Spekusteuer bei vorbörsl. Emissionen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.07.00 21:39:51 von
neuester Beitrag 07.07.00 12:52:02 von
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Wann läuft bei vorbörslichen Aktienemissionen die Spekulationsfrist ab? Ein Jahr nach Überweisung / Einzug der Anlagesumme vom eigenen Konto? Ein Jahr nach Zuteilung / Einbuchung der Aktien? Ein Jahr nach dem Börsengang?
Würde ich auch gerne wissen? Mein Steuerberater konnte es mir auch nicht sagen.
Ich vermute aber, mit dem Kauf der Aktien, also dem Bezahlen ist man Aktionär geworden. Nach meinem (nicht juristischem) Empfinden beginnt ab diesem Zeitpunkt die Spekulationsfrist, da man ja die Aktien schon an jemand anderen weiterverkaufen könnte, auch ohne Börse.
Ich vermute aber, mit dem Kauf der Aktien, also dem Bezahlen ist man Aktionär geworden. Nach meinem (nicht juristischem) Empfinden beginnt ab diesem Zeitpunkt die Spekulationsfrist, da man ja die Aktien schon an jemand anderen weiterverkaufen könnte, auch ohne Börse.
Hallo GrünerMigof.
Ganz einfach : Die Speku- Frist beginnt ab dem Datum des Kaufes der Aktien. Dieses Datum kannst Du der Wertpapierabrechnung entnehmen.
MfG Golden Star
Ganz einfach : Die Speku- Frist beginnt ab dem Datum des Kaufes der Aktien. Dieses Datum kannst Du der Wertpapierabrechnung entnehmen.
MfG Golden Star
man kauft vorbörslich keine aktie, sondern den anspruch darauf. die aktie gibt`s ja erst nach markauftritt.
das jur. prinzip dazu heisst abstraktionsprinzip und trennungsprinzip
das jur. prinzip dazu heisst abstraktionsprinzip und trennungsprinzip
stimmt so nicht - selbstverstaendlich kauft man auch vorboerslich die Aktie solange man sich an einer AG beteiligt
sonst bekommst du halt nen Zeichnungsschein fuer nen GmbH-Anteil - auch auch hier wird dann ab Kaufdatum gerechnet
solange das alles keine wesentlichen Beteiligungen sind, laeuft die Spekulationsfrist ganz normal ab Kauf des Unternehmensanteils
`Anspruch auf Aktie` - was fuer ein Quatsch...
Jeanny
sonst bekommst du halt nen Zeichnungsschein fuer nen GmbH-Anteil - auch auch hier wird dann ab Kaufdatum gerechnet
solange das alles keine wesentlichen Beteiligungen sind, laeuft die Spekulationsfrist ganz normal ab Kauf des Unternehmensanteils
`Anspruch auf Aktie` - was fuer ein Quatsch...
Jeanny
Guten Abend
Für die Fristberechnung ist das Verpflichtungsgeschäft(obligatorische
Geschäft) maßgebend. Das heißt, das es auf die Erfüllungsgeschäfte
(Bankbelastung bzw. Aktienübertragung) nicht ankommt.
Also gilt der vorbörsliche Termin gem. 169 (1) EStR!
teuton_trader
Für die Fristberechnung ist das Verpflichtungsgeschäft(obligatorische
Geschäft) maßgebend. Das heißt, das es auf die Erfüllungsgeschäfte
(Bankbelastung bzw. Aktienübertragung) nicht ankommt.
Also gilt der vorbörsliche Termin gem. 169 (1) EStR!
teuton_trader
du musst es ja wissen. ich glaube du hast den sinn der transaktion nicht verstanden. aber sei`s drum. denk mal darüber nach, warum das geschäft rückabgewickelt wird, wenn die emission nicht stattfindet. -p-v-d-s!
Kann einer von Euch eine sozusagen AMTLICH VERBÜRGTE Antwort geben?
Die Frage interessiert mich sehr.
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