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    EU Limited für Handel mit Futures und Kryptos? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.22 12:38:51 von
    neuester Beitrag 26.03.22 00:39:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.358.592
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      schrieb am 20.03.22 12:38:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Meine Handelsaktivitäten sind fast vollständig zum Erliegen gekommen nachdem die steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung für Derivate eingeführt wurde und neulich Binance deutsche Accounts sogar vom Margin Trading ausgeschlossen hat.

      Beide Probleme lassen sich mit einer Wohnsitzverlegung ins Ausland lösen (von der Steuerlast mal ganz zu schweigen). Bis ein entgültiger Umzug durchgeführt wird, suche ich nach einer möglichst schnellen und einfachen Interimslösung.

      Da eine Deutsche GmbH leider keine Option ist (ich will auf die Liquidität von Binance für Kryptos nicht verzichten), dachte ich an die Gründung z.B. einer OÜ in Estland für Trading/Investments, wobei der einzige Gesellschafter vorerst weiterhin in D unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

      Steuern werden in einer OÜ erst bei Ausschüttung fällig. Durch Hinzurechnungsbesteuerung dürfte die OÜ hier dann wohl KSt (+GewSt) zahlen müssen. Ansonsten werden ohne Ausschüttung an den Gesellschafter keine weiteren Steuern fällig. Das dürfte so ähnlich auch für Ltds in anderen baltischen Staaten und z.B. Bulgarien gelten. Ist das im Prinzip so richtig oder übersehe ich etwas?

      Welches Land würde erfahrungsgemäß den geringsten Aufwand (zeitlich und finanziell) bei Gründung und Verwaltung bedeuten mit möglichst unproblematischem Banking für eine Trading Limited (mit Kryptobezug)? Zu beachten ist, dass ich mehrere tausend Trades im Monat mache, sodass Accounting/Tax Systeme zumindestens der Automatisieurng zugaenglich sein sollten.

      cheers
      bab00n
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.22 14:04:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.149.839 von bab00n am 20.03.22 12:38:51Als du willst eine Ltd. im Ausland gründen aber bleibst in D wohnen oder wie verstehe ich das?

      Wichtig für das FA ist nicht zwingend der Sitz der Ltd. sondern von wo aus die Entscheidungsgewalt liegt. Wenn deine Ltd. irgendwo angemeldet ist aber du aus D die Geschäfts führst (Entscheidungsgewalt) dann wird das FA das sicher anders auslegen.

      Als ich meine Ltd. im Ausland gegründet habe, hat das hiesige NRA auch einen Mietvertrag sehen wollen, was mein Berater auch nicht bekannt war. Auch die wollen sicher stellen, das die Ltd. und der Gesellschaftsführende im Inland wohnt.

      Abgesehen davon wird auch beim NRA, den Banken und sonstigen Instituten auch nach der dt. Steuer-ID gefragt.

      Die Details in Estland kenne ich nicht, zumindest darf man in BG auch Sozialversicherung bezahlen und dazu benötigst du ein Bankkonto vor Ort und die prüfen bei Ausländern genau. Ohne Nachweis über einen permanenten Wohnsitz wird es sicher schwer werden, denn es gelten die AGB der Bank.

      Aber wie ich schon sagte, über Estland kann ich nichts beitragen. Am besten ist, du googlest mal nach Steuerberatern in Estland und erkundigst dich dort und zuvor solltest du dich auch in D beraten lassen.

      Krypto freundlich sollten Malta und Cypern sein, fraglich ist ob die Banken dir dafür ein Konto zur Verfügung stellen, wenn sie erfahren das die Handelsaktivitäten Kryptotrading ist, denn das wird häufig auch in deren AGB ausgeschlossen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.22 00:39:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.150.146 von Chris_M am 20.03.22 14:04:59
      Zitat von Chris_M: Als du willst eine Ltd. im Ausland gründen aber bleibst in D wohnen oder wie verstehe ich das?

      Wichtig für das FA ist nicht zwingend der Sitz der Ltd. sondern von wo aus die Entscheidungsgewalt liegt. Wenn deine Ltd. irgendwo angemeldet ist aber du aus D die Geschäfts führst (Entscheidungsgewalt) dann wird das FA das sicher anders auslegen.

      Als ich meine Ltd. im Ausland gegründet habe, hat das hiesige NRA auch einen Mietvertrag sehen wollen, was mein Berater auch nicht bekannt war. Auch die wollen sicher stellen, das die Ltd. und der Gesellschaftsführende im Inland wohnt.

      Abgesehen davon wird auch beim NRA, den Banken und sonstigen Instituten auch nach der dt. Steuer-ID gefragt.

      Die Details in Estland kenne ich nicht, zumindest darf man in BG auch Sozialversicherung bezahlen und dazu benötigst du ein Bankkonto vor Ort und die prüfen bei Ausländern genau. Ohne Nachweis über einen permanenten Wohnsitz wird es sicher schwer werden, denn es gelten die AGB der Bank.

      Aber wie ich schon sagte, über Estland kann ich nichts beitragen. Am besten ist, du googlest mal nach Steuerberatern in Estland und erkundigst dich dort und zuvor solltest du dich auch in D beraten lassen.

      Krypto freundlich sollten Malta und Cypern sein, fraglich ist ob die Banken dir dafür ein Konto zur Verfügung stellen, wenn sie erfahren das die Handelsaktivitäten Kryptotrading ist, denn das wird häufig auch in deren AGB ausgeschlossen.


      Absolut richtig was du schreibst. Die Idee ich gründe im Ausland eine Ltd. wohne aber hier in Deutschland funzt steuerlich nicht. Sonst wäre es ja auch super easy. Dann würde jeder Selbständige in Deutschland ne 1,- EUR Ltd. gründen.


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