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    Auswandern nach Südamerika / Paraguay - Steuerfragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.22 11:24:15 von
    neuester Beitrag 10.01.22 08:44:40 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.356.283
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      schrieb am 07.01.22 11:24:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Wallstreeter,

      ich spiele mit dem Gedanken nach Südamerika auszuwandern. Ob nun Paraguay oder ein anderes Land sei erst einmal dahingestellt. Zur Veranschaulichung meiner Fragen dient es aber hoffentlich wunderbar.

      Natürlich habe ich versucht mir schon alles aus dem Forum zu ziehen was ich an Wissen benötige und bin auf viele hilfreiche Threads gestoßen. Für meinen abschließenden Durchblick möchte aber gern nochmal einiges zusammen fassen und euch fragen ob ich das so richtig verstanden habe.
      Deshalb schon vorab vielen Dank für die Antworten.

      Zu den bisherigen Fakten über Paraguay:
      - ausländisches Vermögen wird nicht besteuert
      - es gibt trotzdem zusätzlich ein DBA mit Deutschland

      Zu mir
      - Anfang 50
      - möchte von Dividenden und dem ersparten meines Depots leben
      - Wohnsitz zu 100% ins Ausland verlegen und mich in DE abmelden
      - Ich würde gern einen deutschen Broker behalten, fühle mich hier einfach am sichersten aufgehoben. Wählen würde ich voraussichtlich diesen --> DKB, da dieser auch für im Ausland lebende Benutzer akzeptiert wird. Dazu würde ich mich bei dieser als "beschränkt/gar nicht" steuerpflichtig eintragen, was den automatischen Abzug der Abgeltungssteuer zur Folge hat.

      Was mich auch direkt zu der ersten Frage bringt

      Was wird dann eigentlich noch besteuert und in welcher Form ?
      1. Dividenden werden sofern ich das richtig verstanden habe im jeweiligen Quellenland direkt versteuert und man bekommt den netto Betrag gutgeschrieben ohne sich weiter um Steuer und dergleichen kümmern zu müssen. Egal ob man beschränkt oder voll Steuerpflichtig ist.
      2. Veräußerungsgewinne von Aktien wird aufgrund des neuen Wohnsitzes (ausländisches Vermögen wird nicht besteuert) zu 100% und ohne Abzüge gutgeschrieben.
      3. Sollte es ein anderes Land werden mit Besteuerung auf Auslandsvermögen dann wäre alles komplizierter und man bräuchte die Hilfe vor Ort von einem Steuerberater um grobe Fehler bei der Besteuerung vor Ort zu vermeiden ?



      Viele Grüße
      Schlemmer
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 11:37:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      https://www.dw.com/de/reichsb%C3%BCrger-und-impfgegner-flieh…

      Reichsbürger und Impfgegner "fliehen" nach Paraguay

      da wäre ich aber vorsichtig :cool:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 12:33:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.430.269 von Hufeisenmagnet am 07.01.22 11:37:47Es gibt auch Covid Auswanderer in BG und entsprechende FB Gruppen aber das ist wohl nicht das Anliegen des TE
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 12:44:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.430.086 von Schlemmerkaninchen am 07.01.22 11:24:15Also Abmelden ist nicht nur beim Einwohnermeldeamt sondern auch bei deinem dt. FA und dem BZSt die Adressänderung mitteilen. Die beiden letzteren werden dann individuell prüfen gemäß AStG wo du welche Steuern zu zahlen hast. Das wird dir hier niemand genau sagen können außer du erteilst einem StB ein Mandat. Wenn es ein DBA gibt, dann sollte da alles drin stehen, wie was und wo es besteuert wird.

      1) Quellensteuer richtig, die fallen immer im Quellenland an. D.h. wenn du dt. Aktien hast, dann bleiben erstmal 25% in Deutschland. Das ist ja allgemein so.

      2) Wenn es so im DBA steht, dann sollte es so sein. Zumindest steht es für meinem Fall im DBA so drin.

      3) ggf. musst du es auch in Paraguay in der Steuererklärung deklarieren!!! Erkundige dich vor Ort bei einem StB.

      Bzgl. Broker. Da musst du deinem dt. Broker fragen welche Länder er betreut. Glaub mir, das ist auch spaßig und ich hoffe das z.B. Smartbroker in Q1 2022 mein akt. Wohnsitzland akzeptiert und ich mich da anmelden kann.

      Warst du schon mal in Paraguay bzw. was sind deine Gründe dafür? Es gibt ja noch andere Länder wo Auslandseinkommen nicht versteuert wird und für ein Rentenvisum solltest du vom Alter her in Frage kommen.

