Metromedia F.N. Übernahme/Abfindungsangebot - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.00 13:13:01 von
neuester Beitrag 19.05.00 10:55:54 von
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Ich habe heute von meiner Bank folgendes Angebot erhalten:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Freiwillige Barabfindung
Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners
Frist 5.6.00
Barausschüttung USD 21,25
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Was bedeutet das? Kann mir jemand eine Entscheidungshilfe geben?
Der aktuelle Kurs liegt bei 32,8€ bzw. 29,5 $
Wollen die mich verarschen?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Freiwillige Barabfindung
Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners
Frist 5.6.00
Barausschüttung USD 21,25
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Was bedeutet das? Kann mir jemand eine Entscheidungshilfe geben?
Der aktuelle Kurs liegt bei 32,8€ bzw. 29,5 $
Wollen die mich verarschen?
Bei mir das gleiche, dieselbe Firma Wrigley... aber für CISCO - USD 59,00.
Und ich hab` dasselbe Problem wie Hotelmike, ich weiß nicht, was das soll!
Kann jemand helfen?
Und ich hab` dasselbe Problem wie Hotelmike, ich weiß nicht, was das soll!
Kann jemand helfen?
Verarschung übelster Sorte!!
Da es sich aber wohl nur um ein "Angebot" handelt, wird man juristisch kaum etwas machen können!
Einfach ins Altpapier schmeissen!
MfG
INFO2000
Da es sich aber wohl nur um ein "Angebot" handelt, wird man juristisch kaum etwas machen können!
Einfach ins Altpapier schmeissen!
MfG
INFO2000
Stop!
Doch nicht in den Papierkorb werfen!
Schaut doch mal bei www.boersenaufsicht.de vorbei.
Denn könntet ihr ja mal eine Mail über die Sache schreiben und die "Angebote" zuschicken. Ich könnte mir gut vorstellen, daß
die Börsenaufsicht an solchen Machenschaften interessiert ist und vielleicht sogar gesetzlich verpflichtet ist, der Sache nachzugehen!
Doch nicht in den Papierkorb werfen!
Schaut doch mal bei www.boersenaufsicht.de vorbei.
Denn könntet ihr ja mal eine Mail über die Sache schreiben und die "Angebote" zuschicken. Ich könnte mir gut vorstellen, daß
die Börsenaufsicht an solchen Machenschaften interessiert ist und vielleicht sogar gesetzlich verpflichtet ist, der Sache nachzugehen!
Habe deinen Rat befolgt und eine E-Mail an die Börsenaufsicht geschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort erhalte. Werde euch hier informieren.
Hier die Antwort der Börsenaufsicht
Ihre Anfrage bezüglich Metromedia Fiber Networks
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber von der
Börsenaufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung zugeleitet wurde.
Gestatten Sie mir vorab einige Anmerkungen zu meiner Aufgabenstellung:
Mir obliegt die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, also
auch über Kreditinstitute, soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Meine Befugnisse beschränken sich jedoch auf die im Gesetz über den
Wertpapierhandel (WpHG) vorgesehene Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken,
welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen
oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können.
Gemäß § 4 Abs. 2 WpHG nehme ich diese Aufgaben ausschließlich im
öffentlichen Interesse wahr. Darunter ist das Interesse der Gesamtheit der
Bankkunden zu verstehen, nicht jedoch die Interessen einzelner Kunden von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zur Wahrnehmung der Interessen
einzelner Kunden oder zu streitschlichtenden Maßnahmen zugunsten der Kunden
bin ich nicht ermächtigt. Es ist mir auch verwehrt, Gutachten zu erstellen
oder Stellungnahmen abzugeben, um in einem eventuellen Zivilprozess die eine
oder andere Seite zu unterstützen.
Sie baten um Auskunft zu dem von Ihrer Bank übersandten
Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners für die Aktien der
Metromedia Fiber Networks, WKN 910460.
Indem Ihre Bank Sie von dem Übernahme-/Abfindungsangebot in Kenntnis gesetzt
hat, hat die Bank lediglich ihren Verpflichtungen aus den "DiscountBroking
Geschäftsbedingungen" entsprochen. Dort ist in Teil C Ziffer 15 u. a.
