mich aber gern mit Quelle vom Gegenteil überzeugen.
Zinsen an Angehörige unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern persönlichem Steuersatz.
Mit Endfälligkeit hat man die nächsten Jahre allerdings Ruhe, da kein Zufluss.
Da das Darlehen vermutlich sehr lange läuft würde ich da keine Experimente machen, die Rechtslage kann sich durch die Wahl sehr dynamisch entwickeln.
Das mit den drei Angeboten ist nicht richtig. Das ist auch null umsetzbar in der Praxis. Ich lasse mich aber gern mit Quelle vom Gegenteil überzeugen.
omega6,
wie schon gesagt, kannst du bis zu € 400.000,- deinem Sohn schenken, ohne daß er Schenkungssteuer zahlen muß. Nach 10 Jahren gibt es diesen Freibetrag erneut. Wenn du ihm „nur“ ein Darlehen geben willst, ist es sinnvoll auch unter Familienmitgliedern zwei schriftliche Verträge aufzusetzen. Einen für ihn und einen für dich.
Zinslos macht den Vertrag einfach – aber die Rückzahlung nicht vergessen. Am besten in Raten. Du kannst ihm ja einige oder viele Raten nach deinem Belieben schenken. In meiner erweiterten Verwandtschaft haben die Schwiegereltern Sohn und Schwiegertochter für einen Hauskauf ein zinsloses Darlehen gegeben und es sogar mit einer Hypothek absichern lassen.
wie schon gesagt, kannst du bis zu € 400.000,- deinem Sohn schenken, ohne daß er Schenkungssteuer zahlen muß. Nach 10 Jahren gibt es diesen Freibetrag erneut. Wenn du ihm „nur“ ein Darlehen geben willst, ist es sinnvoll auch unter Familienmitgliedern zwei schriftliche Verträge aufzusetzen. Einen für ihn und einen für dich.
Zinslos macht den Vertrag einfach – aber die Rückzahlung nicht vergessen. Am besten in Raten. Du kannst ihm ja einige oder viele Raten nach deinem Belieben schenken. In meiner erweiterten Verwandtschaft haben die Schwiegereltern Sohn und Schwiegertochter für einen Hauskauf ein zinsloses Darlehen gegeben und es sogar mit einer Hypothek absichern lassen.
Könnte mir gut vorstellen, dass heute Darlehen , egal an wen, heute zu 0% Zinsen möglich sind und steuerlich anerkannt werden.
Ein Kreditnehmer muss heute auch mehr bezahlen......so 2 % bis vielleicht 8 %.
Dagegen muss ein GEldbesitzer bis zu 0,5 Verwarentgeld bezahlen, also ein Geldanleger hätte einen VOrteil wenn er für 0% sein Geld verleiht.
Ein Kreditnehmer muss heute auch mehr bezahlen......so 2 % bis vielleicht 8 %.
Dagegen muss ein GEldbesitzer bis zu 0,5 Verwarentgeld bezahlen, also ein Geldanleger hätte einen VOrteil wenn er für 0% sein Geld verleiht.
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