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    Behandlung der Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs - Jedes Jahr fällig? Was bei Verlust am Ende? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.22 13:52:23 von
    neuester Beitrag 18.02.22 14:40:32 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.357.573
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      schrieb am 18.02.22 13:52:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe mich mal mit der Besteurung von thesaurierenden ETFs auseinandergesetzt und hänge an einem bestimmten Punkt für den ich auch bei der Recherche keine Erklärung fand. Um die enigermaßen komlexe Berechnung der Vorabpauschale und auch die Rolle eines Freistellungsauftrages soll es nicht gehen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass wenn der ETF am Jahresende mehr Wert war als am Jahresanfang werden X % Vorabpauschale fällig.

      Nun aber der Punkt (gerne korrigieren wenn ich etwas falsches behaupte):
      Ein Grundsatz der jeglicher (Ertrags-)Steuer ist ja, dass diese anfällt wenn Gewinne realisiert werden. Bei einem ausschüttenden ETF wird ja einfach die Ausschüttung (und somit der zu diesem Zeitpunkt realisierte Gewinn) versteuert. Soweit so gut.

      Da thesaurierende ETFs ja nichts ausschüttet, gibt es die Vorabpauschale. Wenn ich es richtig verstanden habe, fällt diese jedes Jahr an wenn der Wert des ETFs am Jahresende höher liegt als am Jahresanfang. Jetzt wird also die Steuer jedes Jahr abgeführt (oder auch nicht durch den FST-Auftrag), aber der Gewinn wird ja nicht wirklich realisiert. Angenommen das geht jetzt über 10 Jahre. Mal steigt der ETF (Steuer wird fällig) mal fällt er (in diesem Jahr keine Steuer). So. Nun verkaufe ich den ETF nach 10 Jahren mit erheblichen Verlusten, weil z.B. genau in diesem Jahr eine Finanzkrise oder sonst was herrscht. Nehmen wir an, ich habe insgesamt 10.000 € eingezahlt, der ETF macht jedes Jahr 7 % Gewinn und im Jahr des Verkaufs bekomme ich ein Gesamterlös von 6000 € zurück (durch einen erheblichen Kurseinbruch).

      Nun habe ich 10 Jahre Steuern auf buchhalterische Gewinne bezahlt, die ich ja aber nie realisiert habe und tatsächlich einen erheblichen Verlust erleide. Also gar keinen Kapitalertrag. Vorauf also auch keinerlei Steuern auf Kapitalerträge anfallen dürfte. Das verwirrt mich etwas.

      Wo liegt mein Denkfehler?

      Danke im Voraus.

      Gruß

      plategt
      Avatar
      schrieb am 18.02.22 14:06:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Grundansatz ist falsch.

      Es geht nicht um die Entwicklung des ETFs insgesamt, sondern nur um die so genannten 'Ausschüttungsgleichen Erträge'

      --> ein ausschüttender Fonds wird z.B. die vereinnahmten Dividenden ausschütten, die werden dann besteuert - Kursgewinne verbleiben ohnehin meistens im Fonds, diese werden nicht versteuert

      Bei den Thes. Fonds sollte die steuerliche Ungleichbehandlung abgeschafft werden.
      Die Ausschüttungsgleichen Erträge sind bei den Thes. Fonds praktisch das, was sie ausschütten würden, wenn sie ausschüttende Fonds wäre

      Im Moment beträgt die Vorabpauschale dennoch Null, da der zugrundeliegende Zinssatz negativ ist.
      Dies kann sich natürlich wieder ändern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.22 14:32:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.874.284 von RudolfRente am 18.02.22 14:06:53Danke für deine Antwort.

      Im Ergebnis führt es dann aber doch dazu, dass man Steuern bezahlt für eine Anlage die nur Verluste macht?

      Ich verstehe, dass nur auf die Auszahlungen (also Dividenden) Steuern zu zahlen sind. Aber bei einem ausschüttenden ETF hat man diese ja tatsächlich realisiert und hat diese auf dem Konto. Beim thesaurierenden werden diese ja nie für den Anleger realisiert. Salopp gesagt " sieht man das Geld nie". Auch wenn es natürlich im Fonds ist. Aber dadurch das ich beim Verkauf des Fonds Verluste mache, hatte ich ja nie realsierte Gewinne und muss trotzdem Steuern zahlen. Somit ist doch aus diesem Gesichtspunkt der ausschüttende besser /fairer?
      Avatar
      schrieb am 18.02.22 14:40:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der ausschüttende ist ziemlich gleich.

      Beim Ausschütter versteuert man die Ausschüttungen, unabhängig davon kann der Fondspreis aber fallen.

      Wenn man die Verluste am Ende durch Verkauf realisiert kommen diese halt in den Verrechnungstopf - die Ausschüttungen musste man vorher dennoch versteuern, unabhängig davon ob das Investment insgesamt Gewinne gebracht hat.


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