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    Metromedia F.N. Übernahme/Abfindungsangebot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.00 13:13:01 von
    neuester Beitrag 19.05.00 10:55:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 135.882
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      Avatar
      schrieb am 13.05.00 13:13:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe heute von meiner Bank folgendes Angebot erhalten:
      --------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Freiwillige Barabfindung
      Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners
      Frist 5.6.00
      Barausschüttung USD 21,25
      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Was bedeutet das? Kann mir jemand eine Entscheidungshilfe geben?
      Der aktuelle Kurs liegt bei 32,8€ bzw. 29,5 $
      Wollen die mich verarschen?
      Avatar
      schrieb am 13.05.00 13:39:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei mir das gleiche, dieselbe Firma Wrigley... aber für CISCO - USD 59,00.
      Und ich hab` dasselbe Problem wie Hotelmike, ich weiß nicht, was das soll!
      Kann jemand helfen?
      Avatar
      schrieb am 13.05.00 14:22:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verarschung übelster Sorte!!

      Da es sich aber wohl nur um ein "Angebot" handelt, wird man juristisch kaum etwas machen können!

      Einfach ins Altpapier schmeissen!

      MfG
      INFO2000
      Avatar
      schrieb am 13.05.00 14:50:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stop!
      Doch nicht in den Papierkorb werfen!

      Schaut doch mal bei www.boersenaufsicht.de vorbei.

      Denn könntet ihr ja mal eine Mail über die Sache schreiben und die "Angebote" zuschicken. Ich könnte mir gut vorstellen, daß
      die Börsenaufsicht an solchen Machenschaften interessiert ist und vielleicht sogar gesetzlich verpflichtet ist, der Sache nachzugehen!
      Avatar
      schrieb am 14.05.00 09:07:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe deinen Rat befolgt und eine E-Mail an die Börsenaufsicht geschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort erhalte. Werde euch hier informieren.

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      Avatar
      schrieb am 19.05.00 10:55:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier die Antwort der Börsenaufsicht




      Ihre Anfrage bezüglich Metromedia Fiber Networks


      ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber von der
      Börsenaufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
      und Landesentwicklung zugeleitet wurde.

      Gestatten Sie mir vorab einige Anmerkungen zu meiner Aufgabenstellung:
      Mir obliegt die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, also
      auch über Kreditinstitute, soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen.
      Meine Befugnisse beschränken sich jedoch auf die im Gesetz über den
      Wertpapierhandel (WpHG) vorgesehene Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken,
      welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen
      oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können.

      Gemäß § 4 Abs. 2 WpHG nehme ich diese Aufgaben ausschließlich im
      öffentlichen Interesse wahr. Darunter ist das Interesse der Gesamtheit der
      Bankkunden zu verstehen, nicht jedoch die Interessen einzelner Kunden von
      Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zur Wahrnehmung der Interessen
      einzelner Kunden oder zu streitschlichtenden Maßnahmen zugunsten der Kunden
      bin ich nicht ermächtigt. Es ist mir auch verwehrt, Gutachten zu erstellen
      oder Stellungnahmen abzugeben, um in einem eventuellen Zivilprozess die eine
      oder andere Seite zu unterstützen.

      Sie baten um Auskunft zu dem von Ihrer Bank übersandten
      Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners für die Aktien der
      Metromedia Fiber Networks, WKN 910460.

      Indem Ihre Bank Sie von dem Übernahme-/Abfindungsangebot in Kenntnis gesetzt
      hat, hat die Bank lediglich ihren Verpflichtungen aus den "DiscountBroking
      Geschäftsbedingungen" entsprochen. Dort ist in Teil C Ziffer 15 u. a.
      Folgendes geregelt:

      Werden in den "Wertpapier-Mitteilungen" Informationen
      veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der
      Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen
      Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese
      Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition
      des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden
      zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere
      Informationen über:
      - gesetzliche Abfindungs- und
      Umtauschangebote,
      - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,
      - Sanierungsverfahren
      zur Kenntnis geben.

      Die Verpflichtung der Bank beschränkt sich folglich auf die Weitergabe der
      Information; eine Prüfung hinsichtlich der Seriosität des Angebots ist damit
      nicht verbunden.

      Auch mir ist es aufgrund meiner Aufgabenstellung nicht möglich, Ihnen bei
      der Beurteilung des Angebots Hilfestellung zu leisten. Ich möchte Sie aber
      auf einen Artikel in der Zeitschrift "Börse-Online", Nr. 16/2000, vom
      13.04.2000, S. 129, aufmerksam machen. In diesem Beitrag werden Anlegern
      Tipps zu unseriösen Übernahmeangeboten - um ein solches handelt es sich
      unter Umständen im vorliegenden Fall - gegeben. Bei Bedarf kann ich Ihnen
      den Artikel auch in Kopie übersenden; bitte teilen Sie mir in diesem Fall
      Ihre Postanschrift oder Fax-Nummer mit.

      Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Grabarse

      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
      Referat III 3
      Lurgiallee 12
      60439 Frankfurt am Main
      Tel. (069) 95 95 22 60
      Fax (069) 95 95 21 10
      E-Mail: Daniela.Grabarse@bawe.de


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