Spekulationsfrist bei VC-Beteiligungen - von wann wird gerechnet? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.06.00 20:54:50 von
neuester Beitrag 27.06.00 22:05:05 von
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Hallo,
wie ist das denn bei vorbörslichen Beteiligungen? Wenn ich z. B. 2 Jahre vorbörslich in einer Firma investiert bin und diese nun an die Börse geht, wird die Spekulationsfrist von einem jahr vom Zeitpunkt der Investition gerechnet oder Vom Zeitpunkt der Markteinführung? Zu berücksichtigen ist evtl. noch die unterzeichnete Lock-Up - Erklärung, die aussagt, daß ich Aktien erst 6 Monate nach Markteinführung verkaufen darf.
Danke im Voraus
Pt_1
wie ist das denn bei vorbörslichen Beteiligungen? Wenn ich z. B. 2 Jahre vorbörslich in einer Firma investiert bin und diese nun an die Börse geht, wird die Spekulationsfrist von einem jahr vom Zeitpunkt der Investition gerechnet oder Vom Zeitpunkt der Markteinführung? Zu berücksichtigen ist evtl. noch die unterzeichnete Lock-Up - Erklärung, die aussagt, daß ich Aktien erst 6 Monate nach Markteinführung verkaufen darf.
Danke im Voraus
Pt_1
Das Einkommensteuergesetz betrifft alle Arten von Wirtschaftsgütern, nicht bloß börsennotierte Aktien (z.B. auch für Autos!). D.h. man rechnet ab Deinem ursprünglichen Erwerb, weil Du da die Wirtschaftsgüter eben erworben hast; die Börseneinführung ist insoweit unerheblich.
CU UT
CU UT
Danke UnknownTrader! Dann bin ich ja beruhigt!
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