Folgendes geregelt:
Werden in den "Wertpapier-Mitteilungen" Informationen
veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der
Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen
Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese
Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition
des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden
zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere
Informationen über:
- gesetzliche Abfindungs- und
Umtauschangebote,
- freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,
- Sanierungsverfahren
zur Kenntnis geben.
Die Verpflichtung der Bank beschränkt sich folglich auf die Weitergabe der
Information; eine Prüfung hinsichtlich der Seriosität des Angebots ist damit
nicht verbunden.
Auch mir ist es aufgrund meiner Aufgabenstellung nicht möglich, Ihnen bei
der Beurteilung des Angebots Hilfestellung zu leisten. Ich möchte Sie aber
auf einen Artikel in der Zeitschrift "Börse-Online", Nr. 16/2000, vom
13.04.2000, S. 129, aufmerksam machen. In diesem Beitrag werden Anlegern
Tipps zu unseriösen Übernahmeangeboten - um ein solches handelt es sich
unter Umständen im vorliegenden Fall - gegeben. Bei Bedarf kann ich Ihnen
den Artikel auch in Kopie übersenden; bitte teilen Sie mir in diesem Fall
Ihre Postanschrift oder Fax-Nummer mit.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Grabarse
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Referat III 3
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Tel. (069) 95 95 22 60
Fax (069) 95 95 21 10
E-Mail: Daniela.Grabarse@bawe.de
Ihre Anfrage bezüglich Metromedia Fiber Networks
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber von der
Börsenaufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung zugeleitet wurde.
Gestatten Sie mir vorab einige Anmerkungen zu meiner Aufgabenstellung:
Mir obliegt die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, also
auch über Kreditinstitute, soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Meine Befugnisse beschränken sich jedoch auf die im Gesetz über den
Wertpapierhandel (WpHG) vorgesehene Aufgabe, Missständen entgegenzuwirken,
welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels beeinträchtigen
oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können.
Gemäß § 4 Abs. 2 WpHG nehme ich diese Aufgaben ausschließlich im
öffentlichen Interesse wahr. Darunter ist das Interesse der Gesamtheit der
Bankkunden zu verstehen, nicht jedoch die Interessen einzelner Kunden von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zur Wahrnehmung der Interessen
einzelner Kunden oder zu streitschlichtenden Maßnahmen zugunsten der Kunden
bin ich nicht ermächtigt. Es ist mir auch verwehrt, Gutachten zu erstellen
oder Stellungnahmen abzugeben, um in einem eventuellen Zivilprozess die eine
oder andere Seite zu unterstützen.
Sie baten um Auskunft zu dem von Ihrer Bank übersandten
Übernahme-/Abfindungsangebot der Wrigley Drive Partners für die Aktien der
Metromedia Fiber Networks, WKN 910460.
Indem Ihre Bank Sie von dem Übernahme-/Abfindungsangebot in Kenntnis gesetzt
hat, hat die Bank lediglich ihren Verpflichtungen aus den "DiscountBroking
Geschäftsbedingungen" entsprochen. Dort ist in Teil C Ziffer 15 u. a.
Folgendes geregelt:
Werden in den "Wertpapier-Mitteilungen" Informationen
veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der
Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen
Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese
Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition
des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden
zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere
Informationen über:
- gesetzliche Abfindungs- und
Umtauschangebote,
- freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,
- Sanierungsverfahren
zur Kenntnis geben.
Die Verpflichtung der Bank beschränkt sich folglich auf die Weitergabe der
Information; eine Prüfung hinsichtlich der Seriosität des Angebots ist damit
nicht verbunden.
Auch mir ist es aufgrund meiner Aufgabenstellung nicht möglich, Ihnen bei
der Beurteilung des Angebots Hilfestellung zu leisten. Ich möchte Sie aber
auf einen Artikel in der Zeitschrift "Börse-Online", Nr. 16/2000, vom
13.04.2000, S. 129, aufmerksam machen. In diesem Beitrag werden Anlegern
Tipps zu unseriösen Übernahmeangeboten - um ein solches handelt es sich
unter Umständen im vorliegenden Fall - gegeben. Bei Bedarf kann ich Ihnen
den Artikel auch in Kopie übersenden; bitte teilen Sie mir in diesem Fall
Ihre Postanschrift oder Fax-Nummer mit.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Grabarse
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Referat III 3
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Tel. (069) 95 95 22 60
Fax (069) 95 95 21 10
E-Mail: Daniela.Grabarse@bawe.de
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