      PS: ich zahle im Ausland meine Steuern und es tut mir auch nicht weh und der Steuerberater ist auch nicht teuer. Wichtig ist das du vor Ort einem StB findest mit dem du sprechen kannst bzgl. der Anliegen und natürlich auch gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.22 20:56:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.430.086 von Schlemmerkaninchen am 07.01.22 11:24:15
      Zitat von Schlemmerkaninchen: ...
      Zu den bisherigen Fakten über Paraguay:
      - ausländisches Vermögen wird nicht besteuert
      - es gibt trotzdem zusätzlich ein DBA mit Deutschland
      ...


      Bist Du da sicher, ich sehe nur ein DBA für Luftverkehrsgesellschaften.

      Wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, dürfte es unmöglich sein, einen Teil der Steuer, die auf Dividenden anfällt, zurück zu erhalten. In der Regel sind bei anderen Ländern 15% der Steuer auf Dividenden aus Deutschland in Deutschland fällig und die restlichen 10% Steuerabzug können auf Antrag erstattet werden.
      1 Antwort

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      schrieb am 08.01.22 02:06:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.430.269 von Hufeisenmagnet am 07.01.22 11:37:47
      CIA-Geheimakte: Lebte Adolf Hitler in Südamerika weiter?
      .
      Zitat von Hufeisenmagnet: https://www.dw.com/de/reichsb%C3%BCrger-und-impfgegner-flieh…

      Reichsbürger und Impfgegner "fliehen" nach Paraguay

      da wäre ich aber vorsichtig :cool:


      Schon unser Führer lebt und arbeitet in Südamerika, nachdem er unser deutsches Vaterland unehrenhaft verlassen hat: :D

      =====


      CIA-Geheimakte: Lebte Adolf Hitler als „Schüttelmayer“ weiter?

      Erstellt: 27.12.2018Aktualisiert: 15.07.2019, 15:52 Uhr


      https://www.merkur.de/politik/cia-geheimakte-lebte-adolf-hit…
      Avatar
      schrieb am 08.01.22 11:03:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.438.261 von honigbaer am 07.01.22 20:56:49
      Zitat von honigbaer: ich sehe nur ein DBA für Luftverkehrsgesellschaften.


      Ich habe eben auch mal fix geschaut und finde auch nur ein DBA für Luftverkehrsgesellschaften.

      Bei anderen DBA ist es ganz ausführlich geschrieben insb. wie es sich auch beim Aktienhandel und Dividenden verhält (zu mindest in meinem Fall)
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 19:28:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.431.175 von Chris_M am 07.01.22 12:44:59Das es unterschiedliche Formen von DBA gibt war mir bis dato nicht bekannt.
      Schon etwas gelernt. Deswegen ist ein Austausch im Forum so schön. 👍

      Da Paraguay aber nur ein symbolhaftes Land war auf das sich jetzt alle einschießen, hätte ich es wohl doch einfach nur bei Südamerika belassen sollen in der Überschrift.
      Es geht mir in keinster Weise darum, mich jetzt auf ein bestimmtes Land festlegen zu wollen sondern das allgemeine Thema Steuer im Nicht EU Ausland.

      Danke euch nichts desto trotz für die Antworten bisher.

      1) Quellensteuer richtig, die fallen immer im Quellenland an. D.h. wenn du dt. Aktien hast, dann bleiben erstmal 25% in Deutschland. Das ist ja allgemein so.

      Ja in Deutschland ist bei Dividenden und Verkauf jeweils 25% der Kapitalertragssteuer zu zahlen.
      Wie verhält es sich aber bei ausländischen Aktien, überwiegend USA Aktien. Dividende haben wir gesagt immer im Quellland.
      Aber was passiert wenn man Aktiengewinne realisiert und dabei im Ausland lebt mit sagen wir fiktiven 10% Steuern auf Aktienerlöse. Werden dann nur diese 10% abgezogen oder bittet Amerika selber auch zur Kasse?

      --------

      @ Hufeisenmagnet

      Danke für die Sorge und den wohl gut gemeinten Ratschlag.
      Als lebenslanger Verfechter von Toleranz und Demokratie welcher mich sicherlich auch dazu bewegt neue Kulturen und Länder kennenlernen zu wollen, sehe ich in der Diffamierung bestimmter Gruppen keine Bedrohung für mich oder sonst jemand und finde es sogar sehr grenzwertig diskriminierend.
      Nur Aufgrund unterschiedlicher Meinungen oder Weltanschauungen stellt nicht jeder gleich eine Gefahr dar. Sehr schade diese Entwicklung der Demokratie aktuell in der Welt.


      Viele Grüße
      Schlemmer
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 20:12:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.448.870 von Schlemmerkaninchen am 09.01.22 19:28:41
      Zitat von Schlemmerkaninchen: Wie verhält es sich aber bei ausländischen Aktien, überwiegend USA Aktien. Dividende haben wir gesagt immer im Quellland.
      Aber was passiert wenn man Aktiengewinne realisiert und dabei im Ausland lebt mit sagen wir fiktiven 10% Steuern auf Aktienerlöse. Werden dann nur diese 10% abgezogen oder bittet Amerika selber auch zur Kasse?


      Bei Aktiengewinnen (also aus Verkauf) das sollte auch im DPA stehen. Bei mir ist es so, das ich die Gewinne aus verkäufen dort versteuern muss wo ich meinen Wohnsitz habe (also in meinem Fall im Ausland mit 10%; da bekommt kein anderer Staat was von ab).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 20:40:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.449.098 von Chris_M am 09.01.22 20:12:49
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von Schlemmerkaninchen: Bei Aktiengewinnen (also aus Verkauf) das sollte auch im DPA stehen. Bei mir ist es so, das ich die Gewinne aus verkäufen dort versteuern muss wo ich meinen Wohnsitz habe (also in meinem Fall im Ausland mit 10%; da bekommt kein anderer Staat was von ab).


      Was du über den Steuerberater bei dir im Ausland abrechnen lässt wenn ich dich richtig verstanden habe oder?
      Hier gilt es also einen vertrauensvollen zu finden, sobald man sich für eine bestimmte Gegend entschieden hat. Hatte irgendwie gehofft, dies weiterhin über ein deutsches Steuerbüro regeln zu können.

      Danke dir Chris_M
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 20:57:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.448.870 von Schlemmerkaninchen am 09.01.22 19:28:41
      Zitat von Schlemmerkaninchen: 1) Quellensteuer richtig, die fallen immer im Quellenland an. D.h. wenn du dt. Aktien hast, dann bleiben erstmal 25% in Deutschland. Das ist ja allgemein so.

      Ja in Deutschland ist bei Dividenden und Verkauf jeweils 25% der Kapitalertragssteuer zu zahlen.
      Wie verhält es sich aber bei ausländischen Aktien, überwiegend USA Aktien. Dividende haben wir gesagt immer im Quellland.
      Aber was passiert wenn man Aktiengewinne realisiert und dabei im Ausland lebt mit sagen wir fiktiven 10% Steuern auf Aktienerlöse. Werden dann nur diese 10% abgezogen oder bittet Amerika selber auch zur Kasse? ...
      [/red]

      Also generell ist es bei fast allen Ländern so, dass man dort, wo man den Hauptwohnsitz hat auch mit dem Welteinkommen steuerpflichtig ist. Die DBAs Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ob bei einer Dividende aus Wertpapieren oder einem Zinsertrag die einbehaltene Quellensteuer erstattet oder angerechnet werden kann. Und ohne DBA wird man eben die ganzen 25% Quellensteuer in Deutschland zahlen müssen, ohne Erstattungs- oder Anrechnungsmöglichkeit im Ausland. Ist ja innerhalb Europas teils schon kompliziert mit der Quellensteuererstattung auf Dividenden, z.B. mit Frankreich oder der Schweiz.

      Allgemein wird eine mindestbesteuerung von 15% angestrebt, daher diese Regelungen mit der Quellensteuer, um Gewinnverlagerungen in Steueroasen zu erschweren. Bei Anleihen ist die Quellensteuer aber in vielen Ländern null. Und der Einbehalt von Steuern auf Veräußerungsgewinnen an der Quelle ist auch die absolute Ausnahme. (Türkei hat glaub sowas, mit dem Ergebnis, dass man an deutschen Börsen keine Aktien türkischen Aktien kaufen kann. Und bei den USA ist es wohl bei einige "Kommanditgesellschaften" ähnlich, die kann man dann auch über deutsche Broker nicht kaufen, weil Steuer auf Veräußerungen einbehalten werden müsste. Anführungszeichen, weil es verschiedene Arten von Kommanditgesellschaften in den USA gibt und das nur bestimmte betrifft.)

      Also auf Erträge aus Deutschland bezogen wird es wohl so sein, dass die Quellensteuer nur Dividenden betrifft und Anleihen und Veräußerungsgewinne nichts einbehalten wird bei Wohnsitz im Ausland.

      Was der Wohnsitzstaat macht, ist wiederum seine Sache, der kann insbesondere auch eine Vermögenssteuer auf Auslandsvermögen verlangen, z.B. bei Wohnsitz in Argentinien.

      "capital gains tax" ist übrigens der Suchbegriff, wenn man zu Veräußerungsgewinnen recherchieren will.

      PWC hat eine Internetseite mit Steuerinformationen für viele Länder:
      https://taxsummaries.pwc.com/

      Die USA weichen etwas ab vom Prinzip, dass man mit dem Welteinkommen im Wohnsitzstaat steuerpflichtig ist. Bei US Staatsbürgerschaft und US Bezug kann man unter Umständen auch bei Wohnsitz im Ausland in den USA steuerpflichtig sein.
      Deutsche Broker verlangen deshalb eine Erklärung, dass man keinen US Bezug hat, wenn man US Aktien handeln will.
      (Frag nicht nach den Details)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 21:04:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.449.218 von Schlemmerkaninchen am 09.01.22 20:40:02Also ich musste jetzt (für die Ltd.) bei IB und auch Flatex die Form W-8BEN-E ausfüllen ... alles auf english und ich habe da auch kaum Ahnung von. Da hat mir auch keiner geholfen bei. Es geht halt nur darum, das man damit bestätigt kein US Bürger zu sein und das man (wenn ein DBA besteht) auch diese verrechnet bekommt. Ich habe aber nur Derivate und keine US Aktien im Depot.

      Ja ich lasse alles über die Firma von einem vertrauenswürdigen StB bzw. Accountant machen.

      Als ich mich vor der Auswanderung schon an StB vor Ort gewandt habe (per Email) kam keine Antwort bis auf den ich jetzt habe und als ich hergezogen bin habe ich mit ihn einen Erstgespräch geführt, um sich erstmal zu beschnuppern. Er sagte gleich, das er solche Klienten noch nicht betreut und ich z.B. in Großstädten sicher fachlich geeignetere finden würde aber ich wollte nicht unnötig weit reisen, um dann irgendwelche StB kennenzulernen etc. und ich fragte ihn, ob er das für mich machen könnte. Wir haben weitere Gesprächstermine gehabt, um zu sehen, ob wir zueinander passen. Ich habe immer gesagt, das ich hier nicht schummeln will, sondern die fällig Steuer natürlich bezahlen muss etc. Er hat also gesehen, das ich ein ehrlicher Geschäftsmann bin und glaub mir, wenn du in Google "Firmengründung" oder so für das Ausland suchst, dann sind die Angebote voll preislich überzogen. Ich bin wirklich froh, das ich mit meinem StB hier sehr gut klar komme (auch wenn eine Sprachbarriere vorliegt; mein englisch ist nicht fließend) und ich froh bin das er das alles macht. (ich habe ja auch zwei Beiträge auf WSO "Firmengründung in BG" und "Auswandern nach BG")
      Avatar
      schrieb am 09.01.22 22:04:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wir wollen nach Ecuador gehen, Haus dort ist vorhanden. Es gibt ein DBA zwischen D und E.
      Wenn ich es richtig verstehe, zahle ich bei Aktienverkäufen 15 % an Ecuador dann?

      Das Abkommen selbst ist aus den 90-ern und ich finde hier keine wirklichen Prozentangaben. Das ist alles "schwammig"...

      Wollen das wirklich dort auch nutzen, jedes Prozent zählt, das nicht unnötig ausgegeben wird.
      Warum Paraguay würde mich auch interessieren, Ecuador hat btw. alles ;-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.22 00:30:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.449.578 von MichaelF78 am 09.01.22 22:04:39Artikel 10 und 11 sind doch recht eindeutig und begrenzen die (Quekken-)Steuer auf Zinsen und Dividenden auf 15%.
      Also wenn eine höhere Quellensteuer (25%) angesetzt ist, können darüber hinausgehende Beträge erstattet werden.
      Besteuerund von Veräußerungsgewinnen ist ein anderes Kapitel.
      Artikel 13(3) ist vielleicht ungünstig, Veräußerungsgewinne aus Aktien und Beteiligungen können demnach auch in Deutschland versteuert werden, eher ungewöhnlich. Verstehe ich aber vielleicht auf falsch.

      Zu den Ecuadorianischen Steuern auf Veräußerungsgewinne und Vermögen weiß ich nichts. Vermutlich hoch?
      Avatar
      schrieb am 10.01.22 08:44:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.449.275 von honigbaer am 09.01.22 20:57:20
      Zitat von honigbaer: "capital gains tax" ist übrigens der Suchbegriff, wenn man zu Veräußerungsgewinnen recherchieren will.

      PWC hat eine Internetseite mit Steuerinformationen für viele Länder:
      https://taxsummaries.pwc.com/


      Sehr interessant, habe ich gleich gespeichert.